Kenntnisnahme - E 88/0076/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangssituation

Im Verlauf des Planungsprozesses zur Dachsanierung des Eurogress hat das Architekturbüro in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement (E 26) für den 2. Bauabschnitt eine Variante erarbeitet, auf das vorhandene Sheddach des Eurogress ein zurückgesetztes Flachdach aufzubringen.

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 07. Juni 2022 wurde der Beschluss gefasst, diese Variante umzusetzen.

 

2. Planung für den 2. und 3. Bauabschnitt

Im weiteren Planungsprozess hat sich - unter Mitwirkung eines Sachverständigen - ergeben, dass diese Variante nicht in der Form umsetzbar ist wie angenommen. Daher haben die Planer von dieser Variante wieder Abstand genommen. Es wird somit zwei weitere Bauabschnitte geben, in denen das Sheddach - wie vorhanden – saniert wird. Dabei wird neben der Erneuerung der Dachabdeckung auch eine Wärmedämmung aufgebracht. Für diese energetische Maßnahme sowie die Planungen hierzu wurden Fördermittel des Energie- und Klimafonds (EKF) für Maßnahmen an der Gebäudehülle in Höhe von 131.120 Euro mit Förderbescheid vom 13. Juni 2023 bewilligt.

 

Die Zeitfenster für den 2. und 3. Bauabschnitt sind momentan wie folgt geplant:

 

2. Bauabschnitt:

März bis Mitte Juni 2024    Vorbereitende Arbeiten (Rückbau Dach, Entwässerung)

Mitte Juni bis Ende August 2024  Neuaufbau Dach inkl. Wärmedämmung

Ende August bis Ende Oktober 2024 Installation Photovoltaikanlage (PV-Anlage), Blitzschutz

 

Zudem ist im Jahr 2024 der Umbau der Entrauchungstechnik sowie der Entrauchungslüfter auf dem Dach vorgesehen.

 

Im ersten sowie dritten Drittel des 2. Bauabschnittes werden die Arbeiten parallel zum Veranstaltungsbetrieb durchgeführt. D.h., es gibt immer wieder Phasen, in denen nicht gearbeitet wird, um die bereits in diesem Zeitraum gebuchten Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Im zweiten Drittel finden keine Veranstaltungen statt.

Veranstaltungen, die am Abend oder am Wochenende stattfinden, werden in enger Abstimmung mit den Planern eingebucht, um eine - trotz der Sanierungsmaßnahmen -  bestmögliche Auslastung zu erreichen.

 

3. Bauabschnitt:

März bis Ende Juni 2025  Vorbereitende Arbeiten (Rückbau Dach, Entwässerung)

Juli bis Ende Oktober 2025  Neuaufbau Dach inkl. Wärmedämmung

November/Dezember 2025  Installation Photovoltaikanlage, Blitzschutz

 

In diesem Bauabschnitt werden die Arbeiten - wie bereits während des 2. Bauabschnittes - im ersten und dritten Drittel in Abhängigkeit der Veranstaltungstätigkeit unterbrochen.

 

Nachdem die Planungen für den 2. und 3. Bauabschnitt konkretisiert worden sind, wird die Kostenberechnung seitens des Architekturbüros erfolgen.

Es ist davon auszugehen, dass die Kosten höher liegen werden als die ursprünglich im Jahr 2020 geschätzten Kosten. Konkrete Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da die Kostenberechnung für die oben beschriebene Planung noch nicht vorliegt.

 

3. Aktueller Stand 1. Bauabschnitt

Der genaue Abschluss der Sanierung des Dachs des Europa-Saals (1. Bauabschnitt) inklusive der energetischen Maßnahmen kann - aufgrund sehr unterschiedlicher Witterungsbedingungen - nicht konkret bestimmt werden. Sollten die Arbeiten länger dauern als geplant, werden diese dennoch fortgeführt. Um Tagesveranstaltungen nicht durch Baulärm zu beeinträchtigen, werden lärmintensive Arbeiten an unserem Veranstaltungskalender ausgerichtet.

 

Für das Dach des Europa-Saals ist die Installation einer PV-Anlage mit einer Leistung von 200 kwp vorgesehen. Die statische Prüfung hat ergeben, dass sich hierdurch keine Auswirkung auf die Höhe der Lasten im Europa-Saal ergeben.

 

Die Anlage wird voraussichtlich Ende des Jahres 2023 installiert. Die Fachplanung wird momentan erarbeitet, darauf basierend erfolgt die Ausschreibung. Da es sich hierbei nicht um lärmintensive Arbeiten handelt, kann die Installation parallel zum Veranstaltungsbetrieb erfolgen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage steht aktuell noch nicht fest.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

     X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

            X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

     X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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