Entscheidungsvorlage - FB 45/0410/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beschließt, die freiwillige Übernahme des Trägeranteils für Überbelegungsplätze (strukturelle, optionale und unterjährige, anlassbezogene) für Kindertagesstätten in Freier Trägerschaft ab dem KiTa-Jahr 2024/25 nicht weiter fortzuführen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

Am 24.08.2021 beschloss der Kinder- und Jugendausschussvorbehaltlich eventuell zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmitteln die Übernahme des Trägeranteils inklusive des gesetzlichen Zuschusses für insgesamt bis zu 70 optionale und unterjährige, anlassbezogene und darüber hinaus strukturelle Überbelegungsplätze in Kindertagesstätten in freier Trägerschaft pro KiTa-Jahr ab dem KiTa-Jahr 2022/23 für zwei Jahre – d.h. bis einschließlich des KiTa-Jahres 2023/2024.

Darüber hinaus bat er die Verwaltung, jährlich eine Auswertung vorzulegen (siehe KJA-Vorlage: FB 45/FB 45/0108/WP18-1, in dieser Vorlage werden die drei o.g. Überbelegungsarten erläutert).

s. Anlage 1

 

Daher wurde sowohl im Rahmen der Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2022/2023 als auch für 2023/2024 neben dem gewünschten Platzangebot eine zusätzliche Abfrage bei den freien Trägern vorgenommen, ob und falls zutreffend, welche Betreuungsplätze in den Einrichtungen strukturelle Überbelegungen sein werden und welche Gründe für die Einplanung dieser Plätze vorliegen.

 

Eine Auswertung der Überbelegungen, die im Laufe des KiTa-Jahres tatsächlich in Anspruch genommen und belegt worden sind, kann bislang nur für das Jahr 2022/2023 vorgenommen werden. Da das KiTa-Jahr 2023/2024 erst zum 01.08.2023 begonnen hat, ist ein Abgleich der Planzahlen mit den tatsächlichen Belegungen noch nicht möglich.

 

  1. Anzahl der gemeldeten, strukturellen Überbelegungen im Rahmen der Bedarfsplanung bei freien Trägern

 

 

2022/2023

2023/2024

Differenz

Anzahl strukturelle ÜB gesamt

110

130

20

davon im U3-Bereich

30

37

7

davon im ü3-Bereich

80

93

13

davon GF I

49

0

-49

davon im U3-Bereich

3

4

1

davon im ü3-Bereich

46

45

-1

davon GF II

27

33

6

davon GF III

34

48

14

 

Für beide KiTa-Jahre wurde eine wesentlich höhere Anzahl an strukturellen Überbelegungen im ü3-Bereich eingeplant als im U3-Bereich: Bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft wurden ca. 73 % der strukturellen Überbelegungen im ü3-Bereich vorgesehen.

 

 

 

 

  1. Gründe für die Einplanung der strukturellen Überbelegungsplätze in KiTas in freier Trägerschaft

Die Träger wurden im Rahmen der Abfrage darum gebeten, die Gründe zu benennen, aus denen eine Gruppe überbelegt werden sollte.

 

3.1   Für das KiTa-Jahr 2022/2023

Grund

Anzahl

% Anteil

Interner Wechsel U3 ü3

58

64,45 %

Geschwisterkind

20

22,22 %

Aufgrund des zu erwartenden Bedarfs

4

4,45 %

Warteliste ist immer länger als die zur Verfügung stehenden Plätze

2

2,22 %

Entwicklung einer guten & ausgewogenen Altersstruktur in den nächsten Jahren

2

2,22 %

Schulrückstellung

1

1,11 %

Mitarbeiterkind

1

1,11 %

besonderer Bedarf an Betreuung & Verhinderung weiterer Bindungsabbrüche

1

1,11 %

Montessori-Pädagogik, Wohnort, Standort zukünftige Schule

1

1,11 %

Gesamt

90

100 %

 

Es wurde für 90 (von insgesamt 110) strukturelle Überbelegungsplätze in KiTas in freier Trägerschaft ein Belegungsgrund angegeben. Mit fast 65 % war der Hauptgrund ein interner Wechsel eines Kindes von einem U3- auf einen ü3-Platz, danach folgt mit ca. 22 % die geplante Aufnahme eines Geschwisterkindes. Von den insgesamt 89 KiTas in freier Trägerschaft lag für 77 eine Rückmeldung vor, dies entspricht einer Rücklaufquote von 86,52 %.

 

3.2   Für das KiTa-Jahr 2023/2024

(Stand: Platzmeldungen KiTa-Bedarfsplanung 2023/2024)

Grund

Anzahl

% Anteil

Interner Wechsel U3 ü3

50

58,14 %

Geschwisterkind

21

24,42 %

Schulrückstellung

7

8,14 %

Aufgrund des zu erwartenden Bedarfs

5

5,81 %

Dauerhafter erhöhter Bedarf

2

2,33 %

Besonderer Betreuungsbedarf

1

1,16 %

Gesamt

86

100 %

 

Für das KiTa-Jahr 2023/2024 wurde für 86 (von insgesamt 130) strukturelle Überbelegungsplätze in KiTas in freier Trägerschaft ein Belegungsgrund angegeben. Wie schon im Vorjahr waren die Hauptgründe ein interner Wechsel eines Kindes von einem U3- auf einen ü3-Platz (mit ca. 58 %) oder die Aufnahme eines Geschwisterkindes (mit ca. 24 %).

Von den insgesamt 89 KiTas in freier Trägerschaft lag für 73 eine Rückmeldung vor, dies entspricht einer Rücklaufquote von 82,02 %.

 

 

  1. Abgleich der gemeldeten Plätze mit den tatsächlichen Belegungen für das KiTa-Jahr 2022/2023

Für das zum 31.07.2023 beendete KiTa-Jahr 2022/2023 wurde über KiBiz Web ein Abgleich der Planzahlen mit den tatsächlichen Platzbelegungen vorgenommen. In KiBiz Web tragen die Einrichtungen monatlich die belegten Plätze ein. Die Daten bilden die Grundlage für die KiBiz-Förderung.

 

Die Auswertung ergab folgendes Bild:

  • Von den insgesamt 89 Einrichtungen in freier Trägerschaft waren in 40 Einrichtungen zum Ende des KiTa-Jahres weniger Plätze belegt als gemeldet.
  • Für 42 Einrichtungen wurden über die KiTa-Bedarfsplanung strukturelle Überbelegungen angemeldet. In Anspruch genommen wurden diese tatsächlich in 24 Einrichtungen, so dass von den 110 gemeldeten, strukturellen Überbelegungen lediglich 45 Plätze und damit unter 50% zum Ende des KiTa-Jahres belegt waren.
  • Die Option von anlassbezogenen, unterjährigen Überbelegungen, in der Regel 1-2 Plätze/Einrichtung, wurde von 14 Einrichtungen in Anspruch genommen.

 

  1. Schlussfolgerungen

 

5.1 Belegungsmanagement  / Gesetzliche Regelung KiBiz

Wie unter Punkt 3 der Erläuterungen dargestellt, gibt es verschiedene Gründe, aus denen Träger bereits im Rahmen der Bedarfsplanung strukturelle Überbelegungen einplanen (müssen). Der mit Abstand häufigste Grund, den die Träger aufgeführt haben, ist die Einrichtung einer Überbelegung, um Bestandskinder mit Erreichen ihres 3. Lebensjahres auch weiterhin in der Einrichtung zu betreuen. Weitere Gründe sind z.B. die Aufnahme eines Geschwisterkindes oder der Verbleib eines Kindes in der KiTa aufgrund einer Schulrückstellung. Für eben diese Bedarfe hat der Gesetzgeber über die Regelungen des § 28 Abs. 2 KiBiz die Rahmenbedingungen geschaffen, über kleine strukturelle Anpassungen reagieren zu können. Es ist grundsätzlich zulässig, in jeder Gruppe eine Überschreitung der Regelgruppe von bis zu zwei Kindern (Überbelegung) vorzunehmen.

Überbelegungen dienen in solchen Fällen als ein flexibel einzusetzendes Instrument, um auf derartige Bedarfe reagieren zu können. Sie kompensieren mögliche Engpässe im Bereich des Belegungsmanagements und liegen demnach hauptsächlich im Interesse des Trägers zur Sicherstellung einer nachhaltigen Belegungsstruktur. 

Strukturelle Überbelegungen sind wie der Begriff bereits erkennen lässt und der § 28 Abs. 2 KiBiz auch impliziert –, ein dauerhaftes Element der KiBiz-Finanzierungssystematik. Es handelt sich um eine trägerorientierte und flexible Lösungsmöglichkeit im Rahmen des Belegungsmanagements und ist somit als Teil des „laufenden Geschäfts“ der Einrichtungen zu werten.

 

Im Falle der optionalen Überbelegungen, welche als „Puffer-Plätze“ im Einvernehmen zwischen Verwaltung und Träger bei einem auftretenden, dringenden Bedarf belegt werden sollten, waren sich Träger, Politik und Verwaltung einig, dass diese Überbelegungen „lediglich“ eine Übergangs- und Brückenlösung darstellen, bis ausreichend Plätze geschaffen sind.

 

5.2 Kaum Effekte auf einen positiven Platzausbau

Strukturelle Überbelegungen wurden und werden immer dann im Zuge der KiTa-Bedarfsplanung gemeldet und eingerichtet, wenn sich bereits frühzeitig bei der Planung der Plätze und Gruppenstruktur für das kommende Jahr ein Bedarf dafür abzeichnet. Diese Plätze wurden demnach auch bereits vor einer Beschlussfassung zur Übernahme der Trägeranteile in vergleichbarem Umfang von freien Trägern gemeldet, da sich die Gründe für die Einplanung von Überbelegungen regelmäßig aus den Platzbelegungen und Entwicklungen der Bestandskinder ergeben.

Die Auswertungen zeigen, dass zwar eine relevante Anzahl an strukturellen Überbelegungen gemeldet wurden, davon aber weniger als die Hälfte auch faktisch belegt war.

Ein wahrnehmbarer positiver Effekt auf den Platzausbau ist mit Übernahme der Trägeranteile für diese Plätze nicht eingetreten.

 

Optionale Überbelegungen wurden lediglich von 5 Einrichtungen im Umfang von insgesamt 7 Plätzen für das KiTa-Jahr 2022/2023 gemeldet, wobei lediglich in zwei Einrichtungen diese Plätze auch belegt wurden.

Auch für diese Art der Überbelegungen zeigt die Übernahme des Trägeranteils keinen positiven Effekt.

 

5.3 Fachkraftmangel

Der anhaltende Fachkraftmangel wirkt sich trägerübergreifend auf das Platzangebot und die Betriebsführung in vielen Einrichtungen aus. Immer wieder sind Träger gezwungen, ihr Angebot an die verfügbaren Personalressourcen anzupassen.

Die Ergebnisse unter Punkt 4 zeigen, dass in vielen Einrichtungen die gemeldeten Platzzahlen nicht in vollem Umfang belegt waren. Dies betrifft sowohl das „Regelangebot“ von Einrichtungen als auch gemeldete strukturelle Überbelegungen. Es ist davon auszugehen, dass dies u.a. auch dem Fachkraftmangel geschuldet ist, der voraussichtlich noch einige Jahre anhalten wird. In der Folge ist damit zu rechnen, dass Träger auch in den kommenden Jahren eher zurückhaltend in der Ausweitung ihres Platzangebots sein werden und die Anzahl an Überbelegungen auf ein Minimum beschränken werden. 

 

5.4 städtische Haushaltslage

Bei der Übernahme der Trägeranteile für Überbelegungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Aachen. Wie zuvor beschrieben sind die positiven Effekte auf den Platzausbau sehr gering.

Für das KiTa-Jahr 2022/2023 wurden auf Grundlage der im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldeten strukturellen Überbelegungen (vor Endabrechnung) im Bereich der freien Träger zusätzliche Mittel i.H.v. rd. 96.000 € berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage ist aus Sicht der Verwaltung daher kritisch zu hinterfragen, ob die Fortführung einer Übernahme dieser Kosten als freiwillige Leistung der Stadt Aachen, wirtschaftlich vertretbar ist, wenn zeitgleich die damit verbundenen temporären „Ausbaueffekte“ weitestgehend ausbleiben.

 

  1. Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Wie zuvor erläutert, hat die freiwillige Übernahme der Trägeranteile für Überbelegungen kaum Effekte auf den Platzausbau im Bereich der KiTas. In Verbindung mit einem anhaltenden Fachkraftmangel ist davon auszugehen, dass sich dieser bereits geringe Effekt in den Folgejahren noch weiter minimiert.

Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Aspekte erscheint eine Fortführung der Trägeranteilsübernahmen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zielführend, so dass die Verwaltung empfiehlt, die Übernahme der Trägeranteile für Überbelegungen ab dem KiTa-Jahr 2024/2025 nicht weiter fortzuführen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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