Entscheidungsvorlage - FB 61/0750/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat beschließt weiterhin den Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen Trierer Straße, Heidestraße, Karl-Kuck-Straße und Ellerstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0437/WP17 - Programmberatung

FB 61/0437/WP17-1 - Ergänzungsvorlage

FB 61/0625/WP17 - Aufstellungsbeschluss

 

FB 61/0144/WP18 - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

- Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4(1) BauGB

- Offenlagebeschluss

FB 61/0324/WP1 - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

- Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB

- Offenlagebeschluss

FB 61/0519/WP18 - Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB

- Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB

- Erneuter Offenlagebeschluss

FB 61/0722/WP18 - Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a (3) BauGB
- Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB
- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

FB 61/0722/WP18-1 - Ergänzungsvorlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

  1. Planungsanlass:

Der Bebauungsplan umfasst das ehemalige Sportplatzgelände an der Karl-Kuck-Straße und die Bestandsbebauung zwischen der Karl-Kuck-Straße, Ellerstraße, Trierer Straße und Heidestraße. Ziel des Bauleitplanverfahrens sind die Wiedernutzbarmachung einer Fläche, deren Sportnutzung aufgegeben wurde und die Nachverdichtung eines bestehenden Wohngebietes durch neue Entwicklungsmöglichkeiten auf den rückwärtigen Bestandsgrundstücken. Das Bebauungsplanverfahren wird aufgrund der Lage und der geringen Plangebietsgröße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

2. Programmberatung, Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung, Vorkaufsrechtssatzung:

Der Planungsausschuss hat die Verwaltung am 16.06.2016 beauftragt, den Bebauungsplan - Karl-Kuck-Straße - zu erarbeiten. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand schloss sich diesem Beschluss am 06.07.2016 an.

 

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger*innen in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren.

 

Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 26.09.2016 bis einschließlich 07.10.2016 öffentlich ausgestellt; die öffentliche Anhörung fand am 28.09.2016 statt.

Gleichzeitig hatten die Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, ihre Stellungnahme abzugeben.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfahl dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Entwicklung und Nachverdichtung eines Wohngebietes - am 01.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - für den Planbereich zwischen Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße und Heidestraße im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen. Diesen Aufstellungsbeschluss fasste der Planungsausschuss am 09.02.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Am 01.02.2017 empfahl die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Trierer Straße, Ellerstraße, Karl-Kuck-Straße, Heidestraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen; der Planungsausschuss fasste den Empfehlungsbeschluss am 09.02.2017.

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 22.03.2017 die Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGBr die vorgenannten Grundstücke.

 

3. Offenlagebeschluss sowie öffentliche Auslegung:

Am 09.06.2021 fasste die Bezirksvertretung Aachen-Brand einen geänderten Beschluss und empfahl zunächst keine öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung gemäß § 3 Abs.2 BauGB zu beschließen, sondern mit einem überarbeiteten Entwurf zunächst die Bezirksvertretung Aachen-Brand und den Planungsausschuss zu befassen.

Der Planungsausschuss beauftragt am 10.06.2021 die Verwaltung, die in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beschlossenen Anregungen zu prüfen, nach Möglichkeit einzuarbeiten und eine entsprechende Vorlage zum Offenlagebeschluss nach den Sommerferien in die Beratung einzubringen.

 

In einer Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 09.02.2022 empfahl diese dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus empfahl sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss schloss sich in seiner Sitzung am 10.02.2022 diesem Beschluss an und beschloss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - in der vorgelegten Fassung.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21.03.2022 bis einschließlich 26.04.2022 statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

4. Bericht über das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand fasste am 19.10.2022 einen erweiterten Beschluss und empfahl dem Planungsausschuss die erneute Auslegung des Bebauungsplans.

Der Planungsausschuss empfahl dem Rat am 03.11.2022, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschloss er die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - in der vorgelegten Fassung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Abwicklung der zukünftigen Baustellenverkehre zu prüfen und die bestmögliche Lösung unter besonderer Beachtung der Sicherheitsaspekte hinsichtlich der Schule umzusetzen.

 

Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung fand die Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange statt.

 

5. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfahl dem Rat am 16.08.2023, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss empfahl in seiner Sitzung am 17.08.2023 dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 x

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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