Entscheidungsvorlage - FB 62/0025/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Thomas Hagelskamp zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Norbert Preuth als stellvertretenden Vermessungssachverständigen wiederzuwählen. Er empfiehlt weiterhin, Herrn Dr.-Ing. Florian Bonenkamp als Bewertungssachverständigen und Herrn M.Sc. Julian Vollmert als stellvertretenden Bewertungssachverständigen zu wählen.

 

Der Rat wählt Herrn Thomas Hagelskamp zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Dipl.-Ing. Norbert Preuth als stellvertretenden Vermessungssachverständigen wieder. Der Rat wählt weiterhin Herrn Dr.-Ing. Florian Bonenkamp als Bewertungssachverständigen und Herrn M.Sc. Julian Vollmert als stellvertretenden Bewertungssachverständigen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Umlegungsausschuss

Wiederwahl und Wahl von Mitgliedern

 

Die Amtszeiten

des Vorsitzenden, Herrn Thomas Hagelskamp,

des Bewertungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Heinz Bonenkamp,

des stellvertretenden Bewertungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Rolf Bachmann,

und des stellvertretenden Vermessungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Norbert Preuth, laufen am 18.09.2023 ab.

 

 

Der Umlegungsausschuss, dessen Rechtsgrundlage die Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch ist, besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Ver­waltungsdienst besitzen oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein (Vermessungssachverständiger). Ein weiteres Mitglied muss sachverständig für die Ermittlung von Grundstückswerten sein (Be­wertungssachverständiger). Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Ratsmitglieder oder Beamte, Angestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein.

Zwei weitere Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat angehören. Für jedes Mitglied des Um­legungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Wahlzeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder beträgt fünf Jahre.

 

Es wird vorgeschlagen, Herrn Thomas Hagelskamp zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wiederzuwählen. Herr Hagelskamp ist 62 Jahre alt und besitzt die Befähigung zum Richteramt. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt im Baurecht mit Sitz in Aachen. Zudem ist er Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Stolberg.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing. Norbert Preuth als stellvertretenden Vermessungssachverständigen wiederzuwählen. Herr Preuth besitzt die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst. Er war bei der Stadt Aachen Leiter des Fachbereichs Geoinformation und Bodenordnung sowie Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt Aachen. Zudem war er Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadtregion Aachen. Er ist 71 Jahre alt und Pensionär.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dr.-Ing. Florian Bonenkamp als sachverständiges Mitglied für die Ermittlung von Grundstückswerten zu wählen. Er tritt damit an die Stelle von Herrn Dipl.-Ing Heinz Bonenkamp, der mit 75 Jahren aus Altersgründen nicht zur Wiederwahl steht. Herr Dr. Bonenkamp ist Dr.-Ing. Architekt und Dipl.-Wirtsch.-Ingenieur. Er arbeitet als Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke in Herzogenrath. Er ist zertifizierter Sachverständiger CIS HypZert (S). Zudem ist Herr Dr. Bonenkamp Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Städteregion Aachen, sowie Lehrbeauftragter für Immobilienbewertung an der RWTH Aachen und Dozent an der Ingenieurakademie West. Herr Dr. Bonenkamp ist 44 Jahre alt.

 

Es wird weiterhin vorgeschlagen, Herrn M.Sc. Julian Vollmert als stellvertretendes, sachverständiges Mitglied für die Ermittlung von Grundstückswerten zu wählen. Er tritt damit an die Stelle von Herrn Dipl.-Ing. Rolf Bachmann, der mit 75 Jahren aus Altersgründen nicht zur Wiederwahl steht. Herr Julian Vollmert ist Städteregionsobervermessungsrat und besitzt die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst. Er leitet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Städteregion Aachen und ist im Gutachterausschuss stellvertretendes vorsitzendes Mitglied. Zudem ist er im Umlegungsausschuss der Stadt Würselen stellvertretendes, sachverständiges Mitglied für die Ermittlung von Grundstückswerten und im Umlegungsausschuss der Stadt Herzogenrath stellvertretender Vermessungssachverständiger. Herr Vollmert ist 33 Jahre alt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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