Kenntnisnahme - FB 45/0413/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Ratsanträge 312/18 – Bedürftige Familien stärken: Zuschussfonds für soziale Träger – der CDU-Fraktion und 353/18 – Finanzielle Unterstützung des Projektes Querbeet der Grünen-Fraktion und der SPD-Fraktion gelten damit als behandelt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Sachverhalt

Mit Bescheid vom 17. Januar 2023 wurde der Stadt Aachen auf Grundlage der Richtlinie „Stärkungspakt NRW“ für die in 2023 krisenbedingt anfallenden Mehrausgaben in Folge einer hohen Inflation, der steigenden Energiepreise sowie einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer Infrastrukturen eine Unterstützungsleistung in Höhe von 1.811.565 Euro bewilligt.

Zur weiteren Bearbeitung der für die Stadt gewährten Mittel wurde eine prinzipiell hälftige Aufteilung der Fördersumme zwischen den Fachbereichen Kinder, Jugend und Schule (FB 45) und Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) vorgenommen. Nach vorangegangener Antragsstellung werden die Unterstützungsleistungen des Landes über diese Stellen an die freien Träger der Jugendhilfe sowie an die übrige soziale Infrastruktur zur eigenständigen Umsetzung des Förderprogramms weitergeleitet.

 

Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte aufgrund der zeitlich ambitionierten Förderkulisse zeitnah nach Behandlung des Themas im Hauptausschuss am 15. März 2023, sodass Anträge ab dann umgehend bis spätestens zum 30. Juni 2023 gestellt werden konnten. Über das Thema informierte die Verwaltung erstmalig mündlich in der Sitzung des KJAs am 14. März 2023 im Rahmen der Vorlage FB 45/0327/WP18.

 

Die Richtlinie und die dazu vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) veröffentlichten Begleitinformationen warfen bei vielen Kommunen in NRW Fragen auf, die mit der Unterstützung des Städtetages NRW weitestgehend geklärt werden konnten. Der Handlungsspielraum im Rahmen der Bewilligung ist auf der einen Seite weit gefasst, auf der anderen Seite jedoch werden im Rahmen der FAQs kleinteilige Berechnungen und Beispiele aufgeführt, mit der Folge, die Fördermittel nicht so unbürokratisch zur Verfügung stellen zu können wie zunächst angekündigt.

 

Gegenstand der Unterstützung

Antragsberechtigt sind Anlaufstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, welche vorwiegend Menschen aus einkommensarmen Haushalten und / oder mit besonderen Bedarfslagen unterstützen. Die Zielgruppe dieser Angebote ist auf Grund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders von den Entwicklungen betroffen. Die Leistungen der Billigkeit werden nur für Ausgaben gewährt, die unmittelbar mit Angeboten im Aachener Stadtgebiet in Zusammenhang stehen. Finanziert werden können zum einen krisenbedingte Mehrausgaben von laufenden Angeboten sowie zum anderen Ausgaben für die krisenbedingte Schaffung von zusätzlichen Angeboten. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist außerdem, dass es sich bei den Antragssteller*innen um juristische Personen handelt.

 

Beispielsweise förderfähig sind folgende (Mehr-) Ausgaben:

- Heiz- und Energiekosten

- Miet – und Nebenkosten

- Müllentsorgungskosten

- Personal- und Honorarausgaben (unter bestimmten Voraussetzungen)

 

Administrative Aufgaben bleiben von der Förderung ausgenommen, ebenso wie investive Beschaffungen, Instandhaltungs- oder Baumaßnahmen.

 

Durchführungszeitraum

Die Verwendung der Fördermittel ist aus haushaltsrechtlichen Gründen des Landes auf Ausgaben des Jahres 2023 beschränkt. Die Stadt Aachen hat dem Land die Unterstützungsleistungen, die bis zum 30.09.2023 nicht verbindlich festgelegt oder absehbar nicht verausgabt werden, bis zum 13.10.2023 zurückzuzahlen. Mittel, die bis zum 31.12.2023 nicht verausgabt wurden, sind im Anschluss zurückzuzahlen.

 

Antragslage

Insgesamt sind bis dato 31 Anträge mit einer beantragten Gesamtsumme i.H.v. 1.236.672,84 € eingegangen.

 

Hiervon entfallen 14 Anträge auf den FB 45 mit einer beantragten Fördersumme i.H.v. 588.702,50 €. €.  4 Anträge konnten von dieser Stelle bereits genehmigt werden, 1 Antrag wurde abgelehnt und 9 Anträge sind derzeit noch offen.

 

Über den FB 56 wurden 17 Anträge mit einer beantragten Fördersumme i.H.v. 647.970,34 € gestellt. Von dort konnten 11 Anträge bereits genehmigt werden, 1 Antrag wurde abgelehnt und 5 Anträge sind derzeit noch offen.

 

Detaillierte Übersichten sind als Anlagen beigefügt.

 

Weiteres Vorgehen

Die Anträge reichen nach jetzigem Stand nicht aus, um alle Mittel auszuschöpfen. Die Verwaltung ist bemüht, eine maximale Mittelverwendung zu erreichen. In diesem Sinne wurde die Antragsfrist zuletzt nochmals bis zum 30.08.2023 verlängert.

 

Ratsantrag 312/18 – Bedürftige Familien stärken: Zuschussfonds für soziale Träger – der CDU-Fraktion vom 18.01.2023

Die CDU-Fraktion beantragt, sozialen Trägern Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese bedürftige Familien bei notwendig werdenden Anschaffungen des täglichen Lebens (z. B. Bekleidung) finanziell unterstützen können (zur Antragsbegründung im Einzelnen wird auf den als Anlage beigefügten Ratsantrag verwiesen).

 

Zusätzlich zu wiederholten Pressemitteilungen sowie der umfangreichen und dauerhaften Information auf aachen.de, hat die Verwaltung auch Träger der sozialen Infrastruktur auf direktem Wege über die Möglichkeiten der Antragstellung informiert. Im Rahmen der finanziellen Unterstützung der Träger der Wohlfahrtspflege für krisenbedingte Personal-, Raum- und/oder Energiemehrkosten (vgl.  Übersicht) sind Träger auch in ihren Möglichkeiten gefördert worden, ihrerseits individuelle Hilfeleistungen an Bedürftige erbringen zu können. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang die Aachener Tafel e.V. zu nennen. Diese hatte nicht vorrangig ein offenes Problem, nicht über Lebensmittelspenden verfügen zu können. Eine offene Problematik bestand jedoch darin, dass nicht in ausreichendem Umfang Personal vorhanden war, um die regelmäßigen Abholungen der Lebensmittelspenden bewerkstelligen zu können. Daher wurde die Aachener Tafel e.V. konkret bei den dazu erforderlichen Personalkosten unterstützt, um so der gestiegenen Nachfrage seitens bedürftiger Menschen begegnen zu können.

 

Ebenfalls – nicht direkt durch die Verwaltung, sondern subsidiär genau über einen sozialen Träger – befindet sich noch die Zuteilung von Mitteln für die Aufstockung des Warenbestands des Sozialkaufhauses des WABe e.V. in Klärung. Konkret hat der Träger den Finanzierungsbedarf zur Bereitstellung von Kühlschränken und Waschmaschinen angemeldet, da bezüglich dieser Elektrogeräte die Nachfrage den alleine aus Spenden generierbaren Bestand bei Weitem übersteigt. Mit der bedarfsorientierten Warenbestandsaufstockung wird Familien der Erwerb der genannten Geräte ermöglicht, die sich diesen im gewerblichen Handel nicht mehr leisten können.

 

Ratsantrag 353/18 – Finanzielle Unterstützung des Projektes Querbeet der Grünen-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 25.04.2023

Die Fraktionen der Grünen und der SPD beantragen zu prüfen, inwieweit über die bestehende Förderung hinaus eine weitergehende Finanzierung des Projektes zur Erhöhung der verfügbaren Teilnahmeplätze möglich ist (zur Antragsbegründung im Einzelnen wird auf den als Anlage beigefügten Ratsantrag verwiesen). Die Verwaltung hat hierzu geprüft, ob die Finanzierung weiterer Teilnahmeplätze im Rahmen des Stärkungspakts NRW erfolgen konnte. Im Ergebnis wurden dem Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. als Träger der Maßnahme „Querbeet“ 45.736 Euro für weitere zehn Teilnahmeplätze im Jahr 2023 bewilligt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1)      4-050101-955-1, 41410000

2)      4-060201-950-1, 41410000

3)      4-050101-955-1, 53180000

4)      4-060201-950-1, 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) 905.782,50

2) 905.782,50

905.782,50

905.782,50

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3) 905.782,50

4) 905.782,50

905.782,50

905.782,50

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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