Entscheidungsvorlage - FB 01/0390/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandentschädigung für Mitglieder des Bürger*innenrats
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.08.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat am 31.03.2022 entschieden, dass Aachen einen ständigen Bürger*innenrat erhält. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der Stärkung des Bürger‘*innendialogs. Eine besondere Stärke ist dabei, dass durch das repräsentative Stichprobenverfahren auch Menschen an der Willensbildung teilnehmen, die durch klassische Partizipationsinstrumente nicht erreicht werden. Hierbei ist eine hohe Rückmeldequote von enormer Bedeutung. Der Bürger*innenrat besteht aus Einwohner*innen, die in mehrtägigen Sitzungen über komplexe Themen von gesamtstädtischer Bedeutung und mittelfristigem Zeithorizont beraten. Die Mitglieder des Bürger*innenrates werden jedes Jahr neu bestimmt. Im Bürger*innenrat der Stadt Aachen werden 56 nach Alter, Bildung und Sozialräumen repräsentativ ausgewählte Bürger*innen vertreten sein.
Zur Vorbereitung des Bürger*innenrates wird ein „Begleitgremium Bürger*innenrat“ einberufen, welches aktuell aus Vertreter*innen der Initiative „Bürgerrat für Aachen“ und der Vertreter*innen der Fraktionen im Rat der Stadt Aachen besteht. Zudem wird in der Verwaltung ein „Bürger*innensekretariat“ eingerichtet, welches die Prozesse als Geschäftsstelle organisiert und als Bindeglied zwischen Bürger*innenrat, Politik und Verwaltung agiert.
Nach erfolgtem Ratsbeschluss wurde die Ausgestaltung durch einen Arbeitskreis aus Mitgliedern der Initiative, der Politik und des Fachbereichs Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung weiter geschärft und die Umsetzung durch die Verwaltung vorbereitet. Bereits bei den darauffolgenden Sitzungen des Begleitgremiums war Konsens, dass eine Aufwandentschädigung nötig sei, um eine ausreichende und repräsentative Teilnahme am Bürger*innenrat zu gewährleisten.
Über eine umfassende Marketingkampagne wurde die gesamte Stadtgesellschaft ab dem 25.01.2023 aufgerufen, Themenvorschläge für den Bürger*innenrat einzureichen. Dieser Aufruf erfuhr große Resonanz und bis zum Stichtag 10.03.2023 wurden von Einzelpersonen aus der Bevölkerung 58 Themen eingereicht (siehe Anlage 1). Von diesen Einreichungen erreichten 17 das im Ratsbeschluss festgelegte Quorum von 125 Unterstützenden und standen damit zur Auswahl für die weitere Beratung (siehe Anlage 2).
Nachdem die Verwaltung geprüft hat, ob die Themen den Kriterien entsprechen, lag die Entscheidung, welche Themen zur öffentlichen Beratung in das Bürgerforum gehen, beim Begleitgremium zum Bürger*innenrat. An dieser Sitzung nimmt die Verwaltung beratend teil. Zudem wurde der Prozess zur Sicherstellung der Objektivität extern moderiert.
Nachdem in der konstituierenden Sitzung des Begleitgremiums, am 13.03.2023, sechs Themen ausgewählt wurden, wurde in der Sitzung des Bürgerforums, am 18.04.2023, mehrheitlich das Thema „Wie kann Aachens Innenstadt wieder ein attraktives Einkaufsziel werden“ als Thema für den Bürger*innenrat 2023 gewählt.
In der Sommerpause wurden 3.500 ausgeloste Personen angeschrieben und zur Teilnahme am ersten Bürger*innenrat eingeladen. Eine Rückmeldung erfolgt unter Angabe des Bildungsstandes und des Geschlechts.
Auch aufgrund der Vorreiterposition und Modellhaftigkeit des Aachener Bürger*innenrats und dem Potential, allen Einwohner*innen die Möglichkeit eine Teilnahme zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung eine Aufwandentschädigung.
Aus oben genannten Gründen werden Aufwandsentschädigungen in vergleichbarer Höhe bereits von anderen Bürger*innenräten genutzt, so zum Beispiel vom derzeit laufenden Bürgerrat des Bundestags zum Thema Ernährung (100 € pro Person, pro Sitzung), aber auch vom Bürgerrat in Ostbelgien (64 € pro Person, pro Sitzung). Laut Aussage von Mehr Demokratie e.V. schwanken die Entschädigungen für vergleichbare Beteiligungsformate zwischen 30 € und 100 € pro Teilnehmertag, Aachen befindet sich damit im unteren mittleren Bereich. Die entstehenden Kosten sind bereits in der Gesamtkostenkalkulation des Bürger*innenrats eingeplant.
Ausblick:
Aus den Rückmeldungen werden 56 Mitglieder ausgelost, die die Aachener Sozialräume vertreten und repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Bildungsstand für die Aachener Stadtgesellschaft stehen. Parallel wird im engen Austausch mit dem Begleitgremium die Durchführung des ersten Bürger*innenrates extern vergeben.
Im Herbst 2023 wird dann die erste Sitzung des Bürger*innenrates stattfinden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,4 kB
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25,4 kB
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98 kB
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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