Kenntnisnahme - FB 61/0746/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Anpassung der Bewohnerparkzonen weiter planen und den politischen Gremien zur Beratung vorlegen.
 

Der Mobilitätsausschuss  nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird die Anpassung der Bewohnerparkzonen weiter planen und den politischen Gremien zur Beratung vorlegen.
 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 30.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept für die Stadt Aachen durch ein externes Büro erarbeiten zu lassen, das sowohl Grundlagen als auch Empfehlungen und konkrete Maßnahmenvorschläge zur Reduzierung des Straßenrandparkens und zum Parken in Aachen aufzeigt. Das Planungsbüro Planersocietät hat für die Stadt Aachen das gesamtstädtische Parkraumgutachten erstellt und die Ergebnisse im Mobilitätsausschuss am 24.08.2023 (vgl. Vorlage FB61/0714/WP18) vorgestellt. Die Verwaltung wird in der Sitzung die Ergebnisse des Parkraumgutachtens vorstellen.

 

Das Gutachten beinhaltet neben einer umfassenden Parkraumanalyse für die Gesamtstadt auch planerische und parkraummanagementbezogene Empfehlungen, wie die hier im Folgenden aufgezeigte Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen, die bei der Umsetzung einer gesamtstädtischen Parkraumstrategie berücksichtigt werden sollen.

 

Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen

Die Einführung von Bewohnerparkzonen in der Stadt Aachen erfolgte zu Beginn der 90er Jahre und wurde nur auf wenige Straßen und Straßenabschnitte beschränkt. Seitdem hat sich das Vorgehen und die Ausdehnung der Bewohnerparkzonen innerhalb des gesetzlichen Rahmens deutlich ausgeweitet und die Flexibilität der Bewohnenden bei der Parkplatzsuche erhöht. Gleichzeitig wurden im Zuge von Straßenneuplanungen Parkmöglichkeiten zugunsten der Aufenthaltsqualität sowie nachhaltiger Mobilitätsformen umgewandelt. Der Wegfall von Parkmöglichkeiten beeinträchtigt insbesondere die Attraktivität und Funktion kleinerer Bewohnerparkzonen, wie beispielsweise die Zonen D und F“. Auch in der Zone „G+L“ innerhalb des Grabenrings wurden die Parkplätze im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren reduziert und gleichzeitig die direkte Erreichbarkeit der Parkplätze innerhalb der Zone durch Einbahnstraßenregelungen und Straßensperren eingeschränkt. Um die Flexibilität für Bewohnende zu erhöhen und auf den Parkdruck zu reagieren, empfiehlt der Gutachter die gesetzlichen Spielräume hinsichtlich der Dimensionierung von Bewohnerparkzonen unter Berücksichtigung aktueller städtischer Planungen auszuschöpfen (vgl. Anlage).

Dazu regt der Gutachter die Auflösung der Bewohnerparkzone G+L“ innerhalb des Grabenrings sowie die Teilung der Zone „B“, die Zuweisung zu den Zonen „P“, „H“ und „E“ sowie weitere kleinere Anpassungen (vgl. Tabelle) an. Des Weiteren soll der Zusammenschluss der Zonen F und R umfassend geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.

 

Zone Bestand

Zone Neu

Erläuterung der Bereiche

G+L

P

Teileingliederung der Zone G+L südlich von Hirschgraben, Seilgraben und Templergraben bis einschl. Großln-, Pontstraße und Augustinerbach sowie bis zur Kármánstraße

G+L

H

Teilintegration der Zone G+L westlich der Peterstraße bis Friedrich-Wilhelmplatz, Elisengarten, Münsterplatz, Krämerstraße, Marktplatz und südlich der Großlnstraße

G+L

F

Teileingliederung der Zone G+L nördlich des Alexianer- bzw. Löhergrabens bis Herrmann-Heusch-Platz, Fischmarkt, Domhof, Münsterplatz, Elisengarten und Kapuzinergraben

G+L

D

Teilintegration der Zone G+L östlich des Karlsgrabens bis einschließlich Kármánstraße, Augustinergasse, Marktplatz, Krämergasse und Münsterplatz

B

P, H und E

Teilung der Zone B an der Sandkaulstraße und Aufteilung in die Zonen P und H. Integration des Bereichs nördlich der Ludwigsallee in Zone E

A

F

Integration der östlichen Franzstraße im Abschnitt Borngasse bis Kapuzinergraben

H

S

Eingliederung der Stiftstraße sowie der St. Adalbertkirche in die Zone S

D

R

Integration des Dreiecks Vaalserstraße, Jakobstraße, Bahnlinie in Zone R

 

Bei der Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen wurde gutachterlich auch der gestartete Prozess zur geänderten Erschließung der Aachener Innenstadt (siehe Vorlage FB 61/0270/WP18) berücksichtigt.

 

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die gutachterlichen Vorschläge zur Anpassung der Bewohnerparkzonen weiter zu planen und den politischen Gremien eine Anpassung der Zonengrenzen zur Beratung vorzulegen.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 20x24ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Begründung

Mit der Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen werden die öffentlichen Parkplätze hinsichtlich der Erreichbarkeit sowie der Zonenzuordnung neu festgelegt. Den Bewohner*innen wird dadurch eine größere Flexibilität bei der Parkplatzsuche eingeräumt und es entsteht ein angeglichenes Verhältnis von Fläche zu Parkplätzen. Dies kann dazu beitragen, dass Park-Such-Verkehre reduziert und kürzere Anfahrtswege entstehen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...