Kenntnisnahme - A 61/0036/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Planung zu erstellen und die Kosten zu ermitteln.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Beschlusslage:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat in ihrer Sitzung am 28.04.2004 die Polizei bzw. die Ordnungsbehörde um Radarmessungen in der Hofenbornstraße gebeten. Die rechtliche Möglichkeit für die Einrichtung einer „Rechts-vor-links-Regelung“ sowie bauliche Maßnahmen im Rahmen der anstehenden Kanalbaumaßnahme sollten überprüft werden.

 

Geschwindigkeitsmessungen

Die Polizei hat zwischenzeitlich zwei Geschwindigkeitsmessungen im Mai und zwei im Juni 2004 durchgeführt. Folgende Ergebnisse waren zu verzeichnen:

 

Datum

Uhrzeit

Anzahl gemess. Fahrzeuge

Ver-

warnungs-

geld

Buß-

geld

höchste

gemessene

Geschwindigkeit

27.05.04

07.15 – 08.35 Uhr

91

6

4

53 km/h

28.05.04

17.15 – 18.45

46

3

1

67 km/h

04.06.04

09.15 – 10.30

23

2

-

45 km/h

29.06.04

19.00 – 21.00

  6

1

1

56 km/h

 

Der Standort für die Geschwindigkeitsmessungen der Polizei war gegenüber Haus Nr. 27 in der Hofenbornstraße.

 

Die Polizei hat die Hofenbornstraße offiziell in ihren Radarmesskatalog aufgenommen. Das heißt, es werden mindestens 2, wenn möglich 3 - 4 Geschwindigkeitsmessungen pro Jahr durchgeführt.

 

Durch die Ordnungsbehörde der Stadt Aachen haben in 2004 folgende fünf Geschwindigkeitsmessungen stattgefunden.

 

Datum

Uhrzeit

Anzahl gemess. Fahrzeuge

Ver-

warnungs-

geld

Buß-

geld

1) 18.02.04

10.37 – 12.37 Uhr

47

19

2

2) 22.03.04

13.34 – 15.20

79

15

2

3) 18.05.04

09.03 – 12.08

95

24

1

4) 14.07.04

07.15 – 09.10

105

29

3

5) 01.09.04

09.00 – 11.10

87

18

1

 

Die Messungen der Ordnungsbehörden waren in der Hofenbornstraße in Höhe Haus Nr. 73 Fahrtrichtung Haaren bei Messung Nr. 4 und in Höhe Haus Nr. 80 Fahrtrichtung Hüls bei den übrigen Messungen.

Verwarnungsgeld wird ab 7 bis einschließlich 20 km/h-Überschreitung und Bußgeld ab 21 km/h-Überschreitung erhoben.

Der Fahrbahnquerschnitt der Hofenbornstraße beträgt zwischen Alt-Haarener-Straße und Hofenburger Straße ca. 7,00 m. Da die Straße zeit- bzw. stellenweise nicht durchgehend beparkt wird und das Verkehrsaufkommen als gering zu bezeichnen ist, können bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen.

 

Rechts-vor-links-Regelung

Aufgrund der vorhandenen baulichen Situation ist die heutige Verkehrsregelung an den Einmündungen der Straße „Am Gastes“ zwingend vorgegeben. § 10 StVO legt fest, dass derjenige, der „aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, sich dabei so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Die beiden Äste der Straße Am Gastes sind in Form von Grundstückszufahrten an die Hofenbornstraße angebunden worden. Mit dieser Gestaltung ist zwingend eine Vorrangregelung der Hofenbornstraße nach § 10 StVO verbunden. Dies kann auch nicht durch das Aufstellen von Z. 102 StVO „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ aufgehoben werden. Eine Rechts-vor-links-Regelung lässt sich nur durch den Umbau der beiden Anbindungen in niveaugleiche und somit gleichberechtigte Einmündungsarme erzielen. Hierdurch würden allerdings die beiden derzeit unscheinbaren Stichwege für ortsunkundige Suchverkehre optisch und verkehrlich aufgewertet und hierdurch gegebenenfalls mit zusätzlichem Suchverkehr belastet. Derzeit fahren Zielverkehre zu den gewerblichen Schulen oder den Sportanlagen an der Neuköllner Straße an den beiden Stichwegen unbedacht vorbei.

 

Bauliche Maßnahmen

Nach derzeitigem Stand der Planung und der Maßnahmeneinteilung kann mit der Kanalerneuerungsmaßnahme nicht vor Mitte 2005 gerechnet werden.

In diesem Zusammenhang könnten durchaus bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt werden. Es ist jedoch nicht möglich, diese aus der Haushaltsstelle für die Kanalerneuerungsmaßnahme zu finanzieren.

Bei einer Anlage von Baumfeldern muss mit Kosten in Höhe von ca. 2.500,00 € pro Baumfeld gerechnet werden.

 

Verwaltungsvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor, für die Hofenbornstraße zwischen Alt-Haarener-Straße und Hofenburger Straße eine Planung zu erstellen und die entstehenden Kosten zu ermitteln.

Da die derzeitige Haushaltssituation keine Mittel für eine derartige Maßnahme zulässt, wäre allenfalls eine Finanzierung aus bezirklichen Mitteln denkbar.

 

 

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