Anhörung - E 26/0132/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im "Netzwerk Nachhaltigkeit NRW" (Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Anhörung/Empfehlung
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05.09.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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27.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Beitrittsabsicht der Betriebsleitung des Gebäudemanagements zur „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“ (LAG21 NRW) ab dem 01.01.2024 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen dem Beitritt zuzustimmen.
2. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem beabsichtigten Beitritt des Gebäudemanagements „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“ (LAG21 NRW) ab dem 01.01.2024 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“, kurz LAG 21 NRW, ist ein unabhängiges Netzwerk von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Verbänden, Vereinen und Nachhaltigkeits-Akteuren in Nordrhein-Westfalen, das durch Bildung und Weiterbildung, Beratung, Forschung, Tagungen und Konferenzen, Projekte und Kampagnen lokale Nachhaltigkeitsprozesse strategisch unterstützt und praxisorientiert umsetzt.
Im Dialog setzt das Netzwerk auf die Einbindung von Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, um den sozialen, ökologischen und ökonomischen Anforderungen einer Nachhaltigen Entwicklung gerecht zu werden.
Im Rahmen des Netzwerkes Nachhaltigkeit NRW hat sich die LAG21 NRW landes- und bundesweit zu einem zentralen Ansprechpartner für lokale Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Daher ist sie ein wichtiger Player, um das Thema „Nachhaltigkeit“ wirksam in der Organisation von Verwaltung zu verankern.
Eine Informationsbroschüre über die Vereinstätigkeit ist abrufbar unter:
Informationsbroschüre LAG 21 NRW.pdf
In der Sparte „Weiterbildung“ ist die LAG21 NRW Träger des Qualifizierungslehrgangs zum/r „Kommunalen Nachhaltigkeitsmanager/in“, den die Technische Betriebsleitung selbst absolviert hat. Für Beschäftigte aus nordrhein-westfälischen Kommunalverwaltungen ist dieser Qualifizierungs-lehrgang kostenfrei.
Die Stadt Aachen ist im Verbund mit zahlreichen anderen Kommunen eine treibende Kraft zur Erreichung der Agenda 2030 und der Deutschen bzw. der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW. Zudem hat der Rat der Stadt beschlossen, alles Handeln an den nachhaltigen Entwicklungszielen auszurichten.
Aachen ist jedoch als eine der wenigen Großstädte NRW’s bisher nicht Mitglied in der LAG21 NRW (s. Anlage 1).
Zur Optimierung ihrer Aufgabenwahrnehmung im Hinblick auf einen notwendigen interkommunalen Erfahrungsaustausch und hierdurch zu erzielende Synergieeffekte beabsichtigt die Betriebsleitung, ab dem 01.01.2024 diesem Netzwerk als Kommunaler Betrieb beizutreten.
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt als Unternehmen 250 €.
Die Beitrittserklärung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zur Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. bedarf nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen der Anhörung im Betriebsausschuss und nach § 41 Abs.1 i.V.m. § 64 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Zustimmung durch den Rat der Stadt Aachen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |