Kenntnisnahme - FB 56/0310/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird weiter berichten.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 19.01.2023 zu den Haushaltsplanberatungen 2023 wurden in den Produktbereich des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) unter anderem Mittel für den Haushalt 2023 wie folgt eingestellt:

 

  • Anträge Queerer Organisationen, 75.000 Euro
  • Förderung CSD, 25.000 Euro

 

sowie für die Haushaltsjahr 2024 und 2025

 

  • Anträge Queerer Organisationen, 125.000 Euro

 

vorgesehen.

 

Mit Ratsantrag 314/18 vom 24.01.2023 beantragen die Fraktionen von Grünen und SPD, dass die Verwaltung

 

  • ein Konzept zur Unterstützung der Angebote für LGBTQIA+-Personen zu erarbeiten, welches den Angebotsträgern Fördermöglichkeiten aufzeigt
  • Leistungsvereinbarungen mit den im entsprechenden Beratungsbereich tätigen Organisationen trifft
  • Die Ausrichtenden des CSD in Aachen unterstützt
  • Gespräche mit der StädteRegion mit dem Ziel zu führen, eine gemeinsame Förderkulisse abzustimmen
  • innerhalb ihrer eigenen Strukturen dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von LGBTQIA+-Personen im Rahmen der Gleichstellung berücksichtigt werden und deren Akzeptanz gefördert wird.

 

Bezüglich der Antragsbegründung wird auf den als Anlage 1 beigefügten Ratsantrag verwiesen.

 

Ein erstes Gespräch über die mögliche Unterstützung hat der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit Vertretern von Rainbow e.V. im Frühjahr 2023 geführt. Als Dachverband für die queeren Organisationen in Aachen sowie auch für vereinzelt noch nicht eigener Vereinsform organisierte Akteure/Gruppen, hat der Verein Rainbow die Koordination für diese wahrgenommen.

Es bestand die einvernehmliche Einschätzung, dass, sowohl auf Seiten der queeren Organisationen als auch auf Seiten der Verwaltung, Strukturen für eine längerfristige Zusammenarbeit erst entwickelt werden müssen. Aufgrund der vorgelegenen Dringlichkeit wurde prioritär die finanzielle Unterstützung der Organisationen im Jahr 2023 erörtert. Seitens der Verwaltung wurde erläutert, wie diese kurzfristig auf den Weg gebracht werden können (Antragstellungen auf Grundlage von Projektbeschreibungen und Finanzierungsplänen). Im Zuge dessen wurden entsprechende Anträge sodann im Zeitraum vom 01. bis 19. April 2023 bei der Verwaltung eingereicht (Anlage 2).

 

Finanzielle Unterstützung

Gemäß der im Haushaltsplan 2023 dazu bereitgestellten Mittel hat die Verwaltung Zuwendungsbescheide wie folgt erteilt:

 

  • Förderung des CSD, 25.000 Euro
  • Förderung Rainbow e.V., 51.000 Euro
  • Förderung Rainbow Sports Aachen e.V., 5.000 Euro
  • Förderung Queerreferat an den Aachener Hochschulen e.V., 5.000 Euro
  • Förderung AIDS-Hilfe Aachen e.V. (Projekt SchLAu), 14.000 Euro

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage befindet sich ein weiteres Gespräch – möglichst noch vor der Sitzung am 28. September 2023 - zwischen Vertretungen von Rainbow e.V. und dem Fachbereich, Wohnen, Soziales und Integration in der Terminplanung. In diesem und ggf. auch in Folgegesprächen sind u. a. die Möglichkeiten des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen zu prüfen.

 

Ferner hat die Verwaltung erste Gespräche mit der StädteRegion geführt, konkret mit den dortigen Dezernaten III – Herrn Dr. Ziemons und V – Herrn Terodde. Es wurde vereinbart, dass die von den beiden Herren Dezernenten jeweils formulierten Positionierungen bezüglich des Aachener Ratsantrags hier in der Vorlage wiedergegeben werden:

 

Dezernat III - Herr Dr. Ziemons

„Die StädteRegion Aachen finanziert und unterstützt sowohl im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes und der Sozialplanung, als auch als untere Gesundheitsbehörde verschiedene Institutionen, die sich bei persönlichem Bedarf auch um Belange der LGBTQIA+-Community kümmern. Dabei handelt es sich sowohl um Beratungsstellen (z.B. für Selbsthilfegruppen, AIDS-Hilfe, Suchthilfe, Kurberatung) als auch um konkrete gesundheitsbezogene Unterstützung, wie z.B. STD-Testungen, die auch anonym möglich sind, sowohl im Gesundheitsamt als auch bei freien Trägern. Wichtig ist der StädteRegion dabei, dass keine wie auch immer geartete Stigmatisierung entsteht, so dass die Angebote grundsätzlich für alle Bevölkerungsgruppen offen sind.“

 

Dezernat V - Herr Terodde

Im Kontext der LGBTQIA+-Unterstützungsangebote zielt das Projekt SchLAu auf Aufklärungsarbeit an Schulen und in Jugendeinrichtungen und ist damit im Bildungsbereich zu verorten. Da Innere Schulangelegenheiten betroffen sind, ist das Schulamt für die Städteregion Aachen eingebunden. Die kommunalen Schulträger in der Städteregion Aachen werden regelmäßig im Rahmen der Bildungsdezernent/innen-Konferenz informiert. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Bitte des Trägers, den Aufwand für die Antragsstellung und die Abrechnung zu reduzieren, ist es zielführend, das Vertragsverhältnis auf die AIDS-Hilfe sowie die städteregionale Verwaltung zu begrenzen und den städtischen Finanzierungsbeitrag über die differenzierte Umlage Städteregion Aachen einzubringen.

 

Operativ ist das Bildungsbüro der Städteregion Aachen tätig, das über den Lenkungskreis gesteuert wird, in dem neben dem Beigeordneten für Bildung, Jugend und Kultur als stellv. Vorsitzendem weitere leitende Mitarbeiter der Stadt Aachen vertreten sind.

 

Der Intention des Antrags, eine gemeinsame, abgestimmte Förderkulisse aufzusetzen, wird hiermit Rechnung getragen.

 

 

Konzepterstellung

In konzeptioneller Hinsicht ist festzustellen, dass es sich bei dem Thema „Queeres Leben“ um eine mehrere Verwaltungsbereiche betreffende Querschnittsaufgabe handelt. Die Erstellung eines Gesamtkonzepts, welches sowohl die Darstellung der Fördermöglichkeiten für die Angebotsträger als auch die Entwicklung geeigneter Maßnahmen für die Berücksichtigung der Belange sowie die Akzeptanz von LGBTQIA+-Personen beinhaltet, bedarf zum einen der Verfügbarkeit entsprechender personellen Ressourcen und zum anderen der strukturellen Verortung innerhalb der Verwaltung. Diesbezüglich sind noch verwaltungsinterne Abstimmungen notwendig. Die Verwaltung wird damit zu gegebener Zeit wieder auf die Politik zu kommen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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