Entscheidungsvorlage - FB 61/0724/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Umweltfreundliche Taxiflotte – Antrag zur Tagesordnung der Fraktion „Die Linke“ vom 14.06.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez.III/FB61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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|
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24.08.2023
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Tagesordnungs-Antrag zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 24.08.2023 der Fraktion „Die Linke“ wird die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Thema „Umweltfreundliche Taxiflotte“ gebeten (s. Anlage 1). Es wird Bezug zum Antrag vom 1. März 2022 der Fraktion Die Linke genommen, in dem die Ausstattung von Taxiständen mit Ladeinfrastruktur und eine Nutzung von Fördergeldern seitens Land, Bund oder EU gefordert wird.
Sachstandsbericht der Verwaltung
1.Personalsituation
Ursprünglich war geplant, den Antrag mit freiwerdenden Personalressourcen aus dem Projekt ALigN (Aufbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung) zu bearbeiten. Da das Projekt ALigN jedoch bis Dezember 2023 verlängert worden ist, standen die entsprechenden Ressourcen nur sehr eingeschränkt für dieses Konzept zur Verfügung. Zur Bearbeitung weiterer, allgemeiner Fragestellungen zur Elektromobilität wird aktuell eine weitere Stelle besetzt. Sobald die entsprechende Person zur Verfügung steht, kann das Konzept mit Nachdruck weiterentwickelt werden.
2. Aktueller Stand der Vorarbeiten
Eine erste Sichtung deutscher Modellbeispiele zur Elektrifizierung von Taxiflotten wurde durchgeführt. Mit der Stadt Hamburg, wo eines der erfolgreichsten Projekte in Deutschland auf den Weg gebracht wurde, fand ein Austausch statt. Die wichtigsten Lehren aus diesem Austausch:
- Klare Begrenzung des Fördervolumens
- Klare Regelungen und Prozesse
- Der enge Austausch mit dem Taxigewerbe, dem KFZ-Handel sowie den „Umrüstbetrieben“ ist für den Projekterfolg unerlässlich
- Die exklusiv für die Taxis reservierten Ladesäulen werden gut genutzt
- Die Förderung setzt sich aus städtischen Mitteln (für die betriebliche Nutzung) und Bundesmitteln (Umweltbonus für die Anschaffung) zusammen
Ein Austausch mit den NRW-Städten Dortmund, Köln und Wuppertal, die bereits über erste Ansätze bzw. Projekte im Bereich Taxi und Elektromobilität verfügen und somit den NRW-Förderkontext gut abbilden, steht an.
3. Ausblick
Neben der o.g. personellen Ressourcen werden für die Realisierung des Projekts Finanzmittel benötigt. Aufgrund der Recherchen und Gespräche schätzt die Verwaltung folgenden Finanzbedarf:
- Zielperspektive Fahrzeugflotte
Es sind derzeit ca. 170 Taxis in der Stadt Aachen im Einsatz. In den nächsten 4 Jahren soll der Antriebswechsel von 140 Fahrzeugen vorangetrieben werden. Bei einer Förderung wie in Hamburg von 5000 € je Fahrzeug wären hierfür 700.000 € zu akquirieren.
- Zielperspektive Ladeinfrastruktur
Der Aufbau von insgesamt 3 Schnelladehubs (1 Standort umfasst 3 Ladesäulen mit jeweils 150 kW). Die Kosten hierfür liegen bei ca. 50.000 € für jede Ladesäule, 70.000 € für einen Trafo pro Standort und 50.000 € für Installation, Inbetriebnahme und Beschilderung pro Standort. Bei einem Aufbau von einem Standort pro Jahr ergibt sich ein geschätzter Finanzbedarf von 810.000 € über 3 Jahre. Zusätzliche Kosten können für den Erwerb oder die Pacht geeigneter Flächen entstehen. Der Bund hat ein neues Programm zur Förderung von Schnellladeinfrastruktur in Unternehmen für Sommer dieses Jahres angekündigt. Sollte sich dieses Förderprogramm für das Konzept nutzen lassen, könnte sich der Finanzbedarf für die Schnellladehubs entsprechend reduzieren.
Für die konkrete weitere Projektierung bedarf es einer Konzeptstudie, die durch die Verwaltung zu erarbeiten ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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426,8 kB
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