Kenntnisnahme - FB 61/0770/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen, die Verkehrssituation in Sief (vorrangig entlang der Raerener Straße, der Wilbankstraße und des Magelpfads) zu prüfen und ggf. zu verbessern (vgl. Anlage 1).

 

  1. Heutige Situation

 

Die Antragsteller*innen beantragen eine Verbesserung der Verkehrssituation in Aachen-Sief. Vorrangig sollen die Raerener Straße, die Wilbankstraße und der Magelspfad sicherer gestaltet werden.

 

Die Situation in Aachen-Sief stellt eine Außerortslage mit Streusiedlungscharakter dar. Es gibt keine durchgängige Bebauung mit unmittelbarer Erschließung von Grundstücken. Damit haben die dortigen Straßen einen Charakter von Außerortsstraßen. Die Verkehrswege sind entsprechend der Nutzung überwiegend in Asphalt ohne separat angelegte Gehwege ausgebaut.

Die Wilbankstraße ist Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) von Aachen (Kategorie HS III). Die Kreisstraßen 38 (Magelspfad) und 39 (Raerener Straße) sind nicht im Hauptstraßennetz für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 enthalten, da sie nach RIN 08 keine maßgebliche Verbindungsfunktion besitzen.

Laut den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) fallen die Straßen in Sief aufgrund ihrer geringen Verkehrsbelastung von weniger als 3.000 Kfz/Tag (2020 waren es bis zu 1.100 Kfz/Tag) in die Straßenkategorie LS IV (vgl. RAL Tabelle 8 Seite 19). Daraus ergibt sich die Entwurfsklasse IV (vgl. RAL Tabelle 7 Seite 19). Für diese sind bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 70 km/h für den Fußgängerverkehr nach den RAL keine separaten Anlagen für den Fußverkehr notwendig (vgl. RAL Abschnitt 3.3 Seite 22). Somit gehen Fußgänger*innen am Rand der Fahrbahn oder benutzen dort wo vorhanden das Bankett. Dies ist aufgrund der geringen Verkehrsbelastung durch Kfz und Fußgänger*innen in solchen Fälle möglich. Nichtsdestotrotz wurde der Bereich der Ortslage Sief vor längerer Zeit mit einer Ortstafel definiert, so dass in diesem Bereich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Ausnahme bildet der Bereich etwa zwischen Pfeiferweg und Baumgartsweg. Hier wurde in den 80er-Jahren ein Tempo-30-Streckengebot zusammen mit dem Verkehrszeichen 136 „Achtung, Kinder“ beschildert, da sich damals ein Kindergarten im heutigen Feuerwehrhaus befand.

Der Bereich ist durch den öffentlichen Nahverkehr (Linie 16) erschlossen, wobei die „Hauptbusachse“ über den Pfeiferweg verläuft. Zu Schulzeiten finden auch Fahrten über die Haltestelle „Baumgartsweg“ statt.

Die Unfalllage in Sief ist laut Polizei unauffällig.


Geschwindigkeitsmessungen

 

Seitens der Stadt Aachen wurden seit 2019 diverse Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung)

Datum

Straße

Hausnr.

Anzahl Fahrzeuge

Vzul.

Vd.

V85.

Vzul.+10

gesamt

durchschn./Tag

02.-08.10.2019

Raerener Str.

344

2493

406

50 km/h

43 km/h

52 km/h

2,8%

14.-17.01.2020

Raerener Str.

Haltestelle Baumgartsweg

2089

703

30 km/h

47 km/h

57 km/h

78,3%

20.-23.10.2020

Wilbankstr.

27

3205

1079

50 km/h

39 km/h

58 km/h

10,1%

23.-27.10.2020

Pfeiferweg

38

2008

519

50 km/h

50 km/h

64 km/h

22,6%

02.-10.03.2023

Wilbankstr.

143

3815

198

50 km/h

51 km/h

63 km/h

23,1%

 

Vzul.= zulässige Höchstgeschwindigkeit

Vd= Mittlerwert der gemessenen Geschwindigkeiten

V85= Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird

Vzul. +10= Anteil Überschreitungen von 10 km/h über die geltende Höchstgeschwindigkeit

 

 

Es wurden maximal ca. 1.100 Fahrzeuge/Tag erfasst. Auf der Raerener Straße wurde im Bereich der Tempo 30-Regelung eine Überschreitung von 78,3 % festgestellt. Die höchsten Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit von Tempo 50 wurde mit 23,1 % auf der Wilbankstraße ermittelt.

 

Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltenden Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Bei der Beratung werden immer auch die örtlichen Begebenheiten berücksichtigt.

Die Verwaltung hat die Einrichtung einer Messstelle durch das Ordnungsamt beschlossen. Daraufhin wurden am Baumgartsweg seit Mai 2022 drei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Verwarnungen werden hier bei einer Überschreitung von 9 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit ausgesprochen.

Messung mit Stativ

Datum

Uhrzeit

Straße

Standort

Fahrtrichtung

Vzul.

Anzahl

Fahrzeuge

Verstöße

11.05.2022

07:42-12:15

Raerener Str.

Haltestelle

Baumgartsweg

Lichtenbusch

30 km/h

130

53

04.05.2023

7:09-10:30

Raerener Str.

Haltestelle

Baumgartsweg

Lichtenbusch

30 km/h

161

50

08.09.2023

7:09-09:20

Raerener Str.

Haltestelle

Baumgartsweg

Lichtenbusch

30 km/h

88

20

 

  1. Bewertung

 

Mit Ausnahme der Messung am Baumgartsweg zeigt keine der Geschwindigkeitsmessungen eine Überschreitung von mind. 10 km/h in 40 % der erfassten Fälle.

Damit liegt die Überschreitung in einer Größenordnung, in der bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen zwar wünschenswert sind, aber in Abwägung der örtlichen Gegebenheiten sowie im gesamtstädtischen Vergleich aufgrund der begrenzten personellen und finanziellen Mittel von den verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen nicht empfohlen werden.

 

Heute befinden sich nach Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine schützenswerten Einrichtungen (Kita, Schule, Spielplätze, Sporthallen) in Sief. Zwecks Schulwegsicherung der Kinder, die im Siedlungsbereich Baumgartsweg wohnen und die Haltestelle „Sief Schule“ erreichen wollen, wird trotzdem an der Tempo-30-Regelung zwischen Pfeiferweg und etwa Baumgartsweg festgehalten, da keine Gehwege zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurde die Beleuchtung im Bereich der Haltestelle „Baumgartsweg“ verbessert. Da die Messungen des Ordnungsamts einen rückläufigen Anteil der Verstöße an der Messstelle Baumgartsweg zeigen, soll an der Durchführung der Messungen festgehalten werden.

 

Weitere Maßnahmen werden aufgrund des Streusiedlungscharakters nicht empfohlen.

 

  1. Fazit und Empfehlung

Aufgrund der Siedlungssituation und der geringen Verkehrsbelastung von maximal 1.100 Fahrzeugen/Tag, sind die Geschwindigkeitsmessungen in Sief im gesamtstädtischen Vergleich mit Ausnahme der Situation am Baumgartsweg als unauffällig zu bewerten. Daher werden von der Verwaltung keine planerischen Maßnahmen empfohlen.

Es können weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

 

 

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

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Anlagen

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