Entscheidungsvorlage - FB 45/0392/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensänderung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Michaelsbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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09.08.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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17.08.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Namensänderung zur Kenntnis. Sie beschließt, der Namensänderung von städt. Gemeinschaftsgrundschule Michaelsbergstraße in städt. Gemeinschaftsgrundschule Malmedyer Straße zuzustimmen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Entscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Namensänderung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Zum Schuljahr 2024/2025 wird die städt. Gemeinschaftsgrundschule Michaelsbergstraße aus dem derzeitigen Schulgebäude in der Michaelsbergstraße 14, 52066 Aachen, in das Schulgebäude der jetzigen GHS Burtscheid in der Malmedyer Straße 12, 52066 Aachen, ziehen.
Die GHS Burtscheid wird zum Schuljahr 2023/2024 auslaufend geschlossen. Mit Beschluss vom 13.12.2022 wurde entschieden, dass das Schulgebäude, entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe, für die GGS Michaelsbergstraße umgebaut wird. Der Abschluss dieser Baumaßnahme und der Umzug der Grundschule ist für die Sommerferien 2024 vorgesehen.
Die Aachener Grundschulen, so auch die GGS Michaelsbergstraße, sind nach den Straßen des jeweiligen Schulstandortes oder nach dem Stadtteil, sofern es nur eine Stadtteilschule gibt, benannt. Aufgrund des künftigen Umzugs der Schule wäre der Name städt. GGS Michaelsbergstraße nicht mehr passend, sodass seitens der Schule eine neue Namensgebung angestrebt wird.
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger und die Schulform angibt. Bei Grundschulen ist auch die Schulart anzugeben. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.
Da das Gebäude der jetzigen GHS Burtscheid an die Eckenberger Straße, Berdoletstraße sowie an die Malmedyer Straße grenzt, kämen aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich drei Optionen für die Namensgebung der Grundschule in Betracht. Seitens der Schulleitung wird die Variante städtische Gemeinschaftsgrundschule Malmedyer Straße favorisiert. Für diese Namensgebung spricht aus Sicht der Verwaltung die Anschrift des Schulgebäudes (Malmedyer Straße 12) sowie die Tatsache, dass der neue Zugang zur Schule von der Malmedyer Straße aus erfolgen wird und nach der derzeitigen Planung des beauftragten Architekturbüros an dieser Fassadenseite der Name der Schule grafisch dargestellt werden soll.
2. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, das bisherige Prinzip der Namensgebung der Aachener Grundschulen beizubehalten und der Umbenennung der städt. GGS Michaelsbergstraße zu dem Zeitpunkt des Umzuges (nach derzeitigem Stand zu Beginn des Schuljahres 2024/2025) in städt. GGS Malmedyer Straße zuzustimmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |