Entscheidungsvorlage - FB 62/0026/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie beschließt die innere Erschließung im Bereich der Simpelvelder Straße 48 / Gut Muffet

 

„Am Gut Muffet“

 

zu benennen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

 

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

 

Im Bereich des Gut Muffet (Simpelvelder Straße 48) sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsarbeiten sowie Nutzungsänderungen geplant, die die Vergabe von neuen Hausnummern auslöst.

 

Die Eigentümer von Gut Muffet haben sich an Herrn Bezirksbürgermeister Ferrari gewandt mit der Anregung, den Bereich der inneren Erschließung „Am Gut Muffet“ zu benennen. Begründet wird das Anliegen damit, dass eine Straßenbenennung „Am Gut Muffet" die identitätsstiftende Wirkung des historischen Gutshofes aus dem 18. Jahrhundert, welches in den 1960er Jahren zu einem Wohn- und Atelierhaus umgebaut wurde, auf den Stadtteil noch verstärken würde.

 

Diese Anregung wurde von der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.

 

Die Prüfung der Anregung durch die Verwaltung ergab:

 

Die betreffende Fläche ist bisher offiziell nicht gesondert benannt. Die umliegenden Gebäude mit den jeweiligen Adressen der anliegenden Straßen können ohne Änderung den einzelnen Straßen zugeordnet werden. Nach den Planungsangaben des Eigentümers soll die Erschließung aller Hauszugänge über den künftigen inneren Bereich geführt werden. Somit hat eine Straßenumbenennung keine Adressänderung der umliegenden Anwohner zur Folge.

 

Die Verwaltung hält es daher für möglich, der Anregung der Eigentümer von Gut Muffet zu entsprechen und die innere Erschließung im Bereich der Simpelvelder Straße 48 / Gut Muffet in „Am Gut Muffet“ zu benennen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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