Entscheidungsvorlage - FB 56/0315/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Richtlinien für die Ausstellung des Aachen-Passes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die neuen Richtlinien für den Aachen-Pass in der Fassung vom 08.11.2023.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion Die Linke. beantragt mit Ratsantrag vom 02.02.2023 die Erweiterung des Personenkreises der Aachen-Pass-Empfänger*innen.

In seiner Sitzung vom 15.06.2023 beauftragte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Verwaltung zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen eine Erweiterung des Personenkreises um die Gruppe der Wohngeldberechtigten hätte, wenn diese einen Aachen-Pass erhalten würden. Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, wie die Nutzung des Aachen-Passes attraktiviert werden kann.

 

 

Erweiterung der Berechtigten

Der aktuelle Personenkreis der Aachen-Pass-Berechtigten von ca. 40.000 Personen umfasst insbesondere Transferleistungsempfänger und Personen mit einer Behinderung. Derzeit beziehen ca. 18.000 Personen in Aachen Wohngeld. Ein großer Teil dieser Personen hat bereits auf Grund des Bezugs von Kinderzuschlag einen Anspruch auf den Aachen-Pass. Es verbleiben ca. 6.000 Personen, die durch die Erweiterung des Personenkreises zusätzlich einen Anspruch auf den Aachen-Pass hätten (Berechnung siehe Anlage 1).

 

Die Einbeziehung der Wohngeldempfänger in den berechtigten Personenkreis würde eine Erweiterung um 15 % bedeuten. Durch die Nutzung des Aachen-Passes in städtischen Einrichtungen entstehen aktuell durch die gewährten Vergünstigungen Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 42.500 Euro (Anlage 2). Die Berechnung ist jedoch ungenau, da in einigen Bereichen die Mindereinnahmen nicht ermittelt werden können (z.B. Schwimmhallen). Andererseits kann vermutet werden, dass viele Aachen-Pass-Besitzer die städtischen Angebote ohne die eingeräumte Ermäßigung überhaupt nicht nutzen würden.  Unter Berücksichtigung des geschätzten Gesamtbetrages von ca. 42.500 Euro bedeutet eine Steigerung um 15 % zusätzliche Mindereinnahmen von jährlich ca. 6.400 Euro.

Die Ausgabe des Aachen-Passes für Wohngeldempfänger würde nur auf Antrag durch den Bürgerservice erfolgen. Hier entstehen nur im Einzelfall zusätzliche Portokosten. 

 

Auf Grund dessen schlägt die Verwaltung vor, den Personenkreis der Aachen-Pass-Berechtigten um die Wohngeldberechtigten zu erweitern. Um dies umzusetzen, ist § 1 der Richtlinien zum Aachen-Pass entsprechend zu ergänzen.

 

§ 1
Anspruchsberechtigter Personenkreis

 

(1)    Einen Aachen-Pass erhalten in Aachen wohnende Personen,

  •        die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind,
  •        deren Rundfunkbeitrag aus gesundheitlichen Gründen auf ein Drittel ermäßigt ist,
  •        die dem Grunde nach eine der beiden vorgenannten Voraussetzungen erfüllen  (Personen, die nicht zur Entrichtung eines Rundfunkbeitrags verpflichtet sind, weil an               ihrer Stelle ein anderer Wohnungsinhaber als Beitragsschuldner in Anspruch               genommen wird, oder weil sie nicht in einer Wohnung im Sinne des               Rundfunkbeitragsstaats­vertrages leben)
  •        die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen,
  •        die wirtschaftliche Jungendhilfe nach § 39 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder-  und Jugendhilfe (SGB VIII) erhalten
  •         die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten

sowie ihre mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

 

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beauftragte die Verwaltung außerdem zu prüfen, wie die Nutzung des Aachen-Passes attraktiviert werden kann. Hierzu wurden bereits erste Gespräche mit dem Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing geführt. Unterschiedliche Werbeformate Formate werden derzeit geprüft. Zum Beispiel Infoflyer, die den Aachen-Pass-Berechtigten zugesandt werden, Informationen über das Internet und die Sozialen-Medien. Aber auch Werbung in den Bussen der ASEAG und City-Light-Poster. Außerdem wird geprüft, wie das Design des Aachen-Passes verbessert werden kann. Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss berichten. 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

In den Folgejahren ist mit Mindereinnahmen von mindestens 6.400 Euro zu rechnen. Erläuterung siehe Text.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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