Kenntnisnahme - FB 61/0746/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III /FB61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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06.09.2023
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Anpassung der Bewohnerparkzonen weiter planen und den politischen Gremien zur Beratung vorlegen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Anpassung der Bewohnerparkzonen weiter planen und den politischen Gremien zur Beratung vorlegen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 30.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept für die Stadt Aachen durch ein externes Büro erarbeiten zu lassen, das sowohl Grundlagen als auch Empfehlungen und konkrete Maßnahmenvorschläge zur Reduzierung des Straßenrandparkens und zum Parken in Aachen aufzeigt. Das Planungsbüro Planersocietät hat für die Stadt Aachen das gesamtstädtische Parkraumgutachten erstellt und die Ergebnisse im Mobilitätsausschuss am 24.08.2023 (vgl. Vorlage FB61/0714/WP18) vorgestellt. Die Verwaltung wird in der Sitzung die Ergebnisse des Parkraumgutachtens vorstellen.
Das Gutachten beinhaltet neben einer umfassenden Parkraumanalyse für die Gesamtstadt auch planerische und parkraummanagementbezogene Empfehlungen, wie die hier im Folgenden aufgezeigte Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen, die bei der Umsetzung einer gesamtstädtischen Parkraumstrategie berücksichtigt werden sollen.
Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen
Die Einführung von Bewohnerparkzonen in der Stadt Aachen erfolgte zu Beginn der 90er Jahre und wurde nur auf wenige Straßen und Straßenabschnitte beschränkt. Seitdem hat sich das Vorgehen und die Ausdehnung der Bewohnerparkzonen innerhalb des gesetzlichen Rahmens deutlich ausgeweitet und die Flexibilität der Bewohnenden bei der Parkplatzsuche erhöht. Gleichzeitig wurden im Zuge von Straßenneuplanungen Parkmöglichkeiten zugunsten der Aufenthaltsqualität sowie nachhaltiger Mobilitätsformen umgewandelt. Der Wegfall von Parkmöglichkeiten beeinträchtigt insbesondere die Attraktivität und Funktion kleinerer Bewohnerparkzonen, wie beispielsweise die Zonen „D“ und „F“. Auch in der Zone „G+L“ innerhalb des Grabenrings wurden die Parkplätze im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren reduziert und gleichzeitig die direkte Erreichbarkeit der Parkplätze innerhalb der Zone durch Einbahnstraßenregelungen und Straßensperren eingeschränkt. Um die Flexibilität für Bewohnende zu erhöhen und auf den Parkdruck zu reagieren, empfiehlt der Gutachter die gesetzlichen Spielräume hinsichtlich der Dimensionierung von Bewohnerparkzonen unter Berücksichtigung aktueller städtischer Planungen auszuschöpfen (vgl. Anlage).
Dazu regt der Gutachter die Auflösung der Bewohnerparkzone „G+L“ innerhalb des Grabenrings sowie die Teilung der Zone „B“, die Zuweisung zu den Zonen „P“, „H“ und „E“ sowie weitere kleinere Anpassungen (vgl. Tabelle) an. Des Weiteren soll der Zusammenschluss der Zonen „F“ und „R“ umfassend geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.
Zone Bestand | Zone Neu | Erläuterung der Bereiche |
G+L | P | Teileingliederung der Zone G+L südlich von Hirschgraben, Seilgraben und Templergraben bis einschl. Großköln-, Pontstraße und Augustinerbach sowie bis zur Kármánstraße |
G+L | H | Teilintegration der Zone G+L westlich der Peterstraße bis Friedrich-Wilhelmplatz, Elisengarten, Münsterplatz, Krämerstraße, Marktplatz und südlich der Großkölnstraße |
G+L | F | Teileingliederung der Zone G+L nördlich des Alexianer- bzw. Löhergrabens bis Herrmann-Heusch-Platz, Fischmarkt, Domhof, Münsterplatz, Elisengarten und Kapuzinergraben |
G+L | D | Teilintegration der Zone G+L östlich des Karlsgrabens bis einschließlich Kármánstraße, Augustinergasse, Marktplatz, Krämergasse und Münsterplatz |
B | P, H und E | Teilung der Zone B an der Sandkaulstraße und Aufteilung in die Zonen P und H. Integration des Bereichs nördlich der Ludwigsallee in Zone E |
A | F | Integration der östlichen Franzstraße im Abschnitt Borngasse bis Kapuzinergraben |
H | S | Eingliederung der Stiftstraße sowie der St. Adalbertkirche in die Zone S |
D | R | Integration des Dreiecks Vaalserstraße, Jakobstraße, Bahnlinie in Zone R |
Bei der Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen wurde gutachterlich auch der gestartete Prozess zur geänderten Erschließung der Aachener Innenstadt (siehe Vorlage FB 61/0270/WP18) berücksichtigt.
Empfehlung der Verwaltung
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 20x24ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Begründung
Mit der Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen werden die öffentlichen Parkplätze hinsichtlich der Erreichbarkeit sowie der Zonenzuordnung neu festgelegt. Den Bewohner*innen wird dadurch eine größere Flexibilität bei der Parkplatzsuche eingeräumt und es entsteht ein angeglichenes Verhältnis von Fläche zu Parkplätzen. Dies kann dazu beitragen, dass Park-Such-Verkehre reduziert und kürzere Anfahrtswege entstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
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