Entscheidungsvorlage - FB 61/0732/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportpark Soers - Sachstand Gesamtprojekt, Grobkonzept Masterplan und weitere Leitplanken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 52 - Fachbereich Sport; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- Dez. V / Dez. III / FB61/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.08.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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16.08.2023
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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17.08.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss, die im Rahmen der Stufe 1 des Masterplanprozesses herausgearbeiteten Ziele und Planungsimpulse zu bestätigen und die Verwaltung zu beauftragen, auf dieser Grundlage den Masterplan in Stufe 2 auszuarbeiten.
Er empfiehlt darüber hinaus, die Verwaltung zu beauftragen, im Zuge der Stufe 2 der Masterplanung
- die erforderlichen Infrastrukturbedarfe (Kanal, Wasser-, Strom-, Energie- und Wärmeversorgung sowie digitale Infrastruktur) zu ermitteln und in die Masterplanung zu integrieren. Der Sportausschuss unterstützt dabei den Ansatz, den künftigen Wasserhaushalt im Sportpark Soers gesamthaft zu betrachten und dafür kreislauforientierte, wassersparende und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.
- unter aktiver Mitwirkung der Sportakteure – in der jetzigen Starterphase insbesondere der vor Ort ansässigen Vereine – ein betriebliches Mobilitätsmanagement zu initiieren und die dort gewonnenen Erkenntnisse und erarbeiteten Maßnahmen in das Mobilitätskonzept der Masterplanung zu integrieren.
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung,
- das Raumprogramm der Multifunktionssporthalle aufbauend auf den 4 Basis-Szenarien S, S+, M und L weiter auszuarbeiten und dafür die sportfachlichen, mobilitäts- und planungsfachlichen Anforderungen darzustellen.
- ein konkretes Nutzungsprogramm für die nicht organisierten Sportangebote im öffentlichen Raum des Sportpark Soers in Korrespondenz mit dem parallel laufenden Prozess der Sportentwicklungsplanung auszuarbeiten und dafür die sportfachlichen, mobilitäts- und planungsfachlichen Anforderungen darzustellen.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse kontinuierlich in den Masterplanprozess zu integrieren.
Die Verwaltung wird erneut Ende des IV. Quartals zum Gesamtprojekt Sportpark Soers berichten.
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Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die im Rahmen der Stufe 1 des Masterplanprozesses herausgearbeiteten Ziele und Planungsimpulse zu bestätigen und die Verwaltung zu beauftragen, auf dieser Grundlage den Masterplan in Stufe 2 auszuarbeiten.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss darüber hinaus, die Verwaltung zu beauftragen, im Zuge der Stufe 2 der Masterplanung
- die erforderlichen Infrastrukturbedarfe (Kanal, Wasser-, Strom-, Energie- und Wärmeversorgung sowie digitale Infrastruktur) zu ermitteln und in die Masterplanung zu integrieren. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg unterstützt dabei den Ansatz, den künftigen Wasserhaushalt im Sportpark Soers gesamthaft zu betrachten und dafür kreislauforientierte, wassersparende und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.
- unter aktiver Mitwirkung der Sportakteure – in der jetzigen Starterphase insbesondere der vor Ort ansässigen Vereine – ein betriebliches Mobilitätsmanagement zu initiieren und die dort gewonnenen Erkenntnisse und erarbeiteten Maßnahmen in das Mobilitätskonzept der Masterplanung zu integrieren.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Beschluss des Sportausschusses zur Kenntnis, wonach die Verwaltung beauftragt wird,
- das Raumprogramm der Multifunktionssporthalle aufbauend auf den 4 Basis-Szenarien S, S+, M und L weiter auszuarbeiten und dafür die sportfachlichen, mobilitäts- und planungsfachlichen Anforderungen darzustellen.
- ein konkretes Nutzungsprogramm für die nicht organisierten Sportangebote im öffentlichen Raum des Sportpark Soers in Korrespondenz mit dem parallel laufenden Prozess der Sportentwicklungsplanung auszuarbeiten und dafür die sportfachlichen, mobilitäts- und planungsfachlichen Anforderungen darzustellen.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse kontinuierlich in den Masterplanprozess zu integrieren.
Die Verwaltung wird erneut Ende des IV. Quartals zum Gesamtprojekt Sportpark Soers berichten.
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Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er bestätigt die im Rahmen der Stufe 1 des Masterplanprozesses herausgearbeiteten Ziele und Planungsimpulse und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Masterplan in Stufe 2 auszuarbeiten.
Er beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, im Zuge der Stufe 2 der Masterplanung
- die erforderlichen Infrastrukturbedarfe (Kanal, Wasser-, Strom-, Energie- und Wärmeversorgung sowie digitale Infrastruktur) zu ermitteln und in die Masterplanung zu integrieren. Der Planungsausschuss unterstützt dabei den Ansatz, den künftigen Wasserhaushalt im Sportpark Soers gesamthaft zu betrachten und dafür kreislauforientierte, wassersparende und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.
- unter aktiver Mitwirkung der Sportakteure – in der jetzigen Starterphase insbesondere der vor Ort ansässigen Vereine – ein betriebliches Mobilitätsmanagement zu initiieren und die dort gewonnenen Erkenntnisse und erarbeiteten Maßnahmen in das Mobilitätskonzept der Masterplanung zu integrieren.
Der Planungsausschuss nimmt den Beschluss des Sportausschusses zur Kenntnis, wonach die Verwaltung beauftragt wird,
- das Raumprogramm der Multifunktionssporthalle aufbauend auf den 4 Basis-Szenarien S, S+, M und L weiter auszuarbeiten und dafür die sportfachlichen, mobilitäts- und planungsfachlichen Anforderungen darzustellen.
- ein konkretes Nutzungsprogramm für die nicht organisierten Sportangebote im öffentlichen Raum des Sportpark Soers in Korrespondenz mit dem parallel laufenden Prozess der Sportentwicklungsplanung auszuarbeiten und dafür die sportfachlichen, mobilitäts- und planungsfachlichen Anforderungen darzustellen.
Er beauftragt die Verwaltung, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse kontinuierlich in den Masterplanprozess zu integrieren.
Die Verwaltung wird erneut Ende des IV. Quartals zum Gesamtprojekt Sportpark Soers berichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sportpark Soers
hier: Sachstand Gesamtplanung
Masterplan - Beschluss Grobkonzept
Anknüpfend an die Berichterstattung von April 2023 (Vorlage FB61/0663/WP18 - Osterpaket) legt die Fachverwaltung eine umfassende Vorlage zum Gesamtprojekt vor, in deren Zentrum insbesondere die nachstehenden Aspekte behandelt werden.
I. Gesamtprojekt – Aktueller Zeit- und Meilensteinplan
II. Masterplan Sportpark Soers
Bisheriger Planungsprozess | Akteurebeteiligung | Bürger*innendialog
Städtebauliches und freiraumplanerisches Grobkonzept – Stufe 1
Ziele und Planungsimpulse
Bauliche Entwicklung
Mobilität und Verkehr
Umwelt und Grünplanung
Infrastruktur, Energie- und Wärmeversorgung, Wasserhaushalt, digitale Infrastruktur
Fazit zu Stufe 1 des Masterplanprozesses
III. Abbruch des Polizeipräsidiums
Sachstand | DGNB-Zertifizierung | Ausblick
IV. Multifunktionssporthalle
Allgemeine Anforderungen
Basisszenarien S, S+, M, L
V. Reitsporthalle
Reithalle | Trainingshalle | Jugend- und Parastadion
Weltreiterspiele 2026
VI. Nutzungsprogramme für den nicht organisierten Sport im öffentlichen Raum
VII. Perspektive Projektentwicklungs- und Betreiberkonzept
VIII. Zusammenfassende Empfehlung der Verwaltung
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- Gesamtprojekt – Aktueller Zeit- und Meilensteinplan
Die Gesamtprojektsteuerung hat im April 2023 einen Zeit- und Meilenstein für das Gesamtprojekt vorgelegt, der die Handlungsfelder "Finanzierung und Förderung | Liegenschaften | Stadtplanung | Teilraum- und Standortentwicklung | Hochbau | Freianlagen | Infrastruktur und Mobilität | Events und Veranstaltungen" abbildete. Der Zeit- und Meilensteinplan versteht sich nicht als starrer Kalender, sondern vielmehr als Steuerungsinstrument, frühzeitig chancen- oder konfliktreiche Koinzidenzen, zwingende Abhängigkeiten, notwendige Priorisierungen, aber auch Exit-Momente zu erkennen und stets "vor der Lage" die jeweils erforderlichen Diskussions- und Entscheidungsprozesse einzuleiten.
In Anlage 1 ist der Zeit- und Meilensteinplan mit Stand 26.07.2023 beigefügt. Wesentliche Aspekte, die die integrierte Zeit- und Meilensteinplanung in dieser Fortschreibung offen legt, sind im Folgenden aufgeführt. Auf die Ausführungen in der Vorlage FB61/0663/WP18 (Sportpark Soers | ... Zeit- und Meilensteinplan) wird im Übrigen verwiesen:
Mit dem jetzt vorliegenden Grobkonzept ist ein wichtiger Meilenstein im Masterplanprozess erreicht. Das akteurebeteiligte Arbeiten stößt auf Offenheit und positive Ressonanz bei allen Beteiligten und soll in Stufe 2 in gleicher Intesität fortgesetzt werden. Der ausgearbeitete Masterplan liegt planmäßig zum Ende des ersten Quartals 2024 vor. Flankierend zu Stufe 2 des Masterplanprozesses und hier insbesondere vorbereitend für die nachfolgende Bauleitplanung werden zahlreiche gutachterliche Untersuchungen angestoßen. Hierzu zählen umfangreiche Verkehrszählungen und Erhebungen im Kontext des betrieblichen Mobilitätsmanagements sowie eine ganzheitliche Betrachtung der Infrastrukturbedarfe, deren Ergebnisse unmittelbar in den Masterplan einfließen.
Der Abbruch des Polizeipräsidiums startet voraussichtlich im Oktober 2024. Wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Abbrucharbeiten ist, dass die Stadt Aachen grundbuchrechtliche Eigentümerin des Areals ist. Der Kaufvertrag mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen wurde bereits 2021 geschlossen. Die Fachverwaltung wird in den kommenden Monaten die formalrechtlich erforderlichen Schritte in die Wege leiten, um termingleich zum Ausführungsbeschluss "Rückbau" im II. Quartal 2024 die Verfügungshoheit als Eigentümerin zu erlangen.
Der Abbruch des Polizeipräsidiums erfordert darüber hinaus die erste große investive Mittelbereitstellung aus dem städtischen Haushalt. Über die Abbruchkosten liegt eine Grobschätzung (zuletzt indiziert im I. Quartal 2022) über 8 Millionen Euro vor. Die tatsächlichen Abbruchkosten können erst nach Vorliegen der Abbruchplanung im April 2024 benannt werden. Im Haushalt 2024 werden umfangreiche investive Haushaltsmittel eingeplant. Nichtsdestoweniger kann eine überplanmäßige Mittelbereitstellung nach Abschluss der Planung in 2024 kurzfristig erforderlich werden. Die Stadt Aachen wird flankierend eine Co-Finanzierung aus dem Fördermittelkontingent des Rheinischen Reviers beantragen.
Die geplante Multifunktionssporthalle soll möglichst viele sportliche Nutzungen im Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Breitensport ermöglichen und darüber hinaus die Anforderungen an den Spielbetrieb der Volleyball-Bundesliga erfüllen. Für den weiteren Planungsprozess ist es notwendig, in den kommenden Monaten das Raumprogramm der Multifunktionssporthalle präzise zu bestimmen. Die Fachverwaltung hat hierzu – flankierend zum Masterplanprozess –vier Basisszenarien identifiziert, wird diese bis Ende 2023 ausarbeiten (Vorkonzeptstudie) und den politischen Gremien zur Beratung vorliegen. Eine Entscheidung über das Raumprogramm und damit die Dimensionierung der Multifunktionssporthalle erfolgt idealerweise mit Abschluss des Masterplanprozesses im I. Quartal 2024.
Der Neubau der Reitsporthalle ist Teil der Idee, den heutigen ALRV-Standort zu einem Reitsportcampus – dem CHIO Aachen Campus – auszubauen. Der in 2023 gestartete Masterplanprozess zur Entwicklung des "Sportpark Soers für Alle" eröffnet die Chance, die ALRV-Initiative für einen CHIO Aachen Campus in diese Gesamtentwicklung zu integrieren. Der ALRV befindet sich nach wie vor in konstruktiven Bewerbungs- und Verhandlungsgesprächen mit der FEI (Fédération Equestre Internationale), dem Weltreitsportverband, über die Möglichkeit, die Weltreiterspiele 2026 in Aachen auszutragen. Die Bewerbung um dieses Sportgroßereignis steht nicht in zeitlichem Zusammenhang mit dem Neubau einer Reitsporthalle. Überlegungen des ALRV, in einer "Minimallösung" eine einfache Reithalle bis 2026 zu errichten, die noch im April 2023 im Raum standen, werden zugunsten des ganzheitlichen Ansatzes des CHIO Aachen Campus nicht weiterverfolgt.
In Stufe 1 des Masterplanprozesses ist deutlich geworden, dass die beiden Neubauvorhaben der Multifunktionssporthalle und der Reitsporthalle Mobilitätsbedarfe generieren die den Neubau eines Mobility Hubs im nördlichen Bereich des Sportparks erforderlich machen. Der Mobility Hub wird daher als weiteres notwendiges Hochbauprojekt in den Zeit- und Meilensteinplan aufgenommen.
Für die Entwicklung des Sportpark Soers wird das Land Nordrhein-Westfalen zur Förderung des Spitzensports 40 Millionen Euro aus dem Förderprogramm "Revier.Gestalten" bereitstellen. Auf die allgemeinen Förderzusage im März 2023 folgten weitere konkretisierende Gespräche zwischen der Staatskanzlei, der Bezirksregierung Köln als Bewilligungsstelle und der Stadt Aachen. Hiernach stehen für die Investitionen der Stadt Aachen in die Multifunktionssporthalle 20 Millionen Euro und weitere 20 Millionen Euro für die Investitionen des ALRV in die neue Reithalle zur Verfügung. Innerhalb des städtischen Fördermittelkontingents ist auch der Abbruch des Polizeipräsidiums förderfähig. Voraussetzung für das Einreichen des jeweils projektbezogenen Förderantrags ist das Vorliegen einer abgeschlossenen, realisierungsfähigen Entwurfsplanung, ein Nutzungs- und Betreiberkonzept und der Nachweis über die Unrentierlichkeit der Investition. Im Förderantrag des ALRV ist darüber hinaus das öffentliche Interesse darzustellen. Die Stadt Aachen wird demnach für den Abbruch des Polizeipräsidiums im II. Quartal 2024 (nach Vorliegen und Beschlussfassung über die Abbruchplanung) einen Förderantrag einreichen. Die Förderanträge zur Co-Finanzierung der Multifunktionssporthalle und der ALRV-Reithalle erfolgen erst mit weiterem Projektfortschritt bzw. nach Planrechtschaffung, voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2026.
Für die Erarbeitung des Gesamtkonzepts "Wasserhaushalt" einschließlich der Erarbeitung sämtlicher vorbereitender und flankierender Gutachten wird sich die Stadt Aachen um eine Förderung aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" bewerben.
In seiner Sitzung vom 15.06.2023 hat der Sportausschuss die Verwaltung u.a. mit der Erarbeitung eines Betreibermodells für den Sportpark Soers beauftragt. Die Fachverwaltung wird in diesem Zusammenhang in Varianten mehrere Modelle bzw. Projektorganisationsstrukturen gegenüberstellen Das Handlungsfeld "Projektentwicklung und Betrieb" wird daher neu in die Zeit- und Meilensteinplanung aufgenommen.
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- Masterplan Sportpark Soers
Bisheriger Planungsprozess | Akteurebeteiligung | Bürger*innendialog
Der Masterplan wird in zwei Stufen erarbeitet. Zunächst ist ein städtebauliches Grobkonzept (Stufe 1) zu entwickeln, darauf aufbauend die detaillierte Ausarbeitung des Masterplans (Stufe 2). Ziel ist, den Masterplan im I. Quartal 2024 zur Beratung vorzulegen.
Anfang Februar 2023 startete der Planungsprozess mit einem intensiven Austausch der beteiligten Akteur*innen sowie einer umfangreichen Bestandsaufnahme und Analyse. Es wurde eine gemeinsame Ortsbegehung durchgeführt und sogenannte Ateliertage unter Beteiligung der Sportvereine, des Stadtsportbunds und der Stadiongesellschaft sowie regelmäßige Jour-Fixe-Termine mit dem Projektteam.
Gemäß Aufgabenstellung sollte das in der 1. Stufe zu erarbeitende Grobkonzept folgende Punkte umfassen:
- Räumlich- / bauliches Konzept, bestehend aus zwei Alternativen für den Bereich Reitsporthalle / Multifunktionssporthalle / Eissporthalle
- Aussagen zum Freiraumkonzept mit Darstellung der Frei- / Grünflächen und Raumfolgen im Plangebiet sowie der übergeordneten Grünbezüge
- Aussagen zum Nutzungskonzept aufbauend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse
- Aussagen zum Erschließungskonzept und zur Verkehrsentwicklung (grundsätzliche Machbarkeit)
- Aussagen zur Lärmentwicklung
- Analyse Rahmenbedingungen Großveranstaltung
Um möglichst frühzeitig die Belange aller Aachener*innen in der Planung zu berücksichtigen, wurde am 16.06.2023 ein Bürger*innendialog durchgeführt. Dieser fand auf dem Vorplatz des Tivolis statt. Anhand von Plänen und Modellen wurden erste Ideen vorgestellt und diskutiert. Im Rahmen eines Rundgangs bestand Gelegenheit, sich vor Ort auszutauschen. Neben den beteiligten Planungsbüros und der Verwaltung standen auch Vertreter*innen der ansässigen Vereine für Auskunft und Information zur Verfügung.
Von Seiten der Bürger*innen wurden zahlreiche Themen angesprochen. Nachfolgend sind einige Anregungen aufgeführt:
- Neuordnung bzw. Bündelung der Sportangebote (Tennisplätze)
- Durchwegung attraktiv gestalten nicht nur für Läufer*innen, sondern auch für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
- Anbindung an bestehende Wegeverbindungen (z.B. Haaren, entlang der Wurm) und Anbindung an das neue Wohngebiet an der Emmastraße
- Bessere, freiere Zugänglichkeit und Öffnung der Sportangebote bzw. der Sportstätten
- Regenwassermanagement für den gesamten Sportpark (z.B. Bewässerung der Kunstrasen und Rasenflächen)
- Bestehende Grünflächen im und außerhalb des Sportparks als Flächen für Versickerung / Renaturierung nutzen
- „Wiederbefeuchtung“ des Feuchtgebiets Soers sollte bei der Planung mitgedacht werden
- Schwimmhalle / Schwimmsportzentrum mit einer 50 m Schwimmbahn (hinter Tivoli) bzw. in Kombination mit Eissporthalle
- Günstige Unterkünfte für Sportler*innen vor Ort - statt hochpreisigem Hotel
- Unterstützung der Rambla-Idee ("Das wäre toll") / Konzept evtl. zu starr - Strukturen sollten aufgelockert werden
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind sinnvoll
- Beim Bau der "Multifunktionssporthalle" sollten funktionale / wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, sie sollte für möglichst viele Sportarten nutzbar sein - auch für Leichtathletik
- Standort Multifunktionssporthalle an der Krefelder Straße - Fläche Polizeipräsidium als Grün-/ Freifläche nutzen
- Flächenansprüche des ALRV werden kritisch gesehen (z.B. bei Veranstaltungen)
- Langer Planungszeitraum, bisher wenig Umsetzung
- Problem der Parkplatznutzung auf Grünflächen während des CHIO (Camper, PKW)
- Anziehungspunkte schaffen durch innovative Ansätze für (öffentliche) Freizeitnutzungen (z.B. Spielmöglichkeiten, Skaten, Bolzplatz bzw. Mulitfunktionsanlage mit Hockey - Feld oder Street-Hockeyfeld /Streetball), Gastronomie und Aufenthaltsflächen
- Vorplatz Tivoli umgestalten (Begrünung und neue Angebote z.B. Skatepark)
- Eishalle (mit oder ohne Modernisierung/Neubau) an das Fernwärmenetz anschließen - als Wärmequelle nutzen
- Bedeutung der Eissporthalle nicht nur für Vereinssport und Events (u.a. Uni-Cup, als großes Event der RWTH Aachen bzw. der Fachschaften), tägliche Nutzung im Winter durch Jugendliche ("freie Eislaufzeit" und Eisdisco)
Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Abstimmungen sowie des Bürger*innendialoges wurde das nun vorliegende Grobkonzept entwickelt. Ziel ist, hierauf aufbauend in Stufe 2 den Masterplan zu erarbeiten. Die städtischerseits beauftragen Planungsbüros Karres en Brands und PGT Umwelt und Verkehr haben den bisherigen Planungsprozess und die sich daraus ergebenden Ziele und Planungsimpulse in einem umfangreichen Zwischenbericht zusammengefasst. Der Zwischenbericht ist in Anlage 2 beigefügt.
Städtebauliches und freiraumplanerisches Grobkonzept – Stufe 1
In diesem ersten Planungsschritt wurden verschiedene Konzeptideen erarbeitet. Alle beinhalten das Ziel, den Sportpark im Stadtraum präsenter zu gestalten, nach allen Seiten zu öffnen und Barrieren zu beseitigen. Durch das Angebot neuer, innovativer Sport- und Freizeitmöglichkeiten soll der Sportpark zum Anziehungspunkt für alle Aachener*innen werden. Dabei sind die heutigen Funktionen und Ansprüche der ansässigen Vereine zu berücksichtigen und weitere Entwicklungen, wie die neue Multifunktionssporthalle und die durch den ALRV geplante Reithalle (unter anderem für therapeutisches Reiten und Para-Reitsport) in die Planung zu integrieren. Dazu gehören auch die Interessen der Eigentümer*innen bzw. Nutzer*innen der Eissporthalle.
Hinzu kommen die Aspekte Mobilität und Verkehr sowie die vielfältigen Umweltbelange, insbesondere Lärm- und Klimaschutz, die nach heutigen Maßstäben zu berücksichtigen sind. Dies ist eine insgesamt komplexe Aufgabe. Das vorliegende Grobkonzept zeigt hierzu erste Ansätze auf, die im weiteren Masterplanprozess (Stufe 2) auszuarbeiten sind.
Das Planungsbüro Karres en Brands hat sich gemeinsam mit den Verkehrs- und Umweltplaner*innen von PGT und Verkehr intensiv mit dem Thema „Sportpark für alle“ auseinandergesetzt. Die Herausforderung besteht darin, die heutigen und künftigen Ansprüche der ansässigen Vereine mit einer Öffnung des Sportparks für die Öffentlichkeit zu vereinbaren. Für die Vereine bedeutet dies im Einzelfall eine Öffnung von bisher privat genutzten Flächen sowie gegebenenfalls eine Umstrukturierung oder Neuordnung von Flächen. Gleichzeitig sind alle Anforderungen, die sich insbesondere in Bezug auf den Sport, auf Mobilität und Verkehr, auf die verschiedenen Umweltbelange (Freiraum, Klima, Lärmemissionen) und die Wirtschaftlichkeit ergeben, in die Planung einzubeziehen. Nachfolgend sind diese zusammengefasst aufgeführt.
Anforderungen Sport:
Der Fachbereich Sport ist für sportfachliche Fragen von Beginn an am Planungsprozess beteilig worden. Daneben fungiert der Stadtsportbund im Prozess als Vertreter aller Aachener Sportvereine, um zu gewährleisten, dass das Projekt dem gesamten Sport in Aachen zugutekommen kann. Zudem werden auch alle ansässigen Vereine am Planungsprozess beteiligt.
Neben den Bedarfen des Vereinssports sollen im Sinne eines „Sportparks für Alle“ auch die Bedarfe des informellen Sports abgebildet werden. Dazu gehören im Grobkonzept u.a. eine attraktive beleuchtete Laufstrecke mit Anbindung an das Umland und an die neue Durchwegung angebundene offene, frei zugängliche Sportangebote.
Anforderungen Mobilität / Verkehr:
Mobilität und Verkehr sollen einerseits für die Nutzenden des Sportparks eine dienende Wirkung entfalten und sich andererseits in das gesamtstädtische sowie das Konzept des Sportparks wirkungsvoll einfügen.
Dazu wurden im Grobkonzept die notwendigen Weichen gestellt, indem z.B. ausreichende Flächen für Mobilitätsangebote im Konzeptplan freigehalten werden. Es werden im Vorgriff auf das weiter auszuarbeitende Mobilitätskonzept, sowohl für die Bestandsnutzungen als auch für die neuen Nutzungen, Flächen für Mobilität an den richtigen Stellen gesichert, damit der Mobilitätsmix aus dem Konzept seine Wirkung entfalten und zur Reduzierung der Individualverkehre beitragen kann. Dadurch werden die Aachener Ziele einer zukunftszugewandten Mobilität und die Klimaziele der Stadt fokussiert.
Betrachtet werden dazu in der weiteren Ausarbeitung immer die Mobilität, sowohl am Normalwerktag als auch am Veranstaltungstag. Die äußere Erschließung des Sportparks ist weiterhin zu sichern, während die innere Erschließung insbesondere für zu Fußgehende und Radfahrende zu verbessern ist.
Anforderungen Umwelt:
Die Entwicklung des Sportparks Soers wird als Potential für eine klimaresiliente, stadtökologisch nachhaltige Entwicklung gesehen. Daher müssen alle Anforderungen und Belange aus Umweltsicht von Anfang an frühzeitig in die Planung integriert werden.
Das Gebiet liegt im Kaltluftsammelgebiet der Soers (Belüftungsbahn Stadtklima) und im stadtklimatischen Mehrfachbelastungsbereich (Schutzbereich Stadtklima). Die thermische Belastung durch die hohe Versiegelung (68 % aktuell) muss durch Entsiegelung und starke Durchgrünung zukunftsweisend reduziert werden.
Ziele und Planungsimpulse
Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und Analyse wurden Hauptziele abgeleitet, die im Zwischenbericht (vgl. Anlage 2, Seite 29 - 33) aufgeführt sind. Das Zielsystem gliedert sich in insgesamt sechs Themenfelder: Sport | Stadt- und Freiraumplanung | Bauliche Entwicklung | Mobilität | Umwelt und Naturschutz | Aktivierung
Ziele Sport
- Den Sportpark als modernen, innovativen und frei zugänglichen Sport- und Bewegungspark profilieren
- Mehr Sport für mehr Menschen: Zahl der Alltags-Nutzer*innen auf dem Gelände deutlich steigern
- Vereinskooperationen und Akteurebeteiligung im Sportpark kontinuierlich fördern
- Für vielfältige Sportarten eine neue Sporthalle errichten – geeignet für den Breitensport und den Spitzensport
- Eine neue Reithalle in die Masterplanung integrieren – geeignet für vielfältige Reitsport- und Parareitsportdisziplinen
- Flexible Raumangebote für Spitzen- und Breitensport, für Vereins- und Individualsport schaffen
- Adaptive Anlagen für multifunktionale Nutzung
Ziele Stadt- und Freiraumplanung
- Ein gutes Stück Stadt. Ein gutes Stück Landschaft: Den Sportpark zu einem Ganzen „vereinen“
- Begegnungs- und Identifikationsorte für alle Altersgruppen schaffen
- Adressbildung verbessern
- Öffentliche Anbindung und Durchlässigkeit des Sportparks deutlich ausbauen
- Räumliche Vernetzung in die Innenstadt und die Region herstellen
- Flexible / multifunktionale Flächennutzung anbieten
- Durchgrünung und Entsiegelung forcieren
- Aufenthaltsqualität durch Wasserflächen (Kühlung) und Bäume (Schatten) deutlich stärken
Ziele Bauliche Entwicklung
- Ablesbarkeit der sportlichen Funktionen
- Nachhaltige, energieeffiziente und klimagerechte Gebäudeplanung
- Hoher Anspruch an ein einladendes Erscheinungsbild aller Neubauten, hohe Architekturqualität
- Weitreichende stadtklimatische und energetische Aktivierung der Dächer und Fassaden (Solardächer, Gründächer mit Wasserspeicherfunktion, Fassadenbegrünung, etc.)
Ziele Mobilität
- Erreichbarkeit des Sportparks im Alltag durch ÖPNV, Rad- und Fußverkehr deutlich verbessern
- Den Sportpark von PKW-Verkehr freihalten
- Alle Stellplätze in zwei Mobility-Hubs bündeln
- Vorrang für ÖPNV und „selbstaktive“ Verkehrsmittel (Fahrrad, Pedelec, Mikromobilität, Fußverkehr)
- Umweltfreundliche Erreichbarkeit bei (Groß-)Veranstaltungen durch zusätzliche Verkehrsmaßnahmen (auch mit regionalem Ansatz) fördern
Ziele Umwelt und Naturschutz
- Stadtklima durch Entsiegelung und Erhöhung der Bodenkühlleistung verbessern
- Bildung von Hitzeinseln minimiren und aktive Starkregenvorsorge betreiben
- Den klimaneutralen Sportpark u.a. durch gebietsübergreifendes Energiekonzept anstreben
- Versiegelungsgrad von weniger als 60 % anstreben
- Regenwassermanagement aufbauen und aktiv betreiben
- Zusätzliche Lärmemissionen vermeiden
Ziele Aktivierung
- Den Sportpark Soers in den Blick rücken. Ab heute!
- Intensität der Sportaktivitäten im Sportpark bereits im Bestand erhöhen
- Aktivierung der Asphalt- und Schotterflächen für temporäre Sportnutzung frühzeitig ermöglichen
- Nutzungsorientierte (auch kleine) Veränderungen kurfristig in Angriff nehmen
- Den Sportpark und seiner Aktivitäten als Marke in Medien und Stadtmarketing profilieren
Aufbauend auf diesen Zielen wurden Ideen für das Grobkonzept entwickelt. Die nachfolgend vorgestellten und kommentierten Planungsimpulse (vgl. Anlage 3) verlangen keine Entscheidung. Vielmehr dienen sie als Diskussionsgrundlage zur Ermittlung der optimalen Struktur für den Sportpark. Denkbar ist auch, alle Planungsimpulse miteinander zu kombinieren und zu einem Gesamt-Grobkonzept zusammenzufassen.
Planungsimpuls 1: Sport-Rambla
Diese Idee schafft in Anlehnung an das vorhandenen Flächenraster einen zentralen, öffentlich zugänglichen Kommunikations- und Begegnungsraum. Als grüne und aktive Verbindungsachse durch den gesamten Sportpark bietet sie kleinteilige und an den direkten Kontext angepasste Sport- und Spielangebote sowie Erholungsflächen. Sie integriert vorhandene Strukturen und interagiert mit ihnen. Nutzungen mit einem größerem Flächenbedarf sowie öffentliche Nutzungen mit stärkeren Lärmemissionen verteilen sich im weiteren Sportpark. Diese konzentrieren sich insbesondere auf der Fläche des alten Polizeipräsidiums im nördlichen Plangebiet. Dort können die Bedarfe des PTSV und des ALRV mit den Standorten für eine Multifunktionssporthalle und einer Reithalle in Verbindung mit einem Mobilitätshub abgebildet werden.
Planungsimpuls 2: Grüne Achse
Die grüne Achse, als verbindendes Element zwischen dem Süden und Norden des Sportparks, verläuft entlang der Krefelder Straße und bietet die Chance, dass sich der Sportpark als grüner, öffentlicher Freibereich präsentiert. Parkähnliche Strukturen integrieren im Übergang zum Sportpark Soers öffentliche Sport-, Spiel und Erholungsangebote sowie eine „Laufstrecke durchs Grüne“. Auch der Tivolivorpatz und die Eissporthalle werden in das Konzept einbezogen. Die Idee des Sportparks für Alle überträgt sich hierdurch unmittelbar und sichtbar auf den Stadtraum. Zudem bietet der Freiraum das Potential für die Anlage von Retentions- und Versickerungsflächen.
Planungsimpuls 3: Aktivitäts-Loop
Der „Loop“ verbindet alle Vereinsflächen des Sportparks und macht diese für die Öffentlichkeit sichtbar. Er bietet Raum für die bereits seit langem gewünschte multifunktionale Laufstrecke mit Anknüpfungspunkten für unterschiedliche Distanzen. Durch Aufweitungen und Einbeziehung angrenzender Flächen kann das Sport- und Freizeitangebot ergänzt werden. Der Soerser Weg kann in das Konzept einbezogen werden. Die vorgeschlagene Umgestaltung ermöglicht eine Verknüpfung zwischen dem Sportpark und dem angrenzenden Landschaftsraum der Soers. Auch die Hubert-Wienen-Straße würde Bestandteil des „Loops“. Dazu wären ein entsprechender Umbau des Straßenraums und eine an die Planung angepasste Verkehrsführung notwendig. Auch hier besteht die Möglichkeit zur Anlage von Retentions- und Versickerungsflächen. Der Verlauf des Loops um das ALRV Gelände herum schafft die Möglichkeit, dass die innere Organisation des ALRV weniger stark eingeschränkt wird.
Planungsimpuls Toolbox
Ein weiterer Vorschlag im Rahmen des Grobkonzeptes ist, künftig für den gesamten Sportpark einheitliche Materialien, Bepflanzungen und Möblierungselemente zu verwenden. In Abstimmungen mit allen Beteiligten werden diese Gestaltungselemente in einer sogenannten „Toolbox“ zusammengetragen und können sukzessive umgesetzt werden. Dies trägt nicht nur zu einem einheitlichen Erscheinungsbild bei, sondern wirkt sich auch identitätsstiftend aus.
Bauliche Entwicklung
Die vorgestellten Planungsimpulse bilden noch kein ausgearbeitetes städtebauliches oder hochbauliches Konzept, sondern beschäftigen sich mit der grundsätzlichen Lage und Anordnung der baulichen Strukturen. In den Konzepten befindet sich der Standort der Multifunktionssporthalle überwiegend auf der Fläche des ehemaligen Polizeipräsidiums am Eulersweg in direkter Nachbarschaft zum Gelände des PTSV.
Die neue Reithalle des ALRV soll am Standort der bisherigen Albert-Vahle-Halle gegenüber dem Dressurstadion errichtet werden. Der Flächenbedarf bzw. die räumlichen Anforderungen wurden vom ALRV zur Verfügung gestellt und in der Planung berücksichtigt. Dies erfordert, dass ein Teilbereich der Fläche des ehemaligen Polizeipräsidiums in Anspruch genommen wird. In allen Planungsideen des Grobkonzeptes wird der Standort an die öffentlichen Flächen (Rambla – Loop – Grüne Achse) angebunden.
Die Eissporthalle stellt eine attraktive Nutzung nicht nur für Vereine dar, sondern ist auch ein Anziehungspunkt insbesondere für Jugendliche und Kinder aus dem ganzen Stadtgebiet. Aus diesem Grund wird sie auch weiterhin in der Planung berücksichtigt, auch wenn der bauliche Zustand und die Wirtschaftlichkeit der Halle Fragen aufwirft. Im Zuge der weiteren Planung ist gemeinsam mit den Eigentümer*innen nach Lösungswegen zu suchen. Ob der in der Planung dargestellte Neubau eines Hotels eine Option ist, wird zu klären sein.
Mobilität und Verkehr
Während das Mobilitätskonzept, das in Stufe 2 des Masterplanprozesses ausgearbeitet wird, vor allem Verbesserungen für den Umweltverbund adressiert, richten Erschließungs- und Parkraumkonzept den Blick vor allem auf die Abwicklung des Kfz-Verkehrs.
Das Erschließungs- und Parkraumkonzept für den Sportpark sieht ein Stellplatzangebot mit zwei zentralen Parkbauten (Mobility Hub) vor. Zum einen wird die Aufstockung des bestehenden Tivoliparkhauses vorgeschlagen, zum anderen der Neubau eines zusätzlichen Parkhauses am Eulersweg mit mindestens drei Ebenen. Insgesamt können so ca. 2.850 Parkplätze zuzüglich der ca. 2.140 veranstaltungsbezogenen Parkplätze außerhalb des Sportparks zur Verfügung stehen.
Der Stellplatzbedarf für eine neue Multifunktionssporthalle mit bis zu 3.000 Sitzplätzen beträgt je nach Berechnungsmodell zwischen 800 und 1.300 Stellplätzen. Die genaue Anzahl an Parkplätzen in diesen beiden zentralen Parkbauten wird in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzungen und der daraus resultierenden Parkplatzansprüche im Sportpark sowie unter Berücksichtigung der Machbarkeit der Parkhausaufstockung im weiteren Planungsverlauf bestimmt. Unter Berücksichtigung des in Arbeit befindlichen Mobilitätskonzeptes werden auch weiterhin ausreichend Stellplätze im Sportpark Soers sowohl für die neue Alltagsnutzung, als auch für die Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Für die Alltagsnutzung werden neben den Stellplätzen in den Parkhäusern auch noch dezentral bei den Nutzungen liegende Stellplätze vorgesehen. Darüber hinaus können wie bisher für Veranstaltungen zusätzliche Stellplätze (2.140) innerhalb und außerhalb des Sportparks aktiviert werden.
Die Kfz-Anbindung des Sportparks erfolgt - wie bisher - vor allem über die Krefelder Straße direkt zur Autobahn A 4.
Die innere Erschließung im Sportpark wird neu geordnet mit einer attraktiven Gestaltung des Fuß- und Radwegenetzes. Die Durchfahrtsmöglichkeiten für den PKW-Verkehr im Sportpark werden reduziert, ohne die notwendige Anbindung zu erschweren. Ziel ist, den PKW Verkehr in die Parkhäuser zu leiten, sodass die Hubert-Wienen-Straße nur noch eingeschränkt befahren werden muss und damit einer höherwertigen Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann. Ob und inwieweit ein Umbau des Soerser Weges zur Reduzierung der Kfz-Durchgangsverkehre ermöglicht werden kann, ist im weiteren Verfahren auch in Abhängigkeit der weiter zu verfolgenden Planungsidee zu klären.
Insbesondere ist die Erreichbarkeit für den ÖPNV sicherzustellen sowie ein möglichst reibungsloser Ablauf der Verkehre bei Veranstaltungen. Neben dem geplanten Anschluss an die Regiotram auf der Krefelder Straße sollte perspektivisch auch über eine Verdichtung des Busangebotes im „rückwärtigen“ Bereich des Sportparks am Soerser Weg bzw. Eulersweg nachgedacht werden, um vor allem auch die ÖPNV-Nutzung im Alltag attraktiv zu machen.
Umwelt und Grünplanung
Das Grünkonzept sieht bei allen Planungsimpulsen vor, die neu geschaffenen öffentlichen Räume so auszubilden, dass sie nicht nur Raum für (Sport-) Aktivitäten bieten, sondern auch entsprechend begrünt werden als Voraussetzung für Retentions- und Versickerungsflächen. Insbesondere im Bereich der „Grünen Achse“ wird das Potential für eine intensivere Begrünung gesehen. Dies erfordert in Teilen eine Entsiegelung und Umwandlung von bislang versiegelten oder geschotterten Stellplatz- und Lagerflächen. Die Konzentration von Stellplätzen in den Parkhäusern bietet hierfür künftig Spielraum. Diese Potentiale sind bei der Ausarbeitung des Masterplans zu nutzen, um einen effektiven Baustein für die Klimafolgenanpassungen in Plangebiet voranzubringen.
Im Bestand sind ca. 68 % der Flächen des Masterplangebiets versiegelt. Im Weiteren ist zu ermitteln, wie dieser Wert verbessert werden kann (Versiegelungsbilanz).
Eine gute grüne Infrastruktur (neue Grünflächen und Baumstandorte) kombiniert mit Entsiegelung und Schaffung von Freiraumflächen mit Aufenthaltsqualität wird positiv betrachtetet und sollte im Weiteren fokussiert werden. Somit sind die „Rambla“, „Aktivitäts-Loop“ und eine östliche „Grüne Achse“ als grüne öffentliche Freiräume ein guter Ansatz hinsichtlich kühler verschatteter Aufenthaltsbereiche. Öffentliche Freizeitnutzungen und Freizeitsport bzw. Outdoorsport sind in den neuen Freiräumen (u.a. Streetball/Bolzplatz) integriert. Durch die Schaffung von oberirdischen Wasserflächen und Versickerungsbereichen wird die stadtklimatische Anpassung und Starkregenvorsorge im Konzept verankert.
Hierbei ist für das detaillierte Masterplankonzept ein innovativer Ansatz zur Wiederbefeuchtung der Soers (Starkregen- und Hochwasservorsorge sowie ökologische Aufwertung) zu erarbeiten. Besonders zum Regenwassermanagement (Baumrigolen, Zisternen etc.) im gesamten Masterplangebiet (im Bestand und Neubau) ist für einen nachhaltigen Umgang mit den Wasserressourcen ein Konzept zu entwickeln.
Die geplante neue öffentliche Durchwegung des gesamten Masterplangebiets - für Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen - wird begrüßt, ebenso die Errichtung einer Laufstrecke. Die Barrierefreiheit dieser Durchwegungen ist in der Detailplanung noch auszuarbeiten und darzustellen.
Die angedachten Verkehrsberuhigungen im Bereich des Soerser Weges und der Hubert-Wienen-Straße werden im Hinblick auf Lärmimmissionen ebenfalls sehr begrüßt. Am Soerser Weg können so neue Aufenthaltsqualitäten am Landschaftsraum Soers sowie im zentralen Bereich des Masterplans an der Hubert-Wienen-Straße ermöglicht werden.
Für den Verkehrslärm und den Veranstaltungslärm wurde eine erste Bestandsanalyse der maßgeblichen Immissionsorte vorgenommen. Etwaige zukünftige Immissionsorte durch die neue Planung sind noch zu identifizieren und Problemstellungen, die sich daraus ergeben (voraussichtliche Einschränkungen bzw. Entwicklungsmöglichkeiten) direkt aufzudecken.
Eine neue Verkehrszählung, die noch aussteht, wird neue Erkenntnisse hinsichtlich der Verkehrslärmbelastung im Ist- Zustand liefern. Außerdem wird aktuell die Verkehrslärmsituation durch Parksuchverkehre des CHIO beobachtet.
Im detaillierten Masterplan sind hinsichtlich der vorhandenen Verkehrslärmbelastung und der zukünftigen Verkehrsentwicklung und damit einhergehende Lärmbelastung für den Stadtteil durch Umsetzung des Masterplans, Aussagen zu treffen und Ausbreitungsberechnungen nach RLS19 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen) darzustellen. Bezüglich des Anwohner*innenschutzes vor Parksuchverkehr in den Wohngebieten ist das Anwohner*innenschutzkonzept auf die zukünftigen Veranstaltungen hin anzupassen.
Die Belastung durch Freizeitlärm (zukünftig geplante neue lärmintensive Freizeitanlagen z.B. Bolzplatz oder Skaterplatz) sowie die Lärmbelastung durch open Air Veranstaltungen innerhalb, aber auch außerhalb des Masterplangebiets müssen im Folgenden noch gutachterlich untersucht werden.
Vom Lärmgutachter ist eine allgemeine Strategie zur Verteilung "seltener Ereignisse" unter Einbeziehung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung zu entwickeln und in einem Konzeptplan den Planungsbeteiligten sowie den politischen Gremien vorzustellen.
Infrastruktur, Energie- und Wärmeversorgung, Wasserhaushalt, digitale Infrastruktur
Mit der Entwicklung des Sportpark Soers will Aachen neue Wege beschreiten in allen Dimensionen der Nachhaltigkeit großer Infrastruktureinrichtungen. Dies betrifft insbesondere Themen der versorgenden Infrastrukturnetze im Untergrund wie etwa die Energie- und Wärmeversorgung und den Wasserhaushalt. Vor diesem Hintergrund hat die Fachverwaltung eine erste grobe Bestandsaufnahme durchgeführt.
Wasserhaushalt
Die Entwässerung des Sportpark Soers ist heute – mit Ausnahme von Starkregenereignissen – im Bestand gesichert. Aufgrund der hohen Flächenversiegelung von 68% erfolgt diese weitgehend über die Kanalisation, deren Kapazitäten, soweit es den Hauptanschluss an die Krefelder Straße anbelangt, ausgeschöpft sind. Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, zusätzliche Kanalkapazitäten durch einen ergänzenden Hauptanschluss an die Kanalisation im Soerser Weg zu heben. Im Eulersweg ist hingegen – mit Ausnahme eines kurzen Abschnitts nahe der Krefelder Straße keine städtische Kanalisation vorhanden. Der Eulersweg selbst ist Teil der Landesstraße L244 und befindet sich im Eigentum und in der Straßenbaulast des Landesbetriebs straßen.NRW.
Für das gesamte Gebiet des Sportpark Soers besteht eine Starkregengefährdung. Starkregenereignisse haben in den vergangenen Jahren wiederkehrend zu lokalem Wasserückstau auf Flächen und in Gebäuden geführt.
Die ortsansässigen Vereine gaben im Rahmen des bisherigen Masterplanprozesses an, dass das Niederschlagswasser nicht ausreicht, die natürlich angelegten Sportflächen und Grünflächen über das Jahr hinweg ausreichend zu durchfeuchten. Mindestens in den warmen und sonnenintensiven Jahreszeiten (Mai bis September) ist daher eine zusätzliche künstliche Bewässerung erforderlich. Für Kunstrasenplätze (Hockey) ist dies darüber hinaus zwingende Nutzungsvoraussetzung. Die Bewässerung erfolgt derzeit mit Trinkwasser.
Im Zuge der Entwicklung des Sportpark Soers sind auch die Anforderungen an den Hochwasserschutz frühzeitig zu betrachten. Dies erfolgt flankierend zu Stufe 2 des Masterplanprozesses, sobald die Neubauvorhaben (Multifunktionssporthalle, Reithalle, Mobility Hub) in ihren Standorten und Dimensionen bestimmt sind.
Ziel ist es, den Umgang mit Oberflächenwasser, Hochwasser und die Entwässerungssituation bereits im Bestand zu verbessern und verbunden mit den Neubauaktivitäten grundsätzlich neu zu denken. Wesentlich für die Klärung von Fragen der Niederschlagswasserverwendung, -versickerung oder -rückhaltung sind umfassende bodengutachterliche Untersuchungen einschließlich einer hydrogeologischen Betrachtung. Erfahrungsgemäß sind die Böden in der Soers relativ undurchlässig. Auch dieser Aspekt ist im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung zu berücksichtigen.
Darauf aufbauend soll ein Gesamtkonzept für den künftigen Wasserhaushalt erarbeitet werden, das einen kreislauforientierten, sparenden und nachhaltigen Wassereinsatz (einschließlich Regenwassermanagement) gewährleistet und der Starkregenvorsorge sowie dem Hochwasserschutz besonders Rechnung trägt. Darin sind auch Leitplanken für die Umsetzung des Schwammstadtprinzips zu entwickeln.
Für die Erarbeitung des Gesamtkonzepts "Wasserhaushalt" einschließlich der Erarbeitung sämtlicher vorbereitender und flankierender Gutachten wird sich die Stadt Aachen um eine Förderung aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" bewerben. Ein entsprechender Förderantrag ist in Vorbereitung. Die Antragsfrist endet am 15.09.2023.
Wärme- und Energieversorgung
Derzeit werden die meisten bestehenden Sportstätten ausschließlich über fossile Energieträger geheizt (Erdöl, Erdgas). Ergänzend sind stellenweise Photovoltaikanlagen im Einsatz. Einige Sportstätten greifen aber auch vollständig auf Storm als Energie- und Wärmeträger zurück. Die ökologische Bilanz der derzeitigen Wärme- und Energieversorgung hat mit Blick auf die Ziele des Klimaschutzes erhebliches Verbesserungspotential. Deutlich ist zugleich, dass grundlegende Veränderungen wie etwa ein künftig konsequenter Bezug von Energie und Wärme aus erneuerbaren Energien, der Ausbau neuer Netze oder die Ertüchtigung bzw. Erneuerung lokaler objektbezogener Versorgungssysteme und Versorgungstechnik mit großen Investitionen in der öffentlichen wie in der privaten Infrastruktur verbunden sind.
Nach Auskunft der Regionetz GmbH kann der Sportpark Soers gesamthaft mit Fernwärme versorgt werden. Die übergeordnete Fernwärmenetz hat hierfür ausreichende Kapazitäten. Eine generelle Trassenverstärkung ist demnach nicht erforderlich. Anschlussmöglichkeiten bestehen derzeit in der Krefelder Straße und in der Hubert-Wienen-Straße. So war etwa das ehemalige Polizeipräsidium vollständig an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen.
In den avisierten Neubauprojekten (Multifunktionssporthalle, Reithalle, Mobility Hub) werden Energieeffizienz und Klimagerechtigkeit wesentliche Leitplanken der noch bevorstehenden Hochbauplanung werden. Ebenso gilt es, energetische Sanierungs- und Erneuerungspotentiale in den Bestandsbauten zu prüfen.
Die Fachverwaltung wird flankierend zu Stufe 2 des Masterplanprozesses gemeinsam mit den ortsansässigen Vereinen und den Versorgungsträgern die Energiebedarfs- und Wärmepotentiale ermitteln. Auf der Grundlage dieser Erhebungen können Konzepte und hierauf Planungen für eine ganzheitliche, auch quartiersbezogene Energieversorgung aus perspektivisch ausschließlich erneuerbaren Energien entwickelt werden.
Digitale Infrastruktur und Mobilfunk
Mit der Entwicklung des Sportpark Soers möchte die Stadt Aachen die Chance ergreifen, für diese Gebiet frühzeitig die planerischen und baulichen Voraussetzungen für den sukzessiven Aufbau einer Smart City Infrastruktur zu schaffen. Dies umfasst alle Aspekte einer auf BigData anlegten Dateninfrastruktur und Sensorik sowie den Aufbau und Ausbau leistungsfähiger Mobilfunk und Breitbandnetze.
Im Gebiet des Sportparks befinden sich heute ca. 12 Mobilfunkzellen unterschiedlicher Funkstandards und Sendeleistung (4x 5G, 4x LTE, 4x GSM) und ca. 20 Breitbandanschlüsse mit ebenfalls unterschiedlicher Leistung.
Die Fachverwaltung wird flankierend zu Stufe 2 des Masterplanprozesses gemeinsam mit den ortsansässigen Vereinen und den Netzbetreibern die perspektivischen Bedarfe und Potentiale ermitteln. Auf der Grundlage dieser Erhebungen können Konzepte und hierauf Planungen für eine ganzheitliche Smart City Infrastruktur entwickelt werden.
Fazit zur Stufe 1 des Masterplanprozesses
Aus Sicht der Fachverwaltung bietet das Grobkonzept gute Voraussetzungen, um auf dieser Grundlage den Masterplan auszuarbeiten. Der Ansatz, die vorgeschlagenen drei räumlichen Planungsimpulse zusammenzufassen, bietet die Chance, die Realisierung von Maßnahmen in Teilabschnitten umzusetzen.Die Idee des „Loops“ greift nicht wesentlich in die angrenzenden Vereinsflächen ein, sodass dieser in einem ersten Schritt als multifunktionale Laufstrecke angelegt werden kann. Sukzessive können je nach Verfügbarkeit Frei- bzw. Aktionsflächen angebunden werden.
Die „Rambla“ schafft als zentrale, öffentliche Achse eine attraktive Verbindung, die nicht nur für Besucher*innen, sondern auch für die Vereine einen Raum schafft, der auf vielfältige Weise nutzbar ist. Die „Rambla“ hat ein großes Potential, als „Herzstück“ des Sportparks zu einem attraktiven Anziehungspunkt im Stadtgebiet zu werden. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Lage innerhalb des ALRV- Geländes die heutigen Nutzungen einschränken kann – mit der Folge, dass bei Veranstaltungen (CHIO, Euregiowirtschaftsschau) die „Rambla“ nicht öffentlich zugänglich ist. In der weiteren Planung sind die Umsetzungsmöglichkeiten deshalb zu vertiefen.
Die „Grüne Achse“ geht von der Idee aus, dass die heute überwiegend bebauten und versiegelten Bereiche des ehemaligen Polizeipräsidiums, der Eissporthalle und des Tivolis künftig als Grünraum ausgebildet werden. In diesen werden vorhandene und künftige Hochbauten eingebettet. Auch dies ist ein Konzept, das in Teilschritten und langfristig umgesetzt werden kann.
Für alle drei Planungsideen ist die Erschließung gesichert. Aufbauend auf einem nun zu erarbeitendem innovativen Mobilitätskonzept zur signifikanten Erhöhung der Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes und zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs und der damit einhergehenden Immissionen sollen die notwendigen Mobilitätsangebote sowie Parkplätze im nördlichen Sportpark sinnvoll zusammengefasst und konzentriert werden. Die Abwicklung der Kfz-Fahrten im Alltagsverkehr sowie im Veranstaltungsverkehr ist weiterhin – auch aufgrund der Lagegunst mit einem unmittelbaren Autobahnanschluss – möglich und wird im weiteren Prozess abschließend geprüft und weiter ausgeplant.
Das Grobkonzept beantwortet zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Fragen, die im Zusammenhang mit den Konzeptideen der Planungsimpulse und auch deren Zusammenführung entstehen. Dieser wichtige Schritt der Synthese und Abwägung steht nun in Stufe 2 des Masterplanprozesse bevor.
Die an der Planung beteiligten Vereine sowie der Stadtsportbund stehen den Entwurfsansätzen offen gegenüber und sind bereit, sich an der Ausarbeitung des Masterplans weiterhin konstruktiv zu beteiligen.
Insofern empfiehlt die Verwaltung, den Masterplan auf Basis des vorliegenden Grobkonzeptes auszuarbeiten.
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- Abbruch des Polizeipräsidiums
Das Teilprojekt "Rückbau des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Hubert Wienen-Straße 25" schreitet in der Vorbereitung der Abbrucharbeiten planmäßig voran. Bezüglich der Darstellung der Ausgangslage wird auf die Vorlage FB 61/0663/WP18 verwiesen. Auf der Grundlage einer vorliegenden orientierenden Untersuchung zur Kostenschätzung des Gebäuderückbaus und zur Bewertung der Altlastensituation führt die Stadt Aachen aktuell ein EU-weites Vergabeverfahren nach VgV mit Teilnahmewettbewerb durch. Ziel des Verfahrens ist der Vertragsschluss mit einem geeigneten Ingenieurbüro zur Beauftragung der Rückbauplanung, der Ausschreibung der Rückbauleistungen, der Baustellenbegleitung und der Überwachung. Parallel werden weitere notwendige Planungsleistungen zur Vervollständigung des Planerteams ausgeschrieben.
Die Maßnahme soll nach den Grundprinzipien des nachhaltigen Rückbaus durchgeführt und nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhatiges Bauen (DGNB) durch eine*n Auditor*in begleitet und zertifiziert werden.
Ziele und Vorteile Zertifizierung sind unter anderem:
- die systematische Qualitätssicherung
- die Prozesssicherheit
- die Förderung der Circular Economy,
- die Kostensicherheit und Risikominimierung durch detaillierte Bestandsaufnahme und Planung
- die Kommunikation des Projektes in der Öffentlichkeit
Ausblick – Beginn der Abbrucharbeiten voraussichtlich im Oktober 2024
Die Fachverwaltung wird nunmehr bis Ende des Jahres das komplette Planer- und Fachplanerteam unter Vertrag nehmen. Ziel ist es, die Abbruchplanung bis Ende März 2024 abszuschließen und den politischen Gremien im II. Quartal 2024 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen (Baubeschluss "Rückbau"). Es folgen darauf aufbauend bis Ende des III. Quartals 2024 die Ausführungsplanung sowie Ausschreibung und Vergabe der Rückbauleistungen. Ab den Sommermonaten 2024 werden die ersten Vorarbeiten angestoßen (Rückbau von Versorgungsleitungen, etc.). Mit dem offiziellen Start des Abbruchs ist voraussichtlich im Oktober 2024 zu rechnen. Eine Kurzübersicht zu Sachstand und Ausblick des Teilprojekts "Abbruch des Polizeipräsidiums" ist in Anlage 4 beigefügt.
Bereits 2021 schloss die Stadt Aachen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) einen Kaufvertrag über die Liegenschaften des ehemaligen Polizeipräsidiums ab. Der Kaufvertrag beinhaltet eine aufschiebende Bedingung, wonach die Übernahme des Grundeigentums durch die Stadt Aachen erst mit Bewilligung der in Aussicht gestellten Landesförderung für den Sportpark Soers fällig wird. Die Stadt Aachen ist jedoch frei, jederzeit vorab in das Eigentum einzutreten.
Voraussetzung für die Durchführung der Abbrucharbeiten ist, dass die Stadt Aachen grundbuchrechtliche Eigentümerin des Areals ist. Insofern wird die Fachverwaltung die formalrechtlich erforderlichen Schritte in die Wege leiten um termingleich zum Ausführungsbeschluss "Rückbau" die Verfügungshoheit als Eigentümerin zu erlangen.
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- Multifunktionssporthalle
In seiner Sitzung vom 15.06.2023 hat der Sportausschuss die Verwaltung u.a. mit der Erstellung einer Bedarfsanalyse und Programmierung der Multifunktionssporthalle im Sinne einer „Phase 0“ beauftragt. Die geplante Multifunktionssporthalle soll möglichst viele sportliche Nutzungen im Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Breitensport ermöglichen.
Allgemeine Anforderungen
Für die Mehrfachnutzung braucht es mindestens eine 3-fach-Sporthalle mit zeitgemäßem Glasboden und LED-Linientechnologie (dadurch flexibler Feldwechsel: Handball, Basketball, Volleyball, Hockey, etc.), entsprechenden Trennvorhängen und einem Geräteraum, die gemäß der DIN 18032 zudem den Mindestanforderungen an Umkleiden, Duschen, Sanitätsräumen und Schiedsrichterkabinen genügt. Die Halle ist darüber hinaus ausgestattet, insbesondere auch vielfältige inklusive Sportangebote zu ermöglichen.
Die Multifunktionssporthalle soll den „Ladies in Black Aachen“ als neue Spielstätte dienen und muss somit die Hallenanforderungen der 1. Volleyball Bundesliga erfüllen. Dazu gehört eine entsprechende Deckenhöhe, Hospitality-Möglichkeiten und ein Arenencharakter mit Tribünen an allen vier Seiten. Die Zuschauerkapazität für nationale Wettbewerbe beträgt mindestens 2.500 Plätze und für internationale Wettbewerbe mindestens 3.000 Plätzen.
Aufgrund langfristig unvorhersehbarer Entwicklungen in der Aachener Sportlandschaft und der Abhängigkeit vom sportlichen Erfolg sollen in der Multifunktionssporthalle Bedingungen geschaffen werden, die auch den Anforderungen für die klassischen Hallensportarten wie beispielsweise Handball oder Basketball im professionellen Bereich und Spitzensport gerecht werden.
Basisszenarien S, S+, M und L
Neben den o.a. allgemeinen Anforderungen werden auch weitergehende Nutzungsmöglichkeiten, Bedarfe und Wünsche in verschiedenen Varianten mitgedacht. Die Fachverwaltung hat den Prüfauftrag des Sportausschusses auf dieser Grundlage strukturiert und vier Basis-Szenarien für ein mögliches Raumprogramm identifiziert. Die Bandbreite reicht von einem Szenario S (small), das die allgemeinen Anforderungen erfüllt, über S+ und M (medium) zu L (large) und bildet darin weitere im gesamtstädtischen Kontext ermittelte Sportbedarfe sowie die im Kontext des Förderantrags für die Strukturwandelförderung Rheinisches Revier aufgerufenen Chancen für den Standort Sportpark Soers ab. Dazu gehören etwa Indoor-Trainingslaufbahnen, Anlagen für den Leichtathletik-Hallensport, Kursräume für Tanzsport, Kampfsport, für Sportangebote des StadtSportbundes oder der VHS sowie Räume für Teambesprechungen und Pressekonferenzen. Die vier Basisszenarien sind in Anlage 5 dargestellt.
Vorgesehen ist, das Raumprogramm der Multifunktionssporthalle auf der Grundlage der vier Basisszenarien weiter auszuarbeiten und hierfür die sport-, mobilitäts- und planungsfachlichen Anforderungen darzustellen sowie eine Ersteinschätzung und fachliche Empfehlung zur Machbarkeit | Finanzierbarkeit auszusprechen.
Der Neubau der Multifunktionssporthalle geht mit umfassenden zusätzlichen Mobilitätsbedarfen einher, die nicht im Bestand, sondern nur durch die weitere Errichtung eines Mobility-Hubs gelöst werden können. Die Größenordnung dieses Mobility Hubs ist in Zusammenhang mit allen weiteren Neubauten im Sportpark Soers in Stufe 2 des Masterplanprozesses zu bestimmen.
Mit dem Ergebnis dieser Vorkonzeptstudien ist im IV. Quartal 2023 zu rechnen.
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- Reitsporthalle
Die ersten Planungsüberlegungen des Aachen-Laurensberger Rennverein (ALRV) zum Neubau einer Reitsporthalle reichen bereits einige Jahre zurück. Die Halle ist darin Teil der Idee, den heutigen ALRV-Standort zu einem Reitsportcampus – dem CHIO Aachen Campus – auszubauen, der neben den bisherigen Turnierangeboten und sonstigen Veranstaltungen, vor allem neue Möglichkeiten der (Nachwuchs-) Spitzensportförderung zum Beispiel in Form von Trainings-Camps, etc. schafft. Der in 2023 gestartete Masterplanprozess zur Entwicklung des "Sportpark Soers für Alle" eröffnet die Chance, die ALRV-Initiative für einen CHIO Aachen Campus in diese Gesamtentwicklung zu integrieren. Auf diese Weise gelingt es, unter den verschiedenen (teils heute schon im Sportpark Soers) versammelten Sportarten und Sportakteuren Synergien zu nutzen und gemeinsame Potentiale heben – ob nun sportfachlich, räumlich-baulich, funktional-logistisch, organisatorisch oder kommunikativ.
Reitsporthalle, Trainingshalle, Jugend- und Parastadion
Das Raumprogramm der angestrebten neuen Reitsportanlage sieht eine Reitsporthalle mit angeschlossener Trainingshalle, mehrere Stallgebäude und ein Jugend- und Parastadion mit halboffenem Tribünengebäude vor. Die Reisporthalle soll eine Reitfläche von 80 x 40 m und ca. 2.500 Tribünenplätze bieten, einen Betreuerbereich für das Jugend- und Parastadion, einen Fitness- und Physiobereich, eine Meeting-Zone, eine Gastronomie für ca. 250 Gäste, Räume für die Turnierleitung und die Verwaltung, Ausstellungsflächen, Imbiss- und Getränkeausgaben sowie zahlreiche zudienende Funktionen (WC, Umkleiden, Lager, Küchentrakt, etc.).
Das Jugend- und Parastadion soll über eine Reitfläche ähnlicher Größe in freiem Zuschnitt verfügen. Eine dazugehörige Tribüne soll bis zu 800 Zuschauer*innen aufnehmen.
Die neuen Reitsportanlagen sollen die heutige Albert-Vahle-Halle einschließlich der dort integrierten Gastronomie am selben Standort an der Hubert-Wienen-Straße ersetzen. Beide Bestandsgebäude sind hinsichtlich ihres baulichen Zustands und ihrer (Zuschauer)Kapazitäten nicht mehr leistungsfähig für den internationalen Spitzensport. Für die Umsetzung des dargestellten Raumprogramms sind darüber hinaus zusätzliche Flächen erforderlich.
In Stufe 1 des Masterplanprozesses sind die formulierten Nutzungs- und Flächenbedarfe gesichtet, sortiert und insbesondere die daraus resultierenden Mobilitätsbedarfe ermittelt worden. Die Positionierung der neuen Reitsportanlagen an der Hubert-Wienen-Straße östlich des Deutsche Bank Stadions ist aus städtebaulich-fachlicher und verkehrsfachlicher Sicht grundsätzlich schlüssig und eröffnet großes Potential, gemeinsam mit der neuen Multifunktionssporthalle sowie den bestehenden Sportanlagen des PTSV und des AHC kraftvolle Impulse für den gesamten Sportpark zu geben. Die Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfes, der diesen kraftvollen Impuls kooperativ umsetzt, ist u.a. Gegenstand der Stufe 2 des Masterplanprozesses.
Der Neubau der dargestellten Reitsportanlagen geht (ähnlich wie die Multifunktionssporthalle) mit umfassenden zusätzlichen Mobilitätsbedarfen einher, die nicht im Bestand, sondern nur durch die weitere Errichtung eines Mobility-Hubs gelöst werden können. Die Größenordnung dieses Mobility Hubs ist in Zusammenhang mit allen weiteren Neubauten im Sportpark Soers in Stufe 2 des Masterplanprozesses zu bestimmen.
Weltreiterspiele 2026
Der ALRV befindet sich nach wie vor in konstruktiven Bewerbungs- und Verhandlungsgesprächen mit der FEI (Fédération Equestre Internationale), dem Weltreitsportverband, über die Möglichkeit, die Weltreiterspiele 2026 in Aachen auszutragen. Die Bewerbung um dieses Sportgroßereignis steht nicht in zeitlichem Zusammenhang mit dem Neubau einer Reitsporthalle. Überlegungen, in einer "Minimallösung" eine einfache Reithalle bis 2026 zu errichten, die noch im April 2023 im Raum standen, werden zugunsten des ganzheitlichen Ansatzes des CHIO Aachen Campus, der sich im Zuge des Masterplanprozesses in die Gesamtentwicklung des Sportpark Soers integrieren kann, seitens des ALRV nicht weiterverfolgt.
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- Nutzungsprogramme für den nicht organisierten Sport im öffentlichen Raum
Die Entscheidung, welche Sportangebote auf den zur Verfügung stehenden Potentialflächen im Einzelnen umgesetzt werden, muss sich an den Bedarfen der Nutzer*innen orientieren. Neben den Wünschen und Einschätzungen der Prozessbeteiligten können dabei mittelfristig auch Ergebnisse aus der zurzeit im Prozess befindlichen neuen Sportentwicklungsplanung einbezogen werden.
Um von den abschließenden Ergebnissen der Sportentwicklungsplanung sinnvoll profitieren zu können und diesen nicht vorwegzugreifen, sollten diese in der zeitlichen Abfolge abgewartet werden, um bedarfsgerechte Aussagen darüber zu treffen, welche nicht organisierten Sportangebote im öffentlichen Raum des Sportpark Soers geplant und sukzessive umgesetzt werden können. Zudem ist für die Planung eines konkreten Nutzungsprogramms voraussetzende Bedingung, dass definiert ist, welche Potentialflächen für nicht organisierte Sportangebote im öffentlichen Raum bereitstehen. Diese Erkenntnisse werden aus dem Masterplanprozess heraus erwartet.
Mögliche und von verschiedenen Bedarfsträgern (Stadt Aachen, Vereine) bereits in den Prozess eingebrachte öffentliche Sport- und Freizeitangebote mit initiierender Wirkung sind im Kapitel „Bedarfe“ des angehängten Zwischenberichts (vgl. Anlage 2, Seite 24-27) aufgeführt.
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- Perspektive Projektentwicklungs- und Betreiberkonzept
In seiner Sitzung vom 15.06.2023 hat der Sportausschuss die Verwaltung u.a. mit der Erarbeitung eines Betreibermodells für den Sportpark Soers beauftragt. Die Fachverwaltung wird in diesem Zusammenhang in Varianten mehrere Modelle bzw. Projektorganisationsstrukturen gegenüberstellen für ...
- die Entwicklung des Sportparks Soers im Sinne der umfassenden Flächen- und Infrastrukturentwicklung als auch im Sinne der individuellen Hochbauentwicklung
- den Betrieb des Sportparks Soers einerseits zentral in seiner Gesamtheit, andererseits auch differenziert hinsichtlich der Spezifika einzelner Sportstätten
- die Kombination aus den vorgenannten Fallkonstellationen.
Für die Entwicklung, Bewertung und Prüfung (u.a. in organisatorischen, rechtlichen, gesellschafts- und steuerrechtlichen, finanziellen Gesichtspunkten) der Modellvarianten wird die Fachverwaltung externe Expertise hinzuziehen. Eine entsprechende Ausschreibung wird im III. und IV. Quartal 2023 vorbereitet. Mit ersten (Zwischen)Ergebnissen ist voraussichtlich Mitte 2024 zu rechnen.
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- Zusammenfassende Empfehlung der Verwaltung
Die Fachverwaltung empfiehlt abschließend und in der Zusammenschau des Sachstandsberichts,
- die im Rahmen der Stufe 1 des Masterplanprozesses herausgearbeiteten Ziele und Planungsimpulse zu bestätigen und auf dieser Grundlage den Masterplan in Stufe 2 auszuarbeiten.
- flankierend zu Stufe 2 des Masterplanprozesses die erforderlichen Infrastrukturbedarfe (Kanal, Wasser-, Strom-, Energie- und Wärmeversorgung sowie digitale Infrastruktur) zu ermitteln und in die Masterplanung zu integrieren. Dabei sollen der künftige Wasserhaushalt im Sportpark Soers gesamthaft betrachtet und dafür kreislauforientierte, wassersparende und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden.
- unter aktiver Mitwirkung der Sportakteure – in der jetzigen Starterphase insbesondere der vor Ort ansässigen Vereine – ein betriebliches Mobilitätsmanagement zu initiieren und die dort gewonnenen Erkenntnisse und erarbeiteten Maßnahmen in das Mobilitätskonzept der Masterplanung zu integrieren.
- das Raumprogramm der Multifunktionssporthalle aufbauend auf den 4 Basis-Szenarien S, S+, M und L weiter auszuarbeiten und dafür die sportfachlichen, mobilitäts- und planungsfachlichen Anforderungen darzustellen.
- ein konkretes Nutzungsprogramm für die nicht organisierten Sportangebote im öffentlichen Raum des Sportpark Soers in Korrespondenz mit dem parallel laufenden Prozess der Sportentwicklungsplanung auszuarbeiten und dafür die sportfachlichen, mobilitäts- und planungsfachlichen Anforderungen darzustellen.
Die Entwicklung, Prüfung und Bewertung von geeigneten Projektorganisationsstrukturen bzw. Modellen für die Flächen- und Projektentwicklung sowie den späteren Betrieb des Sportpark Soers werden parallel weiter vorangetrieben.
Die Verwaltung wird erneut Ende des IV. Quartals zum Gesamtprojekt Sportpark Soers berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 600. 000 | 600. 000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die aktuell durch den Rat der Stadt Aachen beschlossenen und durch die Fachverwaltung angestoßenen Planungsaktivitäten stehen Haushaltsmittel aus den Mittelübertragungen aus 2022 sowie Mitteleinplanungen in 2023 im FB 61 sowie Mittel im Wirtschaftsplan von E 26 zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen damit ausreichend Finanzmittel bereit.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Begründung:
Eine Ersteinschätzung zur Relevanz der Gesamtentwicklung des Sportpark Soers für den Klimaschutz sowie für die Klimafolgenanpassung, respektive zur Größenordnung der Effekte der CO2-Einsparungen und CO2-Emissionen kann frühestens auf der Grundlage der abgeschlossenen Masterplanung voraussichtlich im I. Quartal 2024 erfolgen.
Die gesamthafte Betrachtung des Sportpark Soers birgt aus ökologischer und stadtklimatischer Sicht große Potentiale.
Den Aspekten Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Regenwassernutzung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans entsprechend Rechnung getragen.
Hinsichtlich der Neubebauung (Multifunktionssporthalle, Reitsporthalle, etc.) sind klimafreundliche Bauweisen notwendig. Es ist beabsichtigt, dies durch eine CO2-Bilanzierung zu quantifizieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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