Entscheidungsvorlage - FB 62/0027/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie beschließt den bisher unbenannten, neu gestalteten Platz Ecke Friedenstraße/Alt-Haarener-Straße

 

Friedensplatz

 

zu benennen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

 

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

 

Die CDU-Fraktion in der BV Haaren stellte mit Ihrem Schreiben vom 18.04.2023 den Antrag, den neu gestalteten Platz Ecke Friedenstraße/Alt-Haarener-Straße in „Friedensplatz“ zu benennen. In diesem Antrag wird dazu ausgeführt:

 

„Im Rahmen des ISEK Haaren wird der Platz Ecke Friedenstraße / Alt-Haarener-Str. in Kürze neu gestaltet. Aufgrund der Neuentstehung des Platzes und der Verbindung zur angrenzenden Friedenstraße sowie der Tatsache, dass in dem neu errichteten, angrenzenden Haus zu allererst vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Frauen und Kinder untergebracht wurden schlagen wir vor die Benennung „Friedensplatz" vorzunehmen.“

 

Dieser Antrag wurde von der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Haaren dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.

 

Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab:

 

Die betreffende Fläche ist bisher offiziell nicht gesondert benannt. Die umliegenden Gebäude mit den jeweiligen Adressen der anliegenden Straßen können ohne Änderung den einzelnen Straßen zugeordnet werden. Daher werden keine Adressenänderungen notwendig.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag der CDU-Fraktion in der BV Haaren zu entsprechen und den neu gestalteten Platz im Bereich Ecke Friedenstraße / Alt-Haarener-Str. in Friedensplatz zu benennen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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