Entscheidungsvorlage - FB 36/0305/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Neugestaltung Spielplatz Beverstraße“ unter dem PSP-Element 5-130101-900-03200-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 65.205 € bereitzustellen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, für die Maßnahme "Neugestaltung Spielplatz Beverstraße " unter dem PSP-Element 5-130101-900-03200-300-1 überplanmäßige Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 65.205 € bereitzustellen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 nach Empfehlung des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz und der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.12.2022 die Neugestaltung des Spielplatzes Beverstraße beschlossen.

 

Im Anschluss an die Beschlüsse erfolgte die konkrete Planung der Maßnahme. Aufgrund von zusätzlichen Bodenuntersuchungen und einer ausführlichen Bestandsaufnahme der bestehenden alten Mauer, hat dies zu zeitlichen Verzögerungen geführt, so dass die Maßnahme erst im Winter 2023/24 durchgeführt werden kann.

  

Aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerungen und den Mehrkosten durch den belasteten Boden, wurde die Kostenschätzung für die Neuplanung des Spielplatzplatzes Beverstraße durch den planenden Fachbereich Umwelt und Klimaschutz aktualisiert.

 

Die neue Kostenschätzung hat ergeben, dass für die Neuplanung des Spielplatzes Beverstraße Kosten in Höhe von 380.000 € zu erwarten sind, einschließlich Beleuchtung in Höhe von   14.000 €.

 

Im Haushaltsjahr 2023 stehen unter dem PSP-Element 5-130101-900-03200-300-1, 78310000, 78350000, 78520000, 78530000 für die „Neugestaltung Spielplatz Beverstraße“ noch Mittel in Höhe von 300.795,74 € zur Verfügung.

 

Die fehlenden Baukosten betragen rd. 65.205 €. Diese Mehrkosten müssen somit durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO im Haushalt finanziert werden.

Die hierfür erforderliche Deckung kann aus dem PSP-Element 5-130101-900-3100-300-1, 78350000 "Spiel und Bolzplätze" mit einem gesperrten Ansatz von 199.600 € erfolgen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-130101-900-03200-300-1 Ausgl. f. nicht geschaff. Spielflächen

hier Neugestaltung Spielplatz Beverstraße 78310000, 78350000, 78520000, 78530000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*)

Fortgeschriebener Ansatz 2023***)

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

303.500,52

368.705,52

0

0

0

0

Ergebnis

303.500,52

368705,52

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-65.205,00

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

* der fortgeschriebene Ansatz 2023 beinhaltet Ermächtigungsübertragungen aus 2022 i.H.v. 303.000,52 €

 

PSP-Element 4-130101-934-7 Ausgl. f. nicht geschaff. Spielflächen, Kostenart 52560000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023**)

Fortgeschriebener Ansatz 2023***)

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.445,52

85.650,52

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-20.445,52

-85.650,52

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-65.205,00

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

** der fortgeschriebene Ansatz 2023 beinhaltet Ermächtigungsübertragungen aus 2022 i.H.v. 19.945,52 €

 

***die Deckung erfolgt aus der Haushaltsposition 5-130101-900-03100-300-1 Spiel- und Bolzplätze 78350000 Investitionsauszahlungen für Festwerte / 4-130101-928-3 52560000 Aufwendungen für Festwerte in Höhe von 65.205,00 €

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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