Entscheidungsvorlage - FB 61/0717/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fuß- und Radweg im Innenbereich Bebauungsgebiet LichtenbuschAntrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 27.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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|
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16.08.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hatte am 27.01.2020 die Verwaltung mittels Antrag mit der Prüfung einer Fuß-/Radwegeverbindung zwischen dem Bebauungsgebiet Lichtenbusch-Innenbereich und Sportanlage in Lichtenbusch beauftragt.
- Prüfergebnisse
Mit der Anlage eines Fuß- und Radweg zwischen Holunderweg bzw. Bebauungsgebiet Lichtenbusch Innenbereich und dem Sportplatz soll die Erreichbarkeit der Sportanlage verbessert und gleichzeitig die Sicherheit der Sportler*innen, insbesondere von Kindern, erhöht werden.
Eine direkte Führung zwischen Holunderweg und den Umkleiden am Sportplatz würde durch die heutige Grünfläche führen und je nach Führung ca. 350 m betragen. Derzeit misst die Strecke bei gleichem Start- und Endpunkt entlang der Kesselstraße ca. 750 m. Über die Raafstraße sind es ca. 650 m (Anlage 2).
Sowohl entlang der Raafstraße als auch an der Kesselstraße und der Nebenfahrbahn der Monschauer Straße sind Fußgänger*innen auf einem ca. 2,00 m bzw. 1,50 m breitem Gehweg geschützt. Zusätzlich steht an der Nebenfahrbahn der Monschauer Straße ein ca. 2,50 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg (in beiden Fahrtrichtungen freigegeben) zur Verfügung. Die Raafstraße und die Kesselstraße liegen innerhalb der Tempo-30-Zone, sodass dort keine Radverkehrsanlagen angelegt sind.
Aus Sicht der Verwaltung ist ein Eingriff in die Grünfläche nicht zwingend erforderlich, da eine gesicherte Führung aus dem Wohngebiet bis zum Sportplatz besteht. Der Umweg von ca. 350 m ist für Sportler*innen durchaus hinnehmbar.
Planungsrechtliche Situation
Das Gebiet Lichtenbusch Innenbereich liegt im Geltungsbereich des seit 1988 gültigen Landschaftsplans. In diesem ist die heutige Grünfläche zwischen Holunderweg und Sportplatz als Gebiet für den besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern festgesetzt (Anlage 3). Erforderliche Ausnahmen oder Befreiungen aufgrund der Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplans liegen in der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde.
Im Entwurf des neuen Landschaftsplans (Entwurfsstand 2018) liegt der Innenbereich Lichtenbusch nicht mehr im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Der Landschaftsplan gibt somit keine Vorgaben für den Geltungsbereich vor. Weitere rechtskräftige und hier gültige Planwerke sind somit der Flächennutzungsplan sowie Bebauungspläne. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan AACHEN*2030 ist für den Innenbereich Lichtenbusch Wohnbaufläche und angrenzend Grünfläche mit der Zweckbindung als Grünzug sowie im Bereich der Sportanlage mit der Zweckbindung für Sport dargestellt (Anlage 4). Der Grünzug kann mit Fuß- und Radwegen erschlossen werden.
Gleichzeitig liegt für die heutige Grünfläche kein gültiger Bebauungsplan vor. Der Bebauungsplan 855 I grenzt an der westlichen Seite an die Grünfläche und setzt im Übergangsbereich Grünflächen fest, die teilweise der Versickerung von Niederschlagswasser dienen. Östlich vom Bebauungsplan 855 I ist kein weiterer Bebauungsplan vorgesehen. Hier gilt die Festlegung als Grünfläche aus dem Flächennutzungsplan.
Unter planungsrechtlichen Gesichtspunkten ist ein Fuß- und Radweg demnach grundsätzlich möglich.
Anforderungen an die Verkehrsplanung
Ein solcher Weg würde im Bedarfsfall in einer Breite von 3,00 m (zzgl. je 50 cm Bankett) auf einer Länge von ca. 230 m (bis zum asphaltierten Weg neben dem Sportplatz) angelegt werden. Ggf. müsste zu Gunsten des Fuß- und Radwegs in die Baumstruktur am Sportplatz eingegriffen werden, um den Anschluss an den asphaltierten Weg auf dem Sportplatzgelände zu schaffen. Hinzu kommen Veränderungen an der Zaunanlage.
Eine erste Prüfung hat ergeben, dass sich die betroffenen Flurstücke, durch die der Weg angelegt werden müsste, nicht im städtischen Eigentum befinden. Es müsste demnach Grunderwerb getätigt werden. Ob die Eigentümer*innen zum Verkauf der Grundstücksanteile bereit sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.
- Kosten und Finanzierung
Eine grobe Kostenschätzung ist im Vorfeld der Maßnahme nur schwer kalkulierbar.
Bei einer Wegestrecke von ca. 230 m und einer Breite von 4,00 m (inkl. Bankett) werden die Baukosten auf ca. 210.000 € geschätzt. Für den Grunderwerb könnten Kosten von ca. 20.000 € hinzu kommen. Zusätzlich entstehen Kosten beim Eingriff in die Grünstruktur und die Zaunanlage am Sportplatz.
Derzeit stehen keine Haushaltsmittel für die Inangriffnahme dieser Maßnahme zur Verfügung.
- Fazit und Empfehlung
Die Anlage eines zusätzlichen Fuß- und Radwegs ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Der Sportplatz ist bereits heute über zwei barrierefreie bzw. barrierearme Routen für den Fuß- und Radverkehr erschlossen. Die Anlage eines zusätzlichen Fuß- und Radwegs als dritte Erschließungsmöglichkeit ist daher aus verkehrsfachlicher Sicht von geringer Bedeutung.
Aktuell stehen zudem weder finanzielle noch personelle Ressourcen für die Inangriffnahme bzw. für die grundsätzlichen Verhandlungen zur Verfügung. Die Aufnahme weiterer Planungsüberlegungen wird dementsprechend nicht empfohlen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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958,8 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
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3
|
(wie Dokument)
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386,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
453,9 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|