Entscheidungsvorlage - FB 45/0423/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der freien Träger der OGS auf Anpassung der Förderpauschalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.09.2023
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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21.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die vorgeschlagenen Einmalzahlungen für die Umsetzung des Inflationsausgleiches von 3.000€/VZÄ und den Ausgleich des Stufenzuschlages nach dem SUE Tarif einmalig für 2023 zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die vorgeschlagenen Einmalzahlungen für die Umsetzung des Inflationsausgleiches von 3.000€/VZÄ und den Ausgleich des Stufenzuschlages nach dem SUE Tarif einmalig für 2023 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgelöst durch die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst und die damit verbundenen vereinbarten Einmalzahlungen, den strukturellen Steigerungen ab 01.03.2024 und den bereits in 2022 eingeführten Stufenzuschlag nach dem Tarifvertrag SUE hat eine Mehrheit der anerkannten Träger der Jugendhilfe im Bereich der OGS Betreuung einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf und damit verbunden eine Erhöhung der OGS Förderpauschalen der Stadt Aachen beantragt.
Um diesen Antrag zu bewerten, hat die Verwaltung im Vorfeld dieser Sitzung umfangreiche Daten über die Personalstrukturen der OGS Träger erhoben. Da im Bereich der OGS Förderung ein für alle Träger verbindliches Förderkonzept gilt, war hiermit eine Kalkulation der tariflich bedingten Effekte möglich.
Das Thema der Sachkosten ist im Bereich der OGS von geringerer Relevanz, da die Energiekosten und sonstige Verbrauchskosten hinsichtlich der Gebäude ohnehin über den Schulträger getragen werden und nicht Teil der Förderung sind.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag der OGS Träger mehrschrittig zu bewerten.
2023:
In Hinblick auf das Jahr 2023 sind die über den Tarifvertrag vereinbarten Einmalzahlungen als Inflationsausgleich zu berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro je Vollzeitäquivalent (VZÄ) an die Träger als Einmalzahlung in voller Höhe im Jahre 2023 auszuzahlen. Auf Grundlage der übersandten Personalübersichten wurde eine Hochrechnung vorgenommen und es ist mit einem Betrag von einmalig rund 705.000 Euro in 2023 zu kalkulieren. Die Träger müssen sicherstellen und erklären, dass die Zahlung entsprechend verwendet wird, dass jede*r Mitarbeiter*in auch nur einmal und maximal die ihm/ihr gemäß seinem/ihrem Gesamtbeschäftigungsumfang entsprechende Summe erhält.
Die hiermit verbundenen Aufwände werden in Absprache mit der Finanzsteuerung gegen den Sonderposten Ukraine abgegrenzt.
Im Hinblick auf den bereits in 2022 vereinbarten Stufenzuschlag im Rahmen des SUE Tarifes, ist festzustellen, dass dieser tatsächlich in 2023 zu einer bisher nicht berücksichtigten Mehrbelastung führt. Hierdurch werden bei den OGS Trägern Mehrkosten für das Jahr 2023 im Umfang von rund insges. 372.000 Euro verursacht. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag als Einmalzahlung an die Träger der OGS im Jahr 2023 zusätzlich zu bezuschussen. Der hierdurch entstehende zusätzliche Aufwand kann über Mehrerträge aus dem Bereich der Elternbeiträge abgedeckt werden.
In Hinblick auf das Jahr 2024 kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Regelung getroffen werden. Eine abschließende Regelung und Entscheidung wird hierzu im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Entsprechende Positionen sind vorsorglich bereits jetzt zum Haushaltsplan 2024 angemeldet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
1) 4-030101-807-8, SK 53180000
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortg. Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortg. Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag* | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 1) 13.330.557 | 14.407.557 | 43.692.000 | 43.692.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -13.330.557 | -14.407.557 | -43.692.000 | -43.692.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -1.077.000 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben aus 4-030101-807-8, SK 43210000 (372.000 €) und 4-030101-807-8, SK 49110000 (705.000 €) | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Erträge in Form der anteiligen Landeszuweisung werden aufgrund von Freiwilligkeit der Erhöhung und somit entfallenden zusätzlichen Landesförderung nicht dargestellt.
** Hinsichtlich der Einmalzahlung in Höhe von 705.000 € erfolgt eine Isolierung gem. § 33a II KomHVO NRW i.V.m. § 5 NKF-CUIG. Für die Mehraufwendungen aufgrund der Erstattungen der Stufenzuschläge im Rahmen des SUE Tarifes in Höhe von 372.000 € wird eine Deckung aus Mehrerträgen aus Elternbeiträgen geboten.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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172,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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4
|
(wie Dokument)
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5
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
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