Kenntnisnahme - FB 45/0424/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des DigitalPakt Schule NRW“ kann die Stadt Aachen eine Fördersumme von 8.659.780,00 abrufen, wobei zusätzlich ein 10%iger Eigenanteil von 962.198,00 durch die Kommune zu leisten ist (sh. Vorlage des Schulausschusses vom 04.06.2020). Für die Anschaffung und Verbesserung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen steht der Stadt Aachen demzufolge ein Gesamtbudget von 9.621.198 zur Verfügung.

 

Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule NRW“ wird differenziert in vier Förderbereiche (siehe Abb. 1). Für jeden Förderbereich war ein separater Förderantrag zu stellen. Es wurden mehrere Förderanträge je Förderbereich gestellt, insgesamt 22 Förderanträge, da ein Gesamtantrag für alle Schulen je Förderbereich über das Online-Antragsformular der Bezirksregierung nicht möglich war.

 

 

Abb. 1:Förderbereiche des DigitalPakts Schule NRW

 

Förderbereich 2.1 – IT-Grundstruktur – insb. WLAN-Ausbau & IT-Infrastruktur

Im Rahmen von „Gute Schule 2020“ war es bereits möglich, 23 Schulen mit flächendeckendem WLAN sowie einer dem aktuellen Standard entsprechende IT-Infrastruktur auszustatten.

Für alle weiteren Schulen wurden Anträge auf Förderung zur Fortsetzung des WLAN-Ausbaus und der Ertüchtigung der IT-Infrastruktur über den DigitalPakt gestellt.

 

Beantragung

Eine grundlegende Voraussetzung zur Beantragung der Fördergelder ist die Darlegung einer detaillierten Investitionsplanung pro Schule / pro Jahr. Dies beinhaltet u. a. eine Übersicht sämtlicher erforderlicher Netzwerkkomponenten wie Accesspoints, Switche, Netzwerkschränke etc. ebenso wie eine Kosten- sowie Zeitplanung über die Maßnahmen zur Ertüchtigung der IT-Infrastruktur, wie Verkabelungs- und Installationsarbeiten und Materialkosten.

 

Insbesondere im Hinblick auf die Erfahrungen durch den coronabedingten Distanz- bzw. Wechselunterricht ist es das Ziel, allen Schulen in kürzester Zeit flächendeckendes WLAN zur Verfügung zu stellen, sodass die Grundlage für das Lehren und Lernen mit und über digitale Medien geschaffen werden kann. Um dieses Ziel schnellstmöglich zu erreichen, wurden die Schulen bereits provisorisch, vor dem endgültigen WLAN-Ausbau, mit der erforderlichen Hardware (Accesspoints und Switche) ausgestattet. Dadurch wird den Schulen ermöglicht, die Access Points einzusetzen, um bereits vor dem professionellen Ausbau durch E 26 einen möglichst breiten WLAN-Empfang zu haben.

 

In einem zweiten Schritt wird dann der endgültige Ausbau der IT-Infrastruktur erfolgen.

Die Anträge für den WLAN Ausbau wurden, in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement unter Berücksichtigung entsprechenden Planungen, wie folgt aufgeteilt:

 

Antrag 1:

  • Couven Gymnasium
  • Inda Gymnasium
  • 4. Gesamtschule
  • GGS Brander Feld
  • GGS Am Lousberg
  • KGS Düppelstraße
  • KGS Karl-Kuck-Schule
  • KGS Marktschule Brand
  • KGS Passstraße

 

Tabelle 1: Erster Förderantrag zum WLAN-Ausbau und Verbesserung der IT-Infrastruktur

 

Antrag 2:  

  • Gemeinschaftshauptschule Aretzstraße
  • Hauptschule Burtscheid
  • Alkuinrealschule (nur ACs)
  • Hugo Junkers Realschule
  • FöS am Rödgerbach
  • Peter Härtling Schule
  • Martin-Luther-King Schule
  • KGS Bildchen
  • KGS Luisenstraße
  • GGS Montessori Mataréstraße
  • GGS Gut Kullen
  • GGS Am Haarbach
  • KGS Forster Linde
  • GGS Walheim
  • GGS Montessori Eilendorf
  • KGS Michaelsbergstraße
  • GGS Montessori Reumontstraße
  • KGS Birkstraße
  • KGS Kornelimünster
  • GGS Am Höfling
  • GGS Oberforstbach
  • GGS Vaalserquartier
  • KGS Höfchensweg
  • KGS Am Römerhof
  • GGS Auf der Hörn (nur ACs)

 

 

Tabelle 2: Zweiter Förderantrag zum WLAN-Ausbau und Verbesserung der IT-Infrastruktur

 

Sonderfall – KGS Am Fischmarkt (Antrag 3)

Der Pavillon der KGS Am Fischmarkt ist bisher nicht an das Netzwerk der Schule angebunden. Da der Pavillon für Unterrichtszwecke jedoch stetig genutzt wird, wurde entschieden, einen separaten Förderantrag für die Anbindung des Pavillons zu stellen. Dieser Antrag wurde ebenfalls von der Bezirksregierung genehmigt.

 

Für die Antragsstellung war zudem die Einreichung eines sehr umfangreichen technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes (tpEk) je Schule notwendig, welche gemeinsam mit den Schulen sowie den beteiligten Fachabteilungen (E 26, FB 11/400 und EMZ) erarbeitet wurden.

 

Umsetzung
Die notwendigen Förderbescheide für die dargestellten Anträge wurden im Oktober 2021 durch die Bezirksregierung Köln erteilt. Ab diesem Zeitpunkt konnten die Maßnahmen beginnen. Die verschiedenen IT-Infrastrukturmaßnahmen werden sukzessive von E 26 geplant und ausgeschrieben.

 

 

Schulen

Status

Couven-Gymnasium

Umgesetzt

Maria-Montessori-Gesamtschule

Umgesetzt

KGS Marktschule Brand

Umgesetzt

GGS Brander Feld

Umgesetzt

KGS Düppelstraße

Umgesetzt

Inda-Gymnasium

In der Umsetzung

4. Aachener Gesamtschule

In der Umsetzung

GGS Am Lousberg

In der Umsetzung

GGS Gut Kullen

In der Umsetzung

GGS Vaalserquartier

In der Umsetzung

KGS Karl-Kuck-Schule

In der Umsetzung

KGS Luisenstraße

In der Umsetzung

KGS Passstraße

In der Umsetzung

KGS Michaelsbergstraße in den Räumlichkeiten GHS Burtscheid

In Planung*

KGS Höfchensweg

In Planung*

Montessori Grundschule Mataréstraße

In Planung*

Montessori Grundschule Reumontstraße

In Planung*

 

*In Planung = Vorbereitung der Ausschreibung

Tabelle 3: Aktueller Stand der Umsetzung im Bereich der IT-Infrastruktur und des WLAN Ausbaus

 

Für die Umsetzung der IT-Infrastruktur- und WLAN-Maßnahmen wurde ein Fördervolumen von insgesamt 1.753.155 € angesetzt.

 

Förderbereich 2.3 – schulgebundene mobile Endgeräte

Laut Förderrichtlinien kann jeder Schule im Rahmen dieses Förderbereichs ein max. Budget von 25.000 € zur Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte wie Notebooks, Tablets und Zubehör eingeräumt werden.

 

Voraussetzung zur Anschaffung mobiler Endgeräte ist laut Förderrichtlinie eine entsprechende IT-Infrastruktur je Schule oder eine Beantragung dieser über den DigitalPakt. Erst nach Erfüllung dieser Vorgaben werden die Fördergelder an den Schulträger freigegeben. 

 

Beantragung

Aufgrund des vorgegebenen finanziellen Rahmens wurde seitens der Verwaltung eine Bestellliste entwickelt, in welcher eine Auswahl an Endgeräten inkl. der entsprechenden Anschaffungskosten erfasst wurde. Die Schulen konnten so innerhalb des vorgegebenen Budgets über die Verwendung der Mittel frei entscheiden bzw. eine Auswahl treffen, welche Endgeräte in welcher Anzahl beschafft werden sollen.

 

Auch für diese Fördersäule ist das Anfertigen der umfassenden tpEks für sämtliche Schulen erforderlich, die letztlich auch durch die Schulleitungen zu unterzeichnen und dem Förderantrag beizufügen sind. In den tpEks wurden je Schule u. a. der aktuelle Ist-Stand der vorhandenen Endgeräte, der Anschaffungswunsch sowie fundierte pädagogische Begründungen zur Anschaffung der Geräte dargelegt.

 

Umsetzung

Der Förderbescheid für diese Anträge wurde von der Bezirksregierung Köln im November 2021 genehmigt. Im Anschluss wurden die Bestelllisten mit den Schulen koordiniert, sodass die Schulen für das gegebene Budget ihre Anschaffungswünsche nennen konnten. Aufgrund von zwischenzeitlichen Preisschwankungen und der förderrechtlichen Obergrenze von 25.000 € je Schule mussten die Bestelllisten fortlaufend angepasst und mit den Schulen abgestimmt werden, was zu zeitlichen Verzögerungen geführt hat. Mit den finalen Bestelllisten wurde die regioiT im Juli 2022 mit der Beschaffung der schulgebundenen mobilen Endgeräte sowie des Zubehörs beauftragt. Die Lieferung eines Großteils der Geräte und Zubehörartikel konnte bereits im letzten Quartal 2022 stattfinden. Aufgrund von Lieferengpässen wurden die iPads erst im April 2023 geliefert und an die Schulen ausgegeben.

Insgesamt wurden 1070 iPads, 739 Laptops und mehrere tausend Zubehörartikel (z.B. Apple Pencil, Taschen, Schutzhüllen, iPad Koffer usw.) an die Schulen geliefert. Dies umfasst ein Volumen von 1.375.000 €. Die Lieferungen wurde vollständig ausgeführt und diese Fördersäule wurde somit abgeschlossen.

 

 

Förderbereich 2.1 – Interaktions- und Anzeigetechnik

In der Vorlage Nr. FB45/0757/WP17, die in der Sitzung des Schulausschusses am 04.06.2020 beraten wurde, wurde beschlossen, dass sämtliche Klassen- und Kursräume der städt. Schulen mit Präsentationstechnik ausgestattet werden sollen, sofern diese nicht bereits über eine zeitgemäße Präsentationstechnik (bspw. über „Gute Schule 2020“) verfügen.

 

Beantragung

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde in einem ersten Schritt eine umfassende Bestandserhebung durchgeführt. Insgesamt wurden 407 auszustattende Klassen- und Kursräume ermittelt.

Überdies wurden sämtliche Klassenräume, die mit einem Beamer ausgestattet sind, dahingehend untersucht, ob der jeweils vorhandene Beamertyp den Anforderungen einer aktuellen Präsentationstechnik entspricht. Im Ergebnis wurden 157 veraltete Beamer in Klassen- und Kursräumen identifiziert, die ebenfalls im Rahmen des DigitalPakts gegen zeitgemäße Präsentationstechnik ausgetauscht werden.

 

Analog zu den schulgebundenen mobilen Endgeräten wurden auch hier seitens der Verwaltung vier Medienpakete geschnürt, zwischen denen die Schulen sich entscheiden konnten. Auf das Anbieten von Deckenbeamern wurde bewusst verzichtet, da die Montage dieser im Rahmen von „Gute Schule 2020“ häufig zu Komplikationen führte. Die Medienpakete enthielten verschiedenste Präsentationstechnikangebote: Über interaktive Displays von verschiedenen Anbietern in verschiedenen Größen, über passive Displays bis hin zu Kurzdistanzbeamern, konnten die Schulen ihrem jeweiligen Medienkonzept entsprechend die gewünschte Präsentationstechnik auswählen.

 

Basierend auf den Anschaffungswünschen wurden auch hier die tpEks je Schule durch die Abteilung Schule in Zusammenarbeit mit den Schulen erstellt.

Die verschiedenen Anträge wurden der Bezirksregierung Köln Ende Februar 2022 übermittelt. Bei der Präsentationstechnik handelt es sich insgesamt um ein Antragsvolumen von fast 4.906.579 €. Die Zeitplanung bei der Durchführung dieser Fördersäule wurde mit der Annahme erstellt, dass die Förderbescheide, ähnlich wie bei den vorher beantragten Fördersäulen, innerhalb von zwei bis sechs Monaten vorliegen würden. Trotz fortlaufender Erkundigungen nach dem aktuellen Bearbeitungsstand und direkter Kommunikation mit den verschiedenen Ebenen der Bezirksregierung Köln wurden die Förderbescheide in diesem Zeitraum nicht ausgestellt. Der Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn im dritten Quartal des Jahres 2022 wurde von der Bezirksregierung abgewiesen, mit dem Hinweis auf die baldige Ausstellung der Förderbescheide. Nach mehrmaligen Schreiben des FB 45 sowie der Schulen, unter anderem einem Schreiben der Grundschulleitungskonferenz an die Bezirksregierung Köln, wurden die Förderbescheide für den Förderbereich der Präsentationstechnik erst Ende April 2023 übersandt - insgesamt über 14 Monate nach Antragstellung.

 

Umsetzung

Unmittelbar nach dem Erhalt der Förderbescheide wurde ein Termin mit den verschiedenen Fachbereichen, die bei der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt sind, sowie der regioiT und der ausführenden Firma koordiniert, um das weitere Vorgehen mit einem Zeitverzug von über einem Jahr zu besprechen. Der Ablauf sieht vor, dass zunächst die Räumlichkeiten begangen werden, anschließend werden die Begehungsberichte erstellt und die Angebote für die einzelnen Schulen zusammengestellt. Danach wird der geplante Vorgang durch das Gebäudemanagement geprüft und anschließend die Maßnahme beauftragt. Eine Begehung der Räumlichkeiten vor Erhalt der Förderbescheide war aus mehreren Gründen nicht möglich, die Kurs- und Klassenräume haben sich in der Zwischenzeit an einigen Schulen geändert, der ausschlaggebende Grund war jedoch, dass eine Begehung vor dem Erhalt der Förderbescheide förderschädlich gewesen wäre. Innerhalb kürzester Zeit wurden die ersten Schulen durch die Firma Keller begangen und die Umsetzung der Maßnahmen wurde begonnen. Mittlerweile wurden die ersten 21 Schulen begangen. Die Beauftragung und Bestellung von insgesamt sieben Schulen wurden bereits durchgeführt. Weitere Schulen folgen unmittelbar. Bei den benötigten Pylonensystemen für die interaktiven Displays liegen die Lieferzeiten momentan bei acht bis zehn Wochen. Entsprechend wurden die Installationstermine mit den Schulen vereinbart, die das Medienpaket mit den Pylonensystemen ausgewählt haben. Es werden sukzessive die restlichen Schulen durch die Firma Keller begangen. Bei der Reihenfolge wurde die Reihenfolge der Schulen aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ weitergeführt. Entsprechend werden zuerst die Schulen ausgestattet, die noch keine Präsentationstechnik über das vorherige Förderprogramm erhalten haben.

 

Schulen

Anzahl der Räume

Status

KGS Bildchen

4

Installationstermin steht fest

GGS Brander Feld

7

Installationstermin steht fest

Couven-Gymnasium

1

Installationstermin steht fest

KGS Marktschule Brand

1

Installationstermin steht fest

GGS Am Lousberg

10

Installationstermin steht fest

GGS Düppelstraße

12

Installationstermin steht fest

GGS Gut Kullen

8

Installationstermin steht fest

KGS Luisenstraße

8

Begehung beauftragt

KGS Am Fischmarkt

4

Begangen

KGS Höfchensweg

10

Begangen

GGS Am Höfling

12

Begangen

Montessori Reumontstraße

12

Begangen

KGS Forster Linde

8

Begangen

KGS Am Römerhof

12

Begangen

Montessori Mataréstraße

14

Begehung beauftragt

GGS Walheim

8

Begangen

Schule am Rödgerbach

13

Begehung beauftragt

KGS Birkstraße

10

Begangen

Anne-Frank-Gymnasium

9

Begangen

KGS Beeckstraße

4

Begangen

Geschwister-Scholl-Gymnasium

32

Begangen

 

 

Förderbereich 2.2Digitale Arbeitsgeräte

Innerhalb dieses Förderbereichs konnten die Schulen entsprechende Anschaffungswünsche für digitale Arbeitsgeräte für den Schulunterricht äußern. In diesem Bereich wurde das restliche Budget in Höhe von 1.575.578 € verortet.

Beantragung

Wie bei den anderen Anträgen mussten auch diesem Antrag die gewohnten tpEks beigefügt werden, um die Anschaffungswünsche pädagogisch zu begründen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung ging aus der Förderrichtlinie nicht eindeutig hervor, welche Geräte unter die Definition von digitalen Arbeitsgeräten fallen. Auf entsprechende Nachfrage hin konnte die Bezirksregierung Köln der Abteilung Schule dies ebenfalls nicht mitteilen, es wurde darauf verwiesen, dass noch eine Rückmeldung des Ministeriums abzuwarten sei. Da die Anträge aber so schnell wie möglich gestellt werden mussten, wurden die Schulen dazu angehalten innerhalb ihres jeweiligen Budgets alle Gerätewünsche zu äußern, die als digitale Arbeitsgeräte für den Unterricht fungieren könnten. Dieser Förderbereich wurde in zwei verschiedene Gruppen nach Anträgen unterteilt: Ein Antrag umfasste mobile Präsentationstechnik, der weitere Antrag die restlichen digitalen Arbeitsgeräte.

 

Als Reaktion auf diese Anträge hat die Abteilung Schule Ende 2022 eine Rückmeldung der Bezirksregierung in Form von mehreren Seiten an Streichungen bzw. Rückfragen zu den tpEks erhalten. Die pädagogischen Begründungen für die Anschaffung der Geräte werden innerhalb der Bezirksregierung von Fachberatern überprüft. Vor allem am Antrag der digitalen Arbeitsgeräte wurden extrem viele pädagogische Begründungen bemängelt und ausführlichere Beispiele gefordert. Einige der digitalen Arbeitsgeräte wurden ebenfalls als nicht förderfähig eingestuft, da sie nicht in die digitale Infrastruktur der Schulen eingebunden werden könnten, beispielsweise Blu-Ray Player, Lautsprecher für Präsentationstechnik usw. Nach vielen Diskussionen mit der Bezirksregierung wurde am 15.08.2023 der Förderbescheid für die mobile Präsentationstechnik ausgestellt. Der letzte Förderbescheid für die digitalen Arbeitsgeräte liegt noch nicht vor. In Zusammenarbeit mit dem EMZ und den Schulen werden weitere pädagogische Begründungen nachgeliefert, um so viele digitale Arbeitsgeräte wie möglich als förderfähig darstellen zu können.

 

Umsetzung

Die Umsetzung der Bestellung der mobilen Präsentationstechnik startet nun und wird so schnell wie möglich umgesetzt.

 

Durchführungszeitraum im Förderprogramm „DigitalPakt Schule NRW“

Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung und nach Erhalt des offiziellen Rundschreibens der Bezirksregierung im Juli 2023 wurden die Fristen des Förderprogramms genauer definiert und angepasst.

 

Entgegen der Annahme, dass der DigitalPakt einen Umsetzungszeitraum bis Ende 2025 aufweist (die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2025 außer Kraft), hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass dies lediglich den Bewilligungszeitraum umfasst. Der Stadt Aachen wurden Mittel bis ins Haushaltsjahr 2025 hinein bewilligt. Der Durchführungszeitraum endet jedoch am 31.10.2024, wie mit offiziellem Schreiben aus Juli 2023 mitgeteilt wurde. Die Bezirksregierung nutzt das letzte Jahr des Bewilligungszeitraums, also 2025, um die Rückabwicklung der Gelder zwischen Land und Bund fristgerecht durchführen zu können. Daher können im Jahr 2025 keine Maßnahmen des DigitalPakts mehr ausgeführt werden.

 

Entgegen der anfänglichen Zeitplanung stellt dies die fristgerechte Durchführung einiger Maßnahmen innerhalb des DigitalPakts vor große Herausforderungen. Alleine durch die Dauer der Bearbeitung vieler Anträge besteht eine Verzögerung innerhalb der Zeitplanung von mehr als 14 Monaten. Die zusätzliche Reduzierung durch die Begrenzung des Durchführungszeitraums stellt die Verwaltung abermals vor eine enorme Herausforderung, die Maßnahmen rechtzeitig beenden zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es unwahrscheinlich, dass alle Maßnahmen, insbesondere in den Fördersäulen für Präsentationstechnik und WLAN-Ausbau, innerhalb des Durchführungszeitraum im Förderprogramm fristgerecht beendet werden können. Deswegen wurde am 24.07.2023 bereits ein Schreiben an das Ministerium versendet, um die Situation der Stadt Aachen darzustellen und um eine Verlängerung des Durchführungszeitraums zu bitten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

1)      5-030302-900-01400-900-1, 78350000

2)      5-030302-900-01400-900-2, 78350000

3)      5-030302-900-01400-900-3, 78350000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortg. Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortg. Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1) 1.955.165,72

2) 4.382.977,78

3) 2.053.887,43

1.955.165,72

4.382.977,78

2.053.877,43

0

0

0

0

Ergebnis

-8.432.030,93

-8.432.030,93

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

1)      4-030302-927-5, 52560000

2)      4-030302-927-6, 52560000

3)      4-030302-927-7, 52560000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortg. Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortg. Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 1.955.165,72

2) 4.382.977,78

3) 2.053.887,43

1) 1.955.165,72

2) 4.382.977,78

3) 2.053.887,43

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-8.432.030,93

-8.432.030,93

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...