Kenntnisnahme - A 61/0036/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Hofenbornstraßehier: Verkehrssituation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- A 61/30//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
15.12.2004
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Beschlusslage:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat in ihrer Sitzung am 28.04.2004 die Polizei
bzw. die Ordnungsbehörde um Radarmessungen in der Hofenbornstraße gebeten. Die
rechtliche Möglichkeit für die Einrichtung einer „Rechts-vor-links-Regelung“
sowie bauliche Maßnahmen im Rahmen der anstehenden Kanalbaumaßnahme sollten
überprüft werden.
Geschwindigkeitsmessungen
Die
Polizei hat zwischenzeitlich zwei Geschwindigkeitsmessungen im Mai und zwei im
Juni 2004 durchgeführt. Folgende Ergebnisse waren zu verzeichnen:
Datum |
Uhrzeit |
Anzahl
gemess. Fahrzeuge |
Ver- warnungs- geld |
Buß- geld |
höchste
gemessene Geschwindigkeit |
27.05.04 |
07.15 –
08.35 Uhr |
91 |
6 |
4 |
53 km/h |
28.05.04 |
17.15 –
18.45 |
46 |
3 |
1 |
67 km/h |
04.06.04 |
09.15 –
10.30 |
23 |
2 |
- |
45 km/h |
29.06.04 |
19.00 –
21.00 |
6 |
1 |
1 |
56 km/h |
Der
Standort für die Geschwindigkeitsmessungen der Polizei war gegenüber Haus Nr.
27 in der Hofenbornstraße.
Die
Polizei hat die Hofenbornstraße offiziell in ihren Radarmesskatalog
aufgenommen. Das heißt, es werden mindestens 2, wenn möglich 3 - 4
Geschwindigkeitsmessungen pro Jahr durchgeführt.
Durch die
Ordnungsbehörde der Stadt Aachen haben in 2004 folgende fünf
Geschwindigkeitsmessungen stattgefunden.
Datum |
Uhrzeit |
Anzahl
gemess. Fahrzeuge |
Ver- warnungs- geld |
Buß- geld |
1)
18.02.04 |
10.37 –
12.37 Uhr |
47 |
19 |
2 |
2)
22.03.04 |
13.34 –
15.20 |
79 |
15 |
2 |
3)
18.05.04 |
09.03 –
12.08 |
95 |
24 |
1 |
4)
14.07.04 |
07.15 –
09.10 |
105 |
29 |
3 |
5)
01.09.04 |
09.00 –
11.10 |
87 |
18 |
1 |
Die
Messungen der Ordnungsbehörden waren in der Hofenbornstraße in Höhe Haus Nr. 73
Fahrtrichtung Haaren bei Messung Nr. 4 und in Höhe Haus Nr. 80 Fahrtrichtung
Hüls bei den übrigen Messungen.
Verwarnungsgeld
wird ab 7 bis einschließlich 20 km/h-Überschreitung und Bußgeld ab 21
km/h-Überschreitung erhoben.
Der
Fahrbahnquerschnitt der Hofenbornstraße beträgt zwischen Alt-Haarener-Straße
und Hofenburger Straße ca. 7,00 m. Da die Straße zeit- bzw. stellenweise nicht
durchgehend beparkt wird und das Verkehrsaufkommen als gering zu bezeichnen
ist, können bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen.
Rechts-vor-links-Regelung
Aufgrund
der vorhandenen baulichen Situation ist die heutige Verkehrsregelung an den
Einmündungen der Straße „Am Gastes“ zwingend vorgegeben. § 10 StVO legt fest,
dass derjenige, der „aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich, aus
einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder über einen abgesenkten
Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will, sich dabei so zu verhalten
hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Die
beiden Äste der Straße Am Gastes sind in Form von Grundstückszufahrten an die
Hofenbornstraße angebunden worden. Mit dieser Gestaltung ist zwingend eine
Vorrangregelung der Hofenbornstraße nach § 10 StVO verbunden. Dies kann auch
nicht durch das Aufstellen von Z. 102 StVO „Kreuzung oder Einmündung mit
Vorfahrt von rechts“ aufgehoben werden. Eine Rechts-vor-links-Regelung lässt
sich nur durch den Umbau der beiden Anbindungen in niveaugleiche und somit
gleichberechtigte Einmündungsarme erzielen. Hierdurch würden allerdings die
beiden derzeit unscheinbaren Stichwege für ortsunkundige Suchverkehre optisch
und verkehrlich aufgewertet und hierdurch gegebenenfalls mit zusätzlichem
Suchverkehr belastet. Derzeit fahren Zielverkehre zu den gewerblichen Schulen
oder den Sportanlagen an der Neuköllner Straße an den beiden Stichwegen
unbedacht vorbei.
Bauliche
Maßnahmen
Nach
derzeitigem Stand der Planung und der Maßnahmeneinteilung kann mit der
Kanalerneuerungsmaßnahme nicht vor Mitte 2005 gerechnet werden.
In diesem
Zusammenhang könnten durchaus bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
durchgeführt werden. Es ist jedoch nicht möglich, diese aus der Haushaltsstelle
für die Kanalerneuerungsmaßnahme zu finanzieren.
Bei einer
Anlage von Baumfeldern muss mit Kosten in Höhe von ca. 2.500,00 € pro Baumfeld
gerechnet werden.
Verwaltungsvorschlag
Die
Verwaltung schlägt vor, für die Hofenbornstraße zwischen Alt-Haarener-Straße
und Hofenburger Straße eine Planung zu erstellen und die entstehenden Kosten zu
ermitteln.
Da die
derzeitige Haushaltssituation keine Mittel für eine derartige Maßnahme zulässt,
wäre allenfalls eine Finanzierung aus bezirklichen Mitteln denkbar.