Entscheidungsvorlage - FB 11/0135/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Verfasst von:
- Frau Oldenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.08.2023
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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15.08.2023
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.08.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat, die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis zu nehmen. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu treffen (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen“).
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses nimmt der Rat die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu treffen (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen“).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der heutige Fachbereich „Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur“ (FB 61) besteht in seiner Struktur grundsätzlich seit seiner Fachbereichsbildung im Jahr 2006. Seitdem wurde die Aufbauorganisation jeweils abteilungsbezogen stetig weiterentwickelt, da sich die Projektdichte innerhalb der Abteilungen in den letzten Jahren deutlich erhöht hat und die vorhandenen Aufgaben um zahlreiche neue Aufgabenfelder - insbesondere im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) und in Zusammenhang mit der Mobilitätswende - erweitert wurden. Infolge dessen hat sich die Anzahl der Planstellen des FB 61 seit 2018 nahezu verdoppelt (rd. 97%ige Steigerung von 89,5 auf 176,0 Stellen).
Der FB 61 besteht neben der Verwaltungsabteilung FB 61/010 aus sieben Fachabteilungen:
- FB 61/100 – Stadtentwicklung
- FB 61/200 – Stadtplanung
- FB 61/300 – Verkehrsplanung und Mobilität
- FB 61/400 – Straßenverkehrsbehörde und Sondernutzungen
- FB 61/500 – Stadterneuerung und Stadtgestaltung
- FB 61/600 – Denkmalpflege
- FB 61/700 – Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser.
Allein in den beiden Abteilungen FB 61/300 und FB 61/700 sind aufgrund ihrer thematischen Schwerpunkte seit 2019 insgesamt fast 50 Stellen eingerichtet wurden, um insbesondere die zahlreichen notwendigen Mobilitätsmaßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse zur „Klimaneutralität 2030“ zu realisieren und um die Ziele der am 30.01.2020 im Mobilitätsausschuss beschlossenen „Mobilitätsstrategie 2030“ zu erreichen.
Somit hat sich nicht nur die Leitungsspanne der Fachbereichsleitung, sondern auch der beiden Abteilungsleitungsfunktionen massiv erhöht. Neben dem reinen Unterstellungsverhältnis beeinflussen zusätzlich eine Vielzahl von Einflussgrößen den Führungsaufwand und die Führungskapazität - je nach Besonderheit der Organisationseinheit.
Im FB 61 sind diese Indikatoren insbesondere die Komplexität und Vielfalt der Aufgaben in der Organisationseinheit über die sieben Fachabteilungen hinweg sowie die Neuartigkeit und das Veränderungspotential der Aufgaben (fortlaufende Veränderungen, Großprojekte und Innovationen), sodass die Leitungsspanne innerhalb des FB 61 nicht mehr sachgerecht und zukunftsfähig erscheint.
Darüber hinaus bilden die Aufgaben der Mobilitätswende einen eigenen thematischen Schwerpunkt mit entsprechender politischer Beschlussfassung, verbunden mit öffentlichen und gesellschaftlichen Erwartungshaltungen sowie klimapolitischer Zielsetzung:
- Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV)
- Reduzierung von Unfallrisiken und Unfällen im Straßenverkehr
- Reduzierung von Emissionen (CO2, Luftschadstoffe, Lärm)
- Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- Ausbau des Fuß- und Radverkehrs
- Ausbau des (betrieblichen und kommunalen) Mobilitätsmanagements
- Ausbau neuer Mobilitätsangebote wie CarSharing, Mobilstationen, VeloCity sowie der Entwicklung neuer Apps etc.
- Organisation effizienter Prozesse im Straßenbau
- klimaresilienter Umbau des Straßenbaus
Insofern ist es erforderlich, den Themen Mobilität, Verkehr und Straßenbau nunmehr auch organisatorisch akzentuiert Rechnung zu tragen und eine eigenständige Organisationseinheit für diese Aufgabenschwerpunkte zu bilden.
Aus diesen Gründen werden die Abteilungen Verkehrsplanung und Mobilität (FB 61/300), Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 61/400) sowie Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/700) aus dem FB 61 herausgelöst und bilden mit Wirkung vom 01.01.2024 im Dezernat III den neuen Fachbereich „Mobilität und Verkehr“ (FB 68). Infolge der organisatorisch erforderlichen Teilung der Abteilung FB 61/300 - Verkehrsplanung und Mobilität des bisherigen FB 61, die mit 51,0 Stellen größer als eine Vielzahl von Fachbereichen innerhalb der Stadt Aachen ist, ergibt sich für den FB 68 eine Organisationsstruktur mit fünf Abteilungen, einer Verwaltungsabteilung sowie vier Fachabteilungen. Die endgültige Strukturplanung ist noch nicht abgeschlossen, ein erster Entwurf ist dem beigefügten Organigramm (Anlage 1) zu entnehmen. Sowohl die weitere Aufbauorganisation und die Zuordnung von Stellen als auch die Geschäftsverteilung des neuen FB 68 inklusive erforderlicher Stellenbewertungen erfolgen im Rahmen eines Aufbauprozesses, der unter Mitwirkung der neuen Fachbereichsleitung und unter Beteiligung des Dezernates III sowie der Abteilung FB 11/500 – Organisationsmanagement durchgeführt wird. Dieser Entwicklungsprozess erfolgt unter Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter*innen. Es ist beabsichtigt, die Basisstruktur mit fünf Abteilungen mit der Besetzung der Fachbereichsleitung und Ausgliederung der Abteilungen 61/300, 61/400 und 61/700 mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft zu setzen und sukzessive im Rahmen einer Organisationsentwicklung zu ergänzen.
Die übrigen Fachabteilungen Stadtentwicklung (FB 61/100), Stadtplanung (FB 61/200), Stadterneuerung und Stadtgestaltung (FB 61/500) sowie Denkmalpflege (FB 61/600) verbleiben im FB 61 und bilden den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches Stadtplanung und -entwicklung. Ein Entwurf auf Basis der bisherigen Aufbauorganisation ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2). Auch hier ist ein beteiligungsorientierter Prozess vorgesehen, um insbesondere die Schnittstellen zum neuen FB 68 aufmerksam zu betrachten sowie zu analysieren und die Struktur gegebenenfalls noch zu optimieren.
Die Personalvertretung wird hinsichtlich der Fachbereichsbildung am 13.07.2023 entsprechend eingebunden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die im Rahmen der Fachbereichsbildung erforderlichen Stellenneueinrichtungen und werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens zur Aufstellung des Stellenplans 2024 berücksichtigt. Nach jetzigem Stand handelt es sich um sechs Funktionen (5,5 Stellen) mit jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 540.000 €:
Funktion | Stellenbewertung | Stellenumfang | KGSt-Kosten |
Fachbereichsleitung | A 16 LBesO A | 1,0 | 152.900 € |
Assistenz der FBL | EG 6 TVöD | 1,0 | 52.600 € |
Abteilungsleitung (Fachabteilung 68/200) | A 14 LBesO A / EG 14 TVöD | 1,0 | * 108.500 € |
Abteilungsleitung (Verwaltungsabteilung 68/100) | A 12 LBesO A | 1,0 | 102.200 € |
Sachbearbeitung | A 11 LBesO A | 1,0 | 90.800 € |
Sachbearbeitung | EG 9a TVöD | 0,5 | 31.700 € |
|
| 5,5 | 538.700 € |
* Mischkalkulation
Im Rahmen der Fachbereichsbildung FB 68 besteht neben der zusätzlichen Fachbereichsleitung und deren Assistenz der Bedarf für die Leitungsfunktionen zweier neuer Abteilungen. Hierbei handelt es sich zum einen – wie in den meisten technischen Fachbereichen (in der Stadt Aachen u.a. in den Fachbereichen 23, 36, 37, 60, 61 und 63) üblich und notwendig – um die Verwaltungsabteilung FB 68/100, in der die Querschnittsaufgaben wie Ausschussgeschäftsführung, IT-Koordination, Haushalts- und Finanzplanung sowie weitere klassische Verwaltungsaufgaben und oftmals auch vorbereitende technische Aufgabenstellungen angesiedelt sind. Darüber hinaus ist die Bildung einer zusätzlichen Fachabteilung FB 68/200 erforderlich, da die bisherige Abteilung FB 61/300 – Verkehrsplanung und Mobilität aufgrund ihrer Größe (derzeit 51,0 Stellen) nicht in der bisherigen Organisationsstruktur überführt, sondern aufgabenspezifisch in die Bereiche Verkehrsplanung (neu FB 68/200) sowie Mobilität (neu FB 68/300) geteilt werden sollte.
Die beiden Sachbearbeitungsfunktionen werden in der neuen Verwaltungsabteilung benötigt, da für die Aufgaben Haushaltsplanung und -sachbearbeitung (1,0 VZÄ) sowie buchhalterische Aktivierung im Anlagevermögen, Rechnungsbearbeitung, Budgetkontrolle (0,5 VZÄ) etc. im FB 61 jeweils lediglich eine Ressource (insgesamt 1,5 Stellen) zur Verfügung steht und diese aufgrund der auch weiterhin bestehenden Aufgaben im FB 61 dort verbleiben muss. Aufgrund der identischen Aufgaben sind diese Stellen zukünftig ebenfalls im FB 68 erforderlich, eine Reduzierung des Bedarfes ist aufgrund der Größe des neuen Fachbereiches und des damit verbundenen Haushaltsvolumens im Mobilitätsbereich nicht möglich. Für die Ausschussgeschäftsführung, die IT-Koordination und weitere Verwaltungsaufgaben sind im FB 61 aufgrund seiner Größe auch heute schon doppelte Stellenressourcen in der Verwaltungsabteilung vorhanden, die entsprechend in den FB 68 verlagert werden. Insgesamt wird die Verwaltungsabteilung des FB 68 sieben Stellen beinhalten, von denen lediglich die Abteilungsleitung, die Vorzimmerassistenz und die 1,5 Sachbearbeitungsstellen neu einzurichten sind.
Die erforderlichen neuen Stellen sind in der Anlage 1 separat gekennzeichnet.
Das Ergebnis des zu startenden Aufbauprozesses bleibt vorbehalten.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Grundsätzlich ist die Bedeutung der Fachbereichsbildung FB 68 für den Klimaschutz nicht ermittelbar.
Bei den Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse zur „Klimaneutralität 2030“ sowie der Mobilitätswende ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten. Aufgrund der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Maßnahmen ist der Effekt auf die CO2-Emissionen zwar nicht als konkreter Einsparwert kalkulierbar, es kann aber auch hier von einem positiven Effekt ausgegangen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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34,7 kB
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