Kenntnisnahme - E 88/0076/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Dachsanierung Eurogress Aachen– aktueller Stand
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Betriebsausschuss Eurogress
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Kenntnisnahme
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26.09.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Im Verlauf des Planungsprozesses zur Dachsanierung des Eurogress hat das Architekturbüro in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement (E 26) für den 2. Bauabschnitt eine Variante erarbeitet, auf das vorhandene Sheddach des Eurogress ein zurückgesetztes Flachdach aufzubringen.
In der Sitzung des Betriebsausschusses am 07. Juni 2022 wurde der Beschluss gefasst, diese Variante umzusetzen.
2. Planung für den 2. und 3. Bauabschnitt
Im weiteren Planungsprozess hat sich - unter Mitwirkung eines Sachverständigen - ergeben, dass diese Variante nicht in der Form umsetzbar ist wie angenommen. Daher haben die Planer von dieser Variante wieder Abstand genommen. Es wird somit zwei weitere Bauabschnitte geben, in denen das Sheddach - wie vorhanden – saniert wird. Dabei wird neben der Erneuerung der Dachabdeckung auch eine Wärmedämmung aufgebracht. Für diese energetische Maßnahme sowie die Planungen hierzu wurden Fördermittel des Energie- und Klimafonds (EKF) für Maßnahmen an der Gebäudehülle in Höhe von 131.120 Euro mit Förderbescheid vom 13. Juni 2023 bewilligt.
Die Zeitfenster für den 2. und 3. Bauabschnitt sind momentan wie folgt geplant:
2. Bauabschnitt:
März bis Mitte Juni 2024 Vorbereitende Arbeiten (Rückbau Dach, Entwässerung)
Mitte Juni bis Ende August 2024 Neuaufbau Dach inkl. Wärmedämmung
Ende August bis Ende Oktober 2024 Installation Photovoltaikanlage (PV-Anlage), Blitzschutz
Zudem ist im Jahr 2024 der Umbau der Entrauchungstechnik sowie der Entrauchungslüfter auf dem Dach vorgesehen.
Im ersten sowie dritten Drittel des 2. Bauabschnittes werden die Arbeiten parallel zum Veranstaltungsbetrieb durchgeführt. D.h., es gibt immer wieder Phasen, in denen nicht gearbeitet wird, um die bereits in diesem Zeitraum gebuchten Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Im zweiten Drittel finden keine Veranstaltungen statt.
Veranstaltungen, die am Abend oder am Wochenende stattfinden, werden in enger Abstimmung mit den Planern eingebucht, um eine - trotz der Sanierungsmaßnahmen - bestmögliche Auslastung zu erreichen.
3. Bauabschnitt:
März bis Ende Juni 2025 Vorbereitende Arbeiten (Rückbau Dach, Entwässerung)
Juli bis Ende Oktober 2025 Neuaufbau Dach inkl. Wärmedämmung
November/Dezember 2025 Installation Photovoltaikanlage, Blitzschutz
In diesem Bauabschnitt werden die Arbeiten - wie bereits während des 2. Bauabschnittes - im ersten und dritten Drittel in Abhängigkeit der Veranstaltungstätigkeit unterbrochen.
Nachdem die Planungen für den 2. und 3. Bauabschnitt konkretisiert worden sind, wird die Kostenberechnung seitens des Architekturbüros erfolgen.
Es ist davon auszugehen, dass die Kosten höher liegen werden als die ursprünglich im Jahr 2020 geschätzten Kosten. Konkrete Angaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da die Kostenberechnung für die oben beschriebene Planung noch nicht vorliegt.
3. Aktueller Stand 1. Bauabschnitt
Der genaue Abschluss der Sanierung des Dachs des Europa-Saals (1. Bauabschnitt) inklusive der energetischen Maßnahmen kann - aufgrund sehr unterschiedlicher Witterungsbedingungen - nicht konkret bestimmt werden. Sollten die Arbeiten länger dauern als geplant, werden diese dennoch fortgeführt. Um Tagesveranstaltungen nicht durch Baulärm zu beeinträchtigen, werden lärmintensive Arbeiten an unserem Veranstaltungskalender ausgerichtet.
Für das Dach des Europa-Saals ist die Installation einer PV-Anlage mit einer Leistung von 200 kwp vorgesehen. Die statische Prüfung hat ergeben, dass sich hierdurch keine Auswirkung auf die Höhe der Lasten im Europa-Saal ergeben.
Die Anlage wird voraussichtlich Ende des Jahres 2023 installiert. Die Fachplanung wird momentan erarbeitet, darauf basierend erfolgt die Ausschreibung. Da es sich hierbei nicht um lärmintensive Arbeiten handelt, kann die Installation parallel zum Veranstaltungsbetrieb erfolgen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage steht aktuell noch nicht fest.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |