Kenntnisnahme - E 88/0079/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Notwendigkeit von Bestuhlungsplänen

Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.

 

Das können sein:

  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen
  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
  • Anlagen im Freien mit Szeneflächen, deren Besucher*innenbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher*innen fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher*innen fassen.

 

Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart (z.B. Reihenbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzende, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.

 

Bei verschiedenen Anordnungen, wie sie in Versammlungsstätten mit freier Bestuhlung vorkommen, ist für jede Anordnung ein besonderer Plan erforderlich.

 

Die Bestuhlungspläne haben dabei zwei Hauptaufgaben. Sie dienen dazu die maximal genehmigten Personenzahlen anhand der definierten Sitz- und Stehplätze im laufenden Betrieb einzuhalten. Da sie zusätzlich den Verlauf der Rettungswege darstellen, dienen sie auch als Flucht- und Rettungswegplan für die Nutzer*innen.

 

 

2. Bestuhlungsvarianten im Eurogress

Im Eurogress Aachen gibt es folgende Bestuhlungsvarianten sowie Kapazitäten:

 

Raum

Reihe

Plenar

Bankett

Stehempfang

Europa-Saal

1.700

845

1.400

1.400

Brüssel-Saal

430

220

293

430

Konferenzraum 1

340

192

280

350

Konferenzraum 2

180

108

100

150

Konferenzraum 3

90

60

72

100

Konferenzraum 4

76

48

78

72

Konferenzraum 5

76

48

78

72

Konferenzraum 4/5

158

96

156

174

Konferenzraum 6

80

44

84

80

Konferenzraum 7

34

24

34

36

Konferenzraum 8

34

24

34

36

Konferenzraum 7/8

78

48

65

72

Konferenzraum 9

78

54

60

70

Konferenzraum 7/8/9

152

107

120

125

Tagungstreff

66

36

24

80

 

Basis jeder dieser Varianten ist ein genehmigter Bestuhlungsplan.

 

Die Kapazitäten können im Europa-Saal variieren, da die Bühnengröße verschieden sein kann. Die Bühne im Europa-Saal besteht aus mehreren Podien, die auf das Niveau des Saales abgesenkt werden können. Wird eine große Bühnenfläche benötigt, kommen alle Podien zum Einsatz und die Kapazität im Saal verringert sich aufgrund der kleineren Grundfläche.

Wird nur eine kleine Bühnenfläche benötigt, können die einzelnen Bühnenpodien auf Saalniveau abgesenkt werden, so dass die Grundfläche im Saal und somit auch die Kapazität größer werden.

 

Je nach Planung und Format der Veranstaltung kann es erforderlich werden, weitere - spezifische – Bestuhlungspläne genehmigen zu lassen. Die genehmigende Behörde ist die Bauaufsicht der Stadt Aachen. Antragsteller ist die Versammlungsstätte.

 

3. Aktueller Stand

Die Bestuhlungspläne haben grundsätzlich rechtlich Bestand, solange sich am bestehenden Sachverhalt nichts ändert. Die Bauaufsicht der Stadt Aachen hat dem Eurogress bestätigt, dass der Bestandsschutz für die genehmigten Bestuhlungspläne gilt.

 

Zudem wird im Eurogress im Rahmen der technischen Probe, die in der Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) gefordert ist, regelmäßig die Umsetzung der in der SBauVO geforderten Vorgaben durch die Behörden bei Veranstaltungen geprüft. Bei bestimmten Prüfungen sind unter anderem auch Brandfälle simuliert worden, ebenso wie die in solchen Fällen greifenden Entfluchtungskonzepte sowie der Einsatz einer modernen Entrauchungsanlage.

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

               X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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