Entscheidungsvorlage - FB 45/0418/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und erklärt den Ratsantrag hiermit als erledigt.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Ratsantrag vom 28.03.2023 (Nr. 329/18) beantragt die Fraktion Die Linke das Baby-Begrüßungspaket um einen Gutschein für einen Kurs Erste Hilfe am Kind zu ergänzen und mit den entsprechenden Anbieter*innen zur Absprache möglicher Rahmenverträge in Verhandlungen zu treten.

 

  1. Entstehung

Der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen hat den Beschluss zur Entwicklung einer Präventionskette bereits 2007 gefasst. Im April 2010 hat der Rat der Stadt Aachen die Umsetzung des ersten Bausteins des Präventionsprojektes PIA – Positiv Aufwachsen in Aachen beschlossen. Der Fokus des ersten Bausteins der Präventionskette lag konkret auf dem in der Stadt Aachen noch fehlenden Angebot des Elternbesuchsdienstes (Vorlage FB 51/0026/WP16).

Der als Pilotprojekt eingerichtete Besuchsdienst wurde zunächst in den Lebensräumen Haaren, Verlautenheide und Aachen-Nord realisiert. Im Frühjahr 2012 beschloss der Rat der Stadt Aachen die Pilotphase des Besuchsdienstes mit reduziertem Budget bis zum 31.12.2013 zu verlängern. Die drei Lebensräume Aachen-Nord, Haaren und Verlautenheide wurden zunächst beibehalten. Es galt im Rahmen der zeitlichen Befristung eine Perspektive darüber hinaus zu entwickeln, so dass weiterhin Eltern sowie werdende Mütter und Väter über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich informiert und Beratungen und Hilfen in Fragen der Schwangerschaft, der Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren angeboten werden können (vgl. § 2 KKG).

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des § 2 KKG und positiver Evaluationsergebnisse beschloss der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung vom 17.09.2013 den Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen von den bisher drei Sozialräumen auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und zu somit zu verstetigen (FB 45/0301/WP16).

 

  1. Aktueller Sachstand

Der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen ist im Team Institutioneller Kinderschutz, Prävention/Frühe Hilfen, Bestellte Pflegschaften/Vormundschaften der Abteilung Jugend im FB 45 verankert und wird von zwei pädagogischen Fachkräften (Sozialarbeiter*innen) in Vollzeit durchgeführt. Wesentlicher Bestandteil des Besuchsdienstes ist die Verteilung des Baby-Begrüßungspaketes und die Beratung der jungen Eltern. Die Mitarbeiter*innen des Besuchsdienstes sind hierbei auf die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien eingestellt.

 

Alle Familien mit einem erstgeborenen Baby werden angeschrieben und erhalten einen konkreten Vorschlag für einen Besuchstermin. Familien mit mehreren Kindern bekommen ein Informationsschreiben und können auf aktive Nachfrage einen Termin erhalten. Alternativ zum Hausbesuch haben die Eltern die Möglichkeit das Baby-Begrüßungspaket, mit oder ohne Beratungsanteilen, im Büro abzuholen. Diese Alternative ist durch die Corona-Pandemie entstanden, als Hausbesuche nicht durchgeführt werden konnten.

Während es in der Pandemie-Zeit eher zu Kurzkontakten im Rahmen der Übergabe des Baby-Begrüßungspaketes kam, wird heute der Termin im Büro auch gerne mit Beratung wahrgenommen.

 

 

Als wesentlicher Bestandteil der Frühen Hilfen verfolgt der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen folgende Ziele:

  • Eltern sollen positiv und frühzeitig erreicht werden.
  • Kinder mit Förderbedarfen sollen frühestmöglich Angebote zur Verfügung stehen.
  • Brücken zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sollen gebaut und Zugänge dazu geschaffen werden.

 

Im Jahr 2022 wurden dem Besuchsdienst insgesamt 2.120 Geburten mitgeteilt. Darunter waren 1.063 Familien mit erstgeborenen Babys. 70 Prozent dieser Familien konnten ein Begrüßungspaket überreicht werden. Rund 44 Prozent nahmen gleichzeitig ein Beratungsgespräch in Anspruch. Das Angebot des Besuchsdienstes wurde von weiteren 11,5 Prozent der Eltern mit mehreren Kindern wahrgenommen.

 

3.1   Beratungsangebote

Die erste Kontaktaufnahme sowie das erste Zugehen auf die Eltern werden in seiner Außenwirkung als positiv und fürsorgend erlebt. Eltern tut es gut die Freude über ihr Baby teilen zu können, auch wenn sie zunächst keine akuten Beratungswünsche haben. In Fällen, wo die Schwangerschaft schwierig oder die Geburt traumatisch war, ist es für sie wichtig mit den Fachkräften des Besuchsdienstes reden zu können.

Viele Eltern bereiten sich auf den Besuch vor und stellen gezielt Fragen zu folgenden Themen.

  • Möglichkeiten der KiTa- und/oder Tagesbetreuung
  • Vernetzung mit anderen Müttern/Eltern
  • Elterngeld und Kindergeld und weitere finanzielle Entlastungsmöglichkeiten
  • Probleme bei der Beantragung von Leistungen beim Jobcenter
  • Wunsch nach Entlastung wegen Erschöpfung oder Überforderung
  • Wohnungssuche
  • Aufenthaltsstatus
  • u.a.

 

Der Besuchsdienst kann bei Bedarf beraten oder zu anderen Fachdiensten vermitteln und verringert die Schwellenangst der Familien weitere Beratung und Unterstützung einzuholen. Durch das Kennenlernen einer Fachkraft in einem positiven Rahmen wird zu den weitergehenden Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten eine Brücke gebaut. Den Eltern wird darüber hinaus angeboten, sich auch bei zukünftig auftretenden Fragen oder Problemen an den Besuchsdienst zu wenden.

 

3.2     Babybegrüßungspaket

Die Eltern begrüßen das Angebot des Besuchsdienstes der Stadt Aachen und freuen sich über die Aufmerksamkeit, die Geschenke und die Möglichkeit der Beratung.

Der Elternbegleitordner im Baby-Begrüßungspaket findet bei Eltern sowie auch bei Einrichtungen (KiTas, Familienzentren, Beratungsstellen, etc.) eine positive Resonanz. Alle wichtigen Informationen sind hier für Eltern gebündelt:

 

  •         Babypflege
  •         Kinderbetreuung
  •         Finanzielle Hilfen für die Familie
  •         Beratungsstellen für Erziehungs- und Familienberatung
  •         Beratungsstellen für Eltern mit Migrationshintergrund
  •         Familienbildung
  •         Beratung und Unterstützung für Alleinerziehende
  •         Eltern-Kind-Gruppen
  •         Müttercafés
  •         verschiedene Gutscheine
  •         u.a.

 

Der Elternbegleitordner enthält auch eine Notfallnummern-Liste sowie die Elternbriefe und Elternfilm-DVD „Wie Babys sich entwickeln“ (in 6 Sprachen) des Arbeitskreises „Neue Erziehung“ des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. (ANE, Berlin).

 

  1. Stellungnahme der Fachabteilung

Der Antrag der Fraktion Die Linke, das Baby-Begrüßungspaket um einen Gutschein für einen Kurs Erste Hilfe am Kind zu ergänzen, wird von Seiten der Verwaltung begrüßt. Die Inhalte befassen sich mit der Prävention von Unfällen und Erkrankungen, dem Handeln in Notfallsituationen und den entsprechenden Notfallmaßnahmen und Übungen an einer Kinder Reanimationspuppe.

 

Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit den derzeitigen Anbietern für Erste-Hilfe-Kurse in der Stadt Aachen werden folgende Rahmenbedingungen für einen erste Hilfe Kurs am Kind angeboten:

 

  •         ein 3-stündiger Kurs für 10 bis 15 Personen
  •         das Baby kann zu dem Kurs mitgebracht werden
  •         der Kurs kann je nach Vereinbarung auch abends oder am Wochenende stattfinden
  •         die Durchführung des Kurses findet ca. alle 2 bis 3 Monate statt

 

Die Kosten für die Durchführung einer Einheit von ca. 3 Stunden belaufen sich auf ca. 450 €. Hinzu kommen die Druckkosten des Gutscheins für den Elternbegleitordner über ca. 300 €.

Nach Rücksprache mit den Anbietern sollte der Kurs alle zwei Monate angeboten werden. Bei sechsmaliger Durchführung des Kurses entstehen somit Kosten in Höhe von 3000 Euro pro Jahr.

 

Sollte der Kinder- und Jugendausschuss beschließen das Babybegrüßungspakt um einen Gutschein für einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ zu erweitern, sollten die Mittel frühzeitig in der Haushaltsberatung für 2024 berücksichtigt werden.
 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...