Entscheidungsvorlage - FB 61/0748/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte / Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung auf Basis der vorgelegten Unterlagen für den Bereich Theaterstraße bis Borngasse (1. Bauabschnitt) zu beauftragen,

  • die im Rahmen des im September 2022 eingereichten Förderantrags dargestellte Querschnittsaufteilung mit einer Mischverkehrsfläche für den ÖPNV, Radverkehr und Lieferverkehr, einer Positionierung der barrierefreien Haltestellen zu beiden Seiten der Theaterstraße sowie beidseitig angeordneten Baumstandorten mit hohem Retentionsvolumen weiterzuverfolgen,
  • die Materialvariante TS1 mit einem dem Planungsraum angemessenen Ausbaustandard in Naturstein für die Gestaltung der Nebenanlagen in der Theaterstraße zu verwenden,
  • auf dieser Basis die Entwurfsplanung für die Theaterstraße weiter mit dem Ziel zu konkretisieren, eine Vorlage zum Planungsbeschluss im 4. Quartal 2023 einzubringen.

Sie / Er empfehlen darüber hinaus dem Planungsausschuss, die Verwaltung für den Bereich Theaterplatz (2. Bauabschnitt) zu beauftragen,

  • die im Rahmen dieser Vorlage vorgestellte Planung mit ihren wesentlichen Aussagen zur Gestaltung, Nutzung, Materialität und Vegetation, den verkehrlichen Anlagen und technischen Einbauten weiterzuverfolgen,
  • die Materialvariante TP1a mit einem dem Planungsraum angemessenen Ausbaustandard in Naturstein für die Gestaltung des Platzes und seiner Nebenanlagen zu verwenden,
  • die Ausführung der Mischverkehrsfläche für den Radverkehr, Lieferverkehr und ÖPNV in Pflasterbauweise als Vorzugsvariante weiterzuverfolgen und zu prüfen,
  • auf dieser Basis den Städtebauförderantrag für den zweiten Bauabschnitt (Theaterplatz) einzureichen sowie
  • die Entwurfsplanung für den Theaterplatz weiter mit dem Ziel zu konkretisieren, eine Vorlage zum Planungsbeschluss im 4. Quartal 2023 einzubringen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Basis der vorgelegten Unterlagen für den Bereich Theaterstraße bis Borngasse (1. Bauabschnitt),

  • die im Rahmen des im September 2022 eingereichten Förderantrags dargestellte Querschnittsaufteilung mit einer Mischverkehrsfläche für den ÖPNV, Radverkehr und Lieferverkehr, einer Positionierung der barrierefreien Haltestellen zu beiden Seiten der Theaterstraße sowie beidseitig angeordneten Baumstandorten mit hohem Retentionsvolumen weiterzuverfolgen,
  • die Materialvariante TS1 mit einem dem Planungsraum angemessenen Ausbaustandard in Naturstein für die Gestaltung der Nebenanlagen in der Theaterstraße zu verwenden,
  • auf dieser Basis die Entwurfsplanung für die Theaterstraße weiter mit dem Ziel zu konkretisieren, eine Vorlage zum Planungsbeschluss im 4. Quartal 2023 einzubringen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Basis der vorgelegten Unterlagen für den Bereich Theaterplatz (2. Bauabschnitt),

  • die im Rahmen dieser Vorlage vorgestellte Planung mit ihren wesentlichen Aussagen zur Gestaltung, Nutzung, Materialität und Vegetation, den verkehrlichen Anlagen und technischen Einbauten weiterzuverfolgen,
  • die Materialvariante TP1a mit einem dem Planungsraum angemessenen Ausbaustandard in Naturstein für die Gestaltung des Platzes und seiner Nebenanlagen zu verwenden,
  • die Ausführung der Mischverkehrsfläche für den Radverkehr, Lieferverkehr und ÖPNV in Pflasterbauweise als Vorzugsvariante weiterzuverfolgen und zu prüfen,
  • auf dieser Basis den Städtebauförderantrag für den zweiten Bauabschnitt (Theaterplatz) einzureichen sowie
  • die Entwurfsplanung für den Theaterplatz weiter mit dem Ziel zu konkretisieren, eine Vorlage zum Planungsbeschluss im 4. Quartal 2023 einzubringen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Im Oktober diesen Jahres soll für den Theaterplatz ein Städtebauförderantrag i.R. des Innenstadtkonzepts 2022 eingereicht werden, damit die Bauabschnitte wie geplant umgesetzt werden können und v.a. die erhebliche finanzielle Unterstützung durch Fördermittel gesichert werden kann.

Im Rahmen dieser Vorlage stehen daher wesentliche Richtungsentscheidungen für den Entwurf zur Beratung an. Dies betrifft gestalterische, freiraumplanerische, verkehrliche und ingenieurbauliche Belange, insbesondere aber das Materialkonzept im Hinblick auf die Auswahl von sich grundsätzlich unterscheidenden Materialvarianten für die Oberflächen im Planungsraum. 

Die Planung wird auf dieser Grundlage weiter ausgearbeitet und der Politik in einer separaten Vorlage im IV. Quartal zum Planungsbeschluss vorgelegt.

 

Erläuterungen- Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung und politische Beratungen       
  2. Förderverfahren          
  3. Planungsprozess
  4. Bauabschnitte
  5. Leitplanken für die Planung der Bauabschnitte Theaterstraße und Theaterplatz
  1. Gestaltungs- und Nutzungskonzept
  2. Vegetationskonzept
  3. Verkehrskonzept
  4. Technische Einbauten
  5. Leitungsinfrastruktur
  6. Materialkonzept

a)      Rahmenbedingungen

b)      Materialvarianten Theaterplatz

c)       Materialvarianten Theaterstraße

d)      Empfehlung der Verwaltung

 

       6.  Finanzierung und Förderung

       7.  Kommunikation und Beteiligung

       8.  Baustellenkoordination und -kommunikation

       9.  Nächste Schritte und Termine

      10. Anlagen

 

 

Erläuterungen

  1. Einführung und politische Beratungen

Die Umgestaltung des Theaterplatzes und seiner Umgebung ist ein wichtiger Baustein im Zukunftsprozess Innenstadtmorgen und wurde im Jahr 2020 mit einem strukturierten Beteiligungs- und Planungsprozess eingeleitet.

Mit der Durchführung des Planungswettbewerbs und der Entscheidung des Preisgerichts am 28.10.2021 wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht, der die Voraussetzungen schafft, den Theaterplatz als lebendigen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität im Herzen der Innenstadt zu entwickeln.

Die Umgestaltung bietet eine hervorragende Chance, Antworten auf die aktuellen Herausforderungen zu finden, denen sich die Innenstadt stellen muss: attraktive und lebendige öffentliche Räume entwickeln, die Folgen des Klimawandels bewältigen, die Kultur als Motor der Innenstadtentwicklung stärken, Raum für den Zusammenhalt der Gesellschaft anbieten. Als zentrale Maßnahme für die Innenstadtmobilität leistet die Umgestaltung einen aktiven Beitrag zur Gestaltung der Verkehrswende, etwa mit der Unterbindung des KFZ-Durchgangsverkehrs, einem fahrradfreundlichen Grabenring und der Stärkung des Fußverkehrs. Darüber hinaus kann Vorsorge für eine zukünftige Regio-Tram betrieben werden.

Der Planungs- und Beteiligungsprozess zur Umgestaltung des Theaterplatzes mit dem Kapuzinergraben und der Theaterstraße bis zur Borngasse wurde in den letzten Jahren durch zahlreiche politische Beschlüsse der zuständigen Gremien (Planungsausschuss, Mobilitätsausschuss, Bezirksvertretung Aachen-Mitte, Betriebsausschuss Kultur und Theater) intensiv vorbereitet, begleitet und unterstützt. Zuletzt berichtete die Verwaltung im April / Mai 2022 mit der Vorlage FB 61/0377/WP18 ( siehe: https://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=112666) über die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen und die weitere Vorgehensweise.

Darüber hinaus wurden die Verantwortlichen der Politik, hier die planungs-, mobilitäts- und kulturpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen, im Rahmen von zwei interfraktionellen Gesprächen (IFG) am 12.05.2022 und 11.08.2022 eingeladen um wesentliche Leitplanken der Planung abzustimmen.

Übergeordnetes Ziel ist es, den prämierten Wettbewerbsentwurf unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Preisgerichts und mit den notwendigen Anpassungen aus den weiteren Abstimmungen kohärent umzusetzen sowie den komplexen Planungsprozess der Umgestaltung effizient und in den im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung stehenden Zeitfenstern durchzuführen. Dies erfordert zum einen die Einreichung des Förderantrags für den 2. Bauabschnitt Theaterplatz auf Basis der aktuellen Entwurfsplanung im Oktober 2023 sowie die Einholung eines Planungsbeschlusses für die Bauabschnitte 1 (Theaterstraße bis Borngasse) und 2 (Theaterplatz) im 4. Quartal 2023.

Im Rahmen dieser Vorlage stehen daher wesentliche Richtungsentscheidungen für den Entwurf zur Beratung an. Dies betrifft gestalterische, freiraumplanerische, verkehrliche und ingenieurbauliche Belange, insbesondere aber das Materialkonzept im Hinblick auf die Auswahl von sich grundsätzlich unterscheidenden Materialvarianten für die Oberflächen im Planungsraum.  

  1. Förderverfahren

Aktuell wird ein verändertes Förderverfahren der Städtebauförderung in NRW durch die zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie die Bezirksregierung vorbereitet. Um Ausgabenreste zukünftig zu reduzieren und Förderprojekte schneller umsetzen zu können, werden die Voraussetzungen für die Einreichung von Fördermaßnahmen ab dem Jahr 2024 grundlegend geändert.

Daher können auf Grundlage der aktuellen Förderbedingungen im Jahr 2023 letztmalig Maßnahmen aus dem Innenstadtkonzept 2022 eingereicht werden. Die Einreichung eines Projektantrags für die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts (Theaterplatz) ist aus diesem Grund unbedingt in diesem Jahr erforderlich.

Da die Planungen für den dritten Bauabschnitt (Kapuzinergraben) mehr Zeit benötigen, wird eine Förderung über die Städtebauförderung nicht mehr erfolgen können. Aufgrund der vielfältigen verkehrlichen Belange ist eine Förderung über den kommunalen Straßenbau wahrscheinlich. Darüber hinaus gibt es einen etablierten Förderzugang für den Ausbau barrierefreier ÖPNV-Haltestellen und im Fall der Realisierung einer Regiotram werden entsprechende Förderprogramme für den Bau der Tramtrasse zur Verfügung stehen.

Eine Umsetzung ohne Inanspruchnahme der Städtebauförderung bringt insbesondere durch die damit verbundene höhere zeitliche Flexibilität Vorteile mit sich.

 

  1. Planungsprozess

Nach Durchführung des Planungswettbewerbs im Jahr 2021 und erfolgreichem Abschluss der nachfolgenden Vertragsverhandlungen arbeitet das Planungsteam, bestehend aus den Landschaftsarchitekten club L94, dem Verkehrsplanungsbüro Lindschulte Ingenieure sowie dem Ingenieurbüro GE HA, seit Mai 2022 in enger Abstimmung mit den Beteiligten der Verwaltung und der Regionetz GmbH daran, die Planungen zu konkretisieren. Auf Seiten der Verwaltung wird der Planungsprozess federführend im Fachbereich Stadtentwicklung-, planung und Mobilitätsinfrastruktur koordiniert.

Mit dem Theater fanden im Rahmen des bisherigen Planungsprozesses regelmäßige Abstimmungen statt, u. a. zur Präsentation des Theaters, den organisatorischen und technischen Anforderungen an die Platzgestaltung, zu den Planungen des 200-jährigen Jubiläums, zur aktuellen und zukünftigen Nutz- und Bespielbarkeit des Platzes sowie zum voraussichtlichen Bauablauf. Die Abstimmungen werden mit der neuen Theaterleitung fortgeführt und zukünftig intensiviert.

 

  1. Bauabschnitte

Die Entwicklung des Projekts erfolgt in drei Bauabschnitten. Als erster Bauabschnitt soll das Teilstück der Theaterstraße bis zur Borngasse vrs. in den Jahren 2024/25 entwickelt werden. Zweiter Bauabschnitt wird der Theaterplatz mit einer geplanten Umsetzung vrs. in den Jahren 2025/26. Der Kapuzinergraben soll als dritter Bauabschnitt zeitlich nachgelagert realisiert werden. Bei allen Bauabschnitten sind vor der Realisierung der Oberflächen umfangreiche Arbeiten an der Leitungsinfrastruktur durch die Regionetz GmbH notwendig. Die Planung der Leitungsbaumaßnahmen wird derzeit weiter ausgearbeitet. Im Anschluss kann die gesamte Bauablaufplanung weiter konkretisiert werden.

 

Bauabschnitt 1 – Theaterstraße bis zur Borngasse

Der erste Bauabschnitt wurde im Herbst 2022 zur Städtebauförderung angemeldet.

Mit breiten Fußwegen zum Flanieren und der Fortsetzung der Baumallee wird der Boulevard-Charakter der Straße gestärkt und es gelingt, an historische Gestaltqualitäten anzuknüpfen.

Im Rahmen der Neuaufteilung des Straßenraums als Mischverkehrsfläche werden die verkehrlichen Anforderungen des ÖPNV ebenso berücksichtigt, wie eine attraktive und sichere Radverkehrsführung.

Die beiden dort befindlichen barrierefreien ÖPNV-Haltestellen binden den Planungsraum gut an und werden über ein weiteres Förderprogramm gefördert. Die Erneuerung der Verkehrs- und Freianlagen ab dem Jahr 2025 steht dabei in enger zeitlicher Abhängigkeit zu vorgelagerten Leitungsbauarbeiten, die ab dem Jahr 2024 durch die Regionetz GmbH durchgeführt werden sollen.

 

Bauabschnitt 2 - Theaterplatz

Der zweite Bauabschnitt soll im Herbst 2023 zur Städtebauförderung angemeldet werden. Aktuell wird die Entwurfsplanung für diesen Baustein konkretisiert. Dies umfasst die Entwicklung des Materialkonzepts für die Oberflächen, die Entwicklung der Theatergärten sowie die Planung des Theaterbrunnens im Bereich des Vorplatzes. Mögliche tiefere Eingriffe in den Untergrund werden bereits im Vorfeld eng mit der Bodendenkmalpflege abgestimmt.

Die Integration von großzügigen Baumbeeten und Sitzmöglichkeiten erhöht die Aufenthaltsqualität und wirkt gleichzeitig als Maßnahme der Klimaanpassung.

Bei der Konkretisierung der verkehrlichen Themen wird die Belastbarkeit der ÖPNV-Fahrspuren genauso berücksichtigt wie die Erreichbarkeit von Arztpraxen und das Liefern & Laden. Die Fläche im Bereich der Theater-Rückseite wird frei von Einbauten gehalten. Das Konzept für die Barrierefreiheit sieht taktile Leitelemente ebenso vor wie einen barrierefreien Vordereingang.

Die Planungsbeteiligten befinden sich in enger Abstimmung mit der Gedenkinitiative „Wege gegen das Vergessen“, um deren Anliegen im Bereich des Theaterplatzes zu berücksichtigen.

Zur Abstimmung der verschiedenen das Theater betreffenden Themen, insbesondere des Theaterjubiläums im Jahr 2025, besteht ein enger Austausch mit der Leitungsebene des Theaters und dem Kulturbetrieb.  

 

Bauabschnitt 3 – Kapuzinergraben

Zurzeit wird eine Querschnittbetrachtung in Varianten durchgeführt, um die verschiedenen für diesen Planungsraum relevanten Belange zu prüfen. Die Einbindung der Regiotram sowie der Fahrtrassen und der Haltestelle für den ÖPNV werden dabei ebenso untersucht wie eine separate Radwegeführung, attraktive Fußwege, der Erhalt der Bestandsbäume sowie eine mögliche Integration des Paubachs.

Nach Vorliegen der Ergebnisse und Abstimmung innerhalb der Fachverwaltung ist eine Erläuterung der zukünftigen Planung und Entscheidung über eine Querschnittsaufteilung in den zuständigen politischen Gremien vrs. im vierten Quartal 2023 vorgesehen.

Die Vorgehensweise bzgl. der weiteren Planung und Umsetzung sowie die Prüfung geeigneter Förderzugänge wird zurzeit abgestimmt.

 

 

  1. Leitplanken für die Planung der Bauabschnitte Theaterstraße und Theaterplatz
    1. Gestaltungs-/ Nutzungskonzept

Grundgedanken des Entwurfs

Der Theaterplatz soll zu einer eleganten, belebten, urbanen Adresse - zu einer Bühne für das Zusammenleben in der Stadt entwickelt werden.

Mit einem neuen, homogenen Stadtparkett als Oberflächenbelag, dem Theaterbrunnen als zentrales Freiraumelement auf dem Vorplatz sowie den baumbestandenen Theatergärten in den Seitenbereichen entsteht ein klares Gestaltungskonzept, das sich gut in die innerstädtischen Platzfolgen und Grünstrukturen einfügt.

Das Konzept für die Theaterstraße knüpft mit einer Mischverkehrsfläche, beidseitigen Baumstandorten und breiten Fußwegen an die Gestaltqualitäten des historischen Theaterboulevards an.

 

Theatervorplatz

Der Theatervorplatz wird als multifunktional nutzbare Fläche gestaltet und ermöglicht so die Durchführung von Veranstaltungen sowie eine freie Sicht auf die historische Theaterfassade. Der Theaterbrunnen ist das zentrale Gestaltungs- und Aufenthaltselement im Bereich des Vorplatzes. Das Denkmal „der fröhliche Hengst“ von Gerhard Marcks wird an gleicher Stelle erhalten.

 

Theaterbrunnen

Voraussichtlich zwei verschleifende Stufen ermöglichen das Sitzen am Wasser mit Blick auf das Theater und bilden einen Rahmen für Vorführungen im Außenraum. Im Sommer werden der Wasserspiegel und die vielfältig steuerbaren Fontänen zu einer großen Attraktion für Kinder und Erwachsene. Der flache Wasserspiegel ist steuerbar und kann abgelassen werden; die entsprechend belastbare Fläche ist dann multifunktional für Veranstaltungen wie etwa Theateraufführungen, Konzerte, OpenAir Kino, Public Viewing, usw. nutzbar. Von der theaterzugewandten Seite ist ein ebenerdiger, barrierefreier Zugang zur Fläche möglich.

Mit dem Theater wurde vereinbart, die multifunktional nutzbare Fläche hinsichtlich der Verwendbarkeit von allgemein gebräuchlichem Veranstaltungsmaterial zu prüfen und Spielräume auszuloten, die Planung mit Blick auf Veranstaltungen des Theaters zu optimieren.

Der notwendige Technikraum für den Brunnen wird unterirdisch im Bereich des Vorplatzes integriert.

 

Theatergärten & Nebenanlagen

Die Theatergärten in den Seitenbereichen des Platzes bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für die Bürger*innen und erzeugen durch die Baumpflanzungen schattige Aufenthaltsorte und ein angenehmes Mikroklima.

Zwischen den Bäumen werden zahlreiche Gestaltungselemente sowie funktional notwendige Flächen und Ausstattungselemente integriert, wie etwa Pflanzbeete, Bänke und Spielpunkte, Flächen für die Außengastronomie sowie Fahrradabstellmöglichkeiten und Bereiche zum Liefern & Laden.

Der Gehbereich in den Nebenanlagen wird mit einer Breite von 3,30 – 3,50 m großzügig bemessen und ermöglichen auf diese Weise ein angenehmes Flanieren.

Außengastronomie & konsumfreier Aufenthalt

Im Bereich der Theatergärten und im Kapuzinergraben werden Flächen vorgesehen, die von den ansässigen Gastronomiebetrieben für die Außengastronomie genutzt werden können. Der konstruktive Dialog mit den Gastronom*innen wird fortgesetzt und auch in den anstehenden gesamthaften Außengastronomie-Prozess eingebettet. Der Blick wird sich vrs. auch auf den gestalterischen Zusammenhang der Außenmöblierung im Planungsraum richten.

Mit der Gastronomie des Theaters erfolgt darüber hinaus zurzeit eine Abstimmung über ein geeignetes, kurzfristig umsetzbares Angebot im Bereich des Vorplatzes und eine langfristige Perspektive.

In den Bereich der Theatergärten sowie in der zukünftigen Theaterstraße werden zahlreiche Sitzgelegenheiten für den konsumfreien Aufenthalt integriert.

 

Spielangebote

Neben dem Brunnen als „Wasserspielplatz“ sollen noch genauer zu definierende „Spielpunkte“ an geeigneter Stelle und entsprechend geschützt in die Theatergärten integriert werden.

 

Rückwärtige Entwicklung des Theaters

Die Realisierung der Platzgestaltung und die räumliche Entwicklung des Theaters sind unterschiedliche Prozesse mit spezifischen Zeitschienen. Ziel ist daher, im Rahmen der Umsetzung der Platzgestaltung keine Situation zu schaffen, die eine mögliche Weiterentwicklung erschwert, und den rückwärtigen Bereich um das Theater frei von festen Einbauten zu halten.

 

  1. Vegetationskonzept

Baumstandorte

Das Vegetationskonzept wird derzeit konkretisiert und weiter abgestimmt. Im gesamten Planungsraum werden ca. 35 neue, mittel- bis großkronige Bäume gepflanzt. Die Platzierung der konkreten Baumstandorte erfolgt mit Berücksichtigung der notwendigen Anleiterstellen für die Feuerwehr und wird mit den zuständigen Planungsbeteiligten abgestimmt.

Die Auswahl der Baumarten erfolgt zum einen mit Blick auf die im Planungsraum und in den angrenzenden Räumen vorhandenen Bäume, aber auch bezogen auf ihre gestalterische Eignung und Zukunftsfestigkeit hinsichtlich der Klimaanpassung.

Im Rahmen der Projektplanung wird die Realisierung von Speichermöglichkeiten von Regenwasser geprüft und als Planungsziel verfolgt. Mögliche technische Lösungen werden derzeit durch das Planungsteam und fachübergreifend innerhalb der Verwaltung und mit zuständigen Behörden abgestimmt. Da es noch nicht sehr viele realisierte Projekte und etablierte Verfahren gibt, sind Herausforderungen technischer, rechtlicher und finanzieller Art zu erwarten.

 

Pflanzbeete und Unterpflanzungen

In den Bereich der Theatergärten werden vielfältige Pflanzbeete integriert. In Frage kommende Pflanzkonzepte werden derzeit entwickelt und können unter Mitwirkung der interessierten Bürger*innen ausgewählt werden. Mit Blick auf die Idee der „Essbaren Stadt“ kommen ggf. auch ästhetisch ansprechende 'Nutzpflanzen' / Küchenkräuter in den Hochbeeten in Frage.

Hinsichtlich der Unterpflanzung von Baumstandorten sind niedrige Heckenbänder mit Bodendeckern geeignet, bei denen durchaus Blühaspekte berücksichtigt werden sollen. Für die Artenwahl spielt die jeweilige Lage und Exposition eine Rolle.

Anforderungen an Standort- und Bodenbedingungen, Pflegebelange und der zu erwartende Nutzungsdruck sowie Lebenszykluskosten werden bei der Auswahl der Pflanzen berücksichtigt.

 

  1. Verkehrskonzept

Verortung der ÖPNV-Haltestellen

Die Verkehrsplaner der Ingenieurgesellschaft Lindschulte haben eine Standortuntersuchung zur Verortung der Haltestellen (siehe Anlage 7) durchgeführt: aus fachlicher Sicht ist eine Verortung der beiden Haltestellen „Theaterplatz“ an gleicher Stelle wie bisher in der Theaterstraße sinnvoll und besser umsetzbar als im Bereich der Theatergärten. Zum einen können so sinnvolle Abstände zu den nächstgelegenen Haltestellen „Elisenbrunnen“ und „Wallstraße“ von 200-300m hergestellt werden. Zum anderen ist eine Umsetzung im Bereich der Theatergärten mit den notwendigen Dimensionierungen und der vorgesehenen Gestaltung nicht in Einklang zu bringen, da hier vielfältige Nutzungskonflikte (z. B. mit Flächen für die Außengastronomie, Liefern & Laden, Begrünung) vorliegen. Die Umsteigebeziehungen sollen insbesondere für Seheingeschränkte durch geeignete Maßnahmen zur Orientierung erleichtert werden. Gute Umsteigebeziehungen mit kurzen Wegen bietet darüber hinaus weiterhin der Verknüpfungspunkt Elisenbrunnen.

Mit Blick auf die o. g. Ergebnisse wurde die weitere Planung der Haltestellen konkretisiert und im März 2023 ein entsprechender Einplanungsantrag zur Förderung gestellt.

 

Gestaltung des Abschnitts Theaterstraße

Die Verkehrsplaner der Ingenieurgesellschaft Lindschulte haben die zukünftige Querschnittsaufteilung für die Theaterstraße ausführlich untersucht (siehe Anlage 8).

Im Ergebnis wird eine Aufteilung des Straßenraums in eine Mischverkehrsfläche (für den ÖPNV, Liefern & Laden, Radverkehr) sowie Nebenanlagen mit Baumpflanzungen, den ÖPNV-Haltestellen und breiten Fußwegen für die weitere Planung und Umsetzung vorgesehen. So kann zum einen der Boulevard-Charakter in diesem Teilstück der Theaterstraße wiederhergestellt werden und der Übergang zum Theaterplatz gelingt besser, weil dort ebenfalls Mischverkehrsflächen vorgesehen sind.

Durch eine Temporeduzierung für alle Verkehrsteilnehmenden soll die Sicherheit für Radfahrer*innen weiter erhöht werden.  Ein Überholen wartender Busse durch Radfahrer*innen ist weiterhin möglich. Der Übergang in die bzw. von der Theaterstraße im Bereich des Knotenpunktes Borngasse soll für den Radverkehr sinnvoll entwickelt werden.

Gestalterische Zusammenhänge zum Bauabschnitt Theaterplatz sowie die Relikte des Mosaikpflasters in den Seitenbereichen des ehemaligen Prachtboulevards Theaterstraße sollen berücksichtigt werden.

 

Reisebusse

Eine Reisebushaltestelle im Planungsraum ist zukünftig nicht mehr vorgesehen.

Aktuell wird im Fachbereich 61 ein Konzept entwickelt, das zukünftige Standorte für Reisebushaltestellen mit Blick auf längerfristiges und kurzzeitiges Parken sowie Drop-on / Drop-off-Haltestellen im Aachener Stadtraum untersucht.  Eine erste Vorstellung des Konzepts und Beratung in den politischen Gremien hat in Abstimmung mit dem aachen tourist service e. V. in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 01.06.2023 stattgefunden.

 

Erreichbarkeit, Liefern & Laden, Taxis, Sonderparkplätze für Behinderte, Fahrradparken

Der Planungsraum wird weiterhin für Taxis, das Liefern & Laden, Arztbesuche sowie Behindertenparken erreichbar sein. Sonstige Besucher*innen mit dem PKW können eines der drei nahgelegenen Parkhäuser nutzen. Die Planung sieht vor, vier Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung sowie Flächen für das Liefern & Laden und zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in die seitlichen Platzbereiche zu integrieren. Einer dieser Parkplätze soll in der Nähe des Theater-Haupteingangs vorgesehen werden.

Mehrere Taxi-Standplätze werden voraussichtlich in Sichtweite des Theaters im Kapuzinergraben verortet.

Für die zu Fuß Gehenden soll das Theater möglichst direkt, barrierefrei und sicher erreichbar sein. Eine Klärung an welcher Stelle in diesem Zusammenhang Lichtsignalanlagen notwendig sind, wird im weiteren Planungsprozess erfolgen.

 

Barrierefreiheit

Im Rahmen des Planungsprozesses wurden verschiedene Varianten eines barrierefreien Vordereigangs zum Theater auf ihre Machbarkeit geprüft. Hier waren verschiedene Belange zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (Barrierefreiheit, gestalterische Einfügung, Berücksichtigung der Denkmalbelange, rechtliche Belange, Funktionalität und Benutzbarkeit). Im Ergebnis wird eine doppelläufige Rampe an der nördlichen Seite des Theaters mit Zugang zum Portikus weiterverfolgt.

Das Konzept für die Barrierefreiheit sieht weiter unter anderem Leitelemente im Planungsraum mit einer Anbindung an den Haupteingang des Theaters vor. Die Detaillierung der Leitelemente erfolgt im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Materialkonzepts.

Die Übergänge zwischen den Fußwegebereichen und der Fahrbahn für den ÖPNV / Radverkehr werden taktil und visuell erfahrbar gestaltet und im Rahmen der Ausführungsplanung konkretisiert.

Eine erste Vorstellung des Projektes in der Kommission Barrierefreies Bauen fand im April 2022 statt. Am 12.06.2023 wurde der fortgeschrittene Planungsstand erneut in der Kommission vorgestellt. Gesprächsbedarf gab es insbesondere zu den Planungsoptionen für einen barrierefreien Vordereingang, zur Verortung der Leitelemente und zu den Sonderparkplätzen für Behinderte. Eine kontinuierliche Abstimmung zu relevanten Planungsbelangen ist weiterhin vorgesehen.

 

  1. Technische Einbauten

Löschwassertank des Theaters

Im Bereich des Vorplatzes wird ein Löschwassertank mit einem Technikraum integriert, um die Löschwasserversorgung des Theaters zukünftig zu gewährleisten. Die Maßnahme wird derzeit durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen vorbereitet und nach Möglichkeit in Fertigbauweise umgesetzt. Gleichzeitig werden zahlreiche Versorgungsleitungen des Theaters erneuert und ein neuer Wasseranschluss vom Kapuzinergraben zum Theater hingeführt.

Die weitere Planung und Umsetzung der o.g. Maßnahmen wird derzeit durch das Gebäudemanagement konkretisiert und mit der Bauablaufplanung für die Umgestaltung abgestimmt.

 

Öffentliche Toiletten

Die Planungsbeteiligten prüfen derzeit in enger Abstimmung mit dem laufenden gesamtstädtischen Konzept für öffentliche Toiletten, verschiedene Lösungsansätze für den Planungsraum, um den Bedarf vor Ort zu bedienen. Neben einer möglichen baulichen Lösung kommen weitere Lösungsansätze (Kooperationen mit Institutionen / Gastronomie vor Ort, Anmietung von geeigneten EG-Flächen) in Frage.

 

  1. Leitungsinfrastruktur

Derzeit wird die Planung der Leitungsinfrastruktur mit dem Ziel konkretisiert, im Jahr 2024 mit den Baumaßnahmen in der Theaterstraße zu beginnen.

In diesem Zusammenhang werden auch technische Lösungen für Baumbeete geprüft, um zusätzliche Speichermöglichkeiten für Regenwasser vorzusehen (Baumrigolen; Schwammstadt).

Nach intensiver Prüfung der Leitungsinfrastruktur durch das Ingenieurbüro GE HA und die Regionetz GmbH hat sich gezeigt, dass im Bereich der nordwestlichen Seite der Theaterstraße und des Theaterplatzes die Lage von Versorgungsleitungen sowie des Abwasserkanals im Konflikt mit den zukünftigen Baumstandorten stehen. Mit Blick auf die Entwicklung einer zukunftsfähigen, resilienten Versorgungsinfrastruktur ist eine Verlegung der o.g. Bestandsinfrastruktur in den Bereich der Fahrbahnen erforderlich und wird derzeit mit den zuständigen Planungsbeteiligten abgestimmt.

 

  1. Materialkonzept
  1. Rahmenbedingungen

Zielsetzung:

Die Materialwahl der Oberflächen hat zum Ziel, für den Planungsraum eine gestalterisch und bautechnisch kohärente, nachhaltige, dauerhafte sowie wirtschaftlich und aus Sicht der Unterhaltung optimale Lösung zu finden, um die Ansprüche und Anforderungen an den Bodenbelag bestmöglich zusammen zu führen.

Das Ergebnis des Planungswettbewerbs sieht vor, den gesamten Theaterplatz möglichst homogen aus einem einheitlichen Flächenbelag als sogenanntes „Stadtparkett“ in Naturstein zu gestalten.

Die farbliche Abstimmung des Belages soll im Hinblick auf eine ruhige Wirkung im Stadtraum ausgewählt werden. Ein Farbspektrum zwischen hellem grau und sandfarben mit geringen Kontrasten erscheint in diesem Zusammenhang angemessen.

Die Übergänge zu angrenzenden Planungsräumen sollen gut aufeinander abgestimmt werden. Während der Kapuzinergraben als Teil des Grabenrings eigenständiger entwickelt werden kann, soll insbesondere der gestalterische Zusammenhang zwischen dem Theaterplatz und der Theaterstraße deutlich sichtbar werden.

Vorgehensweise:

Im Rahmen dieser Vorlage soll über die Materialität im Bereich des Theaterplatzes und der Theaterstraße sowie über die Bauweise auf den besonders belasteten Verkehrsflächen entschieden werden.

Anschließend werden spezifische Steinarten auf ihre Eignung als Bodenbelag weitergehend geprüft und eine Auswahl im Rahmen des im 4. Quartal 2023 anstehenden Planungsbeschlusses vorbereitet.

Eine weitere Konkretisierung mit Blick auf die Steinformate und Verlegedetails sowie die Erstellung von Musterflächen folgt im Rahmen der Ausführungsplanung. In dieser Phase werden auch weitere Planungsparameter (Oberflächenbearbeitung, Farben & Changierung, Fasen, Fugen …) festgelegt.

 

Bewertungskriterien

Bei der Bewertung der nachfolgend dargestellten Materialvarianten sind vielfältige Kriterien und Anforderungen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für den Theaterplatz zu finden:

-      Dauerhaftigkeit

-      Belastbarkeit und Strapazierfähigkeit der Flächen

-      Kosten

-      Erscheinungsbild

-      Realisierungsaufwand

-      Unterhaltung & Pflege

-      Revisionierbarkeit

-      Nachhaltigkeit / Ökobilanz

-      Klimabelange / Albedoeffekt (Einfluss auf die Oberflächentemperatur durch den Reflexionsgrad)

-      Lärmemissionen

 

Kostenschätzungen

Nach Einholung eines detaillierten Bodengutachtens und der Konkretisierung der Entwurfsplanung konnten erstmals spezifische Kostenschätzungen bezogen auf die nachfolgend vorgestellten Materialvarianten für die Theaterstraße und den Theaterplatz erstellt werden.

Erhebliche Aufwendungen aufgrund der Verhältnisse vor Ort für notwendige Bodenverbesserungsmaßnahmen und die Entsorgung belasteten Materials sind darin enthalten.

Die dargestellten Summen sind Bruttokosten und enthalten jeweils Aufwendungen für die archäologische Begleitung (10% der Baukosten) sowie einen zusätzlichen Kostenpuffer in Höhe von 10% der Baukosten pro Jahr bis zum Zeitraum der Ausschreibung aufgrund der allgemeinen Inflationstendenz, der Preissteigerungen bei Materialien und Energie sowie der Preiserhöhungen durch die Lieferkettenproblematik. In welcher Höhe diese zusätzlichen Aufwendungen tatsächlich anfallen, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar.

Die Planungskosten sind in den o.g. Kostenschätzungen nicht enthalten und werden auf Grundlage der Kostenberechnung (mit Fertigstellung der Entwurfsplanung) ermittelt.

  1. Materialvarianten Theaterplatz

Das Planungsteam hat nach intensiver Prüfung und Abstimmung mit den Planungsbeteiligten sowie unter Berücksichtigung der Einschätzung zu den besonders belasteten Verkehrsflächen  verschiedene Materialvarianten erarbeitet, über die im Rahmen dieser Vorlage entschieden werden soll. Eine ausführliche Untersuchung zur Eignung von Materialien und Bauweisen wird ergänzend in der Anlage 9 zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der deutlichen Nachteile von Betonstein im Hinblick auf die Ökobilanz, die geringere Robustheit und Dauerhaftigkeit, bzgl. des langfristigen Erscheinungsbildes und der hohen Folgekosten wird die Verwendung dieses Baustoffs für den Theaterplatz und die Theaterstraße nicht weiterverfolgt.

Die Materialvarianten werden in der Folge mit TP1 a/b und TP2 a/b (TP = Theaterplatz) bezeichnet und unterscheiden sich in der verwendeten Steinart sowie in der Bauweise der Fahrbahnen im Bereich des Theaterplatzes:

TP1a – Platz, Nebenanlagen und Fahrbahn in Naturstein (z.B. Granit); Theaterbrunnen Naturstein (Valser Quarzit)

Kostenschätzung: ca. 8.300.000 € (brutto)

TP1b – Platz, Nebenanlagen in Naturstein (z.B. Granit); Theaterbrunnen Naturstein (Valser Quarzit); Fahrbahn Ortbeton/Asphalt

Kostenschätzung: ca. 7.830.000 € (brutto)

 

TP2a – Platz, Nebenanlagen, Theaterbrunnen und Busspur in Naturstein (Valser Quarzit)

Kostenschätzung: ca. 9.515.000 € (brutto)

TP2b - Platz, Nebenanlagen und Theaterbrunnen in Naturstein (Valser Quarzit); Fahrbahn Ortbeton/Asphalt

Kostenschätzung: ca. 8.660.000 € (brutto)

 

Bewertung der Verwaltung

Mit einem wertigen und ästhetisch ansprechenden Naturstein in allen Bereichen des Theaterplatzes gelingt es mit der Materialvariante TP1a wesentliche Ziele der Umgestaltung zu erreichen. Die gestalterische Einheit des öffentlichen Raums wird wiederhergestellt und hinsichtlich der Materialität bewegt sich der Theaterplatz auf Augenhöhe mit anderen historisch bedeutsamen Plätzen in Aachen.  Die Natursteinoberflächen überzeugen durch ihre gute CO2-Bilanz als natürlicher Baustoff und hinsichtlich ihrer Materialeigenschaften. Eine hohe Strapazierfähigkeit und Beständigkeit, der geringere Reinigungs- und Pflegeaufwand sowie ihre Recyclingfähigkeit zeichnen sie als dauerhaften und nachhaltigen Baustoff aus.

Für die Materialvariante TP2a gilt grundsätzlich die gleiche Einschätzung wie für die Materialvariante TP1a. Die ästhetisch besonders ansprechende Oberfläche des Valser Quarzit sowie seine sehr hohe Materiaqualität sind gleichzeitig mit einem hohen Anschaffungspreis verbunden.

Die Herstellung der Fahrbahnen in Pflasterbauweise bei den Materialvarianten TP1a und TP2a birgt ein gewisses Restrisiko hinsichtlich der Dauerhaftigkeit, da nur mithilfe einer Sonderbauweise und sogenannten Verschiebesicherungen die Lasten und hohen Kräfte aus Kurvenfahrten der Busse und Lieferfahrzeuge in den Untergrund abgeleitet werden können. Deren Herstellung ist aufwändig, dafür ist eine gute Revisionierbarkeit gegeben und die gestalterische Einbindung gelingt bestmöglich.

Eine mögliche Ausführung der Fahrbahnen in Ortbeton in den Materialvarianten TP1b und TP2b führt bei etwas geringeren Kosten zu einer höheren Langlebigkeit. Es ist eine Standardbauweise für hoch belastete Verkehrsflächen. Nachteilig ist diese Lösung insbesondere mit Blick auf ihre schlechte Revisionierbarkeit.

Eine mögliche Ausführung der Fahrbahnen in Asphalt in den Materialvarianten TP1b und TP2b ist eine Standardbauweise für hoch belastete Flächen und damit bautechnisch grundsätzlich hier geeignet. Sie ist in der Herstellung günstiger als eine entsprechende Pflasterfläche. Nachteilig ist diese Lösung hinsichtlich der gestalterischen Einbindung der Verkehrsflächen und insbesondere mit Blick auf die Langlebigkeit, da die gewünschte farbliche Behandlung der Asphaltoberfläche nicht gut altert, Aufbrüche stets optisch erkennbar bleiben werden und langfristig die Bildung von Spurrillen zu erwarten ist.

Bei allen Materialvarianten führt die Auswahl eines hellen Baustoffs zu einem höheren Albedoeffekt und damit zu einer geringeren Erhitzung der Oberflächen in den Sommermonaten. Gleichzeitig sind helle Oberflächen anfälliger für Verschmutzung. Die Lärmemissionen bei einer Befahrung durch den motorisierten Verkehr liegen bei einer Pflasterfläche, abhängig vom Verlegemuster und möglichen Unebenheiten, etwas höher als bei Asphalt.

 

  1. Materialvarianten Theaterstraße

Im Rahmen der Konkretisierung des Materialkonzepts wurden für die Theaterstraße ebenfalls zwei Materialvarianten TS1 und TS2 (TS = Theaterstraße) mit differenzierten Kostenschätzungen erstellt:

TS1 – Nebenanlagen in Naturstein (z.B. Granit); Mosaikpflaster in Teilbereichen; Fahrbahn Ortbeton/Asphalt

Kostenschätzung: ca. 1.615.000 € (brutto)

 

TS2 – Nebenanlagen in Naturstein (Valser Quarzit); Mosaikpflaster in Teilbereichen; Fahrbahn in Ortbeton/Asphalt

Kostenschätzung: ca. 1.900.000 € (brutto)

 

Bewertung der Verwaltung

Bzgl. der Auswahl geeigneter Natursteinoberflächen in den Nebenanlagen der Theaterstraße sowie einer geeigneten Bauweise und  Materialwahl für die Fahrbahnen gilt für die  Materialvarianten TS1 und TS2 die gleiche Einschätzung wie für die Materialvarianten TP1b und TP2b im Bereich des Theaterplatzes.

Die Einbindung von kleinformatigem Mosaikpflaster in das Konzept nimmt Bezug auf das historische Mosaikpflaster im weiteren Verlauf der Theaterstraße und stärkt den Boulevard gestalterisch in seiner Gesamtheit.

Die gestalterische Einbindung der in Aachen grundsätzlich in Beton ausgeführten Haltestellenbereiche gelingt durch eine Ausführung der Fahrbahn in Ortbeton auf diesem kurzen Teilstück besser als mit Asphalt.

 

  1. Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Materialvariante

-      TS1 (Nebenanlagen in Naturstein (z.B. Granit); Mosaikpflaster in Teilbereichen; Fahrbahn Ortbeton/Asphalt) für die Theaterstraße und

-      TP1a (Platz, Nebenanlagen und Fahrbahn in Naturstein (z.B. Granit); Theaterbrunnen Naturstein (Valser Quarzit) für den Theaterplatz

auszuwählen und als Grundlage für den Förderantrag und die weitere Konkretisierung der Planung zu verwenden.

Die Verwendung von Naturstein für die Oberflächen in der Theaterstraße und auf dem Theaterplatz wird der repräsentativen Funktion dieser öffentlichen Räume in Aachen gerecht und zeichnet sich durch eine ausgewogene Erfüllung wirtschaftlicher, technischer, ästhetischer und ökologischer Anforderungen aus.

Ob die Auswahl des in den Materialvarianten TS2 / TP2a/b untersuchten „Valser Quarzit“ in Frage kommt, muss unter Berücksichtigung der Kosten mit den besonderen Qualitäten dieses Natursteins abgewogen werden.

 

  1. Finanzierung & Förderung

Haushalt

Aktuell stehen im Haushalt unter dem PSP-Element 5-120102-000-00900-300-1 "Theaterpl/Kapuzinergr/Theater-Born (ISK)" ausreichende Mittel für die Planungen der 1. Planungsstufe (bis HOAI - LPH 3) zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 2024 ff. wurden weitere Mittel für die Jahre 2024 ff. angemeldet, um den Planungsprozess fortsetzen und den 1. Bauabschnitt / Theaterstraße realisieren zu können.

Die Baukosten für den 2. BA (Theaterplatz) werden für das Jahr 2026 auf die §-13-Liste gesetzt.

Die notwendigen Mittel für die Realisierung der ÖPNV-Haltestellen stehen unter PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 „Verbesserung ÖPNV“ zur Verfügung.

 

Förderung

Als Schlüsselprojekt des Innenstadtkonzepts 2022 rechnet die Stadt Aachen mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die Städtebauförderung des Landes und des Bundes in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist ein Förderantrag für den Theaterplatz zwingend noch in diesem Herbst zu stellen. (s.o.)

Im Rahmen des letztjährigen Förderantrags wurden im September 2022 Fördergelder für die Umsetzung des 1. Bauabschnitts Theaterstraße, für Planungskosten und weitere vorbereitende und begleitende Maßnahmen in Höhe von insgesamt ca. 3,8 Mio. € bei der Städtebauförderung angemeldet, von denen ca. 3,7 Mio. € zuwendungsfähig sind.

Die Umsetzung der beiden ÖPNV-Haltestellen wird über einen weiteren Fördertopf (ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen im besonderen Landesinteresse) mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten gefördert. Für den Bau der beiden barrierefreien Haltestellen wurde im März 2023 ein Einplanungsantrag mit Baukosten in Höhe von 502.500 € (brutto) eingereicht.

 

KAG-Beiträge

Die o.g. Baumaßnahmen sind nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen beitragspflichtig. Derzeit können für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen nach § 8 KAG bis zum 31.12.2026 Landesfördermittel durch die Kommunen beantragt werden.

Hiernach würde sich derzeit eine 100%ige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Genehmigung des Antrags ergeben.

Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ob die derzeitig befristet geltende Förderregelung durch das Land verlängert wird, steht noch nicht fest.

Die Ermittlung der Höhe der KAG-Beiträge für die Bauabschnitte Theaterstraße / Theaterplatz wird zeitnah erfolgen.

 

  1. Kommunikation & Beteiligung

Seit Herbst 2022 unterstützt die Kommunikationsagentur Kokonsult das Planungsteam, um den Dialog mit der Öffentlichkeit für das Projekt und seine Beteiligten kreativ und kompetent zu begleiten.

Im Mai / Juni 2023 wurde die Politik im Rahmen eines Fraktionslaufs und über eine Mitteilung in den politischen Gremien über den aktuellen Sachstand informiert.

Nach umfangreicher Vorbereitung wird der direkte Dialog zu den betroffenen Interessensgruppen und der Öffentlichkeit im Sommer 2023 fortgeführt und intensiviert. Am 21.08.2023 wird eine Beteiligungsveranstaltung für die Anlieger*innen und Eigentümer*innen vor Ort durchgeführt.

Ein Projektbeirat, bestehend aus Vertreter*innen von Interessengruppen sowie ansässigen Institutionen vor Ort, soll das Projekt und die Planenden zukünftig begleiten.

Über eine Projekt-Website wird ab Mitte August ansprechend und aktuell über das Projekt informiert; die Kommunikation zum Projekt wird dabei eng mit der Kommunikation zum Zukunftsprozess Innenstadtmorgen abgestimmt.

Im Rahmen des Innenstadtmorgen-Festivals wird am 26.08.2023 eine Veranstaltung auf dem Theaterplatz unter dem Motto „Sommertag am Theaterplatz“ durchgeführt, die Lust auf die zukünftige Gestaltung machen soll.

Die Planbar am Theaterplatz soll weiterhin als Anlaufstelle vor Ort dienen; die notwendige Finanzierung bis zum Jahr 2026 wurde über die Städtebauförderung beantragt. Neben dem FB 61 soll der Dialograum u. a. weiterhin von altbauplus genutzt werden.

 

 

  1. Baustellenkoordination und -kommunikation

Aktuell wird die Baustellenkoordination und -kommunikation für die Umsetzung des 1. Bauabschnitts (Theaterstraße) vorbereitet, mit dem Ziel, die Einschränkungen durch den Umbau möglichst gering zu halten. Das betrifft zum einen notwendige Maßnahmen für die Baustelleneinrichtung und Verkehrslenkung, aber auch die frühzeitige und regelmäßige Einbindung der Betroffenen.

Durch eine enge Abstimmung zwischen Stadt, Regionetz, Planungsteam und Kommunikationsagentur wird die Kommunikation zur Baustelle aus einer Hand erfolgen.

 

  1. Termine
  • 13.05.2023 – Tag der Städtebauförderung
  • Mai / Juni 2023 – Dialog mit den Fraktionen zum Theaterplatz
  • Juni 2023 – Statusbericht zum Theaterplatz in den politischen Gremien
  • Mitte August 2023 – Projektwebseite online
  • 21.08.2023 – Beteiligungsveranstaltung für die Anlieger*innen und Eigentümer*Innen
  • 26.08.2023 – Innenstadtmorgen-Festival: „Sommertag am Theaterplatz“
  • September 2023: Grundsatzbeschluss Förderantrag
  • Oktober 2023: Einreichung Förderantrag Theaterplatz
  • 4. Quartal 2023 – Planungsbeschluss Theaterstraße & Theaterplatz
  • 1. Halbjahr 2024 – Abstimmung der Querschnitte im Kapuzinergraben in den zuständigen politischen Gremien

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

 

Die im Rahmen der Vorlage beschriebenen Maßnahmen haben eine positive Relevanz bzgl. der Klimafolgenanpassung durch zusätzliche Baumpflanzungen, Hochbeete, die Integration von Speichermöglichkeiten für Regenwasser sowie die Verwendung von Wasser als Gestaltungsmittel.

Die Bedeutung für den Klimaschutz kann aktuell nicht ermittelt werden kann.

 

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