Kenntnisnahme - FB 20/0178/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 22.03.2023 zur Politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen an den Ausschüssen der Stadt geht zurück auf einen entsprechenden Antrag der AG Behindertenhilfe vom 20.01.2022 sowie den Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2021 (Nr. 128/18).

 

Nach einer telefonischen Abstimmung zwischen der Geschäftsführung der AG Behindertenhilfe und der Geschäftsführung des Finanzausschusses wird vorgeschlagen, auf eine regelmäßige Teilnahmeabfrage einer Vertreterin / eines Vertreters der AG Behindertenhilfe zu verzichten. Hintergrund ist, dass die AG selber darauf hinweist, dass weder eine regelmäßige Teilnahme noch die Sichtung einer entsprechenden Abfrage personell leistbar wäre. Daher habe man in dem entsprechenden Antrag vom 20.01.2022 in einem ersten Schritt auch lediglich die Teilnahme an bestimmten Fachausschüssen beantragt (konkret: Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung, Betriebsausschuss Kultur, Mobilitätsausschuss, Planungsausschuss, Ausschuss für Schule und Weiterbildung). Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass bei den meisten Themen im Finanzausschuss, welche die Belange von Menschen mit Behinderungen konkret berühren, eine Beratung zuvor bereits in einem der Fachausschüsse stattgefunden hat.

 

Um den Beschluss des Rates vom 22.03.2023, in der die Hinzuziehung von Vertreter*innen der AG Behindertenhilfe in allen Ausschüssen beschlossen worden ist, gerecht zu werden, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, im Zuge der Abstimmung der Tagesordnung zwischen Ausschussvorsitz und -geschäftsführung zu prüfen, ob Tagesordnungspunkte benannt werden, welche für die AG Behindertenhilfe ausnahmsweise von besonderer Bedeutung sein könnten. Ein entsprechender Hinweis kann auch gerne durch die Ausschussmitglieder*innen nach Versand der Einladung erfolgen. Die Geschäftsführung des Finanzausschusses würde dann Kontakt mit der AG Behindertenhilfe aufnehmen. Dies entspricht auch dem Wunsch der AG Behindertenhilfe, den diese im o.g. Telefonat geäußert hat. Des Weiteren wird es als sinnvoll angesehen, die AG Behindertenhilfe bei den Haushaltsplanberatungen im bündelnden Finanzausschuss, in Bezug auf den Beschluss von augenscheinlich relevanten Einzelmaßnahmen, hinzuzuziehen.

 

Bei einer entsprechenden Entsendung gelten dann dieselben Bestimmungen wie in den anderen Ausschüssen, d. h.

  • die hinzugezogenen Vertreter*innen der AG Behindertenhilfe werden auf Beschluss des Ausschusses hinzugezogen
  • sie haben Rederecht, aber keine Stimm- oder Antragsrechte
  • sie sind keine sachkundigen Bürger*innen und keine sachkundigen Einwohner*innen und somit auch keine Mitglieder des Ausschusses. Es findet keine Bestellung statt.
  • sie erhalten kein Sitzungsgeld
  • sie nehmen ausschließlich an den Tagesordnungspunkten teil, die die Belange von Menschen mit Behinderungen konrekt berühren
  • sie sind vor der ersten Sitzungsteilnahme zu verpflichten.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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