Entscheidungsvorlage - FB 36/0313/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung des Kooperationsprojektes im Bereich Grünpflege und Naturschutz mit einem sozialen Beschäftigungsträgerhier: Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Hanna Bümmerstede
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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29.08.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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27.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, einer erneuten Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen und einem sozialen Beschäftigungsträger mit einer Laufzeit von 4 Jahren zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt einer erneuten Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen und einem sozialen Beschäftigungsträger mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen, hier der Aachener Stadtbetrieb und die Fachbereiche Klima und Umwelt sowie Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur kooperieren seit Ende der 1990er Jahren erfolgreich mit verschiedenen sozialen Beschäftigungsträgern in Gemeinschaftsprojekten im Natur- und Landschaftsschutz sowie in der Grünflächenpflege, zuletzt mit dem Sozialwerk Aachener Christen e.V. im Kooperationsprojekt „QUO VADIS“.
Das Sozialwerk verfolgt die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Ziele, Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in die Beschäftigung zu ermöglichen und sie durch unterstützende Beratung, Begleitung, Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Kooperationsprojektes für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Durch die Kooperation in den Bereichen zum Erhalt und zur Pflege des Gartendenkmals und Landschaftsparks Lousberg sowie zur Begrünung, Pflege und Säuberung von Flächen im Bereich des Weißen Weges und im Müschpark sowie durch die Arbeiten im Bereich der Natur- und Landschaftspflege wurde bereits ein wertvoller Beitrag zur Verbesserung des Biotop- und Landschaftsschutzes, zur Erhöhung des städtischen Umweltstandards und der natürlichen Wohlfahrtswirkungen sowie zur Verschönerung und Anreicherung des Landschaftsbildes und der Naherholung in der Stadt Aachen geleistet.
Der Aufgabenbereich umfasst die Wahrnehmung von verschiedenen Aufgaben in räumlich getrennten und inhaltlich abgegrenzten Tätigkeitsfeldern (die Jahresberichte sind der Vorlage beigefügt):
- „Weißer Weg“
Im Rahmen der EuRegionale 2008 wurde der „Pferdelandpark“ entwickelt. Der Weiße Weg mit seinen besonderen Stationen und das Gartendenkmal Müschpark sind besondere Projekte des „Pferdelandparks“, die dazu einladen, die vielfältige Kultur- und Naturlandschaft im Aachener Stadtgebiet und darüber hinaus zu entdecken.
Vielfältige Landschaftselemente im Bereich des Weißen Weges, der sich 30 km lang vom Lousberg bis nach Kerkrade erstreckt, haben für die Entwicklung und Erhaltung der Natur sowie Förderung und Erhalt eines hochwertigen Landschaftsbildes eine hohe Bedeutung.
Darüber hinaus bietet das Leitsystem des Weißen Weges mit Hinweis- und Informationselementen sowie seine besondere Situation mit besonderen Aufenthaltsqualitäten (z.B. die Hängematten am Lousberg) eine wichtige stadtnahe Erholungs- und Freizeitfunktion.
Durch den Beschäftigungsträger durchgeführte Aufgaben:
Regelmäßige Inspektion des „Weißen Weges“ insbesondere dort, wo der „Weiße Weg“ die einzige Wegenutzung darstellt. Dasselbe gilt für die Stationen Lousbergterrasse, Müschpark (ganz), Höhenpromenade, Tuchwerk und Umfeld entlang des Wildbaches bis zum ehemaligen ELSA-Gelände, Verborgene Mitte, Obeliskenplatz und Lindenrondell,
Pflege und Freihaltung der Stationen inklusive Zuwegung,
Freihaltung der Sitzgelegenheiten entlang des „Weißen Weges“,
Errichtung, Pflege und ggf. Reparatur von durch Vandalismus beschädigter Beschilderungen, Info-Stellen, Sitzmöglichkeiten, Mülleimer, Entfernen/Übermalen von Graffities.
- Müschpark/Lousberg
Der Lousberg ist eine der bedeutendsten Sehenswürdigkeiten Aachens. Er ist gleichzeitig geologisches Naturdenkmal, archäologisches Denkmal als „Neolithisches Bergwerk auf dem Lousberg“ und Parkdenkmal seit 1995.
Es handelt sich um einen als Gartendenkmal anerkannten Landschaftspark, der vom Düsseldorfer Hofgärtner Maximilian Friedrich Weyhe 1814 angelegt wurde. Zusammen mit den benachbarten Lammertz- und Müschpark erfüllt die Gesamtanlage die Funktion eines für alle Bürger*innenzugänglichen Landschaftsgartens. Morphologisch ragt der Lousberg in Form eines Zeugenberges mit Hangneigungen bis 60° über den Aachener Kessel heraus. Unter der Deckschicht als Kalkstein mit Feuersteineinschlüssen werden die Steilhänge aus verschiedenen Sandsteinschichten gebildet. Prähistorisch wurde der Feuerstein in der Jungsteinzeit in einem Feuersteinbergwerk abgebaut, es handelt sich somit um eines der ältesten „Industriedenkmäler“ der Region. Aufgrund der Steillage und mit den vorliegenden geologischen und natürlichen Gegebenheiten (z.B. Sanduntergrund, Abraumhalde, Bodenbeschattung, Trittschäden) ist der Sandstein stark erosionsgefährdet (z.B. großflächiges Hangkriechen, Erosionsrinnen). Dies hat zur Folge, dass die Hangflächen ständig in Bewegung sind.
Der Bewuchs wird überwiegend aus Laubbaumarten geprägtem Wald bis zum Übergang zu parkähnlichen Strukturen geprägt. Einige Freiflächen und Freizeitanlagen sind ebenfalls vorhanden. Hier sind das Verstehen und der Erhalt des Gartendenkmals die fachlich erforderliche Grundlage für die Pflege der Anlage.
Durch den Beschäftigungsträger durchgeführte Aufgaben:
a) Vegetationspflege
Rasenmahd mit Handrasenmähern und Freischneidern in regelmäßigen Abständen in der Vegetationsperiode,
Gehölz-, Strauch- und Heckenschnitt entlang von Straßen, Wegen, auf Spielplätzen und Spielgeräten mit motormanuellen Maschinen.
b) Landschaftsbau
Unterhaltung und Pflege des wassergebundenen Wegesystems in der Parkanlage, zum größten Teil nicht befahrbar,
Säuberung der Entwässerungssysteme an den Wegeflächen,
großflächiger manueller Hangverbau und Hangsicherung mit natürlichen Materialien (Faschinen),
Errichtung, Unterhaltung und Reparatur der vorhandenen Treppenanlagen,
Pflege und Unterhaltung der Kneipp-Becken,
ergänzende Pflanzungen,
Instandhaltung der Wegeführung.
- Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
Aachen weist eine überaus abwechslungsreiche Kultur- und Naturlandschaft auf. Um Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenzuwirken und den Erhalt der prägenden Landschaftselemente, die Förderung der natürlichen Biotop- und Habitatstrukturen und die Wahrung der Erholungsfunktion der Landschaft sicherzustellen, bedarf es einer regelmäßigen und qualifizierten Pflege. Insbesondere der Verlust wichtiger und seltener Landschaftselemente wie beispielsweise Streuobstwiesen, Feucht- und Magerflächen sowie seltener Biotope sind hier zu nennen.
Diese besonderen Landschaftselemente haben für die Entwicklung und die Erhaltung der Natur und des Landschaftsbildes eine besondere Bedeutung.
So sind sie für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten von hoher Relevanz und bilden häufig die notwendige Lebensgrundlage. Aus diesem Grunde ist die Anreicherung der Landschaft, insbes. die Neuanpflanzung von (Obst-)-Bäumen, Sträuchern, Hecken und Gehölzen zur ökologischen Verbesserung von Brut- und Lebensraumbedingungen für geschützte Arten wie beispielsweise den Steinkauz von großer Bedeutung.
Gefahr für diese wertgebenden Strukturen besteht auch durch die zunehmende Verbreitung von Neophyten im Stadtgebiet, durch Vandalismus (zerstörte Schilder über Schutzausweisungen) und eine deutliche Zunahme an Meldungen durch die Naturschutzwacht und der Bürger*innen der Stadt Aachen über „wilden Müll“ und andere Verstöße in der Landschaft. Insbesondere die Verbreitung von Neophyten wie der phototoxischen Herkulesstaude oder dem indischen Springkraut bedingt einen zunehmenden Handlungsdruck. Ziel ist es, invasive Arten soweit zurückzudrängen, dass sich schutzwürdige Flächen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile) entsprechend den Schutzzielen weiter entwickeln können (Orchideenwiese, Feuchtflächen, Bachufer, Magerweiden etc.).
Durch den Beschäftigungsträger durchgeführte Aufgaben:
a) Landschaftsschutz
Pflege- und Instandsetzungsarbeiten in Naturschutzgebieten, z.B. Abbau, Neubau und Reparatur von Zäunen in Schutzgebieten, Entfernen von Graffiti auf Schildern von Schutzgebietsausweisungen und Schautafeln in Naturschutz- und FFH-Gebieten, Einrichtung, Pflege und Reparatur von Ausstattungselementen (Bänken, Schutzhütten, Müllbehältern, Wasserzapfstellen, Hinweisschildern)
Verbissschutz vor dem Biber an schützenswerten Bäumen in Naturschutzflächen
b) Bekämpfung invasiver Arten zum Erhalt und zur Verbesserung der naturräumlichen Situation:
Bekämpfung der Herkulesstaude auf verschiedenen Flächen im gesamten Stadtgebiet durch händischen Arbeitseinsatz in drei Durchgängen, hier mehr als 160 Standorte
Bekämpfung giftiger Pflanzen wie Jakobskreuzkraut auf Naturschutzflächen,
Bekämpfung invasiver Neophyten – Indisches Springkraut, Japanischer Knöterich, Brasilianisches Tausendblatt – in besonders schutzwürdigen Naturschutzbereichen.
c) Biotopschutz
Entbuschung von artenreichen Kalk-Mager-Standorten,
Flächenmahd mit dem Balkenmäher auf extensiv genutzten Naturschutzflächen.
Entwicklung von Feuchtbiotopen, z.B. durch Entbuschungsmaßnahmen
d) Streuobstwiesenentwicklung im Sinne von Natur- und Artenschutz
Instandsetzungs- und Pflegeschnitte an alten Obstbäumen und Kopfweiden,
Pflanzung von Obstbäumen und Gehölzen sowie Bau von Obstgerüsten,
ganzheitliche Pflege und Entwicklung der Obstflächen „Hühnerfarm“ und Grüntal,
Gehölzschnitt und Flächenmahd,
Obsternte in den Streuobstwiesen.
e) Artenschutz
Auf- und Abbau von Amphibienschutzzäunen an Straßen sowie deren Kontrolle,
Mithilfe bei der Umsetzung der Artenschutzkonzepte für die Kreuzkröte, z.B. Anlage Laichgewässer und Herrichtung des Lebensraums,
Bau und Betreuung von Nistkästen für höhlenbrütende Vögel und Insektenhotels für solitärlebende Insektenarten sowie Fledermäusen im Rahmen der jeweiligen Artenschutzkonzepte zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen.
f) Diverses
Eigene Unterhaltung, Pflege und Reparatur von Werkzeug und Werkstatt sowie Unterkunft,
Mitwirkung bei der Instandsetzung von Wanderwegen durch vorhandene Schutzgebiete.
Die derzeitige Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialwerk Aachener Christen und der Stadt Aachen, hier der Aachener Stadtbetrieb und die Fachbereiche Klima und Umwelt sowie Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur, endet mit Ablauf des 14.01.2024.
Von dem Kooperationsprojekt profitieren beide Seiten. Die Stadt kann damit Arbeiten (insbesondere händig und kleinteilig auszuführende Tätigkeiten), die über das normale Maß hinausgehen und andernfalls nicht oder nicht in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt würden, umsetzen und damit eine höhere Qualität bei der Grünpflege und im Biotop- und Landschaftsschutz gewährleisten. Gerade im Bereich des Lousberg in seiner historischen Parkstruktur mit engen Wegen im Steilhang ist eine Bewirtschaftung mit modernen, maschinellen Pflegemethoden nicht kostendeckend möglich. Auch eine Fremdvergabe ist kaum möglich, da viele der Arbeiten, besonders im Bereich des Biotop- und Landschaftsschutzes ein sehr kleinteiliges und z.T. ad-hoc Arbeiten mit einem hohen Erfahrungsschatz (u.a. Standorte einzelner Neophytenkeimlinge inmitten eines Bachtals) bedingen. Darüber hinaus wird den am Projekt teilnehmenden Personen die Möglichkeit einer geregelten Tätigkeit und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gegeben. Ohne die Begleitung durch einen qualifizierten Beschäftigungsträger, der insbesondere die intensive soziale Betreuung und Begleitung der beschäftigten Personen übernimmt, wäre eine Umsetzung nicht möglich.
Es wird daher seitens der Verwaltung eine Weiterführung des Projektes mit einem sozialen Beschäftigungsträger für die bei derartigen stattlich finanzierten Qualifizierungsprojekten üblichen 4 – 5 Jahre gewünscht und es wird angestrebt, die zuvor aufgeführten Arbeiten im Rahmen einer Ausschreibung erneut zu vergeben.
Derzeit belaufen sich die Kosten für das Projekt auf insgesamt 321.779,10 €. Davon entfallen 172.544,00 € auf den Aachener Stadtbetrieb, 126.047,10 € auf den Fachbereich Klima und Umwelt und 23.188,00 € auf den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur. Durch die anstehende Erhöhung des Mindestlohnes und durch inflationsbedingte Kostenerhöhungen muss von einer Erhöhung der Projektkosten von mindestens 10 % ausgegangen werden, so dass sich ab 2024 ein Gesamtbetrag in Höhe von 353.957,00 € ergibt. Für den Fachbereich Klima und Umwelt ergibt sich eine zusätzliche Erhöhung der Haushaltsmittel, da ein Teil der Maßnahmen bislang über Ersatzgeld (zweckgebundene Mittel für den Naturschutz) kofinanziert werden konnte. Diese Möglichkeit entfällt ab 2024, wobei der Fachbereich Klima und Umwelt derzeit in Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln steht, um zu erwirken, dass Ersatzgelder ggfs. von dort zur Verfügung gestellt werden können.
Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 353.957,00 € entfallen auf den Aachener Stadtbetrieb 189.798,40 €, auf den Fachbereich Klima und Umwelt 138.651,81 € und Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur 25.506,80 €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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für FB 36: 4-130103-926-6 – 52410000 (Kooperationsprojekt Naturschutz) | ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 61.000 € | 371.800 € | 183.000 € | 183.000 € | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 61.000 € | 371.800 € | 183.000 € | 183.000 € | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -310.800 € | 0 € |
| |||||||
| Deckung vorhanden | Deckung vorhanden
Für FB 61: 4-120102-905-4 – 52410000 (Unterhaltung Projekt Pferdelandpark) | ||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023* | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 30.000 € | 39.600 € | 90.000 € | 90.000 € | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 30.000 € | 39.600 € | 90.000 € | 90.000 € | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -9.600 € | -0 € |
| |||||||
| Deckung vorhanden | Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen:
Für E 18 fallen zusätzliche Kosten von 17.300 € p.a an, die im Wirtschaftsplan abgebildet werden.
Die zusätzlichen zahlungswirksamen Mehraufwendungen können im Jahr 2023 durch Einsparungen bei der Haushaltsposition 4-140101-960-1 53170000 „Förderung gewerblicher Klimaschutzprojekte“ gedeckt werden.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|