Entscheidungsvorlage - FB 45/0395/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Einrichtung eines städtischen Vertretungspools ab dem 01.01.2024.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


  1. Ausgangslage

 

Seit dem 01.01.2010 besteht zwischen dem Verein IN VIA e.V. und der Stadt Aachen eine Kooperationsvereinbarung zur „Übernahme von Vertretungen für städt. Personal in Offenen Ganztagsschulen“.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden Zuwendungen im Umfang von zunächst 34.188,00 Euro an IN VIA gezahlt, die regelmäßig indexiert wurden. Die zugehörige Leistungsbeschreibung sah den Einsatz von vier Kräften á 10 Stunden Wochenarbeitszeit im Rahmen von sog. „400 Euro-Jobs“ vor.

 

Zum 31.12.2023 hat IN VIA die Kooperationsvereinbarung fristgerecht, aufgrund einer gravierenden Verschlechterung der Finanzlage, gekündigt – ausgelöst durch die aktuellen Tarifabschlüsse.
Die eingesetzten Kräfte werden bei IN VIA im Tarifwerk nach S4 / Anlage 33 / AVR eingruppiert.

Zur Aufrechterhaltung des o.g. Angebotes würde IN VIA inkl. Overheadkosten von 7.966,99 Euro insg. 74.358,59 Euro benötigen, was den aktuellen Zuwendungsbetrag von 39.315,00 um rund 89 % übersteigt.

 

Zuletzt wurden aus den bereitgestellten Zuwendungen der Stadt Aachen zwei Kräfte á sechs Stunden sowie zwei Kräfte á acht Stunden Wochenarbeitszeit beschäftigt, wobei eine dieser Stellen seit mehreren Monaten nicht besetzt ist.

 

Die Notwendigkeit für den fortlaufenden Einsatz dieser Vertretungskräfte ist nach wie vor gegeben. Sie haben neben ihrer Pufferfunktion bei alltäglichen Belastungsspitzen innerhalb der Einrichtungen auch maßgeblich während der Coronapandemie dazu beigetragen, dass Schließtage in den städtischen OGS fast vollständig abgewendet werden konnten.

 

  1. Optionen

 

Vor dem Hintergrund der Kündigung durch IN VIA wären grundsätzlich zwei Optionen denkbar.


Option 1:

Es wird eine Wiederaufnahme der Vereinbarung mit IN VIA angestrebt. Dafür wäre eine Anpassung der Zuwendungen erforderlich. Folgende Vorteile wären hiermit verbunden:

  • Personalakquise und -betreuung werden weiterhin extern übernommen
  • Die Aufgabe zur Beschäftigung der Vertretungskräfte würde subsidiär von der Stadt Aachen an einen freien Träger abgegeben
  • Das bisherige Modell war in der Praxis grundsätzlich hilfreich und unterstützend

 


Option 2:

Der Vertretungskräfte werden durch die Stadt Aachen selbst, ebenfalls unter Anpassung der Zuwendungshöhe, beschäftigt. Eingestellt werden päd. Ergänzungskräfte (TVöD SuE, S4). Folgende Vorteile wären hiermit verbunden:

  • Keine zusätzlichen Overheadkosten (IN VIA: 7.966,99 Euro), da Abwicklung über Teamleitung OGS erfolgt
  • Eigene Akquiseverantwortung – denkbar wäre ein Kooperationsmodell mit der Katho oder anderen Partner*innen
  • Keine Reibungsverluste in der Kommunikation zu den Mitarbeitenden
  • Schnellere Reaktionsmöglichkeiten, z.B. bei kurzfristiger Unterstützung einer anderen Dienststelle, durch den direkten Zugriff auf das Personal
  • Mitarbeiter*innen hätten durch Zugehörigkeit zur Stadt Aachen eine höhere Identifikation mit Arbeitgeber*in und Dienststelle

 

  1. Resümee

Unabhängig davon, ob die Vertretungskräfte durch einen freien Träger oder die Stadt Aachen eingestellt werden, ist eine Anpassung der Finanzmittel zur Aufrechterhaltung eines Unterstützungsrahmens von vier Ergänzungskräften á 10 Wochenstunden, notwendig.

 

Eine Wiederaufnahme der Kooperationsvereinbarung mit IN VIA würde bei diesen Rahmenbedingungen Kosten i.d.H. von 74.358,59 Euro verursachen. Stellt die Stadt Aachen die Vertretungskräfte selbst ein, so würden sich die Kosten voraussichtlich auf ca. 60.000,00 Euro belaufen.

 

Gemäß der Darstellung unter Punkt 2 überwiegen aus Sicht der Verwaltung die Argumente, den Vertretungspool ab dem 01.01.2024 selbstständig zu betreiben.

 

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, einen unterjährigen Stelleneinrichtungsantrag zu stellen mit dem Ziel, die Vertretungskräfte ab dem 01.01.2024 selbst zu beschäftigen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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