Entscheidungsvorlage - FB 45/0402/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 - Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.08.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Anhörung/Empfehlung
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17.08.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.08.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Am Rhein-Maas-Gymnasium ist eine Sanierung der Chemieräume im Untergeschoss erforderlich. Die Sanierung steht in einem baulichen sowie terminlichen Zusammenhang mit der gesamten G 9 Baumaßnahme, da alles im selben Gebäudetrakt aufeinander aufbaut: die Sanierung der Chemieräume im Untergeschoss, die Sanierung der Biologieräume im Erdgeschoss sowie die notwendige Aufstockung des Obergeschosses im Rahmen G 8 / G 9. Aus vorgenannten Gründen wurde, in Absprache mit dem Gebäudemanagement (E 26), entschieden, die Chemie-Sanierung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Wiedereinführung G 9 zu planen und vor Beginn dieser großen Baumaßnahme im Jahr 2023 umzusetzen.
- Sanierung Chemieräume
Es ist vorgesehen, die Räumlichkeiten Chemielehrsaal, Chemielabor/-kursraum, Chemiesammlung und Chemievorbereitung im Untergeschoss der Schule zu sanieren. Zusätzlich zu einer normalen Sanierung ist eine Schadstoffsanierung erforderlich. Dies kann grundsätzlich nur außerhalb des Schulbetriebs, also in den Ferien, erfolgen. Zudem liegt ein sanierungsbedürftiger Bestand im Bereich Technische Gebäudeausstattung (Grundleitungen, Heizungsrohre usw.) vor, der eine Erneuerung erforderlich macht. Des Weiteren erfolgt eine Ausstattung der Räume mit Lüftungsgeräten.
- Kosten
Der ursprüngliche Ansatz von 350.000 € für die Sanierung entspricht nicht mehr den bisher zugrunde gelegten Kostenschätzungen zur Ertüchtigung von NW-Räumen. Laut vertiefter Kostenschätzung werden für die Sanierung von vier Räumen und zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen, wie beispielsweise der Schadstoffsanierung, 913.432 € benötigt.
Es sind somit Mittel in Höhe von 563.432 € zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Hiervon wird der ca. hälftige Betrag von 282.000 € durch E 26 finanziert, da anteilig Maßnahmen der Instandhaltung zuzuschreiben sind. Für die restlichen 281.432 € hat eine Deckung durch FB 45 zu erfolgen.
Die 281.432 € teilen sich auf in 74.057 € konsumtive Mittel sowie 207.375 € investive Mittel.
Die konsumtive Deckung der 74.057 € ist bei Position 4-030101-802-9; 52910000 (Schulen digital, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen) gegeben. Eine investive Deckung der 207.375 € ist bei Position 5-030302-900-00100-990-5; 78650000 (Inklusion) gegeben.
Da mit der Bereitstellung von investiven Mittel gleichzeitig eine konsumtive Deckung dieser in gleicher Höhe einher geht, stehen bei Position 4-030101-802-9; 52910000 Mittel in Höhe von 88.450,30 € bzw. bei Position 4-030104-902-4; 52910000 Mittel in Höhe von 118.924,70 € zur Verfügung.
Zuzüglich der bereits etatisierten Haushaltsmittel stehen somit im Haushaltjahr 2023 insgesamt konsumtive Mittel in Höhe von 214.057 € sowie investive Mittel in Höhe von 417.375 € zur Verfügung.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Durchführung der geplanten Maßnahme ist zwingend in 2023 notwendig, um den Zeitplan der Aufstockung im Rahmen der Maßnahme G 9 nicht zu gefährden und um den laufenden Schulbetrieb gewährleisten zu können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die überplanmäßigen Mittel für die Maßnahme bereitzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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1) 5-030104-900-00900-900-1, SK 78350000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 210.000 | 417.375 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -210.000 | -417.375 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -207.375 | 0 |
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| Deckung ist gegeben aus 5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000 | Deckung ist gegeben | |||||
2) 4-030104-981-1, SK 52410000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 140.000 | 214.057 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -140.000 | -214.057 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -74.057 | 0 |
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| Deckung ist gegeben aus 4-030101-802-9, SK 52910000 | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die notwendige konsumtive Deckung für die überplanmäßigen investiven Mittel ist gegeben aus 4-030101-802-9, 52910000 (88.450,30 €) sowie 4-030104-902-4, 52910000 (118.927,70 €) und wird bereit gestellt bei 1-030101-900-2, SK 52560000.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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399 kB
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