Entscheidungsvorlage - FB 36/0306/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem AUK, die Verwaltung mit der Ausführung des Ausbaus der Sportstätten zu beauftragen.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung des Sportstättenausbaus.

 

Die Bezirksvertretungen aller Bezirke nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Rückblick

Der vorliegende vorläufige Bewilligungsbescheid PG II SSB der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes NRW vom 30.08.2022 beinhaltet den Bau von 10 Calisthenicsanlagen im Stadtgebiet.

Bei einem Fördersatz von 85%, beträgt die Fördersumme insgesamt 500.000 € bei einem Eigenanteil von 88.000 €.

 

Planung

Individuelle sportliche Aktivitäten im öffentlichen Raum stellen eine wichtige und zeitgenössische Möglichkeit für die Bürgerschaft darstellen, sportlich aktiv zu sein und zu bleiben. Die Schaffung und Sicherstellung moderner und zeitgemäßer Sportstätten und Bewegungsräume mit bewegungsaktivierender Infrastruktur ist somit sowohl gesellschaftlich als auch sportpolitisch von besonderer Bedeutung.

Der Stadt sowie dem Stadtsportbund Aachen ist es daher ein wichtiges Anliegen, die bereits vorhandene sportliche Infrastruktur innerhalb des Stadtgebietes durch die Errichtung neuer sowie die Instandsetzung bzw. Modernisierung bereits bestehender Anlagen zu stärken.

Im Vordergrund des Projektes steht somit die Neuerrichtung und Erweiterung der im Außenbereich befindlichen öffentlich zugänglichen Sportgeräte und Bewegungsräume des Aachener Stadtgebietes (Innenstadt + Außenbezirke).

 

Nach Konkretisierung der Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für 10 Anlagen auf rd. 788.000 € und somit rd. 200.000 € über den zur Verfügung stehenden Mitteln (Förderung und Eigenanteil).

Die Konkretisierung der Kosten, bezieht sich zum einen auf eine differenziertere Betrachtung der Standorte, als zuvor in der Antragstellung. Hieraus resultieren notwendige Arbeiten zur Herstellung der jeweiligen Outdooranlage, die über die reine Anschaffung und Montage der Sportgeräte hinaus gehen. Zum anderen sind Preissteigerungen, vor allem für die Produkte Metall, Beton und Kunststoff, zu verbuchen. Hier variieren die Erzeugerpreise in den Jahren 2021 bis 2023 zwischen 20% für Kunststoffe bis hin zu 40%, etwa bei Stahl.

Im laufenden Haushaltsjahr können keine zusätzlichen Mittel zur Deckung bereitgestellt werden, so dass in diesem Ausbauschritt eine Reduzierung von 10 auf 7 Anlagen notwendig ist. In Folge der Kürzung werden die u.g. Standorte favorisiert:

1. Bezirk Mitte, Rütscher Straße (Schotter-/Kiesfläche im Bereich Volleyballplatz)

2. Kornelimünster-Walheim (Grünfläche an Dinkermichsweg, gegenüber dem Spielplatz)

3.Brand, Rombachstraße (Grünfläche am Fußweg zum Kunstrasenplatz)

4. Haaren, Park am alten Friedhof (Grünfläche nordwestlich der Skateranlage)

5. Eilendorf, Franz-Delheid-Straße (Grünfläche am Spielplatz, oberhalb der Sitzmauer an der Bolzplatzwiese)

6. Laurensberg, Schlottfelder Straße (Grünfläche, mittig auf Achse der Tennishalle)

7. Richterich, Parkstraße (Grünfläche nordwestlich am Bolzplatz)

 

Somit wird in jedem Bezirk eine Calisthenicsanlage errichtet.

Weitere Anlagen wie ursprünglich in der Erzbergeallee/Gillesbachtal vorgesehen, können über andere Fördermittel (ISEK Beverau) bzw. Haushaltsansätze in den Folgejahren umgesetzt werden.

 

Kosten

Die mit der vorliegenden Planung kalkulierten Baukosten belaufen sich auf 588.000,00 € brutto. Die Kosten verteilen sich nicht gleichmäßig auf die jeweiligen Anlagen, sondern variieren aufgrund von unterschiedlichen Besonderheiten und Erfordernissen am Standort.

Die Baukosten sowie die Fördermittel stehen im Haushalt unter dem PSP 5-130101-900-04100-900-1 zur Verfügung.

Für Pflege und Unterhaltung der Anlagen fallen die genannten Folgekosten an.

 

Ausblick

Nach Empfehlung und Freigabe durch die Gremien sieht die weitere Vorgehensweise eine Ausschreibung für die Bauleistung ab Juli 2023 vor. Die bauliche Umsetzung kann dann ab Herbst 2023 erfolgen.
 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

5-130101-900-04100-900-1 Calisthenics-Anlagen

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

500.000

500.000

0

0

500.000

500.000

Auszahlungen

588.000

588.000

0

0

588.000

588.000

Ergebnis

-88.000

-88.000

0

0

-88.000

-88.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Aufteilung:

  • PSP 5-130101-900-04100-900-1 „Calisthenics-Anlagen“, 68110000 Investitionszuweisungen vom Land, 500.000,00 €  
  • PSP 5-130101-900-04100-900-1 „Calisthenics-Anlagen“, 78310000 Erwerb von Vermögensgegenständen über der Wertgrenze, 588.000,00 €

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

9.345

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es entstehen zusätzliche Pflegekosten in Höhe von jährlich 1.335,00 € je Anlage.

Für die geplanten sieben Anlagen entstehen somit zusätzliche Pflegekosten in Höhe von 9.345,00 € jährlich. Die Deckungsfähigkeit ist dann unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Haushaltsanmeldungen in jedem Fall sicherzustellen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...