Entscheidungsvorlage - FB 62/0026/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung einer inneren Erschließung im Bereich der Simpelvelder Straße 48 / Gut Muffet
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Dez. III - FB62/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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|
06.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie beschließt die innere Erschließung im Bereich der Simpelvelder Straße 48 / Gut Muffet
„Am Gut Muffet“
zu benennen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.
Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.
Im Bereich des Gut Muffet (Simpelvelder Straße 48) sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsarbeiten sowie Nutzungsänderungen geplant, die die Vergabe von neuen Hausnummern auslöst.
Die Eigentümer von Gut Muffet haben sich an Herrn Bezirksbürgermeister Ferrari gewandt mit der Anregung, den Bereich der inneren Erschließung „Am Gut Muffet“ zu benennen. Begründet wird das Anliegen damit, dass eine Straßenbenennung „Am Gut Muffet" die identitätsstiftende Wirkung des historischen Gutshofes aus dem 18. Jahrhundert, welches in den 1960er Jahren zu einem Wohn- und Atelierhaus umgebaut wurde, auf den Stadtteil noch verstärken würde.
Diese Anregung wurde von der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.
Die Prüfung der Anregung durch die Verwaltung ergab:
Die betreffende Fläche ist bisher offiziell nicht gesondert benannt. Die umliegenden Gebäude mit den jeweiligen Adressen der anliegenden Straßen können ohne Änderung den einzelnen Straßen zugeordnet werden. Nach den Planungsangaben des Eigentümers soll die Erschließung aller Hauszugänge über den künftigen inneren Bereich geführt werden. Somit hat eine Straßenumbenennung keine Adressänderung der umliegenden Anwohner zur Folge.
Die Verwaltung hält es daher für möglich, der Anregung der Eigentümer von Gut Muffet zu entsprechen und die innere Erschließung im Bereich der Simpelvelder Straße 48 / Gut Muffet in „Am Gut Muffet“ zu benennen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
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