Entscheidungsvorlage - FB 01/0410/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung der Räte in Eschweiler, Stolberg und Aachen: „Planung für L 221n nicht weiterführen“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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|
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27.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Landesbetrieb Straßen.NRW aufzufordern, die Planungen für die L221n und damit den Autobahnanschluss über die L221n nach Abschluss der Vorplanung nicht weiterzuführen. Stattdessen befürwortet der Rat der Stadt Aachen den schnellstmöglichen Bau und die maximale Beschleunigung der Planverfahren der L238n sowie die verkehrliche Befähigung der Autobahnauffahrt Eschweiler-West.
Die Verwaltung wird ferner – wie schon im Mobilitätsausschuss am 31.08.2023 mehrheitlich beschlossen - beauftragt:
1. Sich dafür einzusetzen, dass der Schwerlastverkehr aus Stolberg in oder aus Richtung Belgien nicht in weiten Teilen die Autobahnanschlussstelle Brand nutzt. Es soll durch geeignete Maßnahmen insbesondere unterbunden werden, dass der LKW-Verkehr aus Stolberg die Route Europastraße, L220, Freunder Landstraße und Trierer Straße nutzt.
2. So schnell wie möglich eine Alternativlösung zur Verkehrsentlastung der Von-Coels-Straße zu entwickeln und dabei auch die Erkenntnisse und Szenarien aus den Planungen der L221n, inklusive der Radwegeführungen, einfließen zu lassen.
3. Kurzfristig eine aktuelle Verkehrserhebung für die Von-Coels-Straße vorzunehmen.
4. Geeignete Maßnahmen zu einer Regelung des Verkehrs an der Kreuzung Nordstraße/ Debyestraße zu prüfen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach der Abstimmung der Hauptverwaltungsbeamt*innen der Städte Eschweiler, Stolberg und Aachen wird vorgeschlagen, in den Räten der drei Kommunen einen gleichlautenden Beschluss zu fassen mit der Forderung, die Planung der L 221n nach Abschluss der Vorplanung nicht weiterzuführen. Zudem sind die für die jeweilige Kommune zusätzlich relevanten Inhalte ergänzend beigefügt.
Seit vielen Jahren ist die Schaffung eines zusätzlichen Autobahnanschlusses insbesondere für die
beteiligten Kommunen Aachen, Stolberg und Eschweiler ein vieldiskutiertes Thema, vor allem vor dem
Hintergrund der zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsströme durch den Euregio Railport in Stolberg,
der Entlastung der Ortsdurchfahrt Eilendorf sowie der Entlastung der L238. In Rede stehen bisher:
1.) Ein zusätzlicher Autobahnanschluss über die L221n in Eilendorf. Dazu laufen aktuell
Vorplanungen des Landesbetriebes Straßen.NRW.
2.) Ein Autobahnanschluss durch das Gewerbegebiet Camp Astrid und die Glücksburg über die
Raststätte Aachener Land.
3.) Der Bau der L 238n, über die der Verkehr zur Autobahnauffahrt Eschweiler-West geleitet wird,
die dafür ebenfalls verkehrlich befähigt werden muss. Hier stehen die Planungen ganz am
Anfang. Laut Straßen.NRW sei nach aktuellem Stand mit einem Baubeginn frühestens in 7-8
Jahren zu rechnen (Planung Trassenführung ca. 1 Jahr, Entwurfserstellung 2-3 Jahre und
Planfeststellungsverfahren ca. 3 Jahre).
Zur Erzielung eines regionalen Konsenses hat die Stadt Stolberg am 14.08.2023 ein
gemeinsames Treffen mit den Verantwortlichen der beteiligten Kommunen, der StädteRegion Aachen,
Straßen.NRW sowie den Vertreterinnen und Vertretern der landespolitischen Ebene einberufen. Der
Gesprächstermin hat einen tragfähigen regionalen Kompromiss ergeben, der im Einzelnen lautet:
1.) Die Planungen für die L 221n werden nach Abschluss der Vorentwurfsplanungen nicht
weitergeführt. Grund ist, dass dieser Anschluss mit erheblichen ökologischen Folgen
verbunden ist, den Mehrverkehr des Euregio Railports nicht auffangen könnte und eine
deutlich höhere Verkehrsbelastung in der Ortsmitte von Eilendorf und in der Sebastianusstraße zur Folge hätte.
2.) Die Planungen für einen Autobahnanschluss der Stadt Stolberg über die Raststätte Aachener
Land werden nicht weitergeführt. Grund sind die Planungen zur Einrichtung eines
Naherholungs- und Naturschutzgebietes im Propsteier Wald und die unwahrscheinliche
Genehmigung des Bundesverkehrsministeriums für eine Autobahnauffahrt über eine
Raststätte.
3.) Die Stadt Stolberg, die Stadt Aachen und die Stadt Eschweiler befürworten gemeinsam
den Ausbau der L238n und die dadurch notwendige Befähigung der Autobahnauffahrt Eschweiler-West. Die drei Kommunen fordern die Landesregierung und die StädteRegion Aachen auf, die Planungen maximal zu beschleunigen.
Der Rat der Stadt Stolberg hat in seiner Sitzung am 29. August den gleichlautenden Beschluss gefasst. Der Rat der Stadt Eschweiler wird den gemeinsamen Beschlussentwurf ebenfalls in Kürze beraten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |