Kenntnisnahme - FB 45/0417/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht "Mobile Jugendarbeit in Forst/Driescher Hof"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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19.09.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Kinder- und Jugendausschuss hat am 17.01.2023 beschlossen, die Trägerschaft für die Dauer der Projektlaufzeit bis 31.12.2024 auf die freien Träger Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V. (D-Hof) und WABe e.V. Diakonisches Netzwerk Aachen (WABe) zu übertragen.
2. Sachstandsbericht
Die Ausstellung des Zuwendungsbescheids erfolgte an die oben genannten Träger mit genehmigtem Haushalt im Mai 2023 für den Bewilligungszeitraum Januar bis Dezember 2023 für eine jeweils halbe VZÄ.
Der freie Träger D-Hof konnte im Mai mit der Stellenausschreibung beginnen. Zwischenzeitlich ist die Stelle mit der Mitarbeiterin Frau Ibrahim besetzt und konnte nach den Sommerferien 2023 beginnen.
Der freie Träger WABe konnte, wie bereits im Vorfeld kommuniziert, aus den Reihen ihres Stammpersonals eine Fachkraft, Herr Wenning, ebenfalls ab August 2023 für die Aufgabe gewinnen.
2.1 Räumliche Zuständigkeiten
Die räumliche Aufteilung erfolgt nach dem jeweiligen Standort der trägereigenen Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum 6. Anhand dieser Standorte werden die Lebensbereiche
- Schönforst und Forster Linde vom D-Hof und
- Forst und Unterforst von der WABe abgedeckt.
Der D-Hof wird den Schwerpunkt der mobilen Jugendarbeit zunächst auf die Bereiche Schönforst und Forster Linde legen, da nach Trägeraussage das Angebot der Offenen Tür „D-Hof“ als zentrale Anlaufstelle für Kinder- und Jugendliche dient. Die Obere Trierer Straße Nord, ist durch das dortige Gewerbegebiet und der ansässigen Kaserne gekennzeichnet und bedarf zunächst keiner mobilen Jugendarbeit.
2.2 Schwerpunkte
Die Zielgruppen der mobilen Jugendarbeit sind Jugendliche und junge Volljährige ab dem 14. bis maximal 27. Lebensjahr. Junge Menschen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, werden in angemessenem Umfang im Bedarfsfall mit einbezogen.
Der Aufgabenschwerpunkt konzentriert sich auf Gruppen- und Gemeinwesenarbeiten mit Hilfe sozialräumlich orientierter Projekte. Dies geschieht bewusst in Abgrenzung zum Streetwork, welches im Kern aus Schnittstellen- und Milieuarbeit besteht.
Das Fachteam Jugendpflege und Streetwork des FB 45 wird Anfang September einen Workshop mit dem Profil der Betrachtung des jeweiligen Aufgabenschwerpunktes von mobiler Jugendarbeit und Streetwork durchführen. Dies dient zur fachlichen Ausrichtung und Identifizierung der mobilen Jugendarbeit in Abgrenzung zum Streetwork.
Eine klassische Einzelfallhilfe im Sinne einer Streetwork-Tätigkeit wird auf Grund der geringen Zeitkapazitäten (je 0,5 VZÄ) und dem vereinbarten Aufgabenschwerpunkt nicht angeboten. In der praktischen Arbeit und im Kontakt mit den jungen Menschen werden die Grenzen der beiden Disziplinen mobile Jugendarbeit und Streetwork im Einzelfall fließend sein.
Im jeweiligen Einzelfall werden die jungen Menschen durch die Fachkräfte der mobilen Jugendarbeit an die jeweiligen Fachstellen weitervermittelt (z.B. Streetwork, Beratungsstelle, ASD, etc.).
Die zu Anfang definierten primären Zielsetzungen bestehen zunächst darin
- sich im Sozialraum bei der Zielgruppe bekannt zu machen
- gemeinsame Erkennungsmerkmale vorzuhalten (Dienstausweise und Visitenkarten)
- eine Bedarfsanalyse mit den jungen Menschen vorzunehmen und
- von Beginn an Beziehungsarbeit zu leisten.
Dies sind die Grundlagen und wichtige Voraussetzungen, so dass mit den Jugendlichen vertrauensvolle und am Bedarf orientierte Arbeit geleistet werden kann.
2.3 Kooperation / Netzwerkarbeit:
Die freien Träger D-Hof und WABe führen untereinander regelmäßige Austauschgespräche. Im Sozialraum sind beide Träger gut vernetzt. Die Stadtteilkonferenz Forst/Driescher Hof stellt zusätzlich eine zentrale Rolle in der Bedarfsklärung dar.
Der in der KJA am 17.01.2023 beschlossene 6-8 Wochen-Turnus der Kooperationsgespräche mit dem Fachteam Jugendpflege und Streetwork des FB 45 wird von Seiten der beiden tätigen Träger und der Fachabteilung als zu eng bemessen. Es wird daher vorgeschlagen die Kooperationstreffen quartalsweise durchzuführen. Das nächste Gespräch findet am 02.11.2023 statt.
3. Ausblick
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 19.09.2023 wird mündlich über die ersten Erkenntnisse und über die daraus resultierenden fachlichen Planungen der mobilen Jugendarbeit im Sozialraum 6 berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 2.934.800 | 2.934.800 | 3.011.100 | 3.011.100 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |