Entscheidungsvorlage - FB 45/0403/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.

 

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Ausgangslage

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium, dem Couven Gymnasium und dem St. Leonhard Gymnasium weiterzuführen.

 

Diese Rahmenplanungen (Lph 0) wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2021 vorgestellt. Dieser hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 auf    G 9 gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI fortzuführen.

 

 

2. Bauliche Maßnahme am Rhein-Maas-Gymnasium

Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Hahn Helten Architektur mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) am Rhein-Maas-Gymnasium, Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen beauftragt. Zusätzlich wurde für die Planung der Fachklassen Biologie das Büro Kommunalplan P + S GmbH beauftragt.

 

Es ist vorgesehen, den Verwaltungs-NW-Trakt um ein Geschoss aufzustocken. Hierdurch entstehen vier Klassenräume, ein Ersatzklassenraum, drei Kursräume, zwei Differenzierungsräume, ein Multifunktionsraum und ein offenes Lernzentrum.

Zudem erfolgt im Erdgeschoss eine Sanierung der Biologieräume (zwei Unterrichträume, eine Biologiesammlung und eine Biologievorbereitung).

Aufgrund der Dachkonstruktion ist eine Sanierung des Lehrerzimmers erforderlich. Hierfür wird ein Container zur Auslagerung des Lehrerzimmers während der Bauzeit geschaffen. Weitere Auslagerungen sind nicht erforderlich.

 

Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Bau eines Aufzuges geplant.

 

Es wird insgesamt eine nachhaltige Bauweise und die Berücksichtigung der Standards der „Aachener Planungsbausteine“ angestrebt. Zudem ist ein Bauen in Holztafelbauweise geplant. Diese Bauweise soll die Bauzeit vor Ort im Schulbetrieb verkürzen.

Die Dachfläche wird mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet. Der spezifische Ertrag der Anlage wird ca. 850 kWh/kWp im Jahr betragen.

 

 

 

 

 

3. Kosten

Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 10.274.000 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd. 12.321.00 €. Die mit dieser Planungstiefe verbundenen Kostenunsicherheiten von bis zu 20 % sind bereits eingepreist. 

Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten und ersten Kalkulationen bislang nur geschätzt werden.

 

Für die Baumaßnahme wurden bisher 8.267.400 € (Stand LP 0) auf der § 13 Liste vermerkt.

 

Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 428.377 €. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 225.000 € für das Haushaltsjahr 2025 auf der § 13 Liste vermerkt. Die Kostensteigerung ist auf allgemeine Preissteigerungen und der Berücksichtigung schulpädagogischer Bedürfnisse (Präsentationstechnik, Bedarf NW-Räume usw.) zurückzuführen.

 

Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind zum Haushaltsplan 2024 anzumelden.

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI aus und empfiehlt die genannte Erweiterungsbaumaßnahme, wie dargestellt, umzusetzen.

Der Baubeschluss kann frühestens nach Aufnahme in den Haushaltsplan im Planungsausschuss gefasst werden.

Eine Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme wird auch in jedem Fall im Kalenderjahr 2023 nicht mehr möglich sein, sodass es auch ohne Verzögerungen zu verursachen ausreichend ist, den Baubeschluss nach Einbringung der Haushaltsplanentwurfs 2024 zu fassen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

5-030104-900-00100-991-3 – Baul. Maßn. Für G91; 78650000

5-030104-900-02300-900-1 – Ausstattung für G 92; 78350000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

3.000.000*

3.000.000

0

11.892.6001

428.4002

0

0

Ergebnis

0

0

0

-12.321.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-12.321.000

 

 

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

428.400

0

721.800**

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

-428.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-428.400

 

 

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

* Ansatz von 1.000.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 2.000.000 €.

 

** Die Folgekosten in Höhe von 721.800 € aus Zinsen (rd. 232.700 € = Durchschnitt über gesamte Laufzeit von 35 Jahren bei Annahme von 3,5%), Abschreibungen (rd. 339.800 € über Nutzungsdauer von 35 Jahren), Instandhaltungsaufwand (142.700 €) sowie Verwaltungskosten (6.600 €) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Zusätzliche Betriebskosten wurden nicht mit in die Folgekosten eingerechnet. Zudem werden keine Preissteigerungen in den Folgejahren unterstellt.

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die investiven Kosten für die Leistungsphasen 4-6 sind haushälterisch bereits hinterlegt. Für die Planungskosten aller Gymnasien sind insgesamt 3.000.000 € hinterlegt. Die darüber hinaus gehende investive Mittelbereitstellung für die Umsetzung muss mit der Haushaltsplanung 2024ff. erfolgen. Aus den Mitteln des Belastungsausgleiches stehen nach Verwendung für das Couven Gymnasium lediglich noch rd. 2,2 Mio. € für die verbleibenden drei Gymnasien (Inda Gymnasium, St. Leonhard und Rhein-Maas) zur Verfügung. Wie die Mittel verteilt werden erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

 

HINWEIS: Die Angaben zur Klimarelevanz lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht vor und werden mündlich in der Sitzung nachgereicht.

 

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Anlagen

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