Kenntnisnahme - E 88/0079/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestuhlungspläne im Eurogress
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Betriebsausschuss Eurogress
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Kenntnisnahme
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|
26.09.2023
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Notwendigkeit von Bestuhlungsplänen
Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.
Das können sein:
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
- Anlagen im Freien mit Szeneflächen, deren Besucher*innenbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher*innen fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen
- Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher*innen fassen.
Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart (z.B. Reihenbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzende, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.
Bei verschiedenen Anordnungen, wie sie in Versammlungsstätten mit freier Bestuhlung vorkommen, ist für jede Anordnung ein besonderer Plan erforderlich.
Die Bestuhlungspläne haben dabei zwei Hauptaufgaben. Sie dienen dazu die maximal genehmigten Personenzahlen anhand der definierten Sitz- und Stehplätze im laufenden Betrieb einzuhalten. Da sie zusätzlich den Verlauf der Rettungswege darstellen, dienen sie auch als Flucht- und Rettungswegplan für die Nutzer*innen.
2. Bestuhlungsvarianten im Eurogress
Im Eurogress Aachen gibt es folgende Bestuhlungsvarianten sowie Kapazitäten:
Reihe | Plenar | Bankett | Stehempfang | |
Europa-Saal | 1.700 | 845 | 1.400 | 1.400 |
Brüssel-Saal | 430 | 220 | 293 | 430 |
Konferenzraum 1 | 340 | 192 | 280 | 350 |
Konferenzraum 2 | 180 | 108 | 100 | 150 |
Konferenzraum 3 | 90 | 60 | 72 | 100 |
Konferenzraum 4 | 76 | 48 | 78 | 72 |
Konferenzraum 5 | 76 | 48 | 78 | 72 |
Konferenzraum 4/5 | 158 | 96 | 156 | 174 |
Konferenzraum 6 | 80 | 44 | 84 | 80 |
Konferenzraum 7 | 34 | 24 | 34 | 36 |
Konferenzraum 8 | 34 | 24 | 34 | 36 |
Konferenzraum 7/8 | 78 | 48 | 65 | 72 |
Konferenzraum 9 | 78 | 54 | 60 | 70 |
Konferenzraum 7/8/9 | 152 | 107 | 120 | 125 |
Tagungstreff | 66 | 36 | 24 | 80 |
Basis jeder dieser Varianten ist ein genehmigter Bestuhlungsplan.
Die Kapazitäten können im Europa-Saal variieren, da die Bühnengröße verschieden sein kann. Die Bühne im Europa-Saal besteht aus mehreren Podien, die auf das Niveau des Saales abgesenkt werden können. Wird eine große Bühnenfläche benötigt, kommen alle Podien zum Einsatz und die Kapazität im Saal verringert sich aufgrund der kleineren Grundfläche.
Wird nur eine kleine Bühnenfläche benötigt, können die einzelnen Bühnenpodien auf Saalniveau abgesenkt werden, so dass die Grundfläche im Saal und somit auch die Kapazität größer werden.
Je nach Planung und Format der Veranstaltung kann es erforderlich werden, weitere - spezifische – Bestuhlungspläne genehmigen zu lassen. Die genehmigende Behörde ist die Bauaufsicht der Stadt Aachen. Antragsteller ist die Versammlungsstätte.
3. Aktueller Stand
Die Bestuhlungspläne haben grundsätzlich rechtlich Bestand, solange sich am bestehenden Sachverhalt nichts ändert. Die Bauaufsicht der Stadt Aachen hat dem Eurogress bestätigt, dass der Bestandsschutz für die genehmigten Bestuhlungspläne gilt.
Zudem wird im Eurogress im Rahmen der technischen Probe, die in der Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) gefordert ist, regelmäßig die Umsetzung der in der SBauVO geforderten Vorgaben durch die Behörden bei Veranstaltungen geprüft. Bei bestimmten Prüfungen sind unter anderem auch Brandfälle simuliert worden, ebenso wie die in solchen Fällen greifenden Entfluchtungskonzepte sowie der Einsatz einer modernen Entrauchungsanlage.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |