Kenntnisnahme - FB 61/0770/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation Sief hier: Bürgerantrag vom 08.12.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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17.10.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen, die Verkehrssituation in Sief (vorrangig entlang der Raerener Straße, der Wilbankstraße und des Magelpfads) zu prüfen und ggf. zu verbessern (vgl. Anlage 1).
- Heutige Situation
Die Antragsteller*innen beantragen eine Verbesserung der Verkehrssituation in Aachen-Sief. Vorrangig sollen die Raerener Straße, die Wilbankstraße und der Magelspfad sicherer gestaltet werden.
Die Situation in Aachen-Sief stellt eine Außerortslage mit Streusiedlungscharakter dar. Es gibt keine durchgängige Bebauung mit unmittelbarer Erschließung von Grundstücken. Damit haben die dortigen Straßen einen Charakter von Außerortsstraßen. Die Verkehrswege sind entsprechend der Nutzung überwiegend in Asphalt ohne separat angelegte Gehwege ausgebaut.
Die Wilbankstraße ist Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) von Aachen (Kategorie HS III). Die Kreisstraßen 38 (Magelspfad) und 39 (Raerener Straße) sind nicht im Hauptstraßennetz für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 enthalten, da sie nach RIN 08 keine maßgebliche Verbindungsfunktion besitzen.
Laut den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) fallen die Straßen in Sief aufgrund ihrer geringen Verkehrsbelastung von weniger als 3.000 Kfz/Tag (2020 waren es bis zu 1.100 Kfz/Tag) in die Straßenkategorie LS IV (vgl. RAL Tabelle 8 Seite 19). Daraus ergibt sich die Entwurfsklasse IV (vgl. RAL Tabelle 7 Seite 19). Für diese sind bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 70 km/h für den Fußgängerverkehr nach den RAL keine separaten Anlagen für den Fußverkehr notwendig (vgl. RAL Abschnitt 3.3 Seite 22). Somit gehen Fußgänger*innen am Rand der Fahrbahn oder benutzen dort wo vorhanden das Bankett. Dies ist aufgrund der geringen Verkehrsbelastung durch Kfz und Fußgänger*innen in solchen Fälle möglich. Nichtsdestotrotz wurde der Bereich der Ortslage Sief vor längerer Zeit mit einer Ortstafel definiert, so dass in diesem Bereich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Ausnahme bildet der Bereich etwa zwischen Pfeiferweg und Baumgartsweg. Hier wurde in den 80er-Jahren ein Tempo-30-Streckengebot zusammen mit dem Verkehrszeichen 136 „Achtung, Kinder“ beschildert, da sich damals ein Kindergarten im heutigen Feuerwehrhaus befand.
Der Bereich ist durch den öffentlichen Nahverkehr (Linie 16) erschlossen, wobei die „Hauptbusachse“ über den Pfeiferweg verläuft. Zu Schulzeiten finden auch Fahrten über die Haltestelle „Baumgartsweg“ statt.
Die Unfalllage in Sief ist laut Polizei unauffällig.
Geschwindigkeitsmessungen
Seitens der Stadt Aachen wurden seit 2019 diverse Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung)
Datum | Straße | Hausnr. | Anzahl Fahrzeuge | Vzul. | Vd. | V85. | Vzul.+10 | |
gesamt | durchschn./Tag | |||||||
02.-08.10.2019 | Raerener Str. | 344 | 2493 | 406 | 50 km/h | 43 km/h | 52 km/h | 2,8% |
14.-17.01.2020 | Raerener Str. | Haltestelle Baumgartsweg | 2089 | 703 | 30 km/h | 47 km/h | 57 km/h | 78,3% |
20.-23.10.2020 | Wilbankstr. | 27 | 3205 | 1079 | 50 km/h | 39 km/h | 58 km/h | 10,1% |
23.-27.10.2020 | Pfeiferweg | 38 | 2008 | 519 | 50 km/h | 50 km/h | 64 km/h | 22,6% |
02.-10.03.2023 | Wilbankstr. | 143 | 3815 | 198 | 50 km/h | 51 km/h | 63 km/h | 23,1% |
Vzul.= zulässige Höchstgeschwindigkeit
Vd= Mittlerwert der gemessenen Geschwindigkeiten
V85= Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird
Vzul. +10= Anteil Überschreitungen von 10 km/h über die geltende Höchstgeschwindigkeit
Es wurden maximal ca. 1.100 Fahrzeuge/Tag erfasst. Auf der Raerener Straße wurde im Bereich der Tempo 30-Regelung eine Überschreitung von 78,3 % festgestellt. Die höchsten Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit von Tempo 50 wurde mit 23,1 % auf der Wilbankstraße ermittelt.
Bei der Beratung werden immer auch die örtlichen Begebenheiten berücksichtigt.
Die Verwaltung hat die Einrichtung einer Messstelle durch das Ordnungsamt beschlossen. Daraufhin wurden am Baumgartsweg seit Mai 2022 drei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Verwarnungen werden hier bei einer Überschreitung von 9 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit ausgesprochen.
Messung mit Stativ
Datum | Uhrzeit | Straße | Standort | Fahrtrichtung | Vzul. | Anzahl Fahrzeuge | Verstöße |
11.05.2022 | 07:42-12:15 | Raerener Str. | Haltestelle Baumgartsweg | Lichtenbusch | 30 km/h | 130 | 53 |
04.05.2023 | 7:09-10:30 | Raerener Str. | Haltestelle Baumgartsweg | Lichtenbusch | 30 km/h | 161 | 50 |
08.09.2023 | 7:09-09:20 | Raerener Str. | Haltestelle Baumgartsweg | Lichtenbusch | 30 km/h | 88 | 20 |
- Bewertung
Mit Ausnahme der Messung am Baumgartsweg zeigt keine der Geschwindigkeitsmessungen eine Überschreitung von mind. 10 km/h in 40 % der erfassten Fälle.
Damit liegt die Überschreitung in einer Größenordnung, in der bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen zwar wünschenswert sind, aber in Abwägung der örtlichen Gegebenheiten sowie im gesamtstädtischen Vergleich aufgrund der begrenzten personellen und finanziellen Mittel von den verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen nicht empfohlen werden.
Heute befinden sich nach Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine schützenswerten Einrichtungen (Kita, Schule, Spielplätze, Sporthallen) in Sief. Zwecks Schulwegsicherung der Kinder, die im Siedlungsbereich Baumgartsweg wohnen und die Haltestelle „Sief Schule“ erreichen wollen, wird trotzdem an der Tempo-30-Regelung zwischen Pfeiferweg und etwa Baumgartsweg festgehalten, da keine Gehwege zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurde die Beleuchtung im Bereich der Haltestelle „Baumgartsweg“ verbessert. Da die Messungen des Ordnungsamts einen rückläufigen Anteil der Verstöße an der Messstelle Baumgartsweg zeigen, soll an der Durchführung der Messungen festgehalten werden.
Weitere Maßnahmen werden aufgrund des Streusiedlungscharakters nicht empfohlen.
- Fazit und Empfehlung
Aufgrund der Siedlungssituation und der geringen Verkehrsbelastung von maximal 1.100 Fahrzeugen/Tag, sind die Geschwindigkeitsmessungen in Sief im gesamtstädtischen Vergleich mit Ausnahme der Situation am Baumgartsweg als unauffällig zu bewerten. Daher werden von der Verwaltung keine planerischen Maßnahmen empfohlen.
Es können weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
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