Entscheidungsvorlage - FB 52/0117/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2024, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Romerich zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2024, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Romerich.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Stadt Aachen verfügt über 21 Fußballspielfelder in Kunstrasen. Die Kunstrasenbeläge haben nach Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von etwa 12 bis 15 Jahren. Der Zeitpunkt eines Sanierungsbedarfs ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig (z.B. Nutzungshäufigkeit, Nutzungsverhalten, Pflege, Umwelteinflüsse u.a.).

 

Im Frühjahr 2023 erfolgte eine Besichtigung der Kunstrasenplätze, die in den Jahren 2006 – 2009 erstellt und noch nicht saniert wurden, durch Vertreter*innen des Fachbereichs Klima und Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport. Im Rahmen dieses Besichtigungstermins wurde auch die Sportanlage Romerich in Kornelimünster überprüft. Die Sportanlage besteht aus einem Kunstrasenplatz, einer 100 m – Laufbahn und einer Weitsprunggrube. Eine Sanierungsbedürftigkeit des Kunstrasenspielfeldes wurde bei dieser Begehung festgestellt.

 

Alleiniger Vereinsnutzer ist der FC Eintracht 1920 Kornelimünster e.V.. Der Verein hatte in der Spielsaison 2022/23 insgesamt 16 Mannschaften (12 Jugend-/ 4 Seniorenmannschaften) im Spielbetrieb. Die Mannschaftszahlen für die Saison 2023/24 liegen derzeit noch nicht vor.

 

Neben dem Fußballverein nutzt die Sportanlage an allen fünf Wochentagen das Inda-Gymnasium für den Schulsportunterricht.

 

Das Spielfeld wurde im Jahr 2007 errichtet. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wurde im Jahr 2015 erneuert. Der Kunstrasenplatz ist im Gesamteindruck dem Alter und der intensiven Nutzung entsprechend stark abgespielt. Aufgrund der sichtbaren Schäden ist eine Sanierung des Platzes zeitnah erforderlich.

 

Der Platz hat eine Größe von 66 x 99 m zuzüglich Sicherheitsbereich. Die Sanierungsfläche beträgt 6.534 qm. Anstelle der bisherigen Sand/Granulat-Füllung wird der neue Kunstrasen aus Nachhaltigkeitsgründen eine reine Sand-Füllung erhalten.

 

Die Sanierungskosten werden auf ca. 270.000 € geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2024, zur Verfügung. Die Durchführung der Maßnahme soll im Sommer 2024 erfolgen.

 

 

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

260.000 €

605.948,67 €

840.000 €

840.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen:

Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2024 für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes ein Betrag in Höhe von 280.000 € zur Verfügung.

 

(* inkl. Ermächtigungsübertragung und überplanmäßiger Mittelbereitstellung i.H.v. 345.948,67 €)

Die Mittel 2023 werden für die Sanierung der Sportplätze Brander Straße und Wolferskaul benötigt.

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Bei dem Vorhaben wird der Kunstrasenbelag gewechselt und neu verfüllt. Eine Verbesserung ergibt sich beim Austausch des Füllmaterials. Aus Nachhaltigkeitsgründen wird der Kunstrasenbelag mit Sand verfüllt.

 

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