Entscheidungsvorlage - FB 45/0422/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung entsprechend der Ausführungen den betroffenen Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der Leistungsvereinbarungen einen ergänzenden Zuschuss in 2023 zu gewähren, um hiermit die durch die Zahlung der tarifbedingten  Einmalzahlungen in Höhe von 3.000€/VZÄ entstehenden Aufwände zu kompensieren.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Ausgelöst durch die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst (TVöD) und den damit verbundenen vereinbarten Einmalzahlungen, sowie den strukturellen Steigerungen ab 01.03.2024 und den gestiegenen Verbraucher/Energiekosten (Inflation) melden die anerkannten Träger der  Jugendhilfe einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf und damit verbunden einen erhöhten Zuschuss der Stadt Aachen zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungen im Jugendhilfebereich an. Dies geschieht durch bereits vorliegende formale Anträge zum Haushaltsjahr 2024 ebenso wie in Gesprächsrunden adressiert an Politik und Verwaltung.

 

So haben u.a. die Träger der offenen Jugendarbeit die Übernahme der lt. Tarifvertrag zu zahlenden Einmalzahlung (Inflationsausgleich) für das Jahr 2023 beantragt und eine strukturelle Erhöhung ab dem Jahre 2024 im Umfange von 15%.

 

Grundsätzlich sieht die Verwaltung die durch den Tarifabschluss ausgelöste besondere Finanzierungssituation der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und der damit verbundenen Dienstleistungen. Insoweit besteht eine grundsätzliche Bereitschaft zu unterstützen und damit verbunden auch das finanzielle Engagement der Stadt Aachen anzupassen.

 

Der Bereich der Leistungsvereinbarungen im Bereich der Jugendhilfe der Stadt Aachen ist gekennzeichnet von extrem heterogenen und historisch sehr unterschiedlich gewachsenen Zuschussstrukturen. Darüber hinaus unterliegen die sehr unterschiedlichen Aufgabenfelder auch sehr unterschiedlichen finanziellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

 

Insoweit empfiehlt die Verwaltung keine pauschale Erhöhung der Zuschüsse für alle Träger und Angebote. Vielmehr sollte eine trägerindividuelle Berechnung der voraussichtlichen tariflichen Auswirkungen folgen. Hierbei sind die bereits in den vergangenen Jahren erfolgten tariflichen Erhöhungen und Zuschusserhöhungen der Stadt Aachen einzubeziehen.

 

Seitens der Verwaltung wird daher folgendes vorgeschlagen:

 

Für das Jahr 2023:

Im Jahr 2023 wird die inflationsbedingte Einmalzahlung in voller Höhe (3.000 Euro je Vollzeit Äquivalent) von der Stadt Aachen übernommen und in 2023 an die Träger ausgezahlt. Hierfür wird bei den Trägern eine entsprechende Abfrage erfolgen. Die Träger müssen sicherstellen und erklären, dass die Zahlung entsprechend verwendet wird, dass jede*r Mitarbeiter*in auch nur einmal und maximal die ihm/ihr gemäß seinem/ihrem Gesamtbeschäftigungsumfang entsprechende Summe erhält.

Da wie oben bereits ausgeführt es sich um einen sehr individuellen und heterogenen Bereich handelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verifizierte abschließende Gesamtsumme dargestellt werden.

 

Die hiermit verbundenen Aufwände werden in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung  gem. § 33a II KomHOV NRW i. V. m. § 5 NKF-CUIG isoliert.

 

Für das Jahr 2024

Eine konkrete Aussage hinsichtlich einer eventuellen Übernahme oder Akzeptanz geltend gemachter Tarifsteigerungen kann derzeit nicht erfolgen. Hier werden mehrere Faktoren zu berücksichtigen sein. Eine pauschale Indexierung verbietet sich aufgrund der unterschiedlichen trägerbezogenen Gegebenheiten. Ebenso ist auch die (städte-) regionale Diskussion zur Gesamtthematik mit zu betrachten und zu bewerten. Daraus folgt, dass in jedem Fall auch unter Berücksichtigung bereits bestehender vertraglicher Indexierungsgrundlagen konkrete Einzelberechnungen erforderlich sein werden. Eventuell werden ja auch noch die landesspezifischen Entscheidungen relevant werden. Die ggf. ermittelbaren Beträge werden vorsorglich zum Haushaltsplan 2024 angemeldet. Im Übrigen wird eine abschließende Regelung und Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

 

Der Rat der Stadt Aachen wird in der kommenden Sitzung am 27.09.2023 entsprechend informiert.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Konkrete finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst nach Rückmeldung der freien Träger bezüglich der zu berücksichtigenden VZÄs. In 2023 erfolgt eine Isolierung gem. § 33a II KomHOV NRW i. V. m. § 5 NKF-CUIG.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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