Kenntnisnahme - FB 56/0319/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen einer Landesförderung das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) im Jahr 2020 initiiert und mittlerweile flächendeckend in allen 54 Kommunen implementiert.

 

Mit dem Förderprogramm KIM beabsichtigt das Land, die komplexen Herausforderungen der Integration zu bündeln und die Integrationsprozesse innerhalb der vorhandenen Strukturen für zugewanderte Menschen zu optimieren. Mit der Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW zum 01.01.2022 ist KIM in gesetzliche Strukturen verankert worden.

 

Der zentrale Auftrag des KIM ist, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu verbessern, indem effektivere und effizientere Strukturen der Zusammenarbeit aller integrationsrelevanten Akteur*innen geschaffen werden. Hierfür sind die Beratungstiefe sowie gut kooperierende Netzwerke essentiell, um eine Bedarfsanalyse durchzuführen sowie Versorgungslücken aufnehmen zu können.
 

Das KIM wird in der Stadt Aachen seit Januar 2022 sukzessiv aufgebaut und hat mit dem Beginn der Ukraine-Krise das operative Geschäft begonnen.
Das Jahr 2022 war jedoch geprägt von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, wodurch die Aufbau- und Kooperationsarbeit im Rahmen vom KIM unter erschwerten Bedingungen starten musste. Mit dem Kriegsbeginn in der Ukraine verschärften sich aber auch die Problemlagen vieler Geflüchteter, Geduldeter und Gestatteter, was die Relevanz des Landesprogramms einmal mehr verdeutlicht.
Im Umgang mit den neuen Herausforderungen in der Aufbau- und Netzwerkarbeit und in der Arbeit mit den Zielgruppen fand das KIM der Stadt Aachen nicht nur unterschiedliche Wege, sondern hat mit der Zeit in vielen Bereichen neue Lösungsansätze entwickelt.

Dabei kam es zu zahlreichen Beratungsanfragen von Familien mit Zuwanderungsgeschichte, zum einen im Kontext des Krieges und des Zuzugs aus der Ukraine. Zum anderen wendeten sich aber auch weitere Neuzugezogene sowie schon länger in Aachen lebende Menschen mit Fluchthintergrund an das KIM, mit entsprechenden heterogenen Bedarfen und Unterstützungspotenzialen.

 

Seit dem Jahreswechsel 2023 können weiterhin nicht nur klassische Verweisberatungen, sondern vermehrt ganzheitliche Case Management Beratungen verzeichnet werden. Dies trägt dazu bei, über Fallbesprechungen, Analysen und Fallkonferenzen Erkenntnisse für die Systemebene zu generieren,

mit dem Ziel, Versorgungslücken zu identifizieren und festzustellen, wo es in Bezug auf Schnittstellen Entwicklungsbedarfe gibt.

 

Anhand einer Power-Point-Präsentation wird der aktuelle Sachstand des KIM in der Stadt Aachen vorgestellt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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