Kenntnisnahme - E 18/0144/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umladestation für Mikrofahrzeuge und den Umschlag von Rest-, Bioabfall und Sperrgut
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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12.09.2023
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Erläuterungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Erläuterungen:
Diese Vorlage befasst sich mit der Thematik des Rückwärtsfahrverbotes, das bereits in früheren Vorlagen Inhalt war: Basierend auf einem Antrag des Seniorenrates der Stadt Aachen vom 17.09.2020 wurden bereits zwei Vorlagen am 15.06.2021 (Vorlage E 18/0015/WP18) sowie am 06.09.2022 (Vorlage E 18/0088/WP18) im Betriebsausschuss behandelt.
Bereits seit einiger Zeit unterliegt die Abfallsammlung neuen Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die mit der Branchenregel Nr. 114-601 u. a. das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen stark beschränkt. Gerade das Rückwärtsfahren in beengten und unübersichtlichen Straßen birgt ein hohes Gefahrenpotential und soll grundsätzlich vermieden werden.
Dieses Rückwärtsfahrverbot hat dazu geführt, dass an vielen Grundstücken im Aachener Stadtgebiet die gewohnte haushaltsnahe Abholung von Abfällen unterbrochen wurde und die Abfallbehälter durch die Bewohner selber zu grundstücksfernen Bereitstellungsorten verbracht werden müssen. Diese für die Betroffenen unbequeme Praxis möchte der Aachener Stadtbetrieb soweit wie möglich reduzieren. Dafür wurden mehrere Mikrofahrzeuge beschafft, die es aufgrund ihrer kompakteren Bauweise ermöglichen, auch wieder in engen Straßen zu wenden und somit die Abfallbehälter wieder grundstücksnah zu leeren.
Die beschafften Mikrofahrzeuge haben einen deutlich kleineren Wendekreis und können für die Verladung von Rest- und Bioabfall sowie für Papierabfälle eingesetzt werden. Je nach Abfallart können in den ca. 7 m³ Pressaufbau 1 bis 3 Tonnen Abfälle zugeladen werden (zum Vergleich: in einen „normalen“ Müllwagen können bis zu 10 Tonnen Abfälle geladen werden). Die Investitionskosten von ca. 190.000 € je Mikroabfallsammelfahrzeug sind im direkten Vergleich mit konventionellen Abfallsammelfahrzeugen (ca. 330.000 €) deutlich höher. Auch ist aufgrund von der „filigraneren“ Technik mit höheren Wartungs- und Instandsetzungskosten zu rechnen. Zusätzlich wurde in ein kompakteres Fahrzeug für die Sammlung von Sperrgut investiert, um auch dort in engen Straßen das Sperrgut wieder grundstücksnah ab zu holen.
Generell sind im Stadtgebiet über 360 Straßen vom Rückwärtsfahrverbot betroffen. In einem Großteil dieser Straßen konnte mit Maßnahmen, wie Einrichtung von Wendeflächen über Park- und Haltverbote oder andere organisatorische Maßnahmen, erreicht werden, dass der gewohnte Service der haushaltsnahen Sammlung weiter angeboten werden konnte. Leider musste in Straßen- und Straßenzügen in denen keine andere Maßnahme möglich ist, auf die Bereitstellung der Abfallbehälter durch die Bewohner zurückgegriffen werden.
Derzeit sind die Bewohner von fast 400 Grundstücke damit belastet ihre Abfallbehälter zu grundstücksfernen Bereitstellungsplätzen zu transportieren. Die grundstücksnahe Abholung von Abfällen soll mit Hilfe der Mikrofahrzeuge wieder einer möglichst großen Anzahl von Anwohnern in engen Straßen ermöglicht werden. Mit der Einführung der Mikrofahrzeuge wird nur eine geringe Anzahl von Bereitstellungsplätzen bestehen bleiben (ca. 10 Bereitstellungsplätze mit ca. 40 betroffenen Grundstücken) bei denen die Bürger*innen selber die Abfallbehälter von den Standplätzen zu grundstücksfernen Bereitstellungsplätzen verbringen.
Da die Mikrofahrzeuge im täglichen Einsatz schnell ihre maximale Zuladung erreichen, wären täglich mehrere Fahrten zu den Entsorgungsanlagen erforderlich. Da die Entsorgungsanlagen jedoch weit außerhalb des Stadtgebietes liegen, kommen so zum Bespiel bei einer Entsorgungsfahrt für Restabfall (Müllverbrennungsanlage Weisweiler) bereits 25 km bzw. ca. 30 Minuten Fahrtzeit pro Strecke zusammen. Insbesondere im Hinblick auf die Gefahr eines größeren Verkehrsaufkommens, auch aufgrund der Sperrung der A544, ist hier je nach Tageszeit auch mit deutlich größeren Fahrtzeiten zu rechnen. Zusätzlich können nicht vorhersagbare Wartezeiten bei den Entsorgungsanlagen ebenfalls zu einer Verringerung der effektiv verfügbaren Einsatzzeit führen.
Um eine möglichst hohe Einsatzdauer für die Mikrofahrzeuge zu erreichen, ist es unumgänglich die großen Fahrt- und Wartezeiten an den Entsorgungsanlagen weitestgehend zu verringern oder gänzlich zu vermeiden. Hierzu hat der Aachener Stadtbetrieb eine Ausschreibung durchgeführt, um interessierten Auftragnehmern für den Betrieb einer Umladestation für Rest-, Bioabfall sowie Sperrgut im Aachener Stadtgebiet zu finden. Der Auftragnehmer soll hierbei neben dem Umschlag der angelieferten Abfälle auch den Transport zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen übernehmen.
Die Nutzung einer Umladestation kann zu einer verbesserten Klimabilanz beitragen, da Transportfahrten mit geringer Zuladung vermieden werden können und so vermutlich weniger Fahrtkilometer anfallen werden.
Für den Betrieb einer Umladestation für Rest-, Bioabfall und Sperrgut auf dem Aachener Stadtgebiet hat nur eine Firma ein Angebot abgegeben.
Es wurden Preise wie folgt angegeben:
Restabfall | Umschlag | 17,06 € | pro Tonne (inkl. MwSt.) |
Transport | 20,00 € | ||
Bioabfall | Umschlag | 14,34 € | |
Transport | 18,00 € | ||
Sperrgut | Umschlag | 17,06 € | |
Transport | 19,50 € |
Für die Kalkulation des Vergabeergebnisses wird von einer Verteilung der monatlichen Anlieferungen von 65 % Restabfall, 11 % Bioabfall und 24 % Sperrmüll ausgegangen bezogen auf die Gesamtsammelmenge im Jahr 2022 im Stadtgebiet Aachen. Für die zu erwartete Tonnage wurden 8 Anlieferungen pro Tag à ca. 2 t (bei 22 Arbeitstagen) angenommen. Dies entspricht einer monatlichen Anlieferung von ca. 352 t/Monat.
Somit ergeben sich monatliche Kosten von 12.925,44 € inkl. MwSt.
Über die Gesamtlaufzeit (18 Monate bis Ende 2024) entstehen Kosten von 232.657,92 € inkl. MwSt.
Es ist abzusehen, dass die Umladestation auch in Zukunft notwendig ist, um die Mikrofahrzeuge möglichst effektiv und effizient einsetzen zu können. Somit ist mit den oben aufgeführten Kosten auch in Zukunft regelmäßig zu rechnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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763,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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