Kenntnisnahme - E 49.6/0008/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bücherbus Stadtbibliothek
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Stadtbibliothek
- Beteiligt:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 49/6, E 49/S
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Kenntnisnahme
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14.09.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater vom 09.05.2023 wurde dargestellt, dass der Bücherbus „Fabian“ der Stadtbibliothek Aachen mittlerweile technisch veraltet und zunehmend reparaturanfällig ist. Um weiterhin im gesamten Stadtgebiet eine zuverlässige, wohnortnahe und niederschwellige Grundversorgung mit Literatur zu gewährleisten, ist ein neues Fahrzeug notwendig. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges für die Fahrbibliothek zu prüfen.
Daraufhin hat die Stadtbibliothek Aachen in enger Abstimmung mit dem Aachener Stadtbetrieb eine umfassende Marktsichtung betrieben. Hierzu fand ein enger Austausch mit anderen Fahrbibliotheken im In- und Ausland sowie eine Sichtung der unterschiedlichen Anbieter statt. So sind beispielsweise in den Niederlanden oder in Schleswig-Holstein moderne Fahrbibliotheken im Betrieb oder befinden sich derzeit in Planung.
Als Ergebnis der Marktsichtung konnte aus bibliotheksfachlicher Sicht die Variante eines LKW’s, bestehend aus einer Antriebsmaschine mit Elektroantrieb und einem Sattelauflieger besonders überzeugen. Eine Zugmaschine in Kombination mit einem Auflieger hat im Gegensatz zum konventionellen Bus den Vorteil, dass die Möglichkeiten der modernen OpenLibrary-Technologie perspektivisch genutzt werden können. Zugmaschine und Auflieger würden voneinander losgelöst, so dass allein der Auflieger außerhalb der personalgestützten Zeiten im Stadtraum verbliebe. Daher wurde mit Blick auf die langfristige Nutzung des Fahrzeuges die Variante, die die größtmögliche Flexibilität und Entwicklungspotentiale für den zukünftigen Einsatz bietet, priorisiert. Bezüglich der Nutzungsdauer ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug eine Lebensdauer von mindestens 15 - 20 Jahren aufweist. Eine längere Betriebszeit ist nicht ausgeschlossen. Das aktuelle Fahrzeug ist beispielsweise seit 30 Jahren in Betrieb.
Hinsichtlich der Antriebstechnik kommen unter Berücksichtigung der zu bewältigenden täglichen Fahrleistung moderne ökologische Alternativen zur Verbrennungstechnologie in Frage, sodass aller Voraussicht nach ein Elektroantrieb gewählt werden kann.
Anbieterseitig gibt es für dieses Spezialgebiet keine Generalunternehmer, die sowohl Zugmaschine als auch Sattelauflieger und Bibliothekstechnik aus einer Hand liefern, sodass bei der Beschaffung eine Aufteilung auf die einzelnen Fachfirmen erfolgen müsste. Da Zugmaschine und Auflieger ohnehin über Standardverbindungen miteinander ge- und entkoppelt werden können, ist eine solche Aufteilung auch gut machbar. Für die Bibliothekstechnik ist es sinnvoll, wenn die auf dem Markt befindlichen renommierten Anbieter mit entsprechenden Referenzen die technische Bibliotheksausstattung in der neuen Fahrbibliothek implementieren.
Die Marktsichtung hat außerdem gezeigt, dass sämtliche auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge als Individuallösung für die jeweilige Bibliothek angefertigt wurden. Dieses Vorgehen bietet größtmögliche Flexibilität und verspricht eine möglichst passgenaue Lösung für die Stadtbibliothek Aachen. Anbieter, die den Auflieger individuell nach den Wünschen der jeweiligen Bibliothek erstellen und einrichten, wurden ausfindig gemacht. Hier zeigt sich vor allem bei der Einrichtung der Innenräume eine große Bandbreite an Möglichkeiten zur atmosphärischen Gestaltung der Fahrbibliothek.
Insgesamt ist geplant, die Beschaffung eines LKW mit Auflieger als Fahrzeug für die Fahrbibliothek weiter zu verfolgen, das Nutzungskonzept sowie entsprechende Fördermöglichkeiten zu konkretisieren. Die zeitliche Schiene sieht vor, im Jahr 2024 konkret in eine etwaige Vergabe einzusteigen, sodass eine Lieferung des Fahrzeuges in 2025 realistisch erscheint.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für einen elektromotorisch betriebenen LKW mit Sattelauflieger, der mit moderner Bibliothekstechnik ausgestattet und als attraktiver Bibliotheksraum eingerichtet ist, belaufen sich auf etwa 800.000 Euro insgesamt. Hiervon entfallen auf die Zugmaschine etwa 390.000 Euro, auf die individuelle Fertigung und Einrichtung des Aufliegers circa 350.000 Euro und auf die Bibliothekstechnik 60.000 Euro. Da die tatsächliche Lieferung des Fahrzeuges für 2025 angedacht ist, fallen innerhalb der beabsichtigten Planungs- und Ausschreibungsphase im Jahr 2024 noch keine Kosten an.
Mit Blick auf die Fördermöglichkeiten kommen verschiedene Förderungen in Frage. Von der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken werden unter dem Titel „Modernisierung von Bibliotheken“ verschiedene Modernisierungsansätze – zumeist die Ausstattung mit moderner Technologie oder Inneneinrichtung – gefördert. Inwieweit eine neue Fahrbibliothek förderfähig ist, muss nach Auskunft des Fördermittelgebers im Einzelfall geprüft werden. Nach Einschätzung der Bibliothek ist eine Förderung zwischen 60 % und 80 % der Kosten im Bereich der Innenausstattung des Aufliegers inklusive der Installation der OpenLibrary-Technologie wahrscheinlich, wohingegen die Bibliotheksförderung für die Zugmaschine voraussichtlich eher ausgeschlossen ist.
Allerdings könnte bei der elektronischen Zugmaschine eine Förderung über progresNRW möglich sein. Diese Förderung sieht für Nutzfahrzeuge der Klasse N3 für den Transport- und Güterverkehr (> 12 Tonnen Gesamtgewicht) vor, dass 80% der Mehrkosten des Elektroantriebes im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug förderfähig sind. Im konkreten Fall würde dies bedeuten, dass voraussichtlich ca. 230.000 Euro Förderung aus Landesmitteln für die Zugmaschine beantragt werden können. Parallel hierzu werden auch noch Bundesfördermittel geprüft, hier lässt sich jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ermitteln, welche Förderungen aus Bundesmitteln tatsächlich zur Verfügung stehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen | |||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024ff. | Fortgeschriebener Ansatz | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | |||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 800.000 | |||||||||
Ergebnis | 0 | 0 |
| 0 | - | - 800.000 | |||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| keine ausreichende Deckung vorhanden | keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024ff | Fortgeschriebener Ansatz | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||||||||||
| keine ausreichende Deckung vorhanden | keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
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| nicht |
| X |
| nicht bekannt |