Kenntnisnahme - FB 45/0397/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Stadt Aachen entwickelt den Bereich der Prävention seit Ende der 1990 Jahre.

Im Rahmen dessen wurden fortlaufend Angebote, wie die Beratung, Begleitung und Betreuung von Familien durch Angebote der Frühen Hilfen, der Bezirkssozialarbeit, der Erziehungsberatung und anderes entwickelt und in dem zurück liegenden Zeitraum ausgeweitet.

 

Bedingt durch fortlaufende Förderprogramme des Landes NRW wurden seit ca. 2006 kontinuierlich weitere Projekte im Rahmen einer Präventionskette, orientiert an den Entwicklungsstufen eines Kindes, initiiert und ausgebaut, um die Angebotslandschaft bedarfsgerecht zu erweitern. Diese hatten/haben zum Ziel:

  • Brücken zu bauen und niederschwellig für Familien Zugänge zu ermöglichen
  • Eltern positiv und früh zu erreichen, um Defizite in der kindlichen Entwicklung frühmöglich entgegen zu wirken
  • Kindern in Aachen gute Entwicklungs- und Lebensbedingungen zu erhalten und
  • Kein Kind durch das soziale Netz fallen zu lassen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss in 2007 hierzu die regelmäßige Erstellung eines Berichts an die entsprechenden Fachausschüsse, um diese über den Stand der Präventionskette in der Stadt Aachen zu informieren. Letztmalig wurde hierzu in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 27.04.2021 der Bericht vorgelegt.

Der Abteilung Jugend stehen für die Aufgabenerfüllung im Sinne der Prävention zwei Vollzeitäquivalente zur Verfügung, wobei das Land NRW auf der Grundlage der thematischen Landesförderbedingungen hiervon eine der beiden Stellen zu 100 % finanziert.

Im Rahmen der Vorlage werden sowohl die durch kommunale als auch Landesmittel umgesetzten Angebote und Projekte skizziert.

 

  1. Präventive Angebote im Bereich der Frühen Hilfen, Bundesstiftung Frühe Hilfen und kommunale Mittel

Die Frühen Hilfen, erster Baustein der Präventionskette, konnten in den letzten zwei Jahren sowohl personell als auch inhaltlich entwickelt und weiter ausgebaut werden.

Als feststehende Angebote der Frühen Hilfen sind der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. (KSB) mit den Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern und die Familienpaten des Sozialwerk Katholischer Männer (SKM) in Aachen etabliert.

Das Portfolio des KSB konnte im Jahr 2023 um ein Angebot erweitert werden: Familien mit sog. „Schreikindern“ finden nun in der Schlaf- und Schreiberatung Unterstützung und Hilfe. Von dort können die Familien bei Bedarf unkompliziert und niedrigschwellig in die Angebote der Frühen Hilfen aus dem gesamten Stadtbezirk weitergeleitet werden.

Das Angebot der aufsuchenden Kontakte Zuhause in den Familien konnte ebenfalls intensiviert werden. Die Anfragen aus den Familien sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, da diese Art der Begleitung bei den Aachener Familien inzwischen bekannt und auch in Fachkreisen anerkannt ist. Deutlich ist, dass die Bedarfe der Familien, besonders nach der Corona-Pandemie, gestiegen und die Beratungskapazitäten begrenzt sind.

Das Angebot des SKM der Familienpatenschaften konnte in den vergangenen Monaten ausgebaut werden. Familienpaten besuchen die Familien ein bis zweimal pro Woche für wenige Stunden und ermöglichen so den Eltern eine Auszeit. Diese kann genutzt werden zur eigenen Regeneration oder aber auch für wichtige Arzt- oder Behördenbesuche. Eine breit gefächerte Werbung führte zu einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Familienpaten, so dass wieder deutlich mehr Familien von dieser Unterstützung profitieren können.

Sowohl der KSB als auch der SKM wurden im Jahr 2022 über die übliche Förderung hinaus mit Geldern des Programms „Aufholen nach Corona Frühe Hilfen“ unterstützt. Weitere Mittel dieses Förderstrangs investierte der FB 45 in die Errichtung zweier Stillecken im Verwaltungsgebäude Mozartstraße. Hier können Säuglinge und Kleinkinder geschützt gefüttert und gewickelt werden, beide Bereiche bieten die Möglichkeit des Rückzugs, nicht nur für Besucher*innen des FB 45, sondern für alle Eltern, sie bei einem Aufenthalt in der Stadt nach einem solchen Ort suchen. Der Deutsche Hebammenverband zeichnete die Stadt Aachen im Mai 2023 als „Stillfreundliche Kommune“ aus.

Insgesamt besteht in Aachen ein großes und hochqualifiziertes Netzwerk von Angeboten der Frühen Hilfen. Regelmäßige Netzwerktreffen dienen dem Austausch untereinander, der Betrachtung möglicher Lücken in der Versorgung der Familien und dem Kennenlernen neuer Angebote. Dieses Netzwerk stellt sich auf einem Fachtag am 19.10.2023 im Forum M dem Aachener Fachpublikum vor. Bei einem großen „Markt der Möglichkeiten“nnen im direkten Austausch Zugangswege erläutert, Angebote beschrieben und Kontakte geknüpft werden. Die Übergänge in andere Helfer- und Hilfssysteme können durch eine genauere Betrachtung der Schnittstellen für die Familien leichter gemacht werden. Viele niedrigschwellige Angebote holen die Familien in ihren Lebenswelten ab und begleiten sie durch die erste Zeit der Familienbildung oder unterstützen bei Fragestellungen, Problemen und Unsicherheiten.

Eine weitere Schnittstelle ist die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitshilfe und Jugendhilfe. Der unterschiedliche Blickwinkel beider Professionen erschwert teilweise die Anbindung an das jeweils andere System. Aus diesem Grund hat sich in diesem Jahr der „Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe Hilfen“ gegründet. Hier arbeiten vier Kolleg*innen der Jugendhilfe mit vier ärztlichen Vertreter*innen der Pädiatrie, Gynäkologie und Kinder- und Jugendpsychiatrie unter Leitung eines Moderatorentandems, bestehend aus einer Sozialarbeiterin und einer Gynäkologin, an Familienfallkonferenzen. Der Austausch und die Zusammenarbeit erleichtert das Verstehen der jeweils anderen Berufsgruppe, baut sprachliche Hürden ab und eröffnet völlig neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Das Überleiten von Familien mit Bedarfen aus der Gesundheitshilfe in die Jugendhilfe wird so erleichtert.

 

 

 

 

  1. Präventive Angebote mit Mitteln aus dem Landesprogramm „kinderstark-NRW schafft Chancen“

Mit den Fördermitteln des Landes NRW (in 2023: 183.711 Euro) werden seit 2016 niederschwellige Angebote in Form von sozialraumnahen Elterncafés, Elternbildungs- und Eltern-Kind-Angeboten, zunächst im Elementarbereich, und seit 2019 an nunmehr insgesamt 11 Grundschulen umgesetzt.

Da dem Gesundheitsaspekt aus früheren Förderbedingungen weiter eine besondere Bedeutung zugemessen wird, handelt es sich um „gesunde Familiengrundschulen“.

 

Ausgehend von der Fördersumme des Landes NRW beteiligt sich die Stadt Aachen mit rund 20 % an den Kosten der Umsetzung dieser Angebote.

Mit der Ausführung und Durchführung der oben genannten Angebote vor Ort sind insgesamt drei Eltern- und Familienbildungsträger in der Stadt Aachen beauftragt.

Sowohl die Nennung der Grundschulen mit dem jeweiligen Träger der Eltern- und Familienbildungsträger sind der beiliegenden Anlage zu entnehmen.

 

3.1   Fachberatung für die Träger der Familienbildungsstätten

Die Netzwerkkoordinatorin sorgt für den inhaltlich-fachlichen Austausch der Koordinator*innen der Institutionen vor Ort und sichert die inhaltliche Qualität.

Ideen und positive Ansätze werden aufgegriffen und umgesetzt, wie zum Beispiel: „Spaziergänge durch das Viertel“, um gemeinsam den Stadtteil im Hinblick auf Institutionen, Ärzte, Spielplätze, Bibliotheken etc. zu erkunden. Diese Idee wurde auch in den Elterncafés der Familien-Grundschulzentren aufgegriffen und an zwei Schulen durch die jeweilige Koordinatorin der Familiengrundschulen umgesetzt.

 

3.2 Qualitätsdialoge mit den Kooperationspartnern*innen

Zur Qualitätssicherung und im Nachgang zur Evaluierung werden im Quartal systematische Gespräche auf Trägerebene, als auch ein Gespräch mit den Koordinatorinnen, die in den Familiengrundschulen tätig sind, in Präsenz durchgeführt.

Darüber hinaus erfolgt eine Verknüpfung der sozialräumlichen Zusammenarbeit mit den Quartiersmanagern des Fachbereichs Soziales und Wohnen und deren Angebote. Die Informationen aus den Stadtteilkonferenzen werden in den Qualitätsdialogen weitervermittelt und einen Informationsfluss veranlasst.

 

3.2   Kooperationspartner*innen im Präventionsnetzwerk

Zu Spezialthemen werden weitere Fachprofessionen in die Familiengrundschulen als „Gäste“ eingeladen. Diese haben zu den Treffen im Elternncafé zu bestimmten Themen Teilnehmende informiert.

In 2023 wurde dieses Angebot wieder aufgegriffen. Hier wird auf ein neues Angebot des städteregionalen Gesundheitsamtes zurückgegriffen und Vertreterinnen des sogenannten Gesundheitskioskes eingeladen, sowie Ansprechpartner*innen, die mit dem Jobcenter kooperieren und unter dem Thema „Endlich ein Zuhause“ die Möglichkeit haben, Familien zu unterstützen. Für neue kulturelle Angebote werden Kontakte zu weiteren Bildungsinstitutionen hergestellt, wie zum Beispiel die Bleiberger Fabrik, und andere.

 

3.3   Gemeinsame Fortbildungen

Themenspezifische Fortbildungen für und mit den Netzwerkpartner*innen der Präventionskette sind von elementarer Bedeutung. Nach entsprechender Abfrage unter den Kooperationspartner*innen werden Angebote initiiert und durchgeführt werden.

 

3.4 Umfängliche Bedarfsabfragen

Mit Beginn des Jahres 2023 wurde eine umfängliche Bedarfsabfrage bei allen Akteuren – Kinder, Eltern, Grundschulleitungen, Schulsozialarbeit, Koordination der OGS, Koordination und Leitungen der Eltern- und Familienbildung – durchgeführt.

Hierbei wurden die Kinder von den jeweiligen Koordinatorinnen mit den Fragen:

Was ist für Dich gesund? Was wünschst Du Dir für Deine Schule? konfrontiert.

Die Eltern wurden persönlich und/oder mit einem Fragebogen zu den bestehenden Elterncafés und ihren jeweiligen Interessenslagen und Bedarfen befragt.

Die anderen Befragten wurden gebeten, folgende Aspekte in den Blick zu nehmen:

  • Was läuft aus Ihrer Sicht über gut?
  • Wo muss noch angepackt werden?
  • Was sind Ihre Ziele für das Jahr 2023 (Über das Programm „kinderstark-NRW schafft Chancen?)

 

Zurzeit werden die eingegangenen Antworten ausgewertet und die Ergebnisse in der Sitzung vorgestellt. Die Ergebnisse werden ein maßgeblicher Grundstein zur weiteren Entwicklung und Fortführung der Angebote darstellen.

 

3.4   Initiierung neuer Projekte im Schuljahr 2023/2024

Zum neuen Schuljahr wird das durch Drittmittel geförderte Projekt „Akti(F) Plus“ zunächst den Schulleitungen und dann in den Elterncafés vorgestellt. Das Projekt richtet sich hauptsächlich an Familien, die im Sozialleistungsbezug sind. Die gemeinnützige und sozialorientierte Einrichtung Picco Bella führt das Projekt in Kooperation mit dem Sozialwerk Aachener Christen durch. Das Projekt wird zu 100 % Drittmittel finanziert und wird das präventive Angebotsportfolio in den gesunden Familiengrundschulen erweitern.

Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen. Die Zielgruppe umfasst:

  • Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen
  • Familien, die Kindergeldzuschlag und künftig Kindergrundsicherung beziehen oder Anspruch darauf haben
  • Familien, d. h. Eltern - bei Bedarf auch andere erwachsene Haushaltsmitglieder (z. B. Lebenspartner*innen) - und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.

 

  1. Fazit und Ausblick

Die Präventionskette der Stadt Aachen ist in den vergangenen Jahren sukzessive an den ermittelten Bedarfen weiterentwickelt worden. Es ist positiv zu bewerten, dass in diesem Zusammenhang die Angebote aktiv angenommen werden. Es ist aber gleichzeitig ein hoher Bedarf zu erkennen.

Die Notwendigkeit an Beratung und Unterstützung sind in den Familien nach der Corona-Zeit noch einmal gestiegen. Die Angebote werden in Teilen bis zu ihren Kapazitätsgrenzen und darüber hinaus genutzt. Weitere Angebote, beispielsweise in Form eines Lotsendienstes für Schwangere und junger Eltern direkt in den Krankenhäusern mit Geburtsstation oder der Ausbau der Angebote an den Familiengrundschulen, wären sinnvoll und konsequent.

 

Hierbei ist zu beachten, dass die Angebote der Präventionskette zu einem gewissen Anteil kommunal finanziert, aber auch zu einem weiteren großen Anteil landesgefördert werden.

Die oben beschriebenen präventiven Bereiche für Kinder ab Grundschulalter werden fast ausschließlich über die Landesmittel „kinderstark – NRW schafft Chancen“ gefördert, die jährlich zunächst beantragt und vom Land NRW bewilligt werden müssen.

Die Summe in Höhe von 183.711 Euro für das Jahr 2023 ermöglicht es der Verwaltung, mit Hilfe einer Netzwerkkoordination und einem entsprechenden Angebotsspektrum, die Präventionskette weiter zu entwickeln. Gleichzeitig verursacht die Befristung der Landesmittel eine große Ungewissheit bei der Implementierung und Entwicklung bedarfsgerechter Angebote.

Den derzeitigen Status Quo der sowohl kommunal geförderten Angebote als auch der landesgeförderten Projekte zu halten, ist auf Grund der Tarifsteigerungen des TvöD in 2023 und 2024 schwierig. Die Projektgelder „kinderstark NRW“ wurden in den vergangenen Jahren trotz bestehender Inflation und höherer Personalkosten nicht erhöht.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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