Entscheidungsvorlage - FB 61/0740/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebshaltestelle NetLiner am Haaren Markt
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III/ FB61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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16.08.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen hat 2021-2022 am Landeswettbewerb „Mobil.NRW - Mobilität in lebenswerten Städten“ mit dem Projekt „Haaren Clever Mobil“ erfolgreich teilgenommen und kann nun in mehreren Teilprojekten auf eine Förderung von bis zu 80% zurückgreifen, vgl. Ratsvorlage vom 26.01.2022. (http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=111034).
Ziel im Projekt „Haaren Clever Mobil“ ist es, Maßnahmen umzusetzen, die den Umstieg auf den Umweltverbund fördern und die Notwendigkeit von Pkw-Besitz und Pkw-Nutzung reduzieren. Insbesondere war die Fördermöglichkeit von ÖPNV-Betriebskosten Anlass der Teilnahme, da solche Förderprogramme sonst kaum existieren.
Schwerpunkt im Projekt Haaren Clever Mobil ist daher das Teilprojekt ÖPNV-Ausbau. Es sind folgende neue ÖPNV-Angebote geplant:
- Schnellbuslinie SB 41 Verlautenheide – Haaren – Bushof – Schanz – Uniklinik
- Ortsbuslinie OL 1 in Kombination mit einem NetLiner-Angebot (On-Demand-Verkehr)
Diese Maßnahmen wurden im Rahmen der Vorlage ÖPNV-Ausbau 2023 vorgestellt und beschlossen: (http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=113577 ).
Der Betriebsbeginn der neuen Schnellbuslinie erfolgt Mitte Oktober 2023. Der neue Ortsbus- und On-Demand-Verkehr startet mit einer Testphase bereits ab dem 04.09.2023. Während die Schnellbuslinie nur an ausgewählten, bereits vorhandenen Haltestellen hält, werden zahlreiche zusätzliche Haltestellen im Ortsbussystem in Haaren benötigt. Ziel ist es, eine möglichst gute Erschließung mit kurzen Zugangswegen zum ÖPNV zu ermöglichen. An ausgewählten Verknüpfungshaltestellen an den Hauptachsen kann dann in den hoch frequentierten Linienverkehr in Richtung Aachen (bzw. Würselen) umgestiegen werden.
In der Testphase werden die Bürger*innen eingeladen, das Ortsbusangebot kostenlos auszuprobieren. Hierzu laden die ASEAG und die Verwaltung zu einem Infoabend am 21.08.2023 in der Haarbachtalhalle ein. Die Testwochen werden von der ASEAG eng begleitet. Auf Basis der Kundenerfahrungen wird das Konzept in direktem Dialog optimiert, damit es bestmöglich angenommen wird.
Für das Bedienungskonzept ist die Haltestelle Haaren Markt von besonderer Bedeutung. Diese soll aufgrund ihrer Funktion als zentrale Haltestelle im Stadtteil Haaren zukünftig auch als Verknüpfungspunkt zwischen dem neuen NetLiner-Angebot und dem bestehenden Linienverkehr dienen. Mit dieser Vorlage erläutert die Verwaltung das konkrete Umsteigekonzept am Markt in Haaren und dessen Umsetzung.
Sachstand
Am 14.06.2023 hat eine Ortsbegehung für die Abstimmung von neuen Haltestellenstandorten für den NetLiner- und Ortsbusbetrieb im Stadtbezirk Haaren stattgefunden. Es nahmen Vertreter*innen der ASEAG, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der ÖPNV-Planung der Verwaltung teil.
Die festgelegten Standorte sind in der Anlage 1 dargestellt. Für ausschließlich vom NetLiner bediente Haltestellen (auch als „Spot“ bezeichnet) wird dabei in der Regel nur ein Haltestellenmast eingerichtet. Die Fahrer*innen wenden bei Bedarf, was in den Wohnstraßen problemlos möglich ist.
Verknüpfungshaltestellen: Im NetLiner-Gebiet Haaren sind aufgrund ihrer verkehrlichen Funktion die Haltestellen „Eulershof“ (Krefelder Straße), „Haaren Markt“ (Alt-Haarener Straße), „Verlautenheide Endstraße“ (Haarener Gracht) sowie „Hüls“ (Neuköllner Straße) als Umstiegshaltestellen vorgesehen. An diesen Haltestellen muss jeweils eine Abstellmöglichkeit gegeben sein, an welcher der NetLiner mit Sichtkontakt die Ankunft der Linienbusse abwarten kann, um für die Fahrgäste einen bequemen und gesicherten Anschluss zu ermöglichen. Außer an der Haltestelle Haaren Markt steht eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung.
Die Haltestelle „Haaren Markt“ befindet sich in beiden Fahrtrichtungen am Fahrbahnrand. Standzeiten an diesen Haltestellen würden den Verkehrsfluss auf der Alt-Haarener Straße empfindlich stören und wären daher keine gute Lösung. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Betriebshaltestelle im Bereich der heutigen Taxistände an der Alt-Haarener Straße einzurichten, siehe Anlage 1. Hierfür müssen 2-3 Längsparkplätze entfallen und der Taxistand um 10 bis 15 m zurückversetzt werden. Es ergibt sich ein optimaler Verknüpfungspunkt mit der Möglichkeit für den NetLiner dort zu stehen, ohne den fließenden Verkehr zu behindern.
Weitere Alternativen wurden geprüft und verworfen, da diese keine ausreichenden Sichtbeziehungen zwischen der Standposition des NetLiners und der Linienbushaltestelle gewähren sowie längere Zu- und Abgangswege als Konsequenzen gehabt hätten.
Empfehlung der Verwaltung und der ASEAG
Die Verknüpfung zwischen dem neuen On-Demand-Angebot und dem bestehenden Linienverkehr an der Haltestelle „Haaren Markt“ ist für die Attraktivität des ÖPNV in Haaren von zentraler Bedeutung. Aufgrund der in dieser Vorlage aufgeführten Gründe sehen die Verwaltung und die ASEAG keine sinnvolle Alternative zur vorgeschlagenen Betriebshaltestelle „Haaren Markt“. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Haaren daher, die Einrichtung im Bereich des heutigen Taxistandes sowie die Verlegung dieses Standes zu beschließen. Andernfalls müssen Qualitätsverluste beim Umstieg in Kauf genommen werden. Erfahrungen in Laurensberg und Roetgen zeigen, dass attraktive Verknüpfungspunkte häufig in Anspruch genommen werden (z.B. Haltestelle „Laurensberg“ sowie in Roetgen „Post“ und „Relais Königsberg“).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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336,7 kB
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