Kenntnisnahme - FB 45/0415/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und Finanzen für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2023 dar. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den 1. Sachstandsbericht 2023, welcher am 23.05.2023 für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2023 im Kinder- und Jugendausschuss zur Kenntnis genommen wurde.

 

  1. Die Entwicklung im Jahr 2023
    1.   Leistungen - Anlage 1a

Die Anlage 1a beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE/EGH für die ersten sieben Monate im Jahr 2023. Die Leistungen für den klassischen Bereich und für den der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA) werden differenziert.

Ergänzend hierzu werden die Vergleichszeiträume der Jahre 2021 und 2022 aufgeführt.

 

Berichtsjahr

Gesamt

Klassischer Bereich

UMA

2021

2965

2495

470

2022

3029

2495

534

2023

3177

2533

644

 

Die Gesamtzahlen der ambulanten und stationären Leistungen der HzE/EGH sind in den Vergleichsjahren insgesamt konstant, aber in der näheren Betrachtung wie folgt zu differenzieren.

 

Der im Frühjahr 2023 dargestellte Anstieg der Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII wird ebenso für die Folgemonate beobachtet. Auch nach dem offiziellen Ende der Corona-Pandemie zeigen sich die Auswirkungen dieser Zeit in den Bedarfen der Hilfeempfangenden. Daraus resultiert, dass die individuellen und intensiven Begleitungen junger Menschen zur Stärkung ihrer Persönlichkeit deutlich angewachsen sind. Die Gesamtanzahl der Erziehungsbeistandschaften ist im klassischen HzE-Bereich von 193 Leistunden (2022) auf 228 (2023) gestiegen. Die Anzahl der eingerichteten Leistungen wird bei gleichbleibendem Trend voraussichtlich um bis zu 18 % im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 anwachsen.

 

Eine deutliche Steigerung ist auch bei den Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII zu verzeichnen. Im Vergleich besteht hier ein Zuwachs von bis zu 10 % im Vergleich zum 1. Sachstandsbericht 2023.

 

Die Unterbringungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen gestalten sich in der Gesamtheit der Leistungen (§ 34 SGB VIII und § 35a SGB VIII) relativ konstant. Allerdings ist das Angebot einer Regelwohngruppe in einer Vielzahl der Fälle nicht mehr als ausreichend anzusehen.

Auf Grund der steigenden Bedarfe, durch die bereits teils manifestierten komplexen Störungsbilder, intensivieren sich die Hilfen.

Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die auch diese individuellen und intensiven Angebote auf Grund ihrer vielfältigen Problemlagen zeitweise nicht annehmen können, müssen in speziellen Settings - wie kostenintensiven geschlossenen Einrichtungen und Kliniken - untergebracht werden.

Hier findet eine intensive und fachlich fundierte stationäre Behandlung einerseits und andererseits eine vollständige Einbindung in ein ambulantes Netzwerk mit therapeutischen, psychosozialen und pädagogischen Kompetenzen statt.

 

Der zunehmende Bedarf der jungen Menschen impliziert auch die Vorhaltung individuellerer Hilfsangebote. Im Rahmen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) ist dies mit einem Zuwachs von rund 40 Prozent auf über 60 Leistungen im klassischen HzE-Bereich im Vergleich von 2021 zu 2022/2023 zu belegen.

 

Sowohl im klassischen als auch im UMA-Bereich bleibt die Anzahl der durchgeführten Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII in Summe weiterhin konstant bis leicht sinkend.

 

Der bereits im Herbst 2022 beginnende drastische Anstieg an vorläufigen Inobhutnahmen der UMA gem. § 42a SGB VIII setzt sich in 2023 massiv fort. Die besondere Lage zum Dreiländereck und den damit einhergehenden Überprüfungen durch die Bundespolizei ergibt eine hohe Anzahl an ankommenden UMA in der Stadt Aachen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Steigerung um 85 % (von 142 auf 262 Leistungen) im Vergleichszeitraum zu beziffern.

Die Übersicht der Verteilungen von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht, dass die Stadt Aachen mit 220,6 % (Stichtag 01.08.2023) deutlich an der Spitze der Quotenüberschreitung im Vergleich der NRW-Kommunen steht (siehe Anlage 1c).

 

Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Mädchen, welche auf Grund einer bestehenden Schwanger-/Mutterschaft in einer Mutter-Kind Einrichtung gem. § 19 SGB VIII untergebracht sind, hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 13 auf 21 nahezu verdoppelt. Diese kostenintensive Hilfeform ist insbesondere bei den jungen Müttern und deren Säugling/Kleinkind aufgrund ihrer oftmals traumatischen Kriegs- und Fluchterlebnisse notwendig.

 

2.2     Finanzen - Anlage 1b       

Das Tarifergebnis für den Öffentlichen Dienst der Kommunen im Juni 2023 wirkt sich auch auf die Ausgaben in den Bereichen HzE/EGH im Jahr 2023 und in den Folgejahren aus.

Im Ergebnis steigen die Gehälter 2023 in Form einer Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.240 Euro sowie um 220 Euro monatlich ab Juni 2023 bis einschließlich Februar 2024. Die Tarifsteigerung von 200 Euro Sockelbetrag und 5,5 % ist ab März 2024 beschlossen.

Monatliche Zulagen in der Höhe von 130 Euro / 180 Euro je nach Entgeltgruppe und zwei Entlastungs-/Regenerationstagen aus der vorherigen Verhandlungsrunde des TvöD SuE haben weiterhin Bestand.

Diese erheblichen Personal- und Sachkostensteigerungen finden sich in den Entgeltkalkulationen der ambulanten und stationären Hilfen im Rahmen der Entgeltverhandlungen wieder und belasten die haushälterischen Mittel im HzE/EGH-Bereich enorm.

 

Der Haushaltsansatz für klassische HzE/EGH, Kostenerstattungen an Gemeinden und Ausgaben im UMA-Bereich, beträgt im Jahr 2023 insgesamt 64.584.400 Euro. Im klassischen HzE/EGH-Bereich beträgt der Ansatz 51.634.400 Euro.

Die getätigten Ausgaben für das Jahr 2023 wurden am 01.08.2023 für den oben genannten Zeitraum aus SAP erhoben. Nach der aktuell vorliegenden Prognose würde das Haushaltsjahr mit 52.708.166 Euro abgeschlossen werden. Es entsteht im klassischen HzE-Bereich voraussichtlich ein Mehraufwand in Höhe von ca. 1.100.000. Euro.

 

Deckung ist durch folgende Konten gegeben:

400.000 Euro aus PSK 4-030101-807-8, SK 53180000, 100.000 Euro aus PSK 1-060101-800-4, SK 54220000 und 600.000 Euro aus PSK 4-060101-901-9, SK 53180000.

 

  1. Erfolgte Maßnahmen

Aufgrund der nun umgesetzten Tariferhöhung des Tarifvertrags TvöD und der daraus resultierenden finanziellen Mehrbelastung wurde bereits in der KJA Vorlage vom 23.05.2023 auf die Maßnahmenüberprüfung zur eventuellen Regulierung durch die Fachabteilung Jugend des FB 45 hingewiesen. Auch wenn es einen individuellen Rechtsanspruch gem. SGB VIII gibt, wird die Regulierung der Kosten aktiv verfolgt und in der Praxis umgesetzt.

Wie im Sachstandsbericht zur Entwicklung der kommunalen Präventionskette und dem Förderprogramm des Landes NRW „kinderstark-NRW schafft Chancen“ (Inhalt des KJA am 15.08.2023) beschrieben, ist es der Stadt Aachen seit vielen Jahren ein Anliegen Familien bereits frühzeitig zu unterstützen, bevor größere Bedarfe entstehen und durch kostenintensive HzE/EGH aufgefangen werden müssen. Insbesondere die Maßnahmen der Frühen Hilfen bieten jungen Familien ein dichtes Angebot an Unterstützung, sind aber auch deutlich in ihren Kapazitäten begrenzt.

 

Die Mitarbeitenden der Sozialraumteams sind dazu verpflichtet sich vor einer zu bewilligenden Leistung intensiv mit vorrangigen und alternativen Angeboten der Jugendhilfe auseinander zu setzen. Diese Maßnahmen werden aktiv gegenüber Klient*innen angeboten, wenn hierüber der Hilfebedarf abgedeckt werden kann und die entsprechenden Kapazitäten bestehen.

Notwendige HzE/EGH-Leistungen werden in Form eines abgestuften Sondergenehmigungsverfahrens auf Teils mehreren Hierarchieebenen intensiv geprüft, so dass der Rechtsanspruch gewährleistet ist und bedarfsgerechte und effektive Hilfen eingerichtet werden.

 

  1. Ausblick

Analog zum Jahr 2022 zeigen die beschriebenen inhaltlichen und finanziellen Aspekte der Gesamtentwicklung weiterhin deutlich, dass die Aufwendungen bei insgesamt stabilen Leistungszahlen steigen.

Neben den nun greifbaren Tarifergebnissen und den daraus resultierenden erhöhten Kosten, sind die zunehmend intensiveren und individuelleren Bedarfslagen der jungen Menschen und deren Familien die Hauptursachen für die steigenden Aufwendungen.

 

Darüber hinaus ist das Landeskinderschutzgesetz NRW (LKSG) am 13.04.2022 (Inhalt des KJA am 15.08.2023) in Kraft getreten. Das Ziel dieses Gesetzes ist es insbesondere die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage des § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Dies wird ergänzt durch die o.g. Gestaltung und Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), welche die Jugendhilfe in den Folgejahren inhaltlich aber auch finanziell weiter begleiten und prägen wird.

 

Perspektivisch betrachtet bleibt abzuwarten, welche zentrale Rolle die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie weiterhin einnehmen werden, wie sich der Fachkräftemangel in den kommenden Monaten und Jahren entwickelt und Einfluss auf die Jugendhilfe nimmt (Inhalt des KJA am 25.04.2023).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag**

15.687.600

15.687.600

47.637.700

47.637.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand***

64.584.400

65.684.400

196.872.700

196.872.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-48.896.800

-49.996.800

-149.235.000

-149.235.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-1.100.000

0

 

 

Deckung ist gegeben*

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

* 400.000 Euro aus PSK 4-030101-807-8, SK 53180000

* 100.000 Euro aus PSK 1-060101-800-4, SK 54220000

* 600.000 Euro aus PSK 4-060101-901-9, SK 53180000

 

Der Mehrbedarf von ca. 1,1 Mio. Euro wird ausschließlich für die klassischen Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe ausgewiesen.

Die Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer werden derzeit mit einem geringfügigen Minderbedarf prognostiziert (siehe Anlage 1b).

Die Kostenerstattungen an Gemeinden (GV) werden derzeit nicht als Mehrbedarf ausgewiesen, trotz der dargestellten Prognose (siehe Anlage 1b). Die Entwicklung der Erstattungen unterliegen ständiger Schwankungen und externer Faktoren.

 

** siehe Anlage 1b   *** siehe Anlage 1b

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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