Entscheidungsvorlage - FB 36/0320/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur  Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, dem Abschluss des Vertrages zur Weiterführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung sowie der Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2024 bis 2028 zuzustimmen.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Abschluss des Vertrages zur Weiterführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung sowie der Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2024 bis 2028 zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss des Vertrages zur Weiterführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2024 bis 2028 zu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) besteht seit mehr als 60 Jahren. Mit einem Netz von fast 60 Beratungsstellen in NRW ist sie kompetenter Dienstleister rund um Verbraucherberatung und – information.

 

Die Beratungsstelle in Aachen ist für die Bürgerinnen und Bürger seit vielen Jahren eine bedeutende Anlaufstelle. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich, unabhängig und anbieterneutral über alle die Verbraucher*innen und deren Haushalte betreffenden Fragen möglichst umfassend zu informieren und zu beraten.

 

Allein im Jahr 2022 wurden in der Aachener Beratungsstelle 7.051 Verbraucheranliegen behandelt. Hinzu kamen 90 Veranstaltungen und viele tausend Internetzugriffe auf die Startseite der Aachener Beratungsstelle. Die Beratungsthemen werden immer komplexer, so dass der zeitlich kalkulierte Aufwand für einen Gesprächstermin durchschnittlich bei ca. 30 Minuten je Gespräch liegt.

 

Zu den Angeboten im Rahmen der allgemeinen Verbraucherberatung gehören auch die Aufklärung über Verbraucherrechte, Rechtsberatung und außergerichtliche Rechtsvertretung im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Hier gab es in den Jahren 2019 bis 2022 weit über 5.000 Beratungsfälle. Seit einigen Jahren wird das Beratungsangebot um den Themenschwerpunkt „Energiearmut“ erweitert. Hier werden gezielt Menschen beraten, die von Zahlungsproblemen hinsichtlich der Energieabrechnung bzw. mit einer drohenden oder bereits durchgeführten Versorgungsunterbrechung im Strom- oder Gasbereich konfrontiert sind.

 

Ein weiteres Angebot der Beratungsstelle ist seit Jahren eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung (SVB). Deren Ziele sind die Beratung, präventive Informationen und Aktionen zu Geld- und Kreditproblemen sowie zur Vermeidung von Überschuldung.

Zur Sicherung von Kooperation und Information zwischen Stadt und der Beratungsstelle tagt regelmäßig ein Beirat, der sich aus Vertreter/-innen der Beratungsstelle bzw. der VZ, der Ratsfraktionen sowie der Verwaltung zusammensetzt.

 

Um diese Einrichtungen und einen kompetenten Service für Ratsuchende bieten zu können, benötigen die Verbraucherzentrale und ihre Beratungsstellen eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung. Neben Spenden und anderen Einnahmen (z.B. Entgelte, Projektmittel etc.) erfolgt eine Fehlbedarfsfinanzierung für die Beratungsstellen hälftig durch das Land NRW sowie durch die Kommunen, in denen es eine Beratungsstelle gibt, so auch durch die Stadt Aachen.

 

Die Bereitstellung des kommunalen Anteils (50% des Fehlbetrags) ist zugleich Voraussetzung für die Bereitstellung des Landesanteils (50 %) – und umgekehrt. Würde die Stadt Aachen ihren Anteil an der Finanzierung der Beratungsstelle in Aachen nicht leisten, würde auch das Land NRW keine Mittel dafür bereitstellen und die Beratungsstelle müsste aufgegeben werden.

 

Dieses grundsätzliche Finanzierungsmodell besteht in dieser Form schon seit vielen Jahren. Grundlage waren und sind Verträge mit mehrjährigen Laufzeiten, in denen insbesondere das Beratungsangebot und die Details der Finanzierung einschließlich der Prüfung der jährlichen Verwendungsnachweise geregelt sind.

 

Der aktuelle Vertrag zwischen der Stadt Aachen und der VZ zur Finanzierung der AVB und der SVB in der Beratungsstelle Aachen läuft zum 31.12.2023 aus, so dass bis zu diesem Termin abschließend über eine Fortführung dieses Angebotes zu entscheiden ist.

 

Wie auch in der Vergangenheit empfiehlt die Verwaltung, im Sinne der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger auch für die kommenden fünf Jahre (2024-2028) die Fortführung der Beratungsstelle und ihres Beratungsangebotes in Aachen sicherzustellen. Entsprechende Verhandlungen zwischen der Verwaltung und der VZ haben zwischenzeitlich stattgefunden, die vertraglichen Regelungen befinden sich in der Endabstimmung mit dem Fachbereich Recht und Versicherung und die kalkulierten Kosten wurden im Rahmen der Haushaltsplanung angemeldet.

 

Grundsätzlich soll die bestehende Struktur der Vereinbarungen unverändert fortgeführt werden:

Der quantitative Umfang des Beratungsangebotes, die personelle Ausstattung, deren tarifliche Eingruppierung sowie das bestehende Raumangebot bleiben unverändert. Bei 1,5 Stelle findet aktuell auf der Grundlage des TV-L eine Überpüfung der Eingruppierung statt.  Für die AVB übernimmt die Stadt Aachen 50 % der Kosten, die SVB wird weiterhin zu 100 % durch die Stadt Aachen finanziert.

 

Der entsprechende Vertragsentwurf entspricht im Wesentlichen dem vorangegangenen Vertrag (2019-2023), der sich auch in der Praxis bewährt hat.

 

Zu den Eckpunkten gehören:

 

  • Laufzeit:
    5 Jahre (2024-2028) (bei außerordentlichem Kündigungsrecht, etwa, wenn bei Wegfall von Landesmitteln der Erfolg gefährdet ist)
  • Finanzierungsart:
    Allgemein: Die Kosten (Personal- und Sachkosten zuzügl. Gemeinkosten) für die AVB werden nach Berücksichtigung sonstiger Einnahmen zu 50% und die der SVB zu 100 % durch die Stadt Aachen getragen. Zur Orientierung: Laut aktueller Kalkulation würde der Zuschussanteil der Stadt Aachen in 2024 für die AVB 179.092,- € (141.967 Personalkosten / 37.125 € Sachkosten jeweils inkl. Gemeinkosten), der für die SVB  76.981,- € (57.303 € PK / 19.678 € SK, inkl. GK) betragen.

An den Kosten für den Beratungsschwerpunkt „Energiearmut“ beteiligt sich die STAWAG mit jährlich 27.000 € über die gesamte Vertragslaufzeit.

 

 

Die Sachkosten für die AVB (z.B. Raummieten, Raumbewirtschaftng, Infrastruktur (Telefon, IT Kopierer) Öffenlichkeitsarbeit, Aktionsmaterialien etc), berücksichtigen einen Erstattungsanteil, der durch die Sonderberatungen (Energieberatung, Schuldnerberatung) aufgrund der gemeinsamen Nutzung von Räumen und Infrastruktur erbracht wird. Hinweis: Sollte künftig entschieden werden, die SVB oder die Energieberatung nicht weiterzuführen, würden diese Erstattungen entfallen und sich der Betrag für die Sachkosten der AVB um diesen Betrag erhöhen.

  • Personalkosten (inkl. 15 % Gemeinkosten):

Anteilsfinanzierung der tatsächlich angefallenden Kosten. Zu den Personalkosten gehören u.a. auch Aushilfen, mit denen bei Abwesenheit der Stammkräfte das vereinbarte Beratungsangebot aufrechterhalten wird (Anteil AVB: 50%, SVB 100%)

 

Damit ist sowohl für den städtischen Haushalt eine größtmögliche Planungssicherheit gegeben als auch zugleich sichergestellt, dass tariflich bedingte, unvermeidliche Auswirkungen auf die Personalkosten, aber auch Einsparungen etwa durch temporär mögliche Vakanzen bei der Finanzierung Berücksichtigung finden und Überzahlungen ausgeschlossen werden können.

 

  • Auswirkungen auf den Haushalt:

Da sich der Rat der Stadt Aachen seit Jahren stets für eine Weiterführung der Beratungsangebote der VZ ausgesprochen und entsprechende Mittel bereitgestellt hat, sind im aktuellen Haushalt für den aktuellen Finanzplanungszeitraum auf dem Niveau der bisherigen kalkulierten Kosten, die vertraglich festgelegt sind, bereits Ansätze eingestellt. Diese wurden im Rahmen der Planungen für den Haushalt 2024 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 auf der Grundlage der Kostenkalkulation für den neuen Vertragsentwurf angepasst. Zudem berücksichtigen die jährlichen Ansätze Kostensteigerungen bei den Personalkosten (kalkuliert werden 2 % /a) und bei den Sachkosten (z.B. Staffelmiete, steigende Energiekosten). Demnach würden der Anteil des Haushaltsansatzes für die AVB und die SVB von insgesamt 256.100 € in 2024 bis auf 276.700 € in 2027 ansteigen.

 

Durch die VZ wird jährlich im 2. Quartal ein Verwendungsnachweis erstellt, auf dessen Grundlage der städtische Beitrag an die tatsächlichen Kosten angepasst wird (gfls. Erstattung oder Nachzahlung)

 

Der Vertragsentwurf wurde sowohl dem Fachbereich Recht und Versicherungen (FB 30) als auch dem Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) vorgelegt. Letzte Details befinden sich noch in der Abstimmung.

 

Aufgrund der Bedeutung der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Bürgerinnen und Bürger befürwortet die Verwaltung, einen Folgevertrag auf der Grundlage der beschriebenen Eckdaten zur Fortführung der Arbeit der Verbraucherzentrale in Aachen für die Jahre 2024 bis 2028 abzuschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

1-140301-900-3 Förderung Verbraucher-/Energieberatung

53180000 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Neuer Ansatz 2024

*Ansatz 2025 ff.

**Neuer

Ansatz

 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

74.400

74.400

148.800

223.200

0

0

Personal-/

Sachaufwand

292.800

325.500

597.200

676.300

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-32.700 €

 -79.100

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

  • * Im Haushaltsplan 2023 berücksichtigte Mittel bis einschl. 2026
  • ** Im Haushaltsplanentwurf 2024 berücksichtigte Mittel bis einschl. 2026


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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