Entscheidungsvorlage - FB 61/0728/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese mit der Umsetzung der Neuaufteilung des Straßenraumes.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass & Ziel

 

In den vergangenen drei Jahren wurde die Elisabethstraße durch die Großbaustellen des dreigliedrigen Gebäudeensembles um das Motel One und das historische Gebäude der ehemaligen Dresdner Bank erheblich beeinträchtigt. Durch die notwendige Baustelleneinrichtung fielen ein Großteil der dort verorteten Parkplätze sowie Liefer- und Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum weg. Nach Fertigstellung der Baustellen im Verlauf des Jahres 2022 soll die Straßenoberfläche durch die Sondernutzungsnehmer wiederhergestellt und der Straßenraum in der Elisabethstraße zukunftsorientiert neu geordnet werden.

 

Dabei sollen folgende Ziele berücksichtigt werden:

-          Schaffung eines Angebots an Flächen für Liefern- & Laden sowie Bewohnerparken in gemischter, zeitlich gestaffelter Nutzung

-          Freihaltung notwendiger Feuerwehr-Abstellflächen

-          Berücksichtigung der Eingangssituationen, Zufahrten und Anlieferzonen der Gebäude

-          Einrichtung von Behindertenparkplätzen

-          Integration von rund 20 Fahrradabstellplätzen

-          Aufwertung des Bereichs vor der Elisabethhalle mit einer Sitzmöglichkeit für Wartende, Fahrradabstellplätzen und einem Behindertenparkplatz

-          Integration von mobilen Grünelementen zur Verbesserung der Stadtbildqualität und Klimaresilienz

 

Konzept

Die oben genannten Ziele für die Neuordnung des Straßenraumes werden in einem Konzept zusammengeführt, das neben den vorgesehenen verkehrlichen Funktionen auch Belange der Stadtgestaltung und des Klimaschutzes angemessen berücksichtigt.

Vier „Parkstreifen“ mit einer Länge von ca. 15- 20 m gliedern zukünftig die Elisabethstraße im Wechsel mit den notwendigen, freizuhaltenden Feuerwehraufstellflächen, die gleichzeitig als Verschwenkungsflächen genutzt werden können.

 

Zwei der Parkstreifen auf der südöstlichen Straßenseite im Bereich des Klosters und der Rückseite des Motel One sehen Flächen für Liefern- & Laden sowie Bewohnerparken in gemischter, zeitlich gestaffelter Nutzung vor.

Im Zeitraum von werktäglich 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist hier Liefern & Laden möglich. In der verbleibenden Zeit stehen die Flächen den Bewohner*innen und Besucher*innen nach den geltenden Regeln der Parkraumbewirtschaftung für die Bewohnerparkzone G/L zum Parken zur Verfügung.

 

Im Eingangsbereich der Kleinmarschierstraße sowie vor der Elisabethhalle entstehen zwei Bereiche mit je einem Behindertenparkplatz und mehreren Fahrradabstellplätzen, vor der Elisabethhalle wird zusätzlich eine Sitzmöglichkeit für Wartende platziert.

 

Alle Parkstreifen sollen perspektivisch mit mobilen Grünelementen eingefasst werden.

 

Die Anlieger*innen werden im Vorfeld durch eine Hauspostwurfsendung informiert.

 

Die Umsetzung des Konzepts soll im Herbst 2023 erfolgen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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