Entscheidungsvorlage - FB 61/0756/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 85 - Gewerbegebiet Krefelder Str. / Grüner Weg - im Bereich Krefelder Straße, Wurmbach, Eisenbahnlinie Aachen-Nord, Lombardenstraße, Grüner Weg und Am Gut Wolf im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 85 -  Gewerbegebiet Krefelder Str. / Grüner Weg - im Bereich Krefelder Straße, Wurmbach, Eisenbahnlinie Aachen-Nord, Lombardenstraße, Grüner Weg und Am Gut Wolf im Stadtbezirk Aachen-Mitte.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 85 - Gewerbegebiet Krefelder Str. / Grüner Weg - im Bereich Krefelder Straße, Wurmbach, Eisenbahnlinie Aachen-Nord, Lombardenstraße, Grüner Weg und Am Gut Wolf

 

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Das Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses A 85 - Gewerbegebiet Krefelder Str./Grüner Weg - ist Bestandsteil des Gewerbegebiets Grüner Weg. Es handelt sich um einen alten Industrie- und Gewerbestandort, in dem sich vereinzelt auch Wohnbereiche befinden. Der Geltungsbereich des Plangebiets erstreckt sich vom ehemaligen Nordbahnhof entlang der noch gewerblich genutzten Bahntrasse bis zur Wurm. Im Nordwesten verläuft die Grenze des Plangebiets entlang der Krefelder Straße, Am Gut Wof und der Bebauung am Grüner Weg.

 

Derzeit wird das Plangebiet des A 85 durch sechs Bebauungspläne und zehn Aufstellungsbeschlüsse aus verschiedenen Zeiträumen geregelt. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden im Laufe von mehr als 35 Jahren aufgrund verschiedener städtebaulicher Anforderungen gefasst.

 

Der Aufstellungsbeschluss 85 wurde am 30.09.1987 vom Rat der Stadt gefasst, mit dem Ziel, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zu steuern. Zudem war das Ziel, die vorhandenen Reserveflächen für produzierende und arbeitsplatzintensive Betriebe vorzuhalten und Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses auf dem übergeordneten Straßennetz möglichst zu vermeiden. Mittlerweile überlagern zahlreiche kleinere Bebauungspläne und Aufstellungsbeschlüsse mit konkreten Zielsetzungen einen großen Teil des Geltungsbereichs des A 85. Daraus entstanden Überlappungen und Dopplungen der Geltungsbereiche. Für die Restflächen kann ein 35 Jahre alter Aufstellungsbeschluss nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Insofern wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Parallel zu dieser Aufhebung wird ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen Krefelder Straße, Grüner Weg und Am Gut Wolf erarbeitet, um den Gewerbestandort zu sichern und den Einzelhandel zu steuern (siehe Vorlage FB 61/0756/Wp18). Die noch erforderlichen Ziele des A 85 werden in diesem neuen Aufstellungsbeschluss übernommen, aktualisiert, konkretisiert und ergänzt. Zudem wird derzeit eine Rahmenplanung für den Bereich östlich des Prager Rings erstellt, die einen großen Teilbereich des A 85 abdeckt und die städtebaulichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich regelt. (siehe Vorlage FB 61/0603/WP18).

 

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht. Es sind keine

Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

 

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 85 - Gewerbegebiet Krefelder Str. / Grüner Weg - im Bereich Krefelder Straße, Wurmbach, Eisenbahnlinie Aachen-Nord, Lombardenstraße, Grüner Weg und Am Gut Wolf zu beschließen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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