Entscheidungsvorlage - FB 45/0416/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt eine Anpassung der Auswahlkriterien dahingehend, dass die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband der Jugendhilfe bereits bei Einreichung der Bewerbung für die Trägerschaft gegeben sein muss.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2018 wurden Kriterien zur Übertragung von Trägerschaften für neue Kindertageseinrichtungen festgelegt sowie eine entsprechende Bewertungsmatrix beschlossen (FB 45/0521/WP 17).

In der Vergangenheit wurden mit diesen Kriterien gute Erfahrungen bei der Auswahl von Trägern gemacht, allerdings kam es bei der Anforderung der Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband der Jugendhilfe häufiger zu Unklarheiten. Bisher wurden auch Bewerbungen zur Bewertung zugelassen, wenn die Bereitschaft erklärt wurde, sich einem solchen Spitzenverband anzuschließen. Eine solche Absichtserklärung bedeutete aber keine Garantie, dass tatsächlich eine Mitgliedschaft begründet wurde. Die Folge könnte sein, dass eine Trägerschaft übertragen werden könnte, obwohl ggfs. keine Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband nachgewiesen werden kann.

Um derartige Konstellationen für die Zukunft zu vermeiden, soll das Auswahlkriterium der „Angehörigkeit zu einem Spitzenverband“ in „Angehörigkeit zu einem Spitzenverband bereits bei Einreichen der Bewerbung“ abgeändert werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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