Kenntnisnahme - FB 14/0156/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Vermerk zustimmend zur Kenntnis und unterstützt grundsätzlich die beschriebenen Handlungsansätze.

Er bittet die Verwaltung, die angesprochenen Aspekte im Sinne der Vorlage aufzugreifen und umzusetzen. Der Personal- und Verwaltungsausschuss und der Hauptausschuss sind zu beteiligen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist in seiner nächsten Sitzung über die Ergebnisse zu informieren.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Aufgrund der Häufung von Unregelmäßigkeiten bei Barkassen und aufbauend auf dem Prüfvermerk zur „Prüfung der Ordnungsmäßigkeit bei der Führung und Verwaltung der Handkassen und deren Notwendigkeit“ vom 29.06.2021 erfolgte erneut eine Analyse der Notwendigkeit der Vorhaltung von Barkassen und der Möglichkeiten und Perspektiven der Nutzung alternativer Zahlungsmöglichkeiten.

 

Die Vorhaltung von Barkassen bietet einerseits eine für die Kunden und Beschäftigten schnelle und unkomplizierte Möglichkeit der Abwicklung von kleineren Zahlungsvorgängen. Andererseits beinhalten Barkassen das Risiko von Verlust, Veruntreuung und Diebstahl von Bargeld. Neben der Minimierung des möglichen wirtschaftlichen Schadens dient eine möglichst weitgehende Reduzierung von Bargeld auch dem aktiven Mitarbeitendenschutz bei gleichzeitiger Abwägung der Bedürfnisse der Bürger*innen.

 

Zur Thematik der Vorhaltung von Barkassen sollte eine strategische Entscheidung für die Gesamtverwaltung herbeigeführt werden. Diese sollte eine Vorgabe beinhalten, unter welchen Umständen und in welchen Bereichen noch Barkassen vorgehalten werden sollen (Bsp. Obdachlosenunterkünfte, Bezirke).

 

Ergänzend zu den momentanen Bezahlmöglichkeiten sind weitere unbare Zahlungsmöglichkeiten im Sinne einer bürgernahen Verwaltung anzubieten (z.B. PayPal, Kassenautomaten, perspektivisch mobile Bezahlmöglichkeiten). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die KGST in ihren Auswertungen und interne Facharbeitsgruppen sprechen sich hierfür ebenfalls aus.

 

Bei Handvorschüssen ist zu entscheiden, ob diese durch eine Vorab-Verausgabung mit anschließender Erstattung durch die Dienststelle ersetzt werden können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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