Anhörung - E 49.5/0072/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2022 sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung des Kulturbetriebs der Stadt Aachen für das Jahr 2022 mit folgenden Beträgen festzustellen:
Jahresfehlbetrag: 995.288,25 €.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5, Absatz 4,

Eig VO NRW.

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den Jahresabschluss 2022 sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung des Kulturbetriebs der Stadt Aachen für das Jahr 2022 mit folgenden Beträgen festzustellen:
Jahresfehlbetrag: 995.288,25.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4c) EigVO.  Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 7 Absatz 2.d) und g) der Betriebssatzung für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen in der Fassung vom 14.04.2007 sowie der Änderungssatzung vom 13.12.2017 sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss Kultur und Theater vorzulegen, damit dieser die Feststellung gemäß § 6 Absatz 1.f) und Absatz 2.a) der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht sowie Anhang.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 weist folgende Summe auf:

Jahresfehlbetrag: 995.288,25 €.

 

Begründung:

Die Liste für die Auswirkungen der Coronapandemie weist für das Jahr 2022 einen Verlust in Höhe von 970.770,00 € aus.

Weiter weisen die freien Eintritte für Flüchtlinge einen Minderertrag in Höhe von 24.990,- € aus.

Insgesamt weisen die Einnahmeverluste bedingt durch die Coronapandemie und durch den freien Eintritt für Flüchtlinge ein Defizit in Höhe von 995.760,00 € für das Jahr 2022 aus.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Siehe Erläuterung.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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