Kenntnisnahme - FB 45/0401/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Vorgehensweise zur Verteilung der gewährten Fördermittel aus dem „Aktionsprogramm Integration“ zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Mail vom 14.06.2023 hat der Projektträger DLR die Schulträger über das von Seiten der NRW-Landesregierung aufgelegte „Aktionsprogramm Integration“ informiert, welches zum neuen Schuljahr starten soll.

Die Mittel in Höhe von insgesamt 49 Millionen Euro werden bereitgestellt, um die Schulen finanziell bei der Integration schutzsuchender schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine zu unterstützen und ihnen mit Hilfe der Fördermittel den Auf- bzw. Ausbau individueller Förderangebote oder auch die Einstellung von befristet zusätzlichem Personal zu ermöglichen.

Zu diesem Zeitpunkt lagen noch keine Informationen darüber vor, welches Budget der Stadt Aachen als Schulträgerin zur Verfügung stehen wird.

 

Im Erläuterungstext zum Aktionsprogramm auf der Homepage des Schulministeriums (https://www.schulministerium.nrw/aktionsprogramm-integration) wurde die Zielsetzung des Programms wie folgt konkretisiert bzw. erweitert:

Die Integration der infolge des Krieges in der Ukraine zugewanderten Schüler*innen trifft die nordrhein-westfälischen Schulen in einer schwierigen Ausgangslage. Vielerorts sind das Aufholen von Lernrückständen und das Aufarbeiten psychosozialer Folgen aus der Zeit der Corona-Pandemie noch nicht abgeschlossen.

Das Aktionsprogramm soll daher allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen zugutekommen, um die Schulen dabei zu unterstützen, den Bildungsanspruch aller Kinder und Jugendlichen auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen zu erfüllen.

 

Diese Formulierungen lassen erkennen, dass das Aktionsprogramm Integration als Folgeprogramm zu Aufholen nach Corona bzw. Ankommen und Aufholen gesehen werden kann und der Einsatz der Mittel für die Fortführung von bislang geförderten bzw. vergleichbaren Maßnahmen aus den neuen Fördergeldern möglich ist. Der Schwerpunkt liegt bei diesem Programm jedoch auf der Unterstützung von Schulen, die einen hohen Anteil neuzugewanderter ausländischer Schüler*innen (Ukraine und die allermeisten Nationen) aufgenommen haben, wie aus der Bemessungsgrundlage abzuleiten ist, die die Landesregierung für die Ermittlung der Budgets angewandt hat.

 

Die Budget-Liste mit einer Übersicht der Fördersummen je Schulträger war ab dem 21.06.2023 verfügbar, so dass die Verwaltung unmittelbar in Überlegungen zum Einsatz sowie zur Verteilung der Gelder (Schulträger-/Schulbudgets) eingestiegen ist.

 

  1. Aufbau und Rahmenbedingungen „Aktionsprogramm Integration“ des Landes NRW

Zeitraum:

Auch dieses Förderprogramm verfügt erneut über einen eng bemessenen Zeitraum. Die Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm müssen in der Zeit vom 07. August bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt und abgeschlossen sein.

 

Das Aktionsprogramm setzt sich aus zwei Programmbausteinen zusammen:

 

a)      Extra-Personal für gelingende Integration

Über diesen Baustein haben die Schulen die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Schulaufsicht für die Dauer des Aktionsprogramms befristet Personal einzustellen. Hierbei kann es sich entweder um Lehrkräfte oder aber um anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal handeln.

 

 

b)      Schulträgerbudget Integration

Diese Gelder werden in Form einer fachbezogenen Pauschale gewährt und können für schulbezogene oder aber auch schulübergreifende Maßnahmen eingesetzt werden. Für die Aufteilung der Mittel gibt es keinen vorgegebenen Verteilungsschlüssel.

 

  1. Umsetzung und Verteilung der gewährten Fördermittel

Die Träger der Ersatzschulen in der Stadt Aachen erhalten vom Land zugewiesene Mittel von insgesamt 126.439,11 €. Diese werden zunächst der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt und anschließend unmittelbar an die Träger per Zuwendungsbescheid weitergeleitet. Die Träger der Ersatzschulen entscheiden eigenverantwortlich unter Beachtung der geltenden Regelungen über die Aufteilung und Verwendung der Mittel.

 

Der Stadt Aachen stehen als Schulträgerin über die fachbezogene Pauschale 2023 Mittel in Höhe von insgesamt 366.812,53 € zur Verfügung.

 

Der Beginn des Förderprogramms (07.08.2023) in Verbindung mit den erst seit Juni vorliegenden Informationen zum neuen Programm führen dazu, dass der Durchführungszeitraum für Maßnahmen bereits jetzt sehr kurz bemessen ist und die sinnhafte und wirksame Verausgabung der bewilligten Mittel erneut für alle Beteiligten herausfordernd sein wird.

 

Baustein Schulträgerbudget

Die Verwaltung beabsichtigt, zwei Angebote über das Schulträgerbudget zu gestalten.

 

a)      Sprachferienmaßnahme Herbstferien (Budget: 4.250 €)

Über die Schulsozialarbeit für Integration wird in allen Schulferien eine Sprachferienmaßnahme angeboten, das von Kindern mit Sprachförderbedarfen aus unterschiedlichen Grundschulen besucht wird. Finanziert wurde es bislang aus dem Förderprogramm „Extra-Zeit“, das jedoch zum Ende der Sommerferien 2023 ausgelaufen ist. Um dieses gut etablierte Programm auch in den Herbstferien anbieten zu können, ist eine Finanzierung aus dem Schulträgerbudget des Aktionsprogramm Integration vorgesehen.

 

 

 

b)      Angebote für Schulen aus dem Katalog Bildungszugabe (25.000 €)

Über die Bildungszugabe der StädteRegion können Schulen aus einem breiten Angebotskatalog Maßnahmen beantragen. Bereits mit den Fördergeldern aus Aufholen nach Corona wurde ein Teil des Schulträgerbudgets dafür eingesetzt, zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Bildungszugabe bewilligen zu können. Da diese Angebote auch in diesem Jahr stark nachgefragt sind, wird erneut ein Budget vorgehalten, um insgesamt mehr Maßnahmen von Schulen bewilligen zu können.

 

Baustein Schulbudgets

Als Schulbudget verbleiben 337.562,53 € und damit ein Großteil der insgesamt bewilligten Mittel. Die Mittel werden den Schulen unmittelbar zur Verfügung gestellt, um dort die Umsetzung bedarfsgerechter, individueller und zielgerichteter Maßnahmen zu ermöglichen.

 

Ausgehend von der Zielsetzung dieses Förderprogramms und dem Schwerpunkt auf den neuzugewanderten Schüler*innen, hat sich die Verwaltung für den folgenden Verteilungsschlüssel zur Berechnung der Schulbudgets entschieden:

a)      Anzahl ausländischer Schüler*innen je Schule (Durchschnitt der letzten zwei Jahre)

b)      Anteil dieser Schüler*innen an der Gesamtzahl aller Schüler*innen der Schule

 

Die Integration neuzugewanderten Schüler*innen stellt – während parallel dazu das Aufholen der Lernrückstände sowie die Aufarbeitung der sozialen Folgen aus der Corona-Pandemie häufig noch andauern – eine zusätzliche Herausforderung für die Schulen dar.

Über die vorgenannten Kriterien und den Verteilschlüssel werden vor allem Schulen mit einem hohen Anteil an (neuzugewanderten) ausländischen Schüler*innen besonders unterstützt.

 

Die Fördersummen der einzelnen Schulbudgets, die sich nach Anwendung der zuvor genannten Berechnung ergeben, sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

  1. Einschätzung der Verwaltung und erfolgte Schritte

Bei diesem Förderprogramm wurde erneut – wie bereits zuvor erläutert – ein kurzer Durchführungszeitraum vorgegeben.

Für die Umsetzung der Mittel steht lediglich die Zeit ab nach den Sommerferien bis zum Ende des Jahres und damit fünf Monate zur Verfügung.

Wird hierbei berücksichtigt, dass die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien häufig mit der Gestaltung und Organisation des neu beginnenden Schuljahres stark eingebunden sind, verkürzt sich der Gestaltungszeitraum weiter.

In der Folge ist auch bei diesem Programm bereits jetzt fraglich, inwiefern es gelingen wird, die Mittel vollumfänglich und zielführend zu verausgaben.

 

Die Schulen wurden von Seiten des Schulträgers in der letzten Woche vor den Sommerferien über das „Aktionsprogramm Integration“, die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel sowie die Einsatzmöglichkeiten informiert. Auch die Gelder wurden auf Grundlage der zuvor beschriebenen Verfahrensweise zur Verteilung der Mittel zu den Schulen verlagert, um den Schulen eine Umsetzung des Förderprogramms kurzfristig zu ermöglichen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

1)      4-030302-999-9 SK 41410000

2)      4-030302-999-9 SK 52790000

3)      4-030302-999-9 SK 53180000

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) 0

1) 493.252

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2) 0

3) 0

2) 366.813

3) 126.439

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die beabsichtigte Bewilligung der in dieser Vorlage beschriebenen Fördermittel aus dem Förderprogramm „Aktionsprogramm Integration“ erfolgt haushaltsneutral. Die Mittel enthalten eine 100%ige Landesförderung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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