Kenntnisnahme - FB 45/0393/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem Projekt „brotZeit e. V.“ zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

 

Mit Mail vom 19.06.2023 wurde die Verwaltung seitens des Städtetags NRW darüber informiert, dass das Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) mit einer Zuwendung an „brotZeit e. V.“ die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat, ein kostenloses Frühstück an Grundschulen mit einem Sozialindex 6 bis 9 anbieten zu können. Bisher war ein entsprechendes Modellvorhaben auf Schulen in den Regionen des Ruhrgebiets beschränkt.

 

In einem entsprechenden Schreiben des MSB an den Städtetag vom 14.06.2023 werden die Fördermöglichkeiten näher ausgeführt:

 

Den Schulen (auch denen im bisherigen Modellvorhaben) werden dazu, wenn gewünscht, eine komplette Ausrüstung an Gerätschaften zur Frühstücksvorbereitung und -ausgabe zur Verfügung gestellt. Zusätzlich bildet „brotzeit e.V.“ für jede Schule ein Team, welches das Frühstück zubereitet, ausgibt und die Schülerinnen und Schüler betreut. Die Firma Lidl liefert die Lebensmittel, die Bestellung, Anlieferung und Logistik werden von „brotZeit e.V.“ übernommen.

 

 

  1. Bewertung der aktuellen Situation

 

Ausgehend von dem eingangs erwähnten Sozialindex kommen folgende drei Aachener Grundschulen für eine Förderung in Betracht:

-          KGS Luisenstraße

-          KGS Beeckstraße

-          Montessori Grundschule Mataréstraße

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Information über die Fördermöglichkeit am 19.06.2023 – sprich drei Tage vor Beginn der Sommerferien – erfolgte, bestand seitens der Verwaltung keine Möglichkeit, im Benehmen mit den betroffenen Schulleitungen die entsprechenden Abstimmungen und Bereitschaften sowie organisatorischen Verabredungen vor Beginn der Sommerferien vorzunehmen. Dies wäre jedoch zwingend erforderlich gewesen, da eine Teilnahme an dem Programm bis zum 28.07.2023 an „brotZeit e. V.“ hätte erfolgen müssen.

 

Weiterhin wird die Einbindung der Firma Lidl seitens der Verwaltung als kritisch eingestuft, da diese als einziges Unternehmen sämtliche Lebensmittel im Rahmen des Förderprogramms bereitstellen. Der Verwaltung war nicht klar, in wie weit der Beitrag der Firma Lidl aktiv innerhalb dieses Projektes beworben wird bzw. sich im Alltag wiederfindet. Daher wurde der Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) um eine Einschätzung gebeten, in wie weit hier ein nicht zulässiges Sponsoring vorliegen könnte.

  1. Rechtliche Einschätzung

 

Der FB 30 hat die Fragestellung, wie die Bereitstellung der Lebensmittel durch die Firma Lidl unter dem Gesichtspunkt des Sponsorings in Schulen zu bewerten ist, an das MSB zur weiteren Klärung übersandt. Das MSB kommt zu dem Ergebnis, dass der werbliche Anteil durch die Beteiligung der Firma Lidl gering sei. In der Praxis der Schulen spiele die Tatsache, dass die Firma Lidl die Lebensmittel für das Vorhaben stellt, praktisch keine Rolle. Insofern würden die Vorgaben hinsichtlich des Sponsorings in den Schulen vollumfänglich erfüllt. Hinzu komme, dass bei einer Teilnahme an dem „brotZeit e. V.“ Projekt immer das Einvernehmen der Schulen über die Schulkonferenzen sowie des Schulträgers eingeholt würden, so dass den Vorgaben des § 99 Abs. 1 Schulgesetz NRW entsprochen werde. Dort heißt es: „Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers.

Es gebe keinerlei Vorgaben oder Absprachen seitens der Beteiligten an die Landesregierung, in besonderer Weise das Engagement der Firma Lidl hervorzuheben.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen der Verwaltung

 

Aufgrund der kurzfristigen Bekanntmachung der Ausweitung des Projekts auf alle Schulen in NRW sowie der rechtlichen Bedenken wurde seitens der Verwaltung zunächst von einer Teilnahme abgesehen. Zu dem Zeitpunkt der Vorlagenerstellung bestand für die Verwaltung noch nicht die Möglichkeit, das Interesse der in Frage kommenden Aachener Grundschulen abzufragen. Sofern bis zu der Ausschusssitzung eine Interessensabfrage erfolgen konnte, wird über das Ergebnis in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Parallel wurde dem Fördermittelgeber mitgeteilt, dass die Stadt Aachen möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in das Förderprogramm einsteigen wird. Auf das beigefügte Schreiben des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45) an die schulpolitischen Sprecher*innen vom 26.06.2023 wird verwiesen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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