Anhörung - E 26/0132/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1. Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Beitrittsabsicht der Betriebsleitung des Gebäudemanagements zur „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“ (LAG21 NRW) ab dem 01.01.2024 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen dem Beitritt zuzustimmen.

 

 

2. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

 Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem beabsichtigten Beitritt des Gebäudemanagements „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“ (LAG21 NRW)  ab dem 01.01.2024 zu.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die „Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.“, kurz LAG 21 NRW, ist ein unabhängiges Netzwerk von Kommunen und zivilgesellschaftlichen Verbänden, Vereinen und Nachhaltigkeits-Akteuren in Nordrhein-Westfalen, das durch Bildung und Weiterbildung, Beratung, Forschung, Tagungen und Konferenzen, Projekte und Kampagnen lokale Nachhaltigkeitsprozesse strategisch unterstützt und praxisorientiert umsetzt.

Im Dialog setzt das Netzwerk auf die Einbindung von Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, um den sozialen, ökologischen und ökonomischen Anforderungen einer Nachhaltigen Entwicklung gerecht zu werden. 

 

Im Rahmen des Netzwerkes Nachhaltigkeit NRW hat sich die LAG21 NRW landes- und bundesweit zu einem zentralen Ansprechpartner für lokale Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Daher ist sie ein wichtiger Player, um das Thema „Nachhaltigkeit“ wirksam in der Organisation von Verwaltung zu verankern.

Eine Informationsbroschüre über die Vereinstätigkeit ist abrufbar unter:

Informationsbroschüre LAG 21 NRW.pdf

In der Sparte „Weiterbildung“ ist die LAG21 NRW Träger des Qualifizierungslehrgangs zum/r „Kommunalen Nachhaltigkeitsmanager/in“, den die Technische Betriebsleitung selbst absolviert hat. Für Beschäftigte aus nordrhein-westfälischen Kommunalverwaltungen ist dieser Qualifizierungs-lehrgang kostenfrei.

 

Die Stadt Aachen ist im Verbund mit zahlreichen anderen Kommunen eine treibende Kraft zur Erreichung der Agenda 2030 und der Deutschen bzw. der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes NRW. Zudem hat der Rat der Stadt beschlossen, alles Handeln an den nachhaltigen Entwicklungszielen auszurichten.

Aachen ist jedoch als eine der wenigen Großstädte NRW’s bisher nicht Mitglied in der LAG21 NRW (s. Anlage 1).

Zur Optimierung ihrer Aufgabenwahrnehmung im Hinblick auf einen notwendigen interkommunalen Erfahrungsaustausch und hierdurch zu erzielende Synergieeffekte beabsichtigt die Betriebsleitung, ab dem 01.01.2024 diesem Netzwerk als Kommunaler Betrieb beizutreten.

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt als Unternehmen 250 €.

 

Die Beitrittserklärung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zur Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. bedarf nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen der Anhörung im Betriebsausschuss und nach § 41 Abs.1 i.V.m. § 64 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Zustimmung durch den Rat der Stadt Aachen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...