Entscheidungsvorlage - FB 23/0193/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wettbewerbsverfahren städtische Potentialfläche Seffenter Weg 60-78Bereitstellung überplanmäßiger Mittel durch Mittelverlagerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/25
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.08.2023
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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29.08.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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27.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der Empfehlung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, für die Maßnahme „Wettbewerbsverfahren städtische Potentialfläche Seffenter Weg 60-78“ überplanmäßige Mittel i.H.v. 100.000,00 € durch Mittelverlagerung bereitzustellen.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Wettbewerbsverfahren städtische Potentialfläche Seffenter Weg 60-78“ überplanmäßige Mittel i.H.v. 100.000,00 € durch Mittelverlagerung bereitzustellen.
Der Rat beschließt, für die Maßnahme „Wettbewerbsverfahren städtische Potentialfläche Seffenter Weg 60-78“ überplanmäßige Mittel i.H.v. 100.000,00 € durch Mittelverlagerung bereitzustellen
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aktuell stehen für die vom Planungsausschuss 2022 beschlossene „Durchführung einer Mehrfachbeauftragung unter Einbindung eines externen Büros und vorgeschaltetem Beteiligungsprozess“ in 2023 unter dem PSP 5-011303-900-01300-300-1, Kostenart 78510000 Hochbaumaßnahmen, 100.000,00 € aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.
Insgesamt werden die Kosten für diese nächsten Schritte zur Entwicklung der städtischen Flächen Seffenter Weg 60-78 mit 200.000,00 € kalkuliert (inkl. der bereits erfolgten Beauftragung des verfahrensbetreuenden Büros). Gegenüber den im Haushalt 2023 vorhandenen Mitteln ergibt sich somit ein Defizit von 100.000,00 €.
Die überplanmäßigen Mittel i.H.v. 100.000,00 € können durch Mittelverlagerung aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 (Grunderwerb), Sachkonto 78210000 bereitgestellt werden.
Die Mehrfachbeauftragung/ Beauftragung der städtebaulichen Studie soll vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel im Herbst 2023 erfolgen, die Auszahlung der Aufwandsentschädigungen wird dann in 2024 fällig.
Hinweis: Über die weitere inhaltliche Ausgestaltung des Prozesses und die Aufgabenstellung für die städtebauliche Studie wird noch mit gesonderter Vorlage im WLA und PLA sowie im Bezirk informiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 100.000,00 | 200.00,00 | 3,0 Mio. | 3,0 Mio. | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -100.000,00 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen:
Auf dem PSP-Element 5-011303-900-01300-300-1 (Seffenter Weg 60-78), Kostenart 78510000 Hochbaumaßnahmen stehen im Haushaltsjahr 2023 aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 Mittel i.H.v. 100.000,00 € für die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung unter Einbindung eines externen Büros und vorgeschaltetem Beteiligungsprozess zur Verfügung. Zur Durchführung des qualitätssichernden Verfahrens werden 200.000,00 € benötigt.
Durch den Ratsbeschluss erfolgt eine Mittelverlagerung i.H.v. 100.000,00 € von PSP-Element 5-011301-900-00100-110-1 (Grunderwerb) zugunsten PSP-Element 5-011303-900-01300-300-1 (Seffenter Weg 60-78).